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Linker Kollektiv-Mob schaufelt das Grab

Von Vera Lengsfeld

Während auf den Straßen der deutschen Hauptstadt immer lauter die Auslöschung Israels zugunsten eines Palästinensischen Staates „From the river to the sea“ gefordert wird, gerät Israel auch international immer mehr in die Isolation. Der Westen hat nicht begriffen, dass es auch um seine Existenz geht.

Israel verteidigt nicht nur sich selbst gegen seien Feinde, sondern das westliche Modell, das von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten geprägt ist.

Wie dramatisch die Lage ist, wurde mir klar, als ich anlässlich eines Besuches in der Staatsoper Berlin das israelische Camp auf dem August-Bebelplatz entdeckte, das an die von der Hamas entführten Geiseln erinnert. Von den hunderten unbesorgten Zuschauern von „Don Giovanni“ warf gerade mal ein halbes Dutzend einen Blick auf das Camp. Man plauderte, genoss seinen Wein und die Abendsonne und ließ sich von den drängenden Problemen nicht stören. Ich wollte es genau wissen, deshalb besuchte ich am Sonnabend das Camp noch einmal. Wieder waren es nur ein halbes Dutzend Mitbürger, die sich für das Schicksal der Geiseln interessierten. Dabei waren Die Linden voll von Flaneuren. Es waren auch nur ein halbes Dutzend Unterstützer da, die ziemlich deprimiert, so hatte es jedenfalls den Anschein, beieinanderhockten. Sie gingen nicht auf die Besucher zu, ich wagte es auch nicht, sie anzusprechen.

Am Tag vorher war die Humboldt-Universität von propalästinensischen Terrorunterstützern besetzt worden. Die Tagesschau berichtete am Abend aber breit über das besoffene Gegröle von ein paar Yuppies auf Sylt, da blieb diese Straftat eine Randnotiz. Während die propalästinensischen Terrorunterstützer das Hauptgebäude der Humboldt-Uni nicht nur besetzten, sondern Mobiliar zerstörten und Wände beschmierten, Schäden in beachtlicher Höhe anrichteten, was höchstens auf den hinteren Seiten gemeldet wurde und die Präsidentin die Besetzung nicht nur tagelang nicht unterband, sondern keine Anzeige gegen die Zerstörer erstatten wollte, schafften es die jungen Leute auf Sylt in die Schlagzeilen.

Nicht nur das, es ging eine Hetzkampagne gegen sie los, die nicht nur mir die Haare zu Berge stehen ließ. Politiker und Journalisten machten sich in übelster Weise über sie her. Ein SPD-Politiker postete ein Bild einer Beteiligten, die bereits ihren Job los geworden ist und riet ihr, sich als SS-Rottenführerin zu bewerben. Es hagelte Strafanzeigen, obwohl keine Straftat begangen wurde. Das Restaurant, in dem die Feier stattfand, verhängte Hausverbot, angeblich lebenslänglich. Lebenslänglich für einen Fehltritt?

Das medial-öffentliche Kesseltreiben fand statt, als die Feiern zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes noch liefen. Dort sind Freiheiten und Rechte als zentrale Säulen der deutschen Demokratie festgeschrieben. Kollektiv-Mob-Empörung und völlig entfesselte öffentliche Treibjagden dagegen widersprechen dem Geist der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Im Gegenteil: Bestrebungen von Politikern und Medienmachern, Äußerungen „unter der Strafbarkeitsgrenze“ zu registrieren und zu verfolgen haben nicht nur für mich klar totalitäre Anklänge. Und ein staatlich bezahlter Gesinnungsschnüffler rief über X dazu auf, Vorfälle, wie der auf Sylt, die seiner Meinung nach auf jedem Dorffest vorkommen, fleißig zu melden, damit sie registriert werden. Beim Registrieren soll es dann natürlich nicht bleiben. Cancel Culture, Kontokündigungen auf Grund von Denunziationen, Jobverlust, Rufmord sind im demokratischsten Deutschland, das wir je hatten, leider auf der Tagesordnung.

Die Atmosphäre in Deutschland ist durch Doppelstandards, Einseitigkeit und pure Heuchelei vergiftet.

Das ist gefährlich. Zurück zur Situation von Israel und der Stimmungsmache in Deutschland und Europa: Aus der Geschichte wissen wir, dass der physischen Gewalt immer verbale Gewalt vorangeht. Und die Propalästinenser haben längst die Stufe der Gewalt gegen Sachen erreicht.

Den Anfängen können wir nicht mehr wehren, die haben wir bereits hinter uns gelassen. Wir müssen uns mit aller Kraft gegen die aktuelle Fehlentwicklung stemmen.

Es gehört zu den verstörenden Entwicklungen, dass die Hamas trotz ihrer Verbrechen die Propagandaschlacht zu gewinnen scheint. Norwegen, Spanien und Irland haben angekündigt, einen Palästinensischen Staat anzuerkennen. Obwohl die Hamas einen Teil dieses Palästinas unter Kontrolle hat? Auch nur Teile eines Staates werden von einer Terrororganisation kontrolliert? Klar, dass die Hamas bei solchen Aussichten jubelt.

Der Westen muss begreifen, dass er sich sein eigenes Grab schaufelt, wenn er Israel im Stich lässt.
(vera-lengsfeld.de)

Baden-Württemberg vor den Kommunalwahlen 2024

Von Monja Rinderle / Dirk Eisenreich

Am 9. Juni 2024 werden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen erneut zusammen mit der Wahl zum Europäischen Parlament durchgeführt. Nach einem kurzen Ausblick auf die bevorstehenden Wahlen, wird mit diesem Beitrag vor allem ein Blick auf die Ergebnisse der vorangegangenen Abstimmung geworfen.1 Bei den letzten Kom­munalwahlen 2019 stieg die Wahlbeteiligung deutlich an und erreichte die höchste Quote seit 1994. Während bei den Kreistagswahlen erneut die CDU den höchsten Stimmenanteil erringen konnte, waren bei den Gemeinderatswahlen die Wählervereinigungen zum wiederholten Mal besonders erfolgreich. Der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten legte wieder etwas zu, blieb aber weiterhin deutlich von einer ausgeglichenen Verteilung der Sitze zwischen Männern und Frauen entfernt.

