Scheindemokratie im Gewand der Reformierung
Von MANFRED SCHILLER
Die Europäische Union wurde als Rechtsgemeinschaft souveräner Staaten gegründet, Integration sollte auf Konsens beruhen. Kleineren Mitgliedern wurde dabei ein überproportionales Stimmengewicht im Parlament im Vergleich zu den bevölkerungsstarken Industrienationen zugebilligt. Dieses Prinzip ist im Primärrecht – im Vertrag über die Europäische Union (EUV) – bewusst verankert worden.
In zentralen Politikfeldern wie der Außen- und Sicherheitspolitik, der Steuerharmonisierung, der Eigenmittel- und Schuldenpolitik oder bei Vertragsänderungen selbst gilt zusätzlich bis heute das Einstimmigkeitsprinzip. Ein Beispiel aus der Gem. Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ist die Möglichkeit der Verhinderung oder Abschwächung von Sanktionen (z. B. gegen Russland), außerdem Waffenlieferungen zu blockieren oder diplomatische Positionen zu verwässern. Einige Mitgliedstaaten – insbesondere Ungarn – verhinderten schärfere Maßnahmen, da sie stark von russischer Nukleartechnik abhängig sind. Der Bau des ungarischen Atomkraftwerks PAKSII mithilfe des russischen Atomkonzerns Rosatom wurde aufgrund Ungarns Intervention im Rat ermöglicht.
Dieses Vetorecht einzelner Mitgliedstaaten ist ebenso in EUV und AEUV (Arbeitsweise der Europäischen Union) verankert und war bewusst gewollt. Es sollte sicherstellen, dass wirtschaftlich oder politisch dominante Staaten ihre Interessen nicht gegen kleinere Partner durchsetzen können.
Allerdings: Die vertraglich fixierten Ziele der Union – Konvergenz, Kohärenz und eine „immer engere Union der Völker Europas“ – setzen implizit voraus, dass starke Partner wie Deutschland überproportional die Lasten dieser „Vernunftehe“ tragen müssen (siehe Netto-Zahler-Staaten versus Profiteure, siehe andauernde Euro-Rettung aufgrund divergierender volkswirtschaftlicher Stärke).
Doch genau diese Gründungsprinzipien geraten nun zunehmend aus den Fugen. Aber was genau läuft da gerade ohne demokratische Mitwirkung der Mitglieder?
Wenn Verträge zur Auslegungssache werden
In den vergangenen Jahren hat sich ein Modell entwickelt, bei dem Rechtsgrundlagen so interpretiert oder kombiniert werden, dass Mehrheitsentscheidungen faktisch möglich werden, wenn Einstimmigkeit politisch nicht erreichbar scheint – selbst in Bereichen, die nach Sinn und Zweck der Verträge gerade dem Konsens vorbehalten bleiben sollten.
Das jüngste Beispiel ist das 90-Milliarden-Euro-Kreditinstrument zugunsten der Ukraine, beschlossen von lediglich 24 der 27 Mitgliedstaaten. Gemeinsame Schuldenaufnahme fällt nach der Systematik des AEUV grundsätzlich in einen Bereich, der Einstimmigkeit voraussetzt. Dennoch wurde ein Instrument geschaffen, das wirtschaftlich eine kollektive Haftung begründet – ohne dass alle Mitgliedstaaten zustimmen mussten.
Die juristische Konstruktion mag formal zulässig sein. Politisch jedoch entsteht ein Präzedenzfall: Verträge werden nicht geändert, sondern umgangen. Mehrheitsverhältnisse werden so organisiert, dass politisch gewünschte Ergebnisse erzielt werden können – während abweichende Staaten strukturell ausgebootet werden, quasi ihre Stimme verlieren.
Kapitalmarktunion: Marktintegration oder Haftungsgemeinschaft?
Vor diesem Hintergrund ist auch die forcierte Kapitalmarktunion (CMU), maßgeblich vorangetrieben von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, kritisch zu betrachten. Obwohl Klingbeil offiziell gemeinsame Schulden über Eurobonds ablehnt, schafft jedoch die CMU genau jene infrastrukturellen Voraussetzungen, die für eine dauerhafte europäische Schuldenunion erforderlich wären. Die CMU, angeblich ein Binnenmarktprojekt zur besseren Mobilisierung privaten Kapitals, kann als trojanisches Pferd für eine weitere Schulden- und Haftungsunion gedeutet werden.
Der Wiederaufbaufonds NextGenerationEU (ins Leben gerufen, um nach Corona gemeinschaftliche Schulden zu rechtfertigen) war der Präzedenzfall für den Bruch von Art. 311 AEUV – „Die EU finanziert sich über Eigenmittel“ und zeigte, dass gemeinsame Schuldenaufnahme politisch möglich ist – allerdings damals nur unter erheblichen Vorbehalten einzelner Mitgliedstaaten. Staaten wie die Niederlande oder Österreich stimmten nur unter der Bedingung zu, dass es sich um ein einmaliges Kriseninstrument handeln sollte.
Die CMU würde diese politische Einmaligkeit institutionell verstetigen. Die Skepsis einzelner Staaten gegenüber der CMU richtet sich daher nicht gegen Marktintegration per se – sondern gegen eine drohende Vergemeinschaftung fiskalischer Risiken durch die Hintertür.
E6 und die Logik selektiver Integration
Treibende Kraft des neuen sogenannten E6-Formats (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Polen, Niederlande), also der „EU der zwei Geschwindigkeiten“ sind Lars Klingbeil und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die in zentralen Projekten der Verteidigungsfinanzierung, Industriepolitik und Kapitalmarktintegration Fortschritte sehen und notfalls die Blockierer ausschalten wollen.
Die Logik ist nachvollziehbar: Konsens wird ersetzt durch die Gemeinschaft der Willigen. Doch die institutionellen Konsequenzen sind erheblich:
Mitgliedstaaten außerhalb dieses Integrationskerns behalten formal ihre Mitgliedschaft – verlieren jedoch faktisch an:
• Vetomacht,
• Kapitalzugang,
• und industriepolitischem Einfluss.
Diese Entwicklung ist nicht Integration, sondern Desintegration nach Belieben.
Und was bedeutet diese Entwicklung für künftige EU-Beitrittskandidaten?
Wenn Projekte außerhalb des Vollkonsenses organisiert werden können, ließe sich theoretisch auch die politische Gewichtsverteilung innerhalb der Union verschieben. Neue Mehrheiten könnten entstehen, während nationale Vetorechte faktisch entwertet werden oder ganz entfallen – etwa durch projektbasierte Parallelstrukturen oder differenzierte Teilnahmeformate. Ich erinnere an die sog. Ministerpräsidentenkonferenz, welche Angela Merkel während Corona „unbürokratisch“ aus der Taufe hob, und die Entscheidungen in Hinterzimmern traf, ohne jemals als Gremium demokratisch legitimiert worden zu sein.
Hochskaliert sind auf diese Weise allen Vorhaben Tür und Tor geöffnet, z.B. wäre der Beitritt der Ukraine zur EU quasi nur noch Formsache.
Ist der EU-Gründungsgedanke noch erkennbar?
Die Europäische Union war ursprünglich als freiwillige Integrationsgemeinschaft konzipiert, deren Legitimität aus der Zustimmung ihrer Mitglieder erwächst. Verträge werden jedoch nicht offen reformiert, sondern willkürlich interpretiert; Mehrheiten und Vetoeingaben nicht akzeptiert, sondern vorab geformt.
Die „EU der zwei Geschwindigkeiten“ erscheint damit weniger als pragmatische Anpassung eines lebendigen und atmenden demokratischen Staatengebildes – sondern als sichtbares Symptom der Entgleisung hin zu einem oligarchischen, monströsen, autoritären Machtgebilde.
(pi-news.net)---PI-NEWS-Kolumnist Manfred Schiller ist AfD-MdB
