Wählen gehen gegen die Kartellparteien!
Von Vera Lengsfeld
Kaum einer meiner Texte hat ein solches Echo hervorgerufen, wie mein Vorschlag, den Wahlausschluss von Joachim Paul in Ludwigshafen zu konterkarieren, indem man zur Wahl geht, die Namen der Kandidaten auf dem Wahlzettel durchstreicht und den von Joachim Paul draufschreibt. Das hatte ich gehofft. Da vor unser aller Augen der Rechtsstaat zersetzt wird, ist es hohe Zeit, wirksame legale Gegenwehr zu üben, sonst wachen wir morgen in einer Gesinnungsdiktatur auf, die sich gewaschen hat. Sie nennen es „wehrhafte Demokratie“, es ist aber pure Macht-und Privilegiensicherung von Parteisoldaten, die lange nicht mehr sicher sein können, noch einmal gewählt zu werden, weil sie Politik nicht für, sondern gegen die Bürger machen.
Kritisiert wurde in den Diskussionen, dass ich den Namen der bayrischen Stadt nicht genannt hätte. Das lag daran, dass er in der Meldung, die ich las, nicht zu finden war. Zum Glück habe ich jede Menge Leser, die nicht nur mitdenken, sondern hilfreich sind. Mein Leser H.R. hat mir geschrieben:
„Genannter Präzedenzfall (Steffen Romstöck, Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister in Röttingen/Landkreis Würzburg) war möglich, da nur ein gültiger Wahlvorschlag (Kandidat) zur Wahl benannt wurde und in der Folge das bayerische Wahlrecht Bedeutung erlangt, indem hierfür lt. Anlage 7 zu §§ 30 bis 32 GLKrWO
(https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGLKrWO-ANL_8)
ein spezieller Stimmzettel ausgegeben wird, auf dem eine weitere wählbare Person per Handeintrag genannt werden kann.
(https://www.gesetze-bayern.de/Content/Resource?path=resources%2fBayGLKrWO_Bay-110-2024-0498-a7.pdf)
Diese Konstellation besteht in Ludwigshafen nicht. Hier gibt es vier Kandidaten. Und ob das rheinland-pfälzische Wahlrecht einen Handeintrag zulässt, wäre zu prüfen. Ansonsten ist bei Handeintrag der Wahlzettel ungültig“.
Ob es möglich wäre, in Ludwigshafen eine Wahl von Joachim Paul auf diese weise zu erreichen, ist unklar. Aber selbst wenn die Wahlzettel für ungültig erklärt werden sollten, transportieren sie eine eindeutige Botschaft: Bis hierher und nicht weiter. Wenn sogar die Zahl der ungültigen Stimmen diejenigen übersteigt, die von den Wahlzettel-Kandidaten erreicht werden, ist das ein starkes Argument für die Wahlprüfung, die von den Gerichten empfohlen wurde.
Für alle , die noch zweifeln, ob Joachim Paul nicht zu Recht von der Wahl ausgeschlossen wurde, hier der Hinweis auf Gert Buurmanns Schlussfolgerungen, der sich die Mühe gemacht hat, das „Gutachten“ des Verfassungsschutzes zu lesen. An einer Stelle werfen die Schlapphüte Paul sogar vor, dass er „den Sieg der Meinungsfreiheit“ begrüßt hätte. Das kann man sich nicht ausdenken. Das heißt, wer den Sieg der Meinungsfreiheit begrüßt, ist ein Verfassungsfeind?
Im Gegenteil: Eine Institution, die behauptet, Meinungsfreiheit wäre verfassungsfeindlich, schützt das Grundgesetz nicht, sondern demontiert es. Ich war immer der Ansicht, dass der beste Verfassungsschutz die demokratische Gesinnung der Bürger ist. Die „Gutachten“, die vom Verfassungsschutz auf Bundes-und Länderebene in den letzten Monaten verfasst wurden bestätigen, dass er nicht nur überflüssig wie ein Kropf ist, sondern eine Gefahr für Rechtsstaat und Demokratie.
(vera-lengsfeld.de)