Ausblick Kommunalwahl 2024
In Baden-Württemberg werden alle 5 Jahre Gemeinderäte, Kreistage und Ortschaftsräte –sowie seit 1994 die Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart – gewählt. Insgesamt werden Kreistage in 35 Landkreisen2 gewählt sowie Gemeinderäte in 1 101 Städten und Gemeinden.

Nach Schätzung des Statistischen Landesamtes (siehe i-Punkt) werden bei den Gemeinderatswahlen am 9. Juni 2024 voraussichtlich 8,6 Millionen (Mill.) Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger wahlberechtigt sein. Darunter befinden sich etwa 7,8 Mill. Deutsche und etwa 830 000 Unionsbürgerinnen und -bürger. Personen mit einer EU-Staatsbürgerschaft sind seit der Kommunalwahl 1999 bei den Gemeinde-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen wahlberechtigt – nicht aber bei der Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart. Sie werden automatisch im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde geführt, sofern sie – wie auch die deutschen Bürgerinnen und Bürger – seit mindestens 3 Monaten in ihrer Gemeinde wohnhaft sind.

2024 werden voraussichtlich etwa 190 000 Wahlberechtigte unter 18 Jahre alt sein. Die 16- und 17-Jährigen werden somit etwa 2,3 % der Wahlberechtigten ausmachen. Seit den Kommunalwahlen 2014 liegt das Mindestalter für das aktive Wahlrecht bei 16 Jahren. Das passive Wahlrecht blieb davon allerdings unberührt und wurde durch Gesetzesbeschluss des Landtags nun zu den Kommunalwahlen 2024 ebenfalls auf 16 Jahren abgesenkt. Baden-Württemberg begeht damit bundesweit Neuland. Erklärtes Ziel ist es junge Menschen stärker und früher an demokratischen Prozessen zu beteiligen.3 Wissenschaftlich ist belegt, dass das Absenken des passiven Wahlrechts die Repräsentation junger Menschen in Parlamenten positiv beeinflusst.4 Inwiefern junge Menschen bisher in Kommunalparlamenten vertreten sind, wird vom Statistischen Landesamt erst ab der kommenden Wahl erhoben werden. Insgesamt sind ca. 10,9 % der wahlberechtigten Bevölkerung Baden-Württembergs zwischen 16 und 24 Jahren. In den Parlamenten ist diese Altersgruppe allerdings kaum vertreten, so sind derzeit im Landtag nur 0,6 % und im Bundestag nur 0,8 % der Abgeordneten unter 25 Jahren.5

Wahlbeteiligung legte bei den Kommunalwahlen 2019 deutlich zu
Bei den Kreistags- und Gemeinderatswahlen im Mai 2019 konnte der langjährige Trend einer sinkenden Beteiligungsquote bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg vorerst umgekehrt werden. Eine steigende Wahlbeteiligung war zuvor auch bei der Landtagswahl 2016 und der Bundestagswahl 2017 im Land festzustellen gewesen. Bei den Kreistagswahlen nahmen 58,8 % der Wahlberechtigten teil, womit die Beteiligungsquote gegenüber 2014 (49,6 %) um 9,2 Prozentpunkte stieg. In ähnlicher Weise stieg die Wahlbeteiligung in den Gemeinderatswahlen auf 58,7 % (2014: 49,1 %). In beiden Fällen stellt dies die höchste Wahlbeteiligung seit 1994 dar.

Die höchste Wahlbeteiligung bei den Kreistagswahlen wurde mit 64,8 % im Landkreis Tübingen erzielt. Im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald (63,3 %) und im Bodenseekreis (62,3 %) entschieden sich ebenfalls besonders viele Personen für die Stimmabgabe. Dagegen fiel im Landkreis Heidenheim mit 52,4 % die Wahlbeteiligung am geringsten aus. Ebenfalls niedrige Beteiligungsquoten waren im Schwarzwald-Baar-Kreis (53,4 %) und im Landkreis Schwäbisch Hall (54,1 %) zu verbuchen. Dennoch bleibt positiv hervorzuheben, dass die Wahlbeteiligung in allen Landkreisen wieder über 50 % liegt und somit jeweils mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an der Wahl teilgenommen hat.

Bei den Gemeinderatswahlen6 hatten die Gemeinden Emeringen (Alb-Donau-Kreis) mit 88,2 %, Moosburg (Kreis Biberach) mit 85,9 % und Böllen (Kreis Lörrach) mit 84,5 % die höchste Wahlbeteiligung. Insgesamt stieg die Wahlbeteiligung in allen Gemeinden des Landes. Trotz deutlicher Zuwächse (+7,4 Prozentpunkte) fiel die Wahlbeteiligung in Singen am Hohentwiel (Kreis Konstanz) am geringsten aus. Hier gaben nur 43,1 % der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Ähnlich niedrig war die Beteiligung in Crailsheim (Kreis Schwäbisch-Hall) mit 44,7 % sowie in Rastatt und Pforzheim mit jeweils 44,9 %. In insgesamt 25 Gemeinden gaben weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten ihre Stimme ab. Eine Analyse nach Gemeindegrößenklassen zeigt außerdem, dass die Teilnahme an den Wahlen mit zunehmender Gemeindegröße tendenziell abnimmt. Folglich war das Interesse an den Gemeinderatswahlen in den größeren Städten in der Regel geringer als in den kleineren Gemeinden. Während in Gemeinden mit bis zu 10 000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Durchschnitt 63,2 % der Bürgerinnen und Bürger von ihrem Wahlrecht Gebrauch machten, waren es in Städten mit über 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern lediglich 57,6 %.

