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Politparteiisch?

Polizeipräsident bezieht Stellung gegen die AfD

Im Jahr 2013 ersetzte der damalige niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) die Präsidenten mehrerer Polizeidirektionen in Osnabrück, Oldenburg und Hannover. Die bisherigen Leiter schickte er in den einstweiligen Ruhestand. Sie wurden durch Parteifreunde ersetzt, in Oldenburg war das Johann Kühme (SPD).

Dieser hat sich nun, sicher nicht zum ersten Mal, revanchiert und – als Beamter, der eigentlich der Neutralitätspflicht unterliegt – einer Zeitung ein Interview gegeben, in dem er erbittert vor der AfD warnt. „Hallo Niedersachsen“ berichtete am Montagabend (Minute 10:15):
*** Der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg hat jetzt in einem Interview, in einem Zeitungsinterview vor der AfD gewarnt. […] Die AfD betreibe auf dem Rücken der Polizei ein gefährliches und kalkuliertes Spiel mit der Angst. Das hatte Kühme der Nordwestzeitung gesagt und Beispiele genannt. Heute bekam er dafür aber auch Unterstützung von den Regierungsparteien SPD und den Grünen und der Gewerkschaft der Polizei. ***

Dass die SPD dem von Minister Pistorius eingesetzten Polizeipräsidenten für seine parteiische (SPD-)Stellungnahme applaudiert, verwundert nicht. Sobald etwas gegen die verhasste AfD geht, ist so ziemlich alles erlaubt. Ehedem für unantastbar gehaltene Grundsätze werden vom Polizeipräsidenten und der ihm applaudierenden Partei mit einer Leichtigkeit über Bord geworfen, das einem der Atem stockt.

Es geht um den Grundsatz der Neutralitätspflicht und um das Mäßigungsgebot. Der Bund deutscher Kriminalbeamter definiert das so:

*** Problematisch ist allerdings die Verquickung zwischen dienstlicher Tätigkeit eines Polizeibeamten (auch und gerade in Uniform) und politisch motivierter (medienwirksamer) einseitiger Stimmungsmache.

Der Dienstherr und die Bevölkerung müssen grundsätzlich auf die (auch politische) Neutralität der Beamten vertrauen können. Entsprechende Verhaltensweisen sind nicht mit den Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Neutralitätspflicht und Mäßigungsgebot) zu vereinbaren. Einem politischen Ressentiment ist – unabhängig von Couleur – auf diese Art und Weise kein Vorschub zu leisten. Auch der „Deckmantel einer gewerkschaftlichen Verantwortung“ darf für solche Zwecke nicht herangezogen werden – ist er doch viel zu kurz. ***

Dass hier auch die Gewerkschafter in weiser Voraussicht schon mit angesprochen werden, zeigt sich bei einem ihrer Vertreter von der linken GdP. Kevin Komolka (SPD) von der Gewerkschaft der Polizei versichert seinem Polizeipräsidenten im selben NDR-Bericht die Unterstützung seiner Gewerkschaft – gegen die AfD und ihre unliebsame Kritik an der heutigen Polizei, die er für „falsch“ hält. Komolka (SPD) über Kühme (SPD) [11:31]:

*** „Er hat das ausgesprochen, was wir zunehmend als Realität betrachten müssen, dass polizeiliche Statistiken dazu missbraucht werden, ein falsches Bild zu vermitteln. Zu vermitteln, dass wir als Polizei die Lage nicht mehr im Griff hätten. Und das ist falsch. Das hat Herr Kühme in seinem Interview eindrucksvoll nahegelegt und von daher können wir uns hinter seinen Aussagen zu einhundert Prozent versammeln.“ ***

100 Prozent der Polizei, so der Gewerkschafter, stimmen also der Verletzung des Mäßigungsgebotes zu (wenn es gegen die AfD geht).

100 Prozent der Polizei maßen sich an, die Einschätzung einer konkreten Partei als „falsch“ deklassieren zu dürfen, und das öffentlich.

100 Prozent stimmen dem Präsidenten zu, dass die AfD die innere Sicherheit gefährde, weil sie Kritik übt.

Fast schon unfreiwillig komisch ist da das Resümee, das der NDR in seinen Bericht mit eingeflochten hat (Minute 10:28):
*** „Johann Kühme ist Polizeipräsident in Oldenburg, seit 2013 schon. Er trägt Verantwortung für eine große Behörde und interessiert sich für Geschichte. Etwa für den Nationalsozialismus und wie leicht sich damals die Polizei missbrauchen ließ.“*** (Sic!)
(pi-news.net)

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