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Vatertag

Papa werden, ist nicht schwer – es bleiben dürfen, aber sehr!

Von Michael van Laack

„Mutter Kirche“ und „Vater Staat“ haben gleichermaßen Grund zum Jubel. Der Papa dürfte allerdings keine zwei lachenden Augen haben wie die Mama dieses ungleichen Elternpaars, sondern auch ein weinendes. Denn nicht alles funktioniert so, wie er es ursprünglich geplant hatte. Vater sein wird für ihn Jahr um Jahr teurer.

Wenn man auf das ein oder andere in der Politik der Bundesrepublik Deutschland zurückschaut, könnte man den Eindruck gewinnen, manche Pläne wären auf 50 oder mehr Jahre angelegt gewesen, bevor man den ersten Domino-Stein umkippte.

Das ist freilich eher unwahrscheinlich, denn um langfristig abweichungsfrei vorplanen zu können, bedarf es einer linearen Entwicklung und einer unglaublichen Menge an Vorherwissen mit Blick auf entstehende gesellschaftliche Strömungen und geopolitische Veränderungen. Dass die Entwickler der 1977 in kraft getretenen Reform des Ehe- und Familienrechts diese Fähigkeiten besaßen und als ihr Endziel die Zerstörung der Familie als Keimzelle der Gesellschaft spätestens 2030 im Blick hatten, wage ich zu bezweifeln.

Der Wegfall der Schuldfrage
Die Ersetzung des Verschuldensprinzip durch das Zerrüttungsprinzips war gut gemeint und sicherlich auch sinnvoll mit Blick auf die Tatsache, dass viele Männer die Gattin immer noch als Teil ihres Hausstandes betrachteten, über den sie verfügen könnten, wie es ihnen beliebte.

Doch mit dem endgültigen Wegfall einer gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenteilung nahm in den folgenden Jahren die innereheliche Entwicklung einen ganz anderen Verlauf als mit dem neuen Partnerschaftsprinzip beabsichtigt. Den Vätern dieser Gesetzes-Reform ging es darum, die klassische Aufgabenteilung aufzubrechen: Das sogenannte „Heimchen am Herd“- bzw. „Kinder-Küche-Kirche“-Prinzip sollte der Vergangenheit angehören. Mann und Frau sollten sich die Aufgaben im Haushalt partnerschaftlich teilen, beide gemeinsam entscheiden, wer in welchem Umfang erwerbstätig sein sollte. In der Theorie absolut sinnvoll!

Zerrüttungsprinzip wird zum Bumerang
Fremdgeher gab es schon immer, da müssen wir uns nichts vormachen. Mit dem Aufkommen der modernen Verhütungsmittel (vor allem der Pille) wurde es allerdings einfacher. Der Spaß im fremden Bett wurde gefahrloser, die Zahl der außerehelichen Beziehungen stieg. Und nicht nur das. Der Begriff „Liebe“ bekam einen neuen Inhalt. Liebe war plötzlich nicht mehr nur die wirklich tiefe Zuneigung (Herz an Herz) von zwei Menschen, die ihr ganzes Leben beieinanderbleiben wollten und sich bedingungslos vertrauten. Denn als Option hinzu kam das „Liebe machen“.

Schon vor etwas mehr als 35 Jahren sagte mir eine junge Frau: „Mit X ist es nur Sex, meinen Mann hingegen liebe ich.“ Eine glatte Selbsttäuschung! Und so kam es, wie es kommen musste. Immer mehr Männlein oder Weiblein verglichen ihre Partner mit anderen: „Mit ihr macht das Vögeln viel mehr Spaß!“ „Er hat ein größeres Bankkonto!“. So sehen wir bis Ende der 80er – also nur knapp 13 Jahre nach der Reform – die Scheidungsrate um 210% steigen. Zu Beginn des Jahrtausends dann eine weitere Verdopplung dieses Werts.

Zweifellos darunter auch manche Ehe, die zerbrach, weil der eine oder andere Ehepartner gewalttätig oder dem Alkohol verfallen war (zumeist Männer), der überwiegende Teil waren jedoch waren und sind auch heute noch Lust-Scheidungen. „Wir verstehen uns einfach nicht mehr!“ „Ich habe mich neu verliebt!“, „ich brauche einfach meine Unabhängigkeit!“.

Unabhängigkeit: Zauberwort und Selbsttäuschung!
Frei von Zwängen leben. Möglichst wenige Verpflichtungen haben. Kurz: Unverbindlichkeit. Ein Lebensgefühl, das – ausgelöst durch die 68er-Bewegung – in der Jugend-Generation der 70er voll zur Entfaltung gelangte, erntete in den 80ern bittere Früchte. Bei kinderlosen Ehen stellte das selbstverständlich kein sonderliches Problem dar. Jeder ging seinen Weg und man schaffte einen finanziellen Ausgleich, so dies möglich und notwendig war.