Ein Blick auf die Kommunalwahlen in anderen Bundesländern zeigt, dass sich die Beteiligungsquoten nur wenig unterscheiden: In sieben weiteren Ländern (Saarland, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt) fanden die Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl 2019 statt, hier lag die Wahlbeteiligung meist rund um 60 %, am höchsten im Saarland mit knapp 64 %. In Ländern, bei denen Kommunalwahlen nicht zeitgleich mit einer Parlamentswahl abgehalten wurden, lag die Wahlbeteiligung im Durchschnitt geringer. Den zuletzt geringsten Wert im Bundesvergleich hatte Schleswig-Holstein bei der Kommunalwahl im Mai 2023 mit einer Beteiligung von gut 49 %.

CDU blieb trotz Verlusten stärkste politische Kraft in den Kreistagen
Traditionell erzielt die CDU bei Kreistagswahlen in Baden-Württemberg das beste Ergebnis im Vergleich zu den anderen Wahlvorschlägen (Tabelle 1 und Schaubild 1). Insgesamt kam die Partei bei den Wahlen 2019 auf 28,3 % der gleichwertigen Stimmen (siehe i-Punkt), gegenüber den Kreistagswahlen 2014 verloren die Christdemokraten damit 7,4 Prozentpunkte. Somit schrumpfte ihr Vorsprung gegenüber den Wählervereinigungen in den Kreisen im Vergleich zu 2014 deutlich. Lag die CDU damals noch 11,4 Prozentpunkte vor den Wählervereinigungen, waren es 2019 nur noch 3,9 Prozentpunkte. Die Wählervereinigungen kamen nach leichten Gewinnen (+0,1 Prozentpunkte) insgesamt auf fast unveränderte 24,4 % der gleichwertigen Stimmen.

Die GRÜNEN konnten am stärksten zulegen (+5,2 Prozentpunkte) und kamen nun auf 17,5 %. Damit überholte die Partei die SPD, die 3,6 Prozentpunkte einbüßte und nur noch auf 14,0 % der gleichwertigen Stimmen kam. Die FDP erzielte nach leichten Zugewinnen (+1,6 Prozentpunkte) einen Anteil von 6,2 %. Auch die AfD konnte mehr Wählerinnen und Wähler für sich gewinnen. Mit einem Plus von 4,6 Prozentpunkten versechsfachte die Partei ihren Stimmenanteil von 2014 (0,9 %) und kam auf 5,5 %. DIE LINKE konnte sich nur leicht verbessern und kam insgesamt auf 2,0 % (+0,2 Prozentpunkte). Die Sitzverteilung in der Summe aller Kreistage des Landes zeigt Schaubild 2.

Die Hochburgen der CDU waren der Kreis Sigmaringen (43,6 %) und der Alb-Donau-Kreis (39,1 %). Die GRÜNEN erzielten ihre besten Ergebnisse im Kreis Tübingen (26,6 %) und im Kreis Konstanz (24,8 %), während die SPD im Kreis Heidenheim (20,2 %) und im Neckar-Odenwald-Kreis (19,7 %) besonders erfolgreich war. Die FDP war am stärksten im Kreis Freudenstadt (11,1 %) und – auf einer gemeinsamen Liste mit einer Wählervereinigung – im Rems-Murr-Kreis mit 12,2 %. Die AfD hatte ihre Hochburgen im Kreis Göppingen (9,1 %) und im Rems-Murr-Kreis (8,4 %); die LINKE hingegen in den Kreisen Ludwigsburg und Esslingen (je 3,9 %) sowie im Kreis Tübingen (7,9 % in einer gemeinsamen Liste mit einer Wählervereinigung).
Starke Präsenz von Wählervereinigungen in den Rathäusern

Die Wählervereinigungen erhielten bei den Gemeinderatswahlen 2019 erneut den höchsten Stimmenanteil.7 Insgesamt gingen 39,1 % der gleichwertigen Stimmen an Wählervereinigungen (Tabelle 2 und Schaubild 3). Gegenüber den Gemeinderatswahlen 2014 (37,9 %) stieg ihr Stimmenanteil um 1,2 Prozentpunkte. Damit erreichten die Wählervereinigungen ihren bisher höchsten Wert seit der Gemeindereform 1975. Wählervereinigungen umfassen ein breites Spektrum kommunalpolitischer Gruppierungen, neben verschiedenen freien Wählervereinigungen auch grüne Listen, Frauenlisten, linksorientierte Listen und auch Einzelbewerberinnen und -bewerber.

Die CDU musste erneut Stimmenverluste hinnehmen und kam auf einen gleichwertigen Stimmenanteil von 22,8 % (–5,1 Prozentpunkte). Trotz dieser Verluste verteidigte die Partei ihre Position als zweitstärkste Kraft in den Rathäusern des Landes. Auch die SPD verlor weiter an Unterstützung. Entschieden sich 2014 noch 16,4 % der Wahlberechtigten für die Sozialdemokraten, kam die Partei 2019 nur auf 13,4 % (–3,0 Prozentpunkte). Die GRÜNEN gewannen mit einem Plus von 4,4 Prozentpunkten am deutlichsten hinzu. Insgesamt erhielt die Partei 12,9 % der gleichwertigen Stimmen. Der Stimmenanteil der FDP stieg gegenüber der Gemeinderatswahlen 2014 um 1,1 Prozentpunkte auf 3,9 %. DIE LINKE konnte sich ebenfalls leicht verbessern und kam auf 1,4 % (+0,4 Prozentpunkte). Die AfD kam auf 1,9 % und konnte damit ihren Stimmenanteil im Vergleich zu 2014 (0,9 %) mehr als verdoppeln. Auf andere Parteien entfielen insgesamt 1,0 % der gleichwertigen Stimmen. Gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien und Wählervereinigungen erhielten insgesamt einen Anteil von 3,6 %, das sind 0,5 Prozentpunkte weniger als 2014. Schaubild 4 zeigt die Verteilung der über Verhältniswahl ermittelten Sitze.

