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Schule lädt AfD-Politikerin aus

„Demokratie leben“ – aber ohne Opposition

Von LINDA AMON

Schulen als neutrale Bildungseinrichtungen – das war einmal. Heute zählen nur noch Ideologie, Haltung und vor allem die gute alte Linientreue. Und die sogenannte „Unsere Demokratie“-Erziehung der Schüler läuft wohl primär auf Propaganda hinaus.

Jüngstes Beispiel ist die Causa des Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasiums in Aschaffenburg und die rechtschaffene Empörung des Kollegiums gegen die bayerische AfD-Landtags­abgeordnete Ramona Storm.

Zunächst wurde die AfD-Politikerin, die für den Nachbarwahlkreis Miltenberg im Landtag sitzt, zu einer Podiumsdiskussion mit Schülern zum Thema „Demokratie leben“ eingeladen, dann wieder ausgeladen – und als sie als passive Zuschauerin teilnehmen wollte, vor die Tür gesetzt.

Die Gründe: Die AfD sei vom – weisungsgebundenen – Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft worden, ließ man die Abgeordnete wissen – was inzwischen wieder vom Tisch ist. Zumindest solange es kein rechtskräftiges Gerichtsurteil gibt, ist diese Klassifizierung nicht mehr zu verwenden. Immerhin hatte sich sogar das US-Außenministerium eingeschaltet und gedroht, Deutschland von nachrichtendienstlichen Erkenntnissen auszuschließen, wenn die politische Opposition im Land weiter delegitimiert würde.

Außerdem würde gegen die Politikerin ein Gerichtsverfahren wegen Verbreitung verfassungswidriger Kennzeichen laufen. Auch in diesem Fall wurde die Schule über die Hintergründe aufgeklärt:

„Bei einer unserer Demos hat ein Passant den Hitlergruß gezeigt“, erinnert sich Ramona Storm. Die Veranstalter riefen die Polizei, die erstattete Anzeige. Sie selbst postete einen kurzen Videoausschnitt von dem Vorfall – mit dem Ergebnis: „Das Verfahren gegen den Hitlergruß-Zeiger wurde eingestellt, ich dagegen bekam wegen der Video-Dokumentation einen Strafbefehl über 120 Tagessätze à 200 Euro – wegen ‚Verbreitung von Kennzeichen verfassungs­widriger Organisationen’. Selbstverständlich habe ich Einspruch eingelegt.“

Ein skandalöses Beispiel von Gesinnungsjustiz, die derzeit mehr und mehr um sich greift. Noch skandalöser, dass die Schule diesen Vorwand nutzte, um eine gewählte Abgeordnete von einer Diskussion auszuschließen. Denn bis zum Gerichtsurteil gilt auch für eine AfD-Abgeordnete die Unschuldsvermutung.

Die Schulleiterin äußerte sich schriftlich, dass man „bei so einer Veranstaltung keine Extremisten akzeptieren könne“. Ramona Storm: „Bildungseinrichtungen unterstehen der öffentlichen Hand und werden von der Solidargemeinschaft finanziert. Deshalb müssen sie neutral sein und dürfen nicht ihre persönlichen Vorlieben oder Abneigungen zum Maßstab nehmen.“

Aber auch als schweigende Besucherin war sie nicht geduldet. Was der selbsternannten Moralelite offenbar nicht auffällt: Die Ausladung einer Oppositionspolitikerin ist ein krasser Widerspruch zum Motto der Veranstaltung – „Demokratie leben“.
>>>PI-NEWS-Autorin Linda Amon startete ihre Laufbahn bei der BILD-Zeitung, bevor sie als freie Autorin für Illustrierte (Bild der Frau, Bunte, Cosmopolitan) und im PR-Bereich arbeitete. Außerdem gab sie Presseseminare und schrieb Bücher („Todesfalle Kranken­haus“). Amon lebt in München und Budapest und ist seit einigen Jahren vor allem als Pressereferentin und Redenschreiberin von Politikern tätig. Zu erreichen ist sie über ihre Homepage amonpress.de.
(pi.news.net)

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