Doch auch immer mehr Kinder wuchsen nun bei nur einem Elternteil auf. Meistens bei der Mutter, denn es war – Gleichbehandlungsgrundsatz hin oder her – eherner Grundsatz der Jugendämter und der Familiengerichte: Das Kind gehört nach der Trennung automatisch zur Mutter. Zu ihr hätte es eine engere Beziehung.

Eine schon damals von manchen nicht wirklich verstandene Ansicht, wo doch das Partnerschaftsprinzip auch dazu führen sollte, dass die Erziehungsleistung auf beide Elternteile verteilt wird. Also durfte man eigentlich nicht davon ausgehen, dass die Beziehung des Kindes zur Mutter grundsätzlich intensiver und vertrauensvoller ist. Einzelfallprüfungen, nach denen andere Sorgerechts-Entscheidungen getroffen wurden, gab es im vergangenen Jahrtausend kaum. Im neuen etwas häufiger, aber viel geändert hat sich dennoch nicht. Aktuell (2022) liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder in Deutschland in 93,64 Prozent bei der Mutter.

Das alleinige Sorgerecht haben mehr als 70 % der Mütter, was auch daran liegt, dass Familiengerichte häufig überlastet sind um im Fall eines Widerspruchs gegen den Antrag auf alleinige Sorge kaum Zeit für eine Beweiswürdigung haben und zudem zahlreiche Jugendämter chronisch advokat gegenüber den Müttern dem Gericht eine Entscheidung zu ihren Gunsten empfehlen. Die meisten Richter hören dann zwar noch formal den Vater an, haben sich aber ihre Meinung bereits durch das jugendamtliche Gutachten gebildet.

Die Unterhaltspflicht – Dilemma für Väter und Staat
Wie oben festgestellt: Um sich scheiden zu lassen und Unterhaltsansprüche zu haben, reicht es seit der Reform aus, das Hobby des Partners (der Partnerin) nicht ertragen zu können, welches diese(r) nicht aufgeben möchte. Das Kind bleibt bei der Mutter. Je nach Verdienst des Vaters haben Mutter und Kind bis zu einem gewissen Alter des Kindes Unterhaltsansprüche gegen den geschiedenen Partner, das Kind hat sie bis zur Volljährigkeit, oft auch bis zum Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Regelstudiengangs. Nicht wenige Unterhaltspflichtige können allerdings über einen längeren Zeitraum keine Leistungen erbringen. Dann springt das Jugendamt mit einer Pflichtsumme (Mindestsatz der jeweils gültigen Tabelle) ein. Für den Unterhaltspflichtigen entsteht eine Verbindlichkeitslast, die selbst im Fall einer Insolvenz nicht der Masse zugeschlagen wird, sondern theoretisch bis zum Lebensende als Anspruch der jeweils zuständigen Kommune bzw. des Bundeslandes bestehen bleibt.

Doch wir haben nicht nur Väter (und einige Mütter), die nicht zahlen können, sondern oft auch diejenigen, nicht zahlen wollen, obwohl sie könnten. Hin und wieder greifen die Gerichte hart durch, zwingen zur Zahlung oder nehmen den Schuldner in Haft wegen Verstoß gegen die Unterhaltspflicht (Gefängnisstrafe) oder zumindest in Beugehaft, bis er zahlungswillig ist.

Mehrfach bestraft
Das größte Problem der Rechtsprechung: Die Familiengerichte setzen aufgrund der beruflichen Qualifikation fiktive Mindestwerte fest, die jemand verdienen könnte, wenn er sich nur genug anstrengen würde. Wird dieser Wert nicht erfüllt, gilt dies je nach Bundesland bereits als Verstoß gegen die Unterhaltspflicht. Diese Väter sind also oft mehrfach bestraft: Sie haben Altschulden gegenüber dem Staat für Unterhaltsvorschuss; bei Verurteilung wegen Verstoß gegen die Unterhaltspflicht gelten sie als vorbestraft wie jemand, der schwere Körperverletzung oder gar einen Raub begonnen hat; auf dem Arbeitsmarkt sind sie deswegen oft benachteiligt; kaum jemand wird ihnen eine Wohnung vermieten beim Blick z.B. auf den Schufa-Score.