Die große Bedeutung der Wählervereinigungen bei Kommunalwahlen resultiert vor allem aus der dominierenden Rolle in den kleineren Gemeinden: So erhielten sie in Gemeinden mit bis zu 1 000 Einwohnerinnen und Einwohnern über 93 % und in Gemeinden von 1 000 bis 5 000 Einwohnerinnen und Einwohnern knapp 70 % der gültigen gleichwertigen Stimmen. Mit zunehmender Gemeindegröße nahm ihr Stimmenanteil tendenziell ab. In Großstädten ab 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern entfielen lediglich 18,6 % der gleichwertigen Stimmen auf Wählervereinigungen. Ein regionaler Vergleich und eine Analyse der Hochburgen der Parteien ist deshalb nur eingeschränkt möglich, denn vor allem in kleinen Gemeinden stellen die Parteien oft gar keine Listen auf.

Die CDU erreichte ihren höchsten Stimmenanteil bei den Gemeinderatswahlen in der Stadt Ravenstein (Neckar-Odenwald-Kreis). Hier gingen 84,9 % der Stimmen an die Christdemokraten. Auch bei den vorangegangenen Kommunalwahlen 2014 erreichte die Partei hier ein weit überdurchschnittliches Ergebnis (2014: 86,3 %). Ihren zweithöchsten Stimmenanteil erhielt die CDU im gleichen Landkreis in der Gemeinde Seckach mit 76,0 %. Die SPD erhielt ihr bestes Ergebnis mit 50,6 % in der Gemeinde Lobbach (Rhein-Neckar-Kreis) und ihr zweitbestes Ergebnis mit 50,2 % in der Gemeinde Schluchsee (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald). Die GRÜNEN erreichten mit einem Stimmenanteil von 44,1 % ihren besten Wert in Merzhausen (Kreis Breisgau-Hochschwarzwald), gefolgt von Wiesenbach (Rhein-Neckar-Kreis) mit 35,6 % der Stimmen.

Die FDP war in Gutach (Schwarzwaldbahn) im Ortenaukreis mit 28,1 % am erfolgreichsten. Ihr zweitbestes Ergebnis erzielten die Liberalen in Edingen-Neckarhausen (Rhein-Neckar-Kreis) mit 27,6 % der Stimmen. Die AfD erreichte ihr bestes Ergebnis in Pforzheim mit 14,9 %, gefolgt von Burladingen (Zollernalbkreis) mit 14,3 %. DIE LINKE kam auf ihren höchsten Wert mit 9,6 % in Schwäbisch Gmünd vor Edingen-Neckarhausen (7,6 %), allerdings erreichte sie in Tübingen im Rahmen einer gemeinsamen Liste mit einer Wählervereinigung sogar 11,2 %.

Erneut steigende Zahl von Frauen unter den Kandidaturen und den Gewählten
Mit den Kommunalwahlen 2019 stieg der Anteil weiblicher Abgeordneter in den Kommunalparlamenten erneut an. Auch wenn Frauen mit 26,8 % in den Gemeinderäten und 22,6 % in den Kreistagen immer noch deutlich unterrepräsentiert sind.

Lag der Frauenanteil in den Kreistagen 1989 lediglich bei 9,0 % und 2009 bei 16,0 %, beträgt er seit der Wahl 2019 insgesamt 22,6 % und konnte somit gegenüber 2014 um 3,5 Prozentpunkte zulegen (Schaubild 5). Den höchsten Frauenanteil erreichte mit 34,3 % der Kreistag in Tübingen, gefolgt vom Reutlinger Kreistag mit 29,9 % und dem Landkreis Schwäbisch Hall mit 29,3 %. Dagegen fiel der Anteil der Kreisrätinnen im Landkreis Rottweil mit 10,6 % am geringsten aus.

Die Präsenz von Frauen in den Kreistagen unterscheidet sich mitunter erheblich zwischen den einzelnen Parteien und Wahlvorschlägen. Wie bereits bei vorangegangenen Wahlen weisen die Gewählten der GRÜNEN den mit Abstand höchsten Frauenanteil auf. Insgesamt 53,5 % der Kreistagsmandate dieser Partei gingen an Frauen. Mit einem Frauenanteil von 32,5 % und damit deutlichem Abstand folgt DIE LINKE auf dem zweiten Platz, knapp vor der SPD, von deren Sitzen 28,0 % mit Frauen besetzt sind. Auch bei den gemeinsamen Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen wurde mit 25,0 % ein überdurchschnittlicher Frauenanteil unter den Gewählten erreicht. Bei den Wählervereinigungen gingen lediglich 15,8 % der Sitze an Frauen. Ebenfalls unterdurchschnittliche Frauenanteile an den Gewählten verbuchten die CDU (12,0 %), die FDP (10,9 %) und die AfD (10,4 %).

In den Gemeinderäten stieg der Anteil weiblicher Mandatsträger in den letzten 30 Jahren von Wahl zu Wahl durchschnittlich um 2,3 Prozentpunkte. Gegenüber 2014 (23,9 %) nahm der Frauenanteil um 2,9 Prozentpunkte zu und lag 2019 bei 26,8 %. Nur in drei Gemeinderäten des Landes stellen Frauen die Mehrheit: In Ingersheim (Kreis Ludwigsburg) mit elf von 18 Mitgliedern, in Waldburg (Kreis Ravensburg, sieben von zwölf) und in Rosenfeld (Zollernalbkreis, acht von 14). Weiterhin sind Frauen und Männer lediglich in 16 Gemeinden8 gleichermaßen im Rat vertreten. Dagegen gibt es auch 22 Kommunen im Land, in denen im Gemeinderat keine einzige Frau vertreten ist, auch wenn sich diese Zahl über die Jahre kontinuierlich reduziert hat – 2004 waren noch 54 Gemeinderäte im Land vollständig mit Männern besetzt.

