Liebe Mütter, Euer Tötungsvorsatz ist uns heilig!
Von Michael van Laack
§ 211 StGB regelt u.a., dass, wer jemanden anstiftet, einen Mord zu begehen, ganz unabhängig davon, ob dieser Mord verwirklicht wird oder nicht, zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, mindestens aber zu zehn Jahren Haft verurteilt wird.
Sieben Paragrafen weiter unten lesen wir im Strafgesetzbuch, dass, “wer eine Schwangerschaft abbricht”, “mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe” bestraft wird und in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren.
Straffreiheit nach Tatablauf-Beratung – Was es nicht alles gibt!
Dieser Paragraf (218 StGB) ist, wie hinlänglich bekannt, der einzige Paragraph im Strafgesetzbuch, bei dem die Tatbegehung legalisiert werden kann, nachdem die zur Tat anstiftende Person (gemeinsam mit späteren Opfer, versteht sich) aber ohne den Täter (Arzt), zuvor eine Beratungsstelle aufgesucht hat, die zunächst nach der Motivation zur Tatbegehung abfragt, dann wertungsfrei(?) und ergebnisoffen(?) die Vor- und Nachteile der Tatbegehung vorträgt und ggf. am Ende des Gesprächs auch noch darauf aufmerksam macht, dass eine begangene Tat wie diese nicht mehr zu heilen ist. Das getötete ungeborene Kind bleibt als auch dann tot, wenn sich die Mutter zu einem ihr genehmeren Zeitpunkt wünschen würde, dass es bei ihr wäre. – Na ja, wie sagte schon meine Schwiegeroma: “Wenn ein Kind weg ist, kann man ja ein neues machen.” Kein Scherz, sondern ein wörtliches Zitat aus 2001.
Auch wissen wir, dass die meisten sogenannten Beratungsstellen nicht einmal subtil den Versuch unternehmen, die Mutter von der Vergabe des Auftrags zur Ausführung der Straftat abzubringen, sondern sie oft gar indirekt ermutigen, indem die Beraterinnen durchgängig Verständnis dafür zeigen, dass welche Situation auch immer von der Schwangeren beschrieben wird, diese “unerträglich” sei.
Zumeist geht es um den falschen Zeitpunkt der Schwangerschaft: Studium, Freizeitverlust, monetärer Aspekt, Kindsvater will keinerlei Verantwortung übernehmen (soziale Indikation) oder eine vermutete schwere körperliche Behinderung des Ungeborenen und somit eine Belastung, die die Mutter oder beide Elternteile nicht tragen wollen (eugenische Indikation), nur sehr selten um kriminologische (Vergewaltigung) oder medizinische Indikation (Vorerkrankung der Mutter, vermutete Überlebensunfähigkeit des Ungeborenen usw.).
Ermutigung zur Schwangerschaft? Wie frauenfeindlich muss man sein…
Freilich gibt es auch Beratungsstellen, die die Mütter ermutigen, ihr Kind auszutragen, ihnen Perspektiven aufzeigen (auch die Möglichkeit der Freigabe zur Adoption nicht unerwähnt lassen), Mütter während der Schwangerschaft psychologisch begleiten, sie in manchen Fällen gar finanziell unterstützen, falls notwendig auch in der ersten Phase nach der Geburt.
Solche Vereine sind linksgrünen Parteien, staatlichen Beratungsstellen, der Antifa-Zivilgesellschaft und auch Teilen der beiden großen Kirche ähnlich wie die Märsche für das Leben ein Dorn im Auge, da sie den im sozialistischen Sinn interpretierten Frauenrechten zuwider (manche bezeichnen Abtreibung in Pervertierungsabsicht bereits als Menschenrecht) für das Leben argumentieren und die Ungeborenen nicht den Freunden und Förderen der “Kultur des Todes” zum Fraß überlassen wollen; einer Un-Kultur, die allerdings bedauerlicherweise in nicht wenigen westlichen Demokratien immer größere Landgewinne erzielt.
“Du sollst nicht töten” kann schon bald 5.000 Euro kosten
Als wirkliche Feinde des Menschenmordes auf Beratungsschein gelten allerdings zunehmend jene, die vor allem vor sogenannten Abtreibungskliniken – gelegentlich auch vor großen Beratungsstellen – Mahnwachen abhalten, für die getöteten oder ermordeten (wenn der Beweggrund zur Tötung ein niederer ist) Ungeborenen beten, wie auf Zigarettenschachteln in anderer Form üblich mit drastischen Bildern von abgetriebenen Ungeborenen Abschreckungswirkung erzielen wollen und/oder den Frauen verdeutlichen, dass sie gerade nicht auf dem Weg zu einem Beratungsgespräch für die neue Einbauküche unterwegs sind, sondern, wenn sie das jeweilige Gebäude wieder verlassen, entweder eine Lizenz zum Töten in ihrer Handtasche liegt (Beratungsstelle) oder sie das Leben eines ungeborenen Kindes haben beenden lassen.
Augenscheinlich ist die Ampelregierung entsetzt über die Möglichkeit, dass es Frauen geben könnte, die in letzter Sekunde von dem bundesregierungsseitig erwünschten Weiterbestand des Tötungsvorsatzes Abstand nähmen. Deshalb, so heißt es, müsse ein neues Gesetz her, mit dem die Beeinflussung durch „Gehsteigbelästiger” unterbunden werden könne.
Jedes Kind, das in Deutschland geboren wird, scheint der Ampel ein Kind zu viel zu sein. Fachkräfte importieren ist bekanntlich effektiver. Zum einen haben die Zuwandernden in den ersten Lebensjahrzehnten ihren CO2-Fußabdruck nicht in Deutschland hinterlassen, darüber hinaus als ihren Erziehungsauftrag ernstnehmende Eltern nichts zur mangelnden Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt beigetragen und mit ihren dankenswerterweise nicht vorhandenen Bälgern auch keinen negativen Beitrag zur wachsenden Dysfunktionalität und Überlastung des nicht nur im Gebäudebereich maroden Kita- und Schulsystems geleistet.
Um solche und andere dramatische Auswirkungen zu verhindern, die revidierte Abtreibungsentschlüsse mit sich bringen könnten, müssen die Störer des Ungeborenen-Tötungsfriedens von der Bildfläche verschwinden. Dies soll eben nun zeitnah durch ein Gesetz erreicht werden, welches eine Bannmeile (ähnlich wie um den Bundestag, lediglich etwas kleiner) um Beratungsstellen festlegt und Zuwiderhandlungen mit 5.000 Euro Geldstrafe, im Wiederholungsfall auch mit Gefängnisstrafen belegt. Heute findet im Deutschen Bundestag ab 16.30 Uhr die erste Beratung zu dieser angestrebten Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes statt.
Wenn kein Wunder geschieht, wird das Gesetz so kommen
Allerdings sind Beratungen im Bundestag im Gegensatz zur Schwangerschaftskonfliktberatung schon seit der letzten Legislatur Merkels nicht einmal mehr zum Schein ergebnisoffen. Ganz egal, was die Opposition einbringt oder wie sich Experten in Ausschüssen äußern: Die Ampel zieht ihr Ding durch.
Das wird sie auch in diesem Fall tun, weil sie sich grundsätzlich auf allen Politikfeldern und in allen gesellschaftlichen Fragen nicht dem Bürger, sondern ausschließlich der Umsetzung der eigenen Ideologie verpflichtet fühlt.
Kultur der Ampel = Kultur des Todes
(conservo.blog)