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Mit Lastenausgleich rechnen

Die Enteignung der Bürger als Überlebensrecht des Staates (Teil 2 von 3)

Von PROF. EBERHARD HAMER

Als Deutschland 1945 den Krieg verloren hatte oder die DDR 1989 zusammenbrach oder wie viele inzwischen ständig geschehene Staatskonkurse zeigen, ist der Zusammenbruch der Staatsfinanzen nicht das Ende des Staates, sondern das Ende des Wohlstandes seiner Bürger.

Und wenn die Schulden höher sind als sie zurückgezahlt werden können, greifen die Staaten üblicherweise nach dem Privatvermögen der Bürger und es kommt zur kollektiven Massenenteignung.

Der Art. 14 lässt hierfür bereits ein Schlupfloch offen: Enteignungen sind nämlich „zum Wohl der Allgemeinheit“ per Gesetz möglich.

Da aber der Staat mit dem privaten Sachvermögen seiner Bürger nichts anfangen kann – er braucht nicht Sachgüter, sondern Geld – und weil die Enteignung von Sachgütern nur mit Entschädigung möglich ist (Art. 14 Abs. 3 GG), muss sich die Enteignung zuerst darauf konzentrieren, die Finanzmittel für das weitere Überleben des Staates aus den Bürgern zu erpressen.

Er muss also den Bürgern ihr Finanzvermögen nehmen und Sachvermögen mit möglichst hohen Abgaben belasten, um auf diese doppelte Weise wieder zu Geld zu kommen.

Dass das Immobilienvermögen der Bürger mit einer Sonderlast praktisch entwertet würde, wäre in Frankreich z.B. nicht durchsetzbar, ist aber in Deutschland bereits mit dem Lastenausgleich nach dem Kriege durchgezogen worden. 40 Prozent des Wertes der Grundstücke mussten in jährlichen Raten an den Staat abgezahlt werden, was zu einem plötzlichen Wertverfall der Grundstücke führte, aber als zulässige Enteignung von deutschen Gerichten bestätigt wurde.

Für andere Sachwerte der Bürger ist eine Sonderabgabe schon schwieriger, weil der Staat diese meist nicht aufspüren kann. Lediglich bei den Pkw hat er die Daten und kann er die Steuern kräftig erhöhen. Was die Bürger aber in ihren Wohnungen oder ihren Tresoren haben, lässt sich nicht ermitteln. So viel Polizei- und Finanzbeamte hat der Staat nicht.

Wir werden also nach dem kommenden Zusammenbruch der rot-grünen Träume und unserer Staatsfinanzen wieder mit einem Lastenausgleich auf unser Immobilienvermögen rechnen können, einer Teilenteignung, bei der uns auch das Verfassungsgericht nicht schützt, denn dort sitzen von der Politik berufene Parteigänger, die erfahrungsgemäß ihren Genossen nie in den Rücken fallen, sondern immer für ihre Wohltäter stimmen. Immerhin schützt uns das Enteignungsverbot des Grundgesetzes wohl noch in der Höhe vor Ausgleichsabgaben, bei über 50 Prozent wäre es eine Sachenteignung mit Entschädigungspflicht, also wirkungslos. Die Lastenausgleichsabgabe bleibt also unter 50 Prozent. Aber immerhin….

Wenn unser Staat unser Sachvermögen nicht mehr greifen kann, greift er nach dem Finanzvermögen. Haupteinnahmequelle des Staates sind die Steuern. Diese aber wiederum sind sehr ungerecht verteilt, weil vor allem der Arbeitsertrag versteuert wird. Die Oberschicht, die ihre Gewinne vor allem aus Kapitalerträgen zieht, kann nicht nur ins steuerliche Ausland (Steueroasen) ausweichen, sondern durch Gegenrechnungen Abschreibungen und mit Subventionen erhebliche Steuern einsparen, – sogar oft ganz vermeiden.

Die Unterschicht wird durch Freibeträge, Bürgergeld und Sozialleistungen weitgehend entlastet, bekommt erheblich mehr Sozialleistungen als sie insgesamt an Steuern beiträgt. Deshalb ist das Drittel der Wertschöpfer des fleißigen Mittelstandes brutto zu zwei Dritteln, netto aber sogar zu über 80 Prozent nicht nur Finanzier der Randgruppen oben und unten, sondern auch der Staatsbürokratie und aller Üppigkeiten, die sich die Regierung mit unserem Geld einfallen lässt.

Dass Steuern erhoben werden und dass der Mittelstand die Masse der Steuern zu zahlen hat, ist Tradition und rechtlich keine Enteignung, solange den Wertschöpfern selbst noch etwas zum Überleben bleibt. Mit anderen Worten: die Plünderung der Bevölkerung mit Steuern ist zwar wirtschaftliche Enteignung, nicht aber rechtlich als Enteignung anerkannt, zumal auch die Finanzgerichte mit ehemaligen Steuerbeamten besetzt sind und in der Regel für ihren Arbeitgeber entscheiden. Auch die Inflation vermindert den Geldwert nicht nur der Ersparnisse, sondern auch des täglichen Einkommens der Bürger, ist also eine wesentliche Entreicherung, wirtschaftlich eine Enteignung.

Dies war bei der Gründung der Bundesbank berücksichtigt worden. Sie sollte deshalb ausschließlich der Geldwertstabilität verpflichtet sein, ohne fremde politische Einflüsse entscheiden und souveräne „Hüterin der Währung“ sein. Im Ausland ist dies nicht so. In den USA, Großbritannien u.a. gehören die Zentralbanken der angelsächsischen Plutokratie, in Frankreich, Italien und vielen anderen Ländern werden sie von den gleichen Finanzmächten gesteuert.

» Morgen Teil 3: Wirtschaftliche Enteignung: Rentenansprüche nichts mehr wert
» Teil 1: Ist Entwertung auch Enteignung?
(pi-news.net)

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