Auch in den Gemeinderäten variiert der Frauenanteil je nach Partei und Wahlvorschlag. Insgesamt 49,0 % der GRÜNEN-Mandate gingen an Frauen. DIE LINKE weist mit 39,1 % ebenfalls einen überdurchschnittlichen Anteil weiblicher Gemeinderäte auf. Auch für die SPD lässt sich ein vergleichsweise hoher Frauenanteil bei den Gewählten (36,0 %) feststellen. Bei Wählervereinigungen kommen die Gemeinderätinnen auf 26,0 %, bei gemeinsamen Wahlvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen beträgt ihr Anteil 25,5 %. Die CDU liegt mit einem Frauenanteil von 20,2 % schon deutlich unter dem Landesdurchschnittswert. Dies gilt in ähnlichem Maß für die FDP (19,1 %) und noch stärker für die AfD mit einem Anteil von 6,8 % Frauen an den gewählten Gemeinderätinnen und -räten.

Die geringere Repräsentation von Frauen in den Kreistagen und Gemeinderäten Baden-Württembergs hängt auch damit zusammen, dass deutlich mehr Männer als Frauen für ein kommunalpolitisches Mandat kandidieren. Bei den Kreistagswahlen 2019 lag der Frauenanteil unter den Kandidaturen bei 30,8 % (2014: 30,3 %); bei den Gemeinderatswahlen bei 31,9 % (2014: 30,5 %). Eine zusätzliche Einflussgröße auf den Frauenanteil stellt die Einwohnerzahl einer Gemeinde dar. Tendenziell steigt der Anteil der gewählten Gemeinderätinnen mit zunehmender Gemeindegröße. Während der Anteil von Frauen in den Gemeinderäten in kleineren Gemeinden mit bis zu 5 000 Einwohnerinnen und Einwohnern mit durchschnittlich 23,7 % unter dem Landeswert von 26,8 % lag (in den Gemeinden bis 1 000 Einwohnerinnen und Einwohnern betrug der Frauenanteil sogar nur 19,4 %), entfielen in den Gemeinden mit über 50 000 bis 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern im Durchschnitt 35,0 % der Gemeinderatsmandate auf Frauen. Die höchsten Frauenanteile wurden mit 42,1 % in den großen Städten mit über 150 000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht.

Die endgültigen Ergebnisse der Gemeinderatswahlen 2019 für das Land und alle 1 101 Gemeinden sowie die endgültigen Ergebnisse der Kreistagswahlen für das Land und die 35 Landkreise können im Internetangebot des Statistisches Landesamtes unter https://www.statistik-bw.de/Wahlen/Kommunal/ abgerufen werden. Neben Angaben zu Wahlberechtigten, Wahlbeteiligung und der Stimmverteilung findet sich hier auch die Zahl der gewählten Gemeinderats- bzw. Kreistagsmitglieder sowie die Zahl der gewählten Frauen.

Fazit
Die Kommunalwahlen 2019 in Baden-Württemberg brachten eine Wende gegenüber dem langjährigen Trend einer sinkenden Wahlbeteiligung. Sowohl bei den Gemeinderats- als auch bei den Kreistagswahlen stieg die Wahlbeteiligung deutlich an und erreichte wieder Werte knapp bei 60 % und damit wieder Werte wie vor 1999.

Stärkste Kraft in den Gemeindeparlamenten wurden 2019 erneut die Wählervereinigungen vor der CDU, die Verluste zu verzeichnen hatte. In den Kreistagen konnte hingegen die CDU ihren Vorsprung vor den Wählervereinigungen knapp behaupten. Die SPD verlor erneut Stimmanteile und liegt in den Gemeinderäten nur knapp vor den GRÜNEN, die deutlich zulegen konnten, und in den Kreistagen die SPD überholten. Die FDP konnte zulegen, auch wenn sie ihre Höchstwerte von 2009 nicht ganz erreichte. Die AfD wurde ebenfalls stärker, in den Gemeinderäten auf niedrigem Niveau, in den Kreistagen hingegen deutlicher.

In den letzten Jahrzehnten konnten Frauen ihre Präsenz in den Kommunalparlamenten erhöhen. Nichtsdestotrotz sind sie in den Gemeinderäten und Kreistagen noch immer deutlich in der Minderheit. In der Kommunalpolitik liegt der Frauenanteil weiterhin deutlich unter dem im Deutschen Bundestag, im Landtag und im Europaparlament.
1
Im Folgenden werden die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2019 betrachtet. Die Ergebnisse der Wahl zum Europäischen Parlament 2019 werden in einem gesonderten Artikel im nächsten Monatsheft behandelt.
2
Nicht alle Bürgerinnen und Bürger des Landes wählen einen Kreistag. In den neun kreisfreien Städten des Landes (Baden-Baden, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Stuttgart und Ulm) finden keine Kreistagswahlen statt, da hier die Städte die Aufgaben eines Landkreises übernehmen.
3
Landesregierung Baden-Württemberg, https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/aenderung-des-kommunalwahlrechts-1 (Abruf: 19.01.2024).
4
Stockemer, Daniel/Sundström, Aksel (2018): Age representation in parliaments: Can institutions pave the way for the young, https://doi.org/10.1017/S1755773918000048 (Abruf: 19.01.2024); Inter-Parliamentary Union (2021), https://www.ipu.org/youth2021 (Abruf: 19.01.2024).
5
Deutscher Bundestag, https://www.bundestag.de/resource/blob/272472/e1fa8f4bcb105cbd18aa38493f942231/Kapitel_03_01_Altersgliederung-pdf.pdf (Abruf: 19.01.2024); Landtag von Baden-Württemberg, https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/abgeordnete/Altersstruktur %20Auswertung %20Stand %202023-12-01.pdf (Abruf: 19.01.2024).
6
Ergebnisse der Gemeinderatswahlen vom 26. Mai 2019 ohne Berücksichtigung der Neuwahl in der Stadt Tauberbischofsheim am 5. Februar 2023.
7
Die Angaben zu Stimmanteilen und Sitzen beziehen sich auf die Gemeinden mit Verhältniswahl, die in insgesamt 981 der 1 101 Gemeinden stattfand. Eine Mehrheitswahl findet nur dann statt, wenn in einer Gemeinde nur ein oder kein Wahlvorschlag vorliegt.
8
Aichelberg, Flein, Ruppertshofen, Ebringen, Eschbach, Gutach im Breisgau, Mühlenbach, Hausen ob Verena, Eimeldingen, Rümmingen, Pfullingen, St. Johann, Tübingen, Hausen am Tann, Börslingen, Burgrieden.

