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Wähler und Gewählte

Wählervereinigungen erneut stärkste Kraft in den Rathäusern - CDU auf Platz 1 bei den Kreistagswahlen
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Neben der zehnten Direktwahl zum Europäischen Parlament fanden in Baden-Württemberg am 9. Juni 2024 auch die Kommunalwahlen statt. Diese umfassen die Wahlen der Gemeinderäte, Kreistage und Ortschaftsräte sowie die Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart.

Wahlbeteiligung leicht gestiegen
Die Wahlbeteiligung stieg, wie auch bei der Europawahl, bei den Kreistags- und Gemeinderatswahlen 2024 leicht an. Bei den Kreistagswahlen nahmen 61,4 % der etwa 7,2 Millionen Wahlberechtigten teil, womit die Beteiligungsquote gegenüber 2019 (58,8 %) um 2,6 Prozentpunkte stieg. Im Landkreis Tübingen war die Wahlbeteiligung am höchsten (66,8 %), im Landkreis Heidenheim am geringsten (54,9 %). Bei den Gemeinderatswahlen nahmen 60,9 % der 8,5 Millionen Wahlberechtigten teil (+2,3 Prozentpunkte). Die Gemeinde mit der höchsten Wahlbeteiligung war Fröhnd im Landkreis Lörrach mit 84,9 %. In der Stadt Rastatt gaben dagegen nur 45,1 % ihre Stimme bei der Gemeinderatswahl ab – der niedrigste Wert im gesamten Land.

Gemeinderatswahlen
Bei Kommunalwahlen im Land spielen insbesondere die Wählervereinigungen traditionell eine bedeutende Rolle. Sie verfolgen ein breites Spektrum meist lokalspezifischer Interessen. Bei den Gemeinderatswahlen entfielen 36,9 % der gleichwertigen Stimmen1 auf die Wählervereinigungen, womit diese in der Summe erneut die stärkste Kraft in den Rathäusern wurden. Von den insgesamt 18 540 Sitzen gingen 8 205 Sitze an die Wählervereinigungen. Die CDU kam mit 24,2 % der gleichwertigen Stimmen auf den zweiten Platz (4 015 Sitze), gefolgt von der SPD mit 11,9 % (1 632 Sitze) und den GRÜNEN mit 11,5 % (1 120 Sitze). Die AfD erreichte einen gleichwertigen Stimmenanteil von 4,2 % und ist damit künftig mit 342 Gemeinderatsmitgliedern in Baden-Württemberg vertreten. Die FDP erreichte 3,6 % der gleichwertigen Stimmen (334 Sitze), DIE LINKE 1,1 % (44 Sitze). Andere Parteien erlangten insgesamt 3,2 % und die gemeinsamen Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen 3,3 %.
Kreistagswahlen

In den Kreistagen erhielt landesweit die CDU die meisten Stimmen. Insgesamt 30,2 % der gleichwertigen Stimmen entfielen auf die Christdemokraten. Die Wählervereinigungen kamen auf 23,9 %, die GRÜNEN und die SPD erreichten jeweils 12,7 % der gleichwertigen Stimmen. Die AfD konnte 11,7 % erreichen. Die FDP erzielte 5,3 % der gleichwertigen Stimmen, DIE LINKE 1,3 %.

Insgesamt wurden 2 272 Sitze vergeben. Davon gingen 694 an die CDU, 540 an die Wählervereinigungen, 290 an die GRÜNEN und 289 an die SPD. Die AfD erhielt 272 Mandate, die FDP konnte mit 111, DIE LINKE mit 23 Sitzen in die Kreistage einziehen. Andere Parteien erzielten insgesamt 31 Mandate, gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen 22 Mandate.

Frauenanteil in den Kommunalparlamenten
Insgesamt gingen lediglich 21,7 % der zu vergebenden Mandate bei den Kreistagswahlen an Frauen, gegenüber 2019 ist dies ein Rückgang von −0,9 Prozentpunkten. In den Gemeinderäten beträgt der Frauenanteil künftig 27,4 %, ein leichtes Plus von 0,8 Prozentpunkten. Der Frauenanteil bleibt damit weiterhin deutlich von einer ausgeglichenen Verteilung der Sitze zwischen Männern und Frauen entfernt. Wirft man einen genaueren Blick auf die Frauenanteile pro Partei, so haben die GRÜNEN den höchsten Frauenanteil unter den Kreistags- und Gemeinderatsmitgliedern (je 57,9 % und 51,9 %), während die AfD den niedrigsten Frauenanteil in den Kreistagen und Gemeinderäten aufweist (10,3 % und 14,9 %).

Umfassende Informationen zu den vorläufigen Ergebnissen der Kommunalwahlen 2024 können im Internetangebot des Statistischen Landesamtes abgerufen werden.
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Die Ergebnisse der Kommunalwahlen können nicht unmittelbar miteinander verglichen werden, da die Stimmenzahl, die der Wählerin oder dem Wähler zur Verfügung steht, von der Anzahl der zu wählenden Personen abhängt. Diese Anzahl orientiert sich an der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. bei Kreistagswahlen an der Einwohnerzahl des Wahlkreises. Um die Ergebnisse der Gemeinden bzw. Wahlkreise vergleichbar zu machen, werden sogenannte „gleichwertige Stimmen“ berechnet. Diese werden auf Gemeinde-/Wahlkreisebene durch Division der Zahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der jeweils zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten ermittelt.
(Statistisches Landesamt)

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