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Das Bundesverfassungsgericht

– die letzte zu erobernde Bastion?

Von MICHAEL HERRMANN

Was ich in der Debatte um die Wahl der drei Richter für das Bundesverfassungsgericht vermisse, ist Kritik an der Systematik der Besetzung von Richterstellen am obersten deutschen Gericht.

In Deutschland herrscht Gewaltenteilung und damit einhergehend die Unabhängigkeit der Judikative von der Exekutive und Legislative. Allein diese Tatsache verbietet es logischerweise, dass die Bundesregierung oder im Bundestag vertretene politische Parteien Kandidaten für solch ein Amt vorschlagen können und schlimmer noch, dass Bundestag oder Bundesrat durch Wahl diese Ämter besetzen.

Dies widerspricht diametral der Gewaltenteilung und lässt zumindest Zweifel an der Unabhängigkeit und neutralen Sichtweise der Richter aufkommen. Die eine oder andere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus der jüngeren Vergangenheit befeuert jedenfalls dieses bei vielen Bürgern vorhandene Gefühl, wonach man der Gerichtsbarkeit in Deutschland nicht mehr uneingeschränkt über den Weg trauen könne.

Die Nominierung der Kandidatinnen, Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold, durch die SPD, ist jedenfalls kein Zufall. Ganz im Gegenteil, es ist geradezu überlebenswichtig für diese Partei (und für die Grünen), die eine zunehmend linksradikale oder gar linksextreme Agenda verfolgt und dadurch stetig an Zuspruch in der Bevölkerung verliert, diese fest in links-grüner Ideologie verankerten Personen am Bundesverfassungsgericht zu implementieren.

Es dürfte darum gehen, was die Gallionsfigur der linken Protestbewegung der 1960er-Jahre, Rudi Dutschke, 1967 als „Marsch durch die Institutionen“ bezeichnet hatte. Gemeint ist damit nicht ein unmittelbarer Umsturz, sondern der langfristig angelegte Versuch, bestehende gesellschaftliche Institutionen zu infiltrieren und von innen heraus zu zerstören oder zu transformieren. Bedauerlicherweise ist diese, bereits seit Jahrzehnten angewandte Strategie, recht erfolgreich. Wichtige Institutionen wie Parteien, Verwaltung, Gerichte (vorwiegend untere Instanzen), Universitäten, Medien oder Gewerkschaften sind allem Anschein nach bereits von innen heraus zumindest teilweise transformiert.

Im Fall der Nachbesetzung von Richtern am Bundesverfassungsgericht sind beide SPD-Kandidatinnen für den zweiten Senat am Gericht nominiert. Und rein zufällig befasst sich dieser Teil des Bundesverfassungsgerichts unter anderem mit dem Thema „Parteienverbot“.

Da sowohl die SPD als auch die Grünen keinen Hehl daraus machen, die zweitstärkste politische Kraft im Land verbieten zu wollen, kann sich jeder selbst zusammenreimen, warum der Aufschrei bei diesen beiden Parteien so gellend ist und man ums Verrecken auch weiterhin an diesen beiden Damen festhält, obwohl auch in der Bevölkerung dafür nur wenig Rückhalt vorhanden ist. Allein die Vorstellung, dass nach einer erfolgreichen Wahl mindestens zwei von acht Richtern des zweiten Senats Anhänger linker Ideologie wären, gewählt für 12 Jahre (!), erzeugt Schaudern.

Diese Personalie könnte während dieser langen Amtszeit massive Schäden an der noch rudimentär vorhandenen echten Demokratie im Land (gemeint ist nicht „UnsereDemokratie“) nach sich ziehen. Bleibt zu hoffen, dass die CDU/CSU mit ihrem bekna begnadeten Kanzler, der alles tut, um an der Macht zu bleiben, nicht doch noch umfällt.

Meines Erachtens zeigt dieser offenkundige Versuch durch die SPD, mit Unterstützung der Grünen, dass das derzeitige Procedere bzgl. Besetzung Bundesverfassungsgericht zum Missbrauch für eigene politische Ziele geradezu einlädt. Um diese Gefahr zumindest deutlich zu reduzieren, sollten die Richter für das oberste deutsche Gericht vom Volk gewählt werden. Kandidatenvorschläge dazu sollten aus den Reihen der Judikative kommen, wobei die Kandidaten einige Voraussetzungen erfüllen müssen, wie beispielsweise die fachliche Eignung und eine politisch neutrale Haltung. Hierbei wären die Mitgliedschaft in einer politischen Partei oder das Bekleiden eines politischen Amtes für eine Partei in der Vergangenheit beispielhafte Ausschlusskriterien.

Jedenfalls machen die aktuellen Vorkommnisse deutlich, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
(pi-news.net)

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