Gleichwertige Stimmen
Die Ergebnisse von Kommunalwahlen können nicht unmittelbar miteinander verglichen werden, da die Stimmenzahl, die die Wählerin oder der Wähler zur Verfügung hat, von der Anzahl der zu wählenden Personen abhängig ist. Diese Anzahl orientiert sich an der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. bei Kreistagswahlen an der Einwohnerzahl des Wahlkreises. Um die Ergebnisse der Gemeinderatswahlen bzw. der Kreistagswahlen vergleichbar zu machen, werden sogenannte »gleichwertige Stimmen« berechnet. Dazu wird in jeder Gemeinde bzw. in jedem Wahlkreis die Zahl der gültigen Stimmen durch die Zahl der jeweils zu wählenden Kandidatinnen und Kandidaten in der Gemeinde bzw. im Wahlkreis dividiert.

Schätzung der Wahlberechtigten
Bei den Wahlberechtigtenzahlen zu den Kommunalwahlen 2024 handelt es sich bisher um Schätzungen auf Grundlage der Bevölkerungsfortschreibung mit Basis Zensus 2011 und dem Ausländerzentralregister. Wie viele Wahlberechtigte es tatsächlich gibt, wird erst am Wahltag mit dem vorläufigen Wahlergebnis erfasst. Aufgrund der Datenlage sind keine zuverlässigen Aussagen auf Kreis- und Gemeindeebene möglich. Infolgedessen werden nur Schätzungen für ganz Baden-Württemberg vorgenommen bzw. nur die landesweite Zahl der Wahlberechtigten für die Gemeinderatswahlen geschätzt. Für die Kreistags- und Ortschaftsratswahlen sowie die Wahl zur Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart liegen keine gesonderten Zahlen vor. Bei den Kreistagswahlen ist die Zahl der Wahlberechtigten insgesamt geringer als bei den Gemeinderatswahlen, da lediglich in den 35 Landkreisen, jedoch nicht in den neun Stadtkreisen Baden-Württembergs gewählt wird.
(Statistisches Landesamt)

(tutut) - Immer feste druff: Wenn Zeitung keine aktuelle, umfassende und wahrhaftige Nachricht mehr ist, dies aber hat sie bei ihrer Selbstabschaffung verpasst:  Zu merken, dass mit abnehmenden Auflagen auch das Publikum geht, dem sie noch Veranstaltungstermine schmackhaft machen will. Seltsam, wie sehr Internet gerade Medienhäusern unbekanntes Neuland ist. "Das Jahr hat bekanntlich dreihundertfünfundsechzig Tage. Zieht man davon die gesetzlichen Feiertage und den eigenen Geburtstag ab, so bleiben immer noch viele Stunden zwischen Radiowecker und Sendeschluß, die über das graue Prädikat Alltag nicht hinauskommen. Da der moderne Abendländer  mittlerweile in der Lage ist, die Reihenfolge der Jahreszeiten neu zu mischen und Flüsse rückwärts laufen zu lassen, sieht er auch nicht länger ein, warum er ausgerechnet bei seinen Festivitäten von christlichen Eckdaten abhängig bleiben soll, die,  wie die obligatorischen Pfingstumfragen belegen, ohnehin kein Zeitgenosse mehr zuzuordnen weiß", stellt Rainer Brandenburg in "Nachrichten aus dem Post-Tiramisu"  (1995) fest. "In meinem alten Lexikon - in dem der 1. FCKöln noch aktueller Fußballmeister, Hans-Dietrich Genscher aber schon Außenminister ist -, steht hinter dem Stichwort Fest: '(zu at. festus >feierlich<), seiner Sinngebung nach eine religiöse Feier, die weitgehender Säkularisierung unterliegen kann, aber auch in urspr. Form, wie die häufige Verbindung von Märkten mit religiösen F.en zeigt, bereits profane Elemente an sich zog'".  Fronlichnam kommt, und die Feier geht. "Wie der Verfasser dieser Definition, wie ich finde, sehr schonend beibringen will, ist die Tatsache, daß es heutzutage ganz normal ist, wenn man Kindergeburtstage von McDonald's ausrichten läßt, sich das Osterfest ab Februar in Form von Hasenpyramiden ankündigt, und man bei dem Begriff Weihnachten in erster Linie an das dreizehnte Monatsgehalt oder die lästigen Umtauschkationen denkt". Seit Städte, die ihren 50 000. Einwohner jubelnd begrüßen, Sponsoren für Weihnachten suchen, das sie sich nicht mehr leisten können, finden die üblichen katholischen Prozessionen nun als staatliche Demonstrationen auf Kosten des Steuerzahlers gegen ihn selbst statt. Nichts ist unmöglich mit Demokratie und Menschenrechten gegen die, welche sich auf diese berufen. Wie sagt der Autor prophetisch im Vor-Merkel? "Konsequenterweise haben sich die Menschen bei uns von dem religiösen und traditionellen Korsett freigemacht, das mit seinen Feierlizenzen unverändert knauserig gelbieben ist. Wer Lebewesen klonen kann, kann auch synthetische Feste zeugen, unabhängig von verblaßten Mirakeln der Vergangenheit. So stehen auf lokaler Ebene einige Städte und Gemeinden kurz vor dem Durchbruch zum Ganzjahresfest". Es wäre ja noch schöner, wenn die sich Zeit nähmen zum Denken  darüber, was die Herrschenden mit ihnen als dem gemeinen Deutschen Volk machen. Da muss mal wieder  ein Ex-Priester als Redakteur ran, nicht, um auf einen  katholischen Kern zu beißen, sondern was alle machen, denen zu diesem Land nichts mehr einfällt: von Demokratie zu faseln, um nie auf deren wirklichen Sinn zu kommen, Meinungsfreiheit, Eigentum, Volksherrschaft. Er nennt mal wieder die Wirkung, aber nennt oder kennt die Ursache nicht, geschweige denn, fordert  Konsequenzen , hängen Altmedien doch am Tropf der Herrschenden. "Wut und Weckrufe ernst nehmen - Kaum liegen die Ergebnisse der Kommunalwahlen in Thüringen vor, schon heißt es mit Blick auf die AfD beschönigend und beschwichtigend:..." Was hat er denn gegen Demokratie, ist links gut, rechts böse und der Teufel, dem kein Weihwasser zusteht? Wo stinkt's denn in Deutschland, glaubt er wirklich, wenn CDU draufsteht, ist "christliche Kultur und Politik" drin, die Zeitung wie ein Fronleichnamsbanner vor sich herträgt, obwohl das C  für Communism steht? "Die Europawahlen und die Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg im Herbst stehen an. Verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, sach- und lösungsorientierte Politikansätze, Dialog, vor allem Motivation der Nicht-Wähler für die Demokratie sollten im Vordergrund des Wahlkampfes stehen. Doch zu erwarten sind wie so oft abschreckendes Parteiengezänk und Ausgrenzung aller Unzufriedenen: ein Bärendienst an der Demokratie". Kein Baum, keine Laterne, an denen nicht "Demokratie" hängt.  Die Menschen haben keine Wahl alle vier, fünf Jahre. "Ebenso deutlich wird mit Blick auf den Bund, dass die Wähler mit der Politik der in Berlin regierenden Ampel-Koalition wenig anfangen können. Sie fühlen sich gegängelt - und an die DDR-Diktatur erinnert". Was weiß er denn von der  DDR? Die hatte sogar eine Verfassung und nicht nur ein gerade von der herrschenden Kamarilla gefeiertes Grundgesetz, welches deren Volkswahl vorschreibt.  Was nützt's, dass der Wecker klingelt, wenn niemand aufsteht?  Ruft nicht die schönste Nebensache der Welt? "100 Jahre Fußballer mit Druckknopf - Es ist ein rundes Jubiläum mit Ecken und Kanten: Denn beim Tipp-Kick ist der Ball eben eckig. 100 Jahre alt wird das beliebte Fußballspiel nun. .. Vor einem Jahrhundert erwarb der Schwenninger Edwin Mieg das Patent.

