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Formelfragen sind Machtfragen!

Höhe des Bürgergeldes nur ein Existenzminimum?

Von Albrecht Künstle

Die Verfechter der Erhöhung berufen sich auf eine Formel
Entspricht der Mindestlohn dem Existenzminimum?
Wie wird das gleichzeitige Kindergeld verrechnet?

Die SPD beschloss auf dem Parteitag, an der automatischen Erhöhung des Bürgergeldes nicht zu rütteln. Bei den Grünen und ganz Roten rennt die SPD damit wie bei Sozialverbänden offene Türen ein. Dabei hat das Bürgergeld (das überwiegend Nichtbürger erhalten) bereits eine Höhe erreicht, die das „Existenzminimum“ deutlich überschreiten dürfte. Die SPD-Chefin Saskia Esken verplapperte sich bei Markus Lanz, man könne es sich mit-dem-Bürgergeld-wunderbar-gutgehen-lassen. Mit meinem letzten Artikel thematisierte ich die Verletzung des sogenannten Abstandsgebotes bei den Einkommen. Denn die BNN aus Karlsruhe listete einmal auf, wieviel Bürgergeld (überwiegend ausländische) Haushalte aller Größen ab Januar 2024 erhalten. Hier von mir im letzten Drittel durchgerechnet.

Daraufhin erreichte mich eine Anfrage, wie das Kindergeld berücksichtigt wird. Da Bürgergeld-Bezieher auch noch Mehrbedarfe angerechnet bekommen können, steigt der Satz etwa für Alleinerziehende abhängig von der Anzahl und dem Alter der Kinder. Das Kindergeld wird als vorrangige Leistung angesehen und entsprechend verrechnet. Deshalb sind obige Beispiele zutreffend, aber weil auch die Arbeitenden Kindergeld erhalten, werden hier zwei weitere Fälle berechnet, eines mit dem … durchschnittlichen Stundenlohn von 21,50 Euro: Das obige Ehepaar mit zwei Kindern verdient im Monat brutto 5.332 Euro (3.555 + 1.777), netto bleiben 3.620 Euro (2.301 + 1.319). Dazu 2 x 250 Euro Kindergeld macht 4.120 EUR Monatseinkommen. Daraus muss alles bestritten werden, auch die Miete. Die beiden erzielen durch ihre Arbeit 992 EUR mehr (4.120 – 3.128) als sie Bürgergeld erhalten würden. Teilt man diesen Mehrverdienst durch die 248 geleisteten Arbeitsstunden, bleiben unterm Strich 4,00 Euro/Stunde. Und das soll die Mühe wert sein zur Arbeit zu fahren? Wobei die Wegekosten auch noch zu veranschlagen sind. Wie zu erkennen ist, wird das Abstandsgebot mit Politikerfüßen getreten.

Dann noch das Beispiel einer Alleinerziehenden mit 2 Kindern: Ihr stehen laut der BNN 3.787 Euro im Monat zu (Bürgergeld, Zuschlag, Miete, Heizung). Sie müsste brutto 5.200 Euro erarbeiten, um 3270 Euro netto (und 500 Euro Kindergeld) zu haben. Deshalb werden Alleinerziehende seltener arbeiten, auch mit nur einem Kind nicht, nicht einmal halbtags. Alleine zu erziehen (auf dem Papier) lohnt sich also. Und die Bezugsfrist von Bürgergeld-Empfängern aus der Ukraine wurde noch einmal verlängert. Sie kommen überdies in den Genuss, keine GEZ und Autoversicherung zahlen zu müssen. Aber wer soll das alles finanzieren?

Andere Quellen wie hier listen die diversen Leistungen übersichtlicher auf. Aber nirgends wird ermittelt, wie viele Arbeitsstunden abgeleistet werden müssen, um dieselben Einkünfte zu erzielen. Entscheidend ist nämlich nicht, dass man mehr als die staatlichen Geldleistungen erarbeiten kann, sondern was von den Arbeitsstunden effektiv statt dem Unterhalt durch den Staat übrig bleibt. Diese Lücke schließe ich mit meinen Berechnungen. Ohne diese Berechnung bleibt das „Abstandsgebot“ nur heiße Luft und die hohen Transferleistungen eine Neiddebatte.

Bundesregierung: „Das sächliche Existenzminimum eines Erwachsenen beträgt 10.908 Euro. Für 2024 geht der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegte 14. Existenzminimumbericht (20/4443) von 11.472 Euro aus. Außerdem wird das sächliche Existenzminimum eines Kindes mit 6.024 Euro für 2023 und mit 6.384 Euro für 2024 angegeben…“ Wie ist einem normal denkenden Steuerzahler zu erklären, dass den Nichtsteuerzahlern mehr als das steuerliche Existenzminimum gewährt wird? Jedenfalls bei der Übernahme der Mieten und Heizkosten.

Noch ein Wort zur „Formel“, mit der die Erhöhung des Bürgergeldes gerechtfertigt wird. Es ist keine naturwissenschaftliche Formel wie etwa der Satz des Pythagoras oder die Winkelfunktionen, die unabänderlich sind. Ebenso wenig ist es die Rentenformel, mit der das Rentenniveau bezogen auf die früheren Einkünfte abgesenkt wird. Beides sind Ergebnisse politischen Willens – der durch Wahlen gebrochen werden kann. Formelfragen sind Machtfragen!

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz ? erstellt und erscheint auch auf der Webseite des Autors.
(beischneider.net)

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