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„Juristisch ein Leichtgewicht“

Queer-Feminismus am Berliner Verfassungsgerichtshof

Von MANFRED ROUHS

Manche Menschen wundern sich über die Urteile höherer Gerichte in Deutschland. Andere hoffen immer noch auf die Justiz, wenn es darum geht, Verhältnisse, von denen sie annehmen, sie seien aus dem Ruder gelaufen, wieder gerade zu rücken. Beide Gruppen scheinen nicht zu wissen, wer die personelle Besetzung der deutschen Verfassungsgerichte bestimmt.

Die ist nämlich Sache der Parlamente. Die Richter am Bundesverfassungsgericht wählt der Deutsche Bundestag und der Bundesrat. Die Richter an den Verfassungsgerichtshöfen der Länder wählt der jeweilige Landtag. Mit Zwei-Drittel-Mehrheit.

Diese Wahlverfahren brechen die Gewaltenteilung auf. Sie unterwerfen die Richterwahl den üblichen Mechanismen des parteipolitischen Klüngels, zu denen Quoten und Parteienproporz gehören. Das tut dem Richteramt nicht gut und einer zu wünschenden Entpolitisierung juristischer Verfahren auch nicht.

Nun hat das Berliner Abgeordnetenhaus die Rechtsanwältin Lucy Chebout nach einigem Hin und Her mit 81,3 Prozent der Stimmen in geheimer Wahl ins Amt einer Richterin am Berliner Verfassungsgerichtshof gewählt. Näheres zu den politischen und juristischen Hintergründen dieser Wahl berichtet die „Legal Tribune Online“, die auch etwas mitzuteilen weiß über Kritik aus dem akademischen juristischen Betrieb an dieser Personalie:

*** Diese Kritik kam vor allem von Rechtsprofessoren. Arnd Diringer, der an der Hochschule Ludwigsburg die Forschungsstelle Arbeitsrecht leitet, nannte Chebout „juristisch allenfalls ein Leichtgewicht“. Der Berliner Zivilrechtler Gregor Bachmann schrieb: „Dass man als Associate/Doktorandin in Berlin Verfassungsrichterin werden kann, ist bemerkenswert.“ ***
(pi-news.net)

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