Anfang Juni kommen in Villingen-Schwenningen Hunderte zusammen, um beim Jubiläumsturnier ihren Meister zu ermitteln". Zu Tisch, wenn's hier nicht mit dem Glauben klappt: "DFB-Chef nennt EM-Titel als Ziel - Klare Ansage von DFB-Präsident Bernd Neuendorf zum Start der EM-Vorbereitung der deutschen Fußball-Nationalmannschaft. 'Wir wollen, wie jede Mannschaft, das Maximale erreiche', sagte Neuendorf am Montag bei der Eröffnungspressekonferenz im Trainingslager im thüringischen Blankenhain und fügte an: 'Das ist auch möglich, das strahlt die Mannschaft aus'“. Vor zehn Jahren strahlten sie letztmals, aber seither gibt's nicht einmal mehr Kernkraftwerke. Dafür macht er den Strahlemann und verteilt hier sogar Orden, denn das mit den Nazis daheim und überbordenden Schulden ist ein anderes Thema. "Präsident Macron ehrt Nazijäger - Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat die hartnäckigen Verfolger von Naziverbrechern, Beate und Serge Klarsfeld, mit hohen französischen Auszeichnungen geehrt. Das deutsch-französische Paar erhielt die Ehrungen während Macrons Staatsbesuch am Montag in der französischen Botschaft in Berlin".  Daheim, was nicht jede Agentur hat, herrscht leichte bis schwere Verwirrung.  Da wird unter "Tuttlingen" Rottweil eingekreist,  der Schwabo liefert: "Terror auf dem Friedhof - Grabschändungen - Viele trauen sich nicht mehr auf den Friedhof der Rottweiler Altstadt". Ist zuhause schon alles weg, frau? "Diese Dinge wurden im Landkreis geklaut - Kennzeichen, Grabschmuck und Stromkabel: Von diesen Gegenständen fehlt nach wie vor jede Spur". Alte Internethüte gibt's nun auf Papier von hiter der Fichte, es findet die ewige Geldvermehrung dank Steuerzahler statt - "Förderprogramm kommt 20 Projekten zugute - Böttingen zieht Fazit als Schwerpunktgemeinde im ELR - Gemeinsam mit der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen geht es weiter",  und ein ehemaliger Chefarzt versucht sich weiter als Kommunalpolitiker, fehlt nur seine eigene Liste, wie andere bereits schon die Familie für sich mobilisieren: "Förderverein befragt Kandidaten zur Gesundheitsvorsorge - Bewerber um einen Gemeinderatssitz sollen über Ideen zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung im Kreis sprechen - Der Förderverein Gesundheitszentrum Spaichingen lädt die Öffentlichkeit zu einer Podiumsdiskussion mit den Bewerbern um einen Sitz im Gemeinderat der Stadt Spaichingen ein. Thema der kommunalpolitischen Podiumsdiskussion ist die Gesundheitsversorgung in Spaichingen". Krankenhaus zu, dafür illegale "Flüchtlinge" drin, Bürgermeister und Landrat machen Sachen, die der Gemeinderat als Gegenteil beschlossen hat. Nun aber macht ja der örtliche Apotheker den Investor, während anderswo wie im Ortenaukreis solche  "Gesundheitszentren", also Arztpraxen als Genossenschaften oder GmbH & Co. KG  Pleite fürchten wie jedes Geschäft.   "Die Diskussion findet am Mittwoch, 5. Juni, um 19 Uhr in der Aula im Gymnasium in Spaichingen statt. Co-Moderatoren sind Elke Rees und Albrecht Dapp". Verwechselt er etwa den Gemeinderat mit dem evangelischen Kirchengemeinderat, in dem er Jahre Dienst tat und nun auf Hohenkarpfens Höhen für Kunst stiften geht? Worauf es bei der