Das „Kindeswohl“ – Oft nur eine Worthülse
Ein Kind braucht Mutter und Vater gleichermaßen. Das wissen wir nicht nur aus Psychologie und Soziologie. Die Zahl der verhaltensauffälligen Kinder ist unter Alleinerziehenden fast fünfzehn Mal höher als in intakten Familien-Verbände; sogar noch dreimal höher als in Mama-Papa-Kind-Familien, auf die aus vielfältigen Gründen das Jugendamt ein Auge hält. Auch die schulischen Leistungen Alleinerziehender – nicht nur aus bildungsfernen Milieus – sind im Durchschnitt weitaus schlechter.

Offiziell ist das Elternteil, bei dem das Kind dauerhaft lebt, zum Wohlverhalten aufgefordert. Es soll die Beziehung zum nicht im Haushalt lebenden Elternteil fördern, so gut es geht; regelmäßige Besuche ermöglichen; in den Ferien Aufenthalte am Wohnort dieses Elternteils gestatten. Vor allem aber nicht schlecht reden über den Partner, von dem man geschieden ist oder getrennt lebt.

Das dies nicht der Realität entspricht, wissen wir. Besonders dort, wo (zumeist) der Vater wenig bis keinen Unterhalt leisten kann, wird schlecht über ihn mit den Kindern gesprochen. Je älter die Kinder werden, umso mehr erhält dieses Sprechen dann auch Rechtfertigungs-Charakter. Dem Kind wird vermittelt, warum es richtig – gar notwendig – war, sich scheiden zu lassen. Das negative Bild über den in einem anderen Haushalt wohnenden Elternpart manifestiert sich und ist später kaum mehr zu korrigieren. So hört man aus dem Mund junger Erwachsener oft den Satz: „Meine Mutter (oder mein Vater) ist für mich gestorben. Der hat sich nie gekümmert, war moralisch ein Miesling und/oder eine faule Sau!“ – Auch dann, wenn ein neuer Lebenspartner ins Spiel kommt, verliert sich häufig das Interesse, Kontakte zum „Erzeuger“ oder der „Gebärerin“ zu fördern.

Väter, die keine Verantwortung übernehmen wollen:
Auch deren Zahl ist groß, aber sie stammen fast sämtlich nicht aus der Gruppe der Geschiedenen. Die meisten dieser Väter wollten eigentlich kein Kind. Diesem „Unglücksfall“ vorausgegangen war eine lockere Beziehung, ein „One Night Stand“. Sie stehlen sich aus der Verantwortung. Oftmals drängen sie sogar die Frau zur Abtreibung. Misslingt dieses Ansinnen, verweigern sie den Kontakt zum Kind und zahlen Unterhalt nur mit der Pistole auf der Brust.
Mütter, die lediglich einen „Erzeuger“ brauchen:

Diese Gruppe ist klein, wächst aber. Man möchte zwar ein Kind, aber will sich nicht fest binden. Ein Partner ist ja auch nicht notwendig – denken sich viele dieser Frauen – denn entweder der „Erzeuger“ zahlt oder der Staat.

Herzlichen Glückwunsch, lieber Staat!
Vielen Mandatsträgern in Bund und Land gefällt das alles übrigens sehr. Die Hoheit über die Kinderbetten. Zerschlage die Familien, nehme einen Erziehenden weg, schaffe so materielle Abhängigkeit vom Staat und zusätzlich auch die Abhängigkeit in der Erziehungsfrage. Allleinstehende müssen oft die staatlichen Einrichtungen in Anspruch nehmen: Krippe, KITA, nachschulische Betreuung. – Läuft super! Denn die Rechnung begleicht die Solidargemeinschaft der Steuerzahler.

Fazit
Nein, man kann das Rad der Zeit nicht zurückdrehen. Aber mir würde der Status des Ehe- und Familienrechts vor der Reform 01.07.1977 sehr gefallen. Nicht das Bild der Frau vom Heimchen am Herd wohlgemerkt. Lediglich die rechtliche Situation, wie oben beschrieben. Das mag auch daran liegen, dass ich gewissermaßen – auch wenn es bei mir nicht so schlimm gekommen ist wie in manchen oben beschriebenen Fällen – ein „gebrannter Vater“ bin.

Denn wäre manches noch so wie zu Helmut Schmidts Zeiten, hätte meine 2005 von mir geschiedene Frau auf meine Frage „Würdest Du Dich auch trennen und scheiden lassen wollen, wenn die Lage so wäre, dass das Kind automatisch zum Vater kommt?“ ganz sicher nicht geantwortet: „Natürlich würde ich mich dann nicht scheiden lassen. Ich kann doch nicht ohne meine Erbsenprinzessin sein!“ Tja…
(conservo-blog)

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