Gesellschaft unter Risiko: Freiheit, Kontrolle und die Pflicht des Staates - Ein politischer Essay
Von David Cohnen
Die Deutschen waren und sind historisch überwiegend gesetzestreu. Ihre Bereitschaft, Regeln zu befolgen, wurde manchmal sogar verspottet - als Untertanen eines übermächtigen Staates, der Ordnung und Gehorsam forderte. Diese Gesetzestreue hat über Jahrzehnte das gesellschaftliche Zusammenleben stabil gehalten, und punktuelle polizeiliche sowie gerichtliche Maßnahmen waren lange Zeit ausreichend, um Rechtsverstöße zu sanktionieren.
Im klassischen Rechtsstaat erfolgt die Bekämpfung von Rechtsverstößen zielgerichtet und individuell: Ein Verdacht entsteht, die Polizei ermittelt, die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, das Gericht entscheidet, und bei begründetem Verdacht können Überwachungsmaßnahmen ergriffen werden. So bleibt die Unschuldsvermutung gewahrt, und die Freiheit der Bürger wird nur dort eingeschränkt, wo konkretes Fehlverhalten festgestellt wird.
Heute zeigt sich jedoch ein wachsendes Problem: Der Staat muss zunehmend auf pauschale Maßnahmen zurückgreifen, weil bestimmte Risiken nicht punktuell beherrschbar sind. Dies zeigt sich insbesondere bei der Identitätsfeststellung auf allen Ebenen - bei Telefonen, Banken und Online-Plattformen. Offiziell dient dies Sicherheitszwecken, faktisch bedeutet es jedoch, dass die Freiheit aller Bürger eingeschränkt wird, um potentielles Fehlverhalten einzelner oder ganzer Gruppen zu kontrollieren.
Ein anschauliches Beispiel liefert die Verkehrssicherheit: Wenn ein bestimmter Automobiltyp wiederholt schwere Unfälle verursacht, werden alle Fahrzeuge dieses Typs aus dem Verkehr gezogen, auch wenn nicht jedes Fahrzeug tatsächlich beteiligt war. Übertragen auf die Gesellschaft bedeutet dies: Wenn bei Zuwanderern aus bestimmten Herkunftskontexten, in denen rechtsstaatliche Strukturen schwach ausgeprägt sind, nachweislich und über längere Zeiträume hinweg eine erhöhte Häufigkeit von Rechtsverstößen auftritt, die das gesellschaftliche Zusammenleben belastet, stellt sich für den Staat funktional dieselbe Frage wie bei sicherheitsrelevanten Produkten: ob präventive Maßnahmen auf Gruppenebene erforderlich werden. Das heißt: Registrierung, Kontrolle, Reglementierung und Einschränkungen auf Gruppenebene.
Die Konsequenz ist klar:
- Individuelle Freiheit wird funktional kollektiv eingeschränkt,
- auch für diejenigen innerhalb der Gruppe, die sich gesetzestreu verhalten.
- Die Logik entspricht dem präventiven Rückruf gefährlicher Fahrzeuge: Es geht nicht um die Schuld einzelner Mitglieder, sondern um minimale Risikoabsicherung für das Gesamtsystem.
Dieses Vorgehen steht in Spannung zum Grundgesetz, das Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz garantiert. Art. 3 GG verbietet eine individuelle Diskriminierung nach Herkunft. In Situationen, in denen Risiken systematisch und in großer Häufigkeit auftreten, nimmt der Gesetzgeber eine funktionale Abwägung vor: Um zu vermeiden, dass einzelne Mitglieder einer Risikogruppe rechtlich diskriminiert werden, werden Maßnahmen ergriffen, die die Freiheitsrechte aller Bürger einschränken. Der Schutz der Gesellschaft insgesamt erfolgt dadurch durch allgemeine Kontrollen und Freiheitseinschränkungen - auch für jene, die individuell kein erhöhtes Risiko darstellen.
Diese Entwicklung zeigt sich nicht nur im staatlichen Handeln, sondern zunehmend auch im privaten Rechtsverkehr. Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung verpflichtet etwa Makler und Vermieter, Bewerber unabhängig von Herkunft, Namen oder vermuteter Gruppenzugehörigkeit gleich zu behandeln. Damit wird dem einzelnen Bürger faktisch die Möglichkeit genommen, eine eigene, präventive Risikoabwägung vorzunehmen - selbst dann, wenn er das wirtschaftliche Risiko allein trägt.
Die Verantwortung für mögliche Fehlentscheidungen verbleibt beim privaten Akteur, während ihm zugleich rechtlich untersagt wird, Risiken antizipierend zu berücksichtigen. Der Staat verlangt damit Neutralität bei der Entscheidung, ohne selbst für die Konsequenzen einzustehen.
Diese abstrakte Problematik lässt sich an einem konkreten Beispiel verdeutlichen:
Ein privater Vermieter wurde von einer Nachbarin darauf angesprochen, bei einer anstehenden Neuvermietung eine afrikanische Familie zu berücksichtigen, die sie persönlich kannte und als "nett" beschrieb. Eine rechtliche oder finanzielle Bürgschaft übernahm sie ausdrücklich nicht.
Der Vermieter reagierte zunächst zurückhaltend, entschloss sich jedoch, der Bitte nachzukommen und die Familie persönlich kennenzulernen. Bei dem Termin machte insbesondere die Ehefrau einen freundlichen, gepflegten und kooperativen Eindruck. Die Wohnung war ordentlich, auch das anwesende Kind verhielt sich unauffällig. Auf dieser Grundlage war der Vermieter bereit, das Mietverhältnis ernsthaft zu prüfen.
Im weiteren Gespräch stellte sich jedoch heraus, dass neben dem Ehepaar und dem Kind weitere Familienangehörige - darunter Geschwister und Cousins - in das Haus einziehen sollten. Der Vermieter bat daraufhin um vollständige Unterlagen zu Identität, Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen aller potenziellen Mitbewohner sowie zu bisherigen Mietverhältnissen.
Zwar wurden Unterlagen zeitnah übermittelt, sie erwiesen sich jedoch als lückenhaft, zeitlich nicht konsistent und insgesamt ungeeignet, eine belastbare wirtschaftliche Einschätzung zu ermöglichen. Aus den Angaben ergab sich zudem, dass die Familie in erheblichem Umfang auf Leistungen der Arbeitsagentur angewiesen war.
Da die Familie selbst eine Ansprechpartnerin der Arbeitsagentur benannt hatte, nahm der Vermieter - mit deren Kenntnis - Kontakt auf. In einem sachlichen Gespräch wurde ihm sinngemäß deutlich gemacht, dass die finanziellen Voraussetzungen für die dauerhafte Anmietung eines Einfamilienhauses nicht gegeben seien.
Die anfängliche Skepsis des Vermieters, die er rechtlich weder offen benennen noch allein aufgrund äußerer Merkmale als Entscheidungskriterium heranziehen durfte, bestätigte sich somit erst nach erheblichem zeitlichem und organisatorischem Aufwand. Das wirtschaftliche Risiko hätte er gleichwohl allein getragen.
In der Praxis führt dies dazu, dass Bürger entweder erheblichen Prüfungsaufwand betreiben müssen oder sich - wie vielfach zu beobachten - vollständig aus solchen Verantwortungsbereichen zurückziehen. Der Rückzug privater Akteure aus Vermietung, Ehrenamt oder unternehmerischem Risiko ist keine ideologische Entscheidung, sondern eine rationale Reaktion auf rechtliche Asymmetrien zwischen Verantwortung und Handlungsspielraum.
Schlussfolgerung:
Es geht nicht darum, den gesamten Staat oder alle Bürger zu überwachen, zu kontrollieren oder einzuschränken - insbesondere nicht diejenigen, die seit jeher gesetzestreu sind. Für sie ist eine pauschale Kontrolle unnötig und ungerecht. Vielmehr muss der Staat gezielt dort handeln, wo nachhaltige strukturelle Risiken von Rechtsverstößen auf Gruppenebene erkennbar werden: bei Zuwanderern aus Herkunftskontexten, in denen rechtsstaatliche Durchsetzung schwach ausgeprägt ist und Regelbindung gesellschaftlich eine geringere Rolle spielt. Dabei handelt es sich nicht um Bürger aus stabilen Rechtsstaaten wie den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich, der Schweiz, Österreich, Tschechien oder Polen, sondern um Gruppen, deren gesellschaftliches und rechtliches Verhalten in relevanten Teilen von der deutschen Rechtsordnung abweicht.
Die Logik entspricht der eines Rückrufs riskanter Fahrzeuge: Präventive Maßnahmen auf Gruppenebene sind notwendig, um das Gesamtsystem zu schützen, selbst wenn nicht jedes Mitglied individuell fehlverhält. Die deutlichste Präventionsmaßnahme muss dabei bereits bei der Zulassung zur Einreise nach Deutschland beginnen, unabhängig von den Gründen der Migration oder des Aufenthaltswunsches.
Die bestehenden Gesetze, einschließlich des Grundgesetzes, bieten derzeit nur begrenzten Spielraum, um präventive Maßnahmen gezielt umzusetzen, sobald Personen in Deutschland sind. Sollten Stabilität und Sicherheit des gesellschaftlichen Systems ein Eingreifen erforderlich machen, könnten Gesetzesänderungen - gegebenenfalls auch am Grundgesetz - nötig sein, um Risiken gezielt zu adressieren, ohne die gesetzestreue Bevölkerung unnötig zu belasten.
Wo individuelle Prävention rechtlich untersagt wird, verliert der Bürger die Möglichkeit zur eigenen Risikoabwägung. Dem Staat bleiben dann langfristig nur zwei Optionen: die pauschale Kontrolle aller - oder der Verlust gesellschaftlicher Stabilität durch den Rückzug verantwortlicher Bürger. Historisch ist diese Logik bekannt: Sie bildet das Fundament kollektivistischer Systeme, in denen Freiheit durch Kontrolle ersetzt wurde.
Quellenverzeichnis
Bundeskriminalamt (BKA). (2024). Polizeiliche Kriminalstatistik 2024: Straftaten und Tatverdächtige in Deutschland. Abgerufen von https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PolizeilicheKriminalstatistik/PKS2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024/Polizeiliche_Kriminalstatistik_2024.html
Statista Research Department. (2024). Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Straftaten in Deutschland 2024. Abgerufen von https://de.statista.com/statistik/daten/studie/2460/umfrage/anteile-nichtdeutscher-verdaechtiger-bei-straftaten-zeitreihe/
Euronews Deutschland. (2025). BKA-Lagebild: Kriminalität im Kontext von Zuwanderung. Abgerufen von https://de.euronews.com/2025/12/10/bka-zuwanderer-kriminalitaet-tatverdaechtige
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