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Möglichkeit von Wahlmanipulation gewachsen

Massenhafte Briefwahl ist demokratiegefährdend

Von WOLFGANG HÜBNER

Schon einige Tage vor dem Wahltermin in Hessen und Bayern haben dort hunderttausende Stimmberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl genutzt. Was immer auch noch in den letzten Tagen vor dem Wahltermin geschehen wird – eine große Zahl von Bürgern hat sich bereits entschieden. Aus einer Ausnahmeregelung wird mehr und mehr die Normalität der Stimmabgabe. Es ist bereits absehbar, dass es künftig mehr Briefwähler geben wird als Bürger, die den Weg zu den Wahllokalen nicht scheuen.

Für die Demokratie ist das in mehrfacher Hinsicht eine sehr problematische, ja sogar gefährliche Entwicklung: Denn der Charakter von Wahltagen als Feiertage des Souveräns wird stark abgewertet, weil eine öffentliche Handlung quasi privatisiert wird. Damit wird auch das Wahlgeheimnis in Frage gestellt. Denn es ist natürlich ein Unterschied, ob die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt oder am Küchentisch eines Paares oder der Familie.

Laut Wikipedia wurde die Möglichkeit zur Briefwahl 1957 eingeräumt, um die „Allgemeinheit der Wahl“ sicherzustellen. Insbesondere alten, kranken und behinderten Menschen wollte man eine Teilnahme an der Wahl erleichtern. Unumstritten war das damals wie auch später keineswegs. Zweimal, 1967 und 1981, musste sich deswegen das Bundesverfassungsgericht mit Klagen gegen die Briefwahl beschäftigen.

Beide abschlägigen Entscheidungen des Gerichts wurden damit begründet, dass die Gefährdung des Wahlgeheimnisses und die mangelnde Kontrolle durch die Öffentlichkeit durch eine höhere Allgemeinheit der Wahl, also eine möglichst umfassende Wahlbeteiligung, aufgewogen würden. Es war dann 2008 die sogenannte „Große Koalition“ von Union und SPD, die ein Gesetz zur „Abschaffung der Antragsgründe für die Briefwahl“ beschloss. Seitdem wird von dieser Möglichkeit der Stimmabgabe immer mehr Gebrauch gemacht. Bei der Bundestagswahl 2021 waren es schon über 47 Prozent!

Damit ist jedoch auch die Möglichkeit von Manipulationen der Wahlen gewachsen. So hat die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa warnend in ihrem Bericht der Wahlbewertungsmission zur Bundestagswahl 2009 erklärt: „Obwohl die rechtlichen und administrativen Verfahren für die Briefwahl mit dem Ziel entwickelt worden zu sein scheinen, der Freiheit und Beteiligung der Wählerinnen und Wähler Vorrang zu geben, sollte überlegt werden, die bestehenden Sicherungsmechanismen gegen den potenziellen Missbrauch des Briefwahlsystems auf ihre Eignung zu überprüfen.“

Geschehen für bessere Sicherheitsmechanismen ist seitdem nichts. Briefwähler sind also dazu gezwungen, den Auswertern ihrer Stimmen völlig zu vertrauen. Ob dieses Vertrauen gewährleistet ist, wenn eine Partei wie die AfD unter starker öffentlicher und staatlicher Diskriminierung leidet, kann bezweifelt werden. Die massenhafte Briefwahl bietet jedenfalls die Möglichkeit, dass nicht die Wähler, sondern die Auswerter das Wahlergebnis beeinflussen oder gar verfälschen können. Es wird Zeit für eine neue Klage beim Bundesverfassungsgericht.
(pi-news.net)

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