Kommunalwahl wirklich ankommt, erklärt Botin unterm Dreifaltigkeitsberg, bloß keine Politik, denn die ist ihr Ding! HIer geht's um den Nippel durch die Lasche: "Richtige Umschläge damit Stimmen garantiert gelten - Gelb ist für die Kommunalwahl, rot für die Europawahl - Mitarbeiterinnen haben alle Hände voll zu tun".  Irgendwo still und leise haben sie gefestet und liefern selbst die Zeitung: "Kreis-CDU feiert 75 Jahre Grundgesetz - Die CDU im Kreis Tuttlingen hat den 75. Jahrestag der Geltung des Grundgesetzes mit einem Festvortrag gefeiert. Nach der Begrüßung des hochkarätigen Publikums durch Steffen Tanneberger entfaltete der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, Malte Graßhof, Wesen und Ästhetik des Grundgesetzes". Wer? Wie viel Karat haben Steine statt Brot? "Mit der Menschenwürdegarantie vollziehe das Grundgesetz einen Paradigmenwechsel, denn 'das Grundgesetz denkt den Staat von der Würde des einzelnen her', heißt es in einem Nachbericht der CDU". Nichts Neues unter der Sonnenblume: "Diskriminierung wegen des Alters nimmt zu", "'Der Rechtsstaat wird ausgehöhlt' - Gregor S. arbeitet beim Verfassungsschutz. Er beklagt dessen Unfähigkeit im Kampf gegen echte Bedrohungen für den Staat. Und er warnt davor, dass der Dienst stattdessen immer öfter ganz normale Bürger ins Visier nimmt. Anwältin Christiane Meusel vertritt ihn jetzt gegen den eigenen Dienstherrn", Ex-Chefredakteur guckt ihr in die Augen, welche von Großplakten wie erstaunt in die Welt schauen : "Interview: 'Europa muss vorsorgen' - FDP-Politikerin Strack-Zimmermann für EU-Verteidigungsunion - Zu Gast beim BBF  - Nach der Europawahl ist vor den US-Wahlen. Auf dem Bodensee Business Forum am 22. Oktober diskutieren Politiker und Wissenschaftler darüber, was die EU außen- und sicherheitspolitisch überhaupt leisten kann", selbst er, sonst Tunnelbohrer beim Herrenknecht, nimmt sich Zeit: "Dabei sind der frühere EU-Kommissar Günther Oettinger, der Migrationsforscher Gerald Knaus, die Politologin Anja Opitz und FDP-Spitzenkandidatin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, die beim BBF-Termin aller Voraussicht nach dann für die Liberalen im Europaparlament sitzen wird. Im Interview spricht sie über die Verteidigungspolitik der EU". Scherze beiseite. "Schlecker-Familie soll Millionensumme zurückzahlen - Verantwortliche der ehemaligen Drogeriemarktkette Schlecker müssen mehr als zwölf Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ein Darlehen von 1,35 Millionen Euro zurückzahlen. Das Zwickauer Unternehmen Meniar habe das Darlehen 2011 unrechtmäßig an den Konzern ausgezahlt, teilte das Landgericht Zwickau am Montag mit". Eine Schafferin mit Wüstenerfahrung wirbt: "Weiterbildung im Südwesten gefragter denn je - Arbeitsministerin Hoffmeister-Kraut will Un- und Angelernte verstärkt ansprechen - Weiterbildung wird in Baden-Württemberg einer Studie zufolge stärker in Anspruch genommen als bundesweit. Im Jahr 2022 haben im Land 62 Prozent der Menschen zwischen 18 und 64 Jahren an mindestens einer Weiterbildung teilgenommen, die meist berufsbegleitend stattfindet, relativ kurz ist und nicht zu einem anerkannten Bildungsabschluss führt, wie das Arbeitsministerium in Stuttgart mitteilte. Deutschlandweit habe die Beteiligung bei 58 Prozent gelegen". Wenn die Ohren sausen, hier werden Sie geholfen, sagt frau, und es ist nicht Verona Pooth: "'Weltpremiere' ohne Wirkung? - Der Nutzen von Apps auf Rezept ist wegen fehlender Studien umstritten - Den Tinnitus loswerden oder abnehmen - mithilfe einer App auf dem Smartphone oder am PC, und das auf Rezept. Klingt gut, geht in Deutschland auch. Aber was als Vorzeigeprojekt für Digitalisierung startete, ist aus Sicht der Kritiker vor allem eins: sehr teuer und zum Teil von zweifelhaftem Nutzen. Das belegen auch Daten aus Baden-Württemberg".

Nach rassistischen Vorfällen: Veranstalter verbannen Lied
Nach den rassistischen Vorfällen auf Sylt und in Nagold wird der Titel "L'Amour Toujours" von Gigi D'Agostino auf dem Wasen 2024 und beim Fußball-Fanfest zur Fußball-EM in Stuttgart nicht zu hören sein. Das hat Andreas Kroll, Geschäftsführer der städtischen Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart, dem SWR bestätigt. ..
(swr.de. In Blödheit geht auch die zweite DDR zugrunde. