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Sehr gesicherte Armut

Was Bundestagsabgeordnete alles erhalten

Von Albrecht Künstle

- Unsere Renten sind Schlusslicht, anders für Abgeordnete
- Das „Abgeordnetengesetz“ zu durchforsten ist mühsam
- Abgeordnete werden „entschädigt“ – wofür eigentlich?

Im Zusammenhang mit der Rentendebatte werden auch die Beamtenpensionen und insbesondere die Versorgung der Abgeordneten bei Bund und Ländern diskutiert. Dabei kursieren viele Zahlen, die oft auch falsch sind. Das Ergebnis meiner Recherche: Die Diskrepanz zwischen der Versorgung der Wähler und der Gewählten ist noch ungerechter als angenommen. Die Man-datsträger (einer „träger“ als der andere?) werden geradezu mit Geld- und Sachleistungen überschüttet.

Was am meisten überrascht: Der Geldregen wird im Abgeordnetengesetzes im § 11 als „Abgeordnetenentschädigung“ überschrieben. Wer hat sich denn so etwas ausgedacht? Erleiden denn die Abgeordneten durch ihre Wahl einen Schaden, der entschädigt werden müsste? Oder sind damit Entschädigung gemeint, die viele Abgeordnete ohne fachliche Kompetenz, sogar ohne irgendeine abgeschlossene Ausbildung, durch ihre falschen Entscheidungen verursachen und sie dafür geradestehen müssen? Nein, nichts dergleichen; für alles haben die Steuerbürger aufzukommen.

Im Folgenden werden die Vergütungen an die Bundestagsabgeordneten beziffert.

11.833 Euro im Monat als „Abgeordnetenentschädigung“
5.052 Euro als „Kostenpauschale“ zusätzlich, nachfolgende kommen hinzu
Unentgeltlich, Bereitstellung eines komplett möblierten Büros
1.000 Euro im Monat für Laptop, Tablett, Information- und Kommunikationstechnik
5.350 Euro im Monat für das Abgeordnetenbüro im Wahlkreis (Miete etc.)
25.873 Euro im Monat für Mitarbeiter in Berlin und im Wahlkreisbüro
Unentgeltlich, freie Nutzung aller staatlichen Verkehrsmittel 1. Klasse, auch privat
Unentgeltlich, Inlandsflüge und Schlafwagen (zum dienstlichen Gebrauch)
Unentgeltlich, Hälfte der Beiträge zur Krankenversicherung, keine RV-Beiträge

Die Summe beläuft sich auf über 50.000 Euro im Monat je Abgeordneter. Die Abgeordnetenbezüge werden „Diäten“ genannt. Mit Schmalkost hat dieser Begriff jedenfalls nichts zu tun. Bei 630 Bundestagsabgeordneten macht das fast 400 Millionen Euro im Jahr. Für Fraktionssprecher und andere Mandatsträger gibt es zusätzliche Amts- und Funktionszulagen. Für Staatssekretäre und Minister noch mehr.

Aufsichtsratsbezüge? Abgeordnete werden gerne mit Aufsichtsratsposten bedacht oder sitzen als Repräsentanten in Aktiengesellschaften, an denen der Staat Beteiligungen hält. Die Abgeordneten müssen solche Nebeneinkünfte nur melden, dürfen sie aber ohne Anrechnung auf ihre anderen Bezüge behalten. Von so etwas träumen z.B. Witwen, denen ihre Rente gekürzt wird, wenn sie mit Arbeits- oder sonstigen Einkünften Freigrenzen überschreiten, die ein Bruchteil von Diäten ausmachen. Alles im Rahmen „Unserer Demokratie“?

Für das Leben nach dem Bundestag, Übergangsgeld, Altersentschädigung
Es trifft nicht zu, dass Abgeordnete ihre Altersversorgung sofort nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag erhalten. Richtig ist vielmehr, dass es zuerst einmal ein Übergangsgeld https://www.gesetze-im-internet.de/abgg/__18.html gibt. Es wird in gleicher Höhe der bisherigen Vergütung für so viele Monate gezahlt, wie sie Jahre Abgeordnete waren. Zwar werden ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden Erwerbseinkünfte vom Übergangsgeld abgezogen. Wer aber wird nach z.B. drei Amtszeiten bei 12 Monate Abgeordneten-„Arbeitslosengeld“ (Übergangsgeld) in voller Höhe (! nicht nur 60 Prozent wie normales Arbeitslosengeld) bei 11.833 Euro im Monat eilig haben, sich einen Job zu suchen? Schon gar nicht, wenn keine Beratertätigkeit angeboten wird oder der/die Betreffende die Treppe hoch fällt wie Annalena Baerbock.

Damit sich Parlamentarier vom gemeinen Volk abheben, erhalten sie weder eine Altersrente oder Pension, sondern bei Erreichung der Altersgrenze (63-67 Jahre) eine Altersentschädigung. Die Höhe beträgt für jedes Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag 2,5 Prozent der „Abgeordnetenentschädigung“, aktuell jene 11.833,47 Euro. Im obigen Fall von drei Amtszeiten wären das also 12 x 2,5 Prozent = 3.550 Euro – ohne irgendwelche Beiträge bezahlt zu haben. Anders als für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte besteht für den Anspruch auf Renten keine Wartezeit (Beitragspflicht) von fünf Jahren, sondern ein einziges Jahr reicht!

Überversorgung der „Staatsdiener“
Ein Beispielfall für jene Abgeordneten, die dem letzten Bundestag nur dreieinhalb Jahre angehörten und am 23. Februar 2025 abgewählt wurden: Zuerst einmal erhielten sie für dreieinhalb Monate Übergangsgeld in voller Höhe weiter. Wenn sie sich dann einmal zur Ruhe setzen, erhalten sie für diese dreieinhalb zeitweiser Jahre in Berlin 3,5 x 2,5 Prozent x 11.833,47 Euro = 1.035 Euro Altersentschädigung, die natürlich nicht statisch gelten, sondern um die erhöhte „Abgeordnetenentschädigung“ im Zeitpunkt des Ruhebeginns angepasst werden. Ein Rentner mit Durchschnittsverdienst müsste über 25 Jahre gearbeitet haben, um eine solche Rente zu erzielen. Bundestagsabgeordnete schaffen das schon mit 3,5 Jahren. Alles im Rahmen „Unserer Demokratie“?

Wie seitens der Beamten und auch der Abgeordneten entgegengehalten wird, seien ihre Alterseinkünfte aber zu versteuern. Das ist jedoch bei den Renten aus der Gesetzlichen Rentenversicherung inzwischen ebenso der Fall. Wer 2026 in Rente geht, hat 84 Prozent seiner Altersrente zu versteuern https://senioren-nachrichten.de/grundfreibetrag-2026 . Der steuerfreie Grundfreibetrag von 12.348 Euro (im Monat 1.029 Euro) wird durch die meisten Renten überschritten. Die Überversorgung der „Staatsdiener“ lässt sich also mit dem Argument der Steuerpflicht ihrer Altersruhegelder nicht mehr rechtfertigen. Abschließend kann man sarkastisch konstatieren, dass Parlamentarier „in sehr gesicherter Armut“ leben. Und es verwundert nicht, dass es um die aussichtsreichen Listenplätze der Parteien immer ein Hauen und Stechen gibt. Da nimmt sich keine Partei aus. Denn in welchem anderen Job kann man auch ohne Qualifikation so lange und so gutes Geld machen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz erstellt; zuerst hier https://ansage.org/entschaedigungen-wofuer-eigentlich-was-bundestagsabgeordnete-alles-erhalten/ erschienen.

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