Nase vorn auf dem weiten Feld des Nivellierens der unhaltbaren Zustände im eigenen Land
Von RAINER K. KÄMPF
Menschen zu stigmatisieren, deren phänotypische Merkmale auf die Herkunft schließen lassen, gilt allgemein und berechtigterweise als nicht hinnehmbar. Die Polizei in der Schweiz hat das erkannt, folgerichtig den logischen Schluß gezogen und in die Tat umgesetzt.
Die Hautfarbe von zur Fahndung ausgeschriebenen Straftätern wird der Personenbeschreibung nicht mehr zugefügt. Das geht voll in Ordnung und wird zum inneren Frieden beitragen. Denn nichts ist schlimmer als die Gesellschaft zu spalten und spezifische Gruppen herabzusetzen.
Stellen wir uns das Ungemach vor, wenn nach einem Banküberfall durch dezidiert südostasiatische Täter lediglich Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden, die Weiße, Schwarze oder Inuit außen vor lassen. Nicht auszudenken, der berechtigte Shitstorm. Es wäre eine sträfliche Vernachlässigung des Grundsatzes der allgemeinen Gleichheit.
Die Schweizer scheinen uns einen wesentlichen Schritt voraus und wir nehmen an, daß die Bunte Republik nachzieht, um sich nicht des latenten Rassismus schuldig zu machen.
Dessen ungeachtet haben wir die Nase vorn auf dem weiten Feld des Nivellierens der unhaltbaren Zustände im eigenen Land. Nach der ifo-Studie zur Ausländerkriminalität kommt auf dem Fuß der nächste Kracher.
Noch frisch ist die Erinnerung an die 16-jährige Liana K., die am 11. August am Bahnhof Friedland getötet wurde. Der 31-jährige Muhammad A., ein abgelehnter Asylbewerber, hatte sie eiskalt vor einen Zug gestoßen. Es ist klar, daß ein solches furchtbares Tötungsverbrechen die Gemüter der Menschen in Wallung bringt. Das kann und darf nicht sein!
Nein, es geht nicht um die abscheuliche Tat und den ebenso abscheulichen Täter. Keineswegs. Susanne Beck, Direktorin des Kriminalwissenschaftlichen Instituts der Leibniz-Universität Hannover, hat Kummer, daß der offensichtlich Tatverdächtige entmenschlicht und ausgegrenzt wird.
Beck prangert das „Othering“ an, einen Tatverdächtigen öffentlichkeitswirksam einer relevanten Gruppe zuzuordnen. Genau an dieser Stelle finden wir die Schnittstelle zur Schweizer Polizei. Die vermeiden künftig das menschenverachtende „Othering“.
Wirklich menschenverachtend ist es, der Bevölkerung Informationen vorzuenthalten, die es ermöglichen können, eine Gefahrensituation zu meiden!
Mitmenschlichkeit, Sorge um den Anderen und Empathie sind grundlegende Voraussetzungen einer funktionierenden Gesellschaft. Diese Mitmenschlichkeit haben die Opfer, deren Familien und Angehörige verdient. Eine Gesellschaft, deren vorwiegendes Augenmerk auf das seelische Wohlergehen erwiesener Straftäter ausgerichtet ist, persifliert sich selbst und hat kein Mitleid verdient.
(pi-news.net)