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Vor Gericht…

Internet-Plattform möchte liberalen Verlag plattmachen

Von Albrecht Künstle

- Das Landgericht Freiburg scheint darin kein Problem zu sehen

- Begriff „Antisemitismus“ wird zu einem Totschlaginstrument

Am 22. September berichtete ANSAGE über die Kuriosität, dass der Ahriman-Verlag sich gegen die Beschuldigung des „Antisemitismus“ gerichtlich wehren muss, obwohl er den wohl höchsten Anteil an jüdischen Autoren hat. In Deutschland scheint nichts mehr unmöglich zu sein. Eine Soros-nahe Internetplattform „perspektive“ sieht in dem Freiburger Verlag ein völkisches, rassistisches und antisemitisches Organ.

Am 23. September 2025 fand nun vor dem Landgericht Freiburg die mündliche Verhandlung über die Unterlassungsklage des Ahriman-Verlags gegen die Soros-nahe Kölner Webseite „perspektive“ statt. Ausgerechnet dieser Freiburger Verlag, der seit Jahrzehnten für seine vielen jüdischen Autoren – darunter berühmte jüdische Widerstandskämpfer wie Bernard Goldstein oder Leopold Trepper – und seine Schriften zur Aufklärung über den Holocaust und andere gegen die Juden gerichtete Verbrechen bekannt ist, muss sich in dem Prozess gegen den von perspektive verbreiteten wahrheitswidrigen und aufs äußerste ehrverletzenden Anwurf wehren, er veröffentliche regelmäßig antisemitische Inhalte.

Einzig Gutes vorweg: Anders als bei meinem Prozess wegen angeblicher „Volksverhetzung“, wurden die Prozessbesucher nicht von bewaffneten Polizisten durchsucht. Aber geraume Zeit vor Verhandlungsbeginn hatten sich etwa 20 interessierte Zuhörer vor dem angegebenen Gerichtsaal eingefunden. Wenige Minuten vorher erschien plötzlich ein Justizbediensteter und erklärte, die Verhandlung sei in ein anderes Gebäude verlegt worden. Zur Überraschung war die erste Sitzreihe des Zuschauerraumes bereits durch eine Handvoll „perspektive“-Anhänger besetzt. Sie verfügten anscheinend über Insiderwissen – wie der anwesende Pressevertreter? Zur weiteren Überraschung zauberte der perspektive-Vertreter einen Schriftsatz vom Vortag an das Gericht aus dem Hut, von dem der Ahriman-Anwalt noch nichts wusste. In einer Prozesspause durfte er diesen querlesen.

Im Verlauf der Verhandlung verstärkte sich der Eindruck, dass das Urteil schon feststand. Dass sich das Gericht mit der jungen Vorsitzenden Richterin Kaltenbach schon vor der Verhandlung auf eine Klageabweisung verständigt hatte und den für einen deutschen Verlag existenzbedrohenden Rufmord, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“, als angebliche „geschützte Meinungsäußerung“, durchgehen lasse. Denn als Prozessbeobachter und ehemaliger Landesarbeitsrichter zeigte sich mir immer wieder, dass jene Prozesspartei die schlechteren Chancen hat, die mit dem jeweiligen Rechtsbeistand mit Fragen eingedeckt und belehrt wird.

Das Gericht ging nicht auf die einzig relevante Sachfrage ein, in welchen Ahriman-Büchern und Veröffentlichungen es tatsächlich antisemitische Aussagen gebe. In der etwas mehr als eine Stunde dauernden Verhandlung wurde unverständliche Wortklauberei über abstrakte juristische Kategorien wie „falsche Tatsachenbehauptung“, „freie Meinungsäußerung“ oder „Schmähkritik“ betrieben. Der Prozessbevollmächtigte von „perspektive“ nuschelte, weshalb ein Zuhörer eine Lautstärke verlangte, die den Anforderungen einer öffentlichen Verhandlung genügt.

Die sich jovial und neutral gebende Vorsitzende führte die Verhandlung im Stile juristischer Rabulistik alleine. Eine Sacherörterung statt Spitzfindigkeiten mit einem langen Hin und Her juristischer Formeln blieb auf der Strecke. Sie breitete auch genüsslich aus, dass eine zitierte Rechtsquelle nicht vom EuGH stamme, sondern vom EGMR. Die jungen perspektive-Anhänger der ersten Reihe verfolgten mit sichtlicher Zufriedenheit, wie die Vorsitzende jede Erörterung des Kerns der Sache – die Wahrheitswidrigkeit und Bedrohlichkeit des dem Ahriman-Verlag angehefteten „Antisemitismus“-Etiketts – gelernt umschiffte.

Erst gegen Ende der Sitzung wurde diese Theateratmosphäre einer seltsamen Nicht-Verhandlung für einen Moment durchbrochen, als eine Geschäftsführerin des Ahriman-Verlags selbst das Wort ergreifen konnte und in präzisen Sätzen erstmals den existenziell bedeutsamen und bedrohlichen Kern des ganzen Verfahrens vortrug:

Nach der Definition des Oberlandesgerichts Karlsruhe, so führte sie aus, sei ein Antisemit „jemand, der etwas gegen Juden hat, nur weil sie Juden sind“. Das bedeute aber nicht, dass man die Handlungen eines Menschen nicht deshalb negativ beurteilen dürfe, weil er Jude sei. So dürfe man einen Juden ebenso wie jeden anderen Menschen für etwas kritisieren, wie Ahriman-Autoren es gegenüber Soros, Rockefeller und Gates angesichts ihres Wirkens als Führer des US-Gigakapitals, von Autoren deshalb auch als „Soros/Rockefeller/Gates-Bande“ bezeichnet, getan hätten – wobei Rockefeller und Gates nicht einmal jüdischen Glaubens sind – und sogar dem eigenen Anwalt nicht bekannt war, dass Soros Jude ist.

Wenn dies „Antisemitismus“ sein solle, wäre Kritik an Staatsoberhäuptern gleichzusetzen mit der Verunglimpfung ihrer Völker (insbesondere Netanjahu dürfte nicht kritisiert werden). Statt dieser seltsamen „Logik“, fügte die Verlagsvertreterin an die Adresse des perspektive-Anwalts hinzu, hätte dieser lieber einmal etwas in den Ahriman-Publikationen lesen sollen, in denen sich keine einzige antisemitische Aussage finde, aber zahllose gegenteilige.

Nach diesem Statement verzog sich das Grinsen des Kölner Beklagtenanwalts. Doch die Vorsitzende fing sich rasch und verlegte sich wieder auf Belehrungen wie „Auch falsche Meinungen dürfen geäußert werden“ (aber sind Lügen etwa Meinungen?). Das trifft natürlich z.B. dafür zu, ob eine bestimmte Politik rot oder grün ist. Aber schon die Frage, ob die NATO-Farbe Oliv ist oder Nazi-braun, wäre ein Streitfall der freien Meinungsäußerung. Aber darf man einen Verlag als antisemitisch verunglimpfen, ohne irgendeine Begründung zu liefern. Insofern müsse die Meinungsäußerung tatsachengestützt sein, so der Ahriman-Anwalt. Meinung könne man rechtlich nicht einfach mit Meinung begründen. Weil die Position seitens der perspektive-Clique schwer haltbar ist, griff sie in die Geheimzeichen-Trickkiste.

Das Konstrukt „antisemitische Geheimzeichen wurde von der Amadeu-Antonio-Stiftung kreiert, von Soros und der Bundesregierung (!) gesponsert. Dort abgekupferte „Chiffren“ – an die Abstrusität des Hexenwahns erinnernd – mussten als Krückstock herhalten. Es ging um eine Verwendung des Oktopus-Symbols, der Krake mit seinen Greifarmen als Symbol der westlichen Finanzoligarchie mit ihren Verflechtungen. Will das Gericht sein Urteil auf dieses Konstrukt stützen? Dann müsste auch der James-Bond-Film „Octopussy“, eine Nutzer-App für Bitcoins und Anderes als antisemitisch geächtet werden.

Abschließend bleibt, dass das Gericht diese Verhandlung erst vierzehn Monate nach Klageerhebung anberaumte, eine in Pressesachen völlig ungewöhnliche Verfahrensverzögerung. Dazu passte es, dass die Vorsitzende am Ende der Sitzung als Tag der Urteilsverkündung den 10. Oktober 2026 bekanntgab, um sich rasch auf 2025 zu korrigieren. Bleibt zu hoffen, dass sie auch die befürchtete Einschätzung korrigiert, wonach der Vorwurf des Antisemitismus unter Meinungsfreiheit falle, und so einen Tsunami an Missbrauch des Begriffs auslöst.

Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst erschienen bei https://ansage.org/

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