Merkel, Scholz: Die Politik bricht Recht, weil sie es kann
Von M. SATTLER
Die Immigrationskatastrophe von 2015 hat gezeigt: Das Grundgesetz schützt uns nicht vor staatlicher Willkür. Das Grundgesetz hat versagt, als wir Bürger seinen Schutz tatsächlich benötigten. Der Vertrauensverlust der Bürger in den Staat, der das Leben in der Bundesrepublik seit 2015 prägt, ist daher in erster Linie ein Vertrauensverlust in das Grundgesetz.
Die Katastrophe von 2015 war für die indigenen Deutschen eine politische Katastrophe, weil mit der damals beginnenden Umvolkung im industriellen Maßstab zugleich der Verlust des eigenen Landes eingeläutet wurde. Sie war aber auch eine verfassungsrechtliche Katastrophe, weil sie gegen geltendes Verfassungsrecht durchgesetzt wurde.
Der Asylrechtsartikel 16a des Grundgesetzes legt unmissverständlich fest, für wen das deutsche Asylrecht gilt: „1. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. 2. Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften … einreist“.
Die Regelung dieses Grundgesetzartikels ist also völlig eindeutig: Wer nicht politisch verfolgt ist oder wer über ein EU-Land einreist, hat in der Bundesrepublik keinen Anspruch auf Asyl. Diese völlig eindeutige Beschränkung des Asylrechts ausschließlich auf politisch Verfolgte, die von außerhalb der EU einreisen, ist das Ergebnis des „Asylkompromisses“ von 1992.
Die Ansiedlung von Millionen politisch überwiegend unverfolgter Araber, allesamt eingereist über EU-Länder, war daher 2015 durchweg verfassungswidrig – und ist es bis heute.
Dass die Merkel-Regierung verfassungswidrig handelte und diese Politik auch unter Olaf Scholz weiter betrieben wird, zeigt den autoritären Charakter der politischen Führung seit 2015: Die Politik bricht Recht, weil sie es kann.
Sinn und Zweck einer Verfassung ist es allerdings, die Bürger genau vor solchen staatlichen Rechtsbrüchen zu schützen. Eine Verfassung ist ein Schutzmechanismus, den sich die Bürger eines Landes geben, um sich selbst vor staatlicher Willkür zu schützen.
Wäre das Grundgesetz eine tatsächlich wirksame Verfassung, hätte es die Deutschen 2015 vor Merkels Machtmissbrauch schützen müssen. Genau das hat das Grundgesetz aber nicht getan: Es gab keinen Mechanismus, der uns Bürgern eine rechtliche Möglichkeit bot, gegen Merkels Willkürherrschaft vorzugehen. Sie konnte per Dekret ihres Innenministers zwei Millionen wildfremde Menschen über die Landesgrenze holen, und die Bürger mussten diesem verfassungswidrigen Treiben einer autoritären Einzelperson im Kanzlerbunker ohnmächtig zusehen.
Aus dieser Ohnmacht von 2015 haben die Menschen ihre Schlüsse gezogen: Man kann diesem Staat nicht trauen, und das Grundgesetz ist im Ernstfall das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht.
Die Immigrationskatastrophe von 2015 war die Bewährungsprobe für das Grundgesetz. Diesen Test hat das Grundgesetz nicht bestanden. Am 75. Jahrestag des Grundgesetzes, den wir an diesem Donnerstag, dem 23. Mai, begehen, gibt es daher auch nichts zu feiern. Das Grundgesetz als schutzgebendes Verfassungsrecht ist längst tot, es wurde im Herbst 2015 zu Grabe getragen.
(pi-news.net)