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Winterhilfswerk für den Osten

Geht's mal wieder um die Ukraine?

Wer Napoleon sein will, muss die Rückkehr bedenken, denn auch für Scholz stehen die Wegweiser nach Waterloo. Der Bettelschauspieler war mal wieder da und ließ sich mit Versprechungen bedenken. Deutschland steht wieder einmal vor einem Winterhilfswerk. Leopards gebe ich für Sonnenblumen.

Das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes, so Wikipedia, (kurz Winterhilfswerk oder WHW) war in der Zeit des Nationalsozialismus eine Stiftung öffentlichen Rechts mit Sitz in Berlin,die Sach- und Geldspenden sammelte und damit bedürftige „Volksgenossen“ entweder unmittelbar oder über Nebenorganisationen der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“ (NSV) unterstützte.

Durch das Winterhilfswerk konnte das NS-Regime die materielle Not von Teilen der Bevölkerung lindern und zur inneren Stabilisierung beitragen. Zugleich zielte die Spendensammlung auf das Zusammengehörigkeitsgefühl der „Volksgemeinschaft“ ab. Das Spendenaufkommen übertraf ab dem Rechnungsjahr 1939/1940 die Summe, die aus Steuermitteln für öffentliche Fürsorgeverbände aufgebracht wurde.Der Staatshaushalt wurde somit von Sozialausgaben entlastet.

Hilfsaktionen und Spendensammlungen, die im Winterhalbjahr durchgeführt wurden und notleidenden Bevölkerungskreisen zugutekamen, gab es auf regionaler Ebene schon vor 1933. Für Erwerbslose veranstaltete zum Beispiel der „Arbeiterrat Groß-Hamburg“ seit 1923 Wintersammlungen; daran beteiligten sich die unterschiedlichsten Organisationen wie Gewerkschaften, Deutscher Beamtenbund oder Deutschnationaler Handlungsgehilfen-Verband.

Überregional bildeten die Träger der „freien Wohlfahrtspflege“ – Caritas, Innere Mission, Deutsches Rotes Kreuz, Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden und Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – als gemeinsames Sprachrohr im Jahre 1924 die Deutsche Liga der Freien Wohlfahrtspflege. Während Gewerkschaften und Arbeiterwohlfahrt (AWO) umfassende wirtschaftspolitische und sozialpolitische Maßnahmen forderten, plante die „Liga“ eine zentral organisierte Sammlung zur „Volkshilfe“. Der Aufruf unter der Überschrift „Not, bittere Not liegt über dem deutschen Volk“ wurde von Reichskanzler Heinrich Brüning unterstützt.

Die erste deutschlandweite Sammlung zur so genannten „Winterhilfe“ wurde vom 15. September 1931 bis März 1932 durchgeführt und brachte 42 Millionen Reichsmark ein[6]; eine weitere Sammlung folgte im Winterhalbjahr 1932/33.

Im Sommer 1933 begann Joseph Goebbels mit den organisatorischen Vorbereitungen für die Sammelaktion einer nationalsozialistischen Winterhilfe. Am 13. September 1933 eröffnete Adolf Hitler die „Erste Winterhilfsaktion gegen Hunger und Kälte“. In seiner Rede stellte er der stets bekämpften „internationalen marxistischen Solidarität“ die „lebendige nationale Solidarität des deutschen Volkes“ gegenüber, die „blutmäßig ewig begründet“ sei. Der Hamburger Gauleiter Karl Kaufmann nannte das Winterhilfswerk wenige Tage später „eine große staatspolitische Aufgabe“ mit dem Ziel, die Arbeitnehmer „innerlich zu gewinnen“.

Das Winterhilfswerk wurde organisatorisch der NS-Volkswohlfahrt und deren Leiter Erich Hilgenfeldt unterstellt, der zugleich als Amtsleiter im Amt für Volkswohlfahrt der NSDAP und als Reichsbeauftragter für das WHW fungierte. Einige Wohlfahrtsverbände wie die AWO wurden verboten, andere wie der „Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband“ korporativ angeschlossen und aufgelöst. Die überwiegend konfessionell bestimmten Verbände sollten auf die Arbeitsfelder Pflege und Anstaltsbetrieb zurückgedrängt werden, während die NSV die materielle Versorgung von notleidenden „Volksgenossen“ beanspruchte, die sich propagandistisch besser auswerten ließ. Hohe nationalsozialistische Funktionäre inszenierten sich in der Öffentlichkeit als volksverbundene Sammler.

Mit dem „Gesetz über das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes“ (RGBl. I, S. 995) vom 1. Dezember 1936 wurde das WHW mit Sitz in Berlin zur rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts erklärt, die durch den Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda geführt und beaufsichtigt werden sollte. Die „Verfassung für das WHW des Deutschen Volkes“ vom 24. März 1937 (RGBl. I, S. 423) stellte den Leitsatz „Gemeinnutz vor Eigennutz“ heraus, der bereits im 25-Punkte-Programm der NSDAP enthalten war.

Am 10. Oktober 1945 wurde das Winterhilfswerk im Kontrollratsgesetz Nr. 2 durch den Alliierten Kontrollrat verboten und das Eigentum beschlagnahmt. Die Gesamtzahl der meist ehrenamtlichen „ständigen Helfer“ betrug im Winterhalbjahr 1933/1934 rund 1.500.000 Personen und pendelte sich in den folgenden Jahren auf eine Zahl um 1.200.000 ein. Für die monatlichen Geldsammlungen wurden die Straßenzüge systematisch erfasst; die feinmaschigen Sammelbezirke wurden der Struktur der nationalsozialistischen Parteiorganisation angepasst und die Helfer den Blockleitern und „Blockwaltern“ der NS-Volkswohlfahrt unterstellt. Die reichsweiten Straßensammlungen wurden ab 1934 vom Tag der Nationalen Solidarität gekrönt, bei dem hohe Parteifunktionäre und populäre Künstler mit Sammelbüchsen auf die Straße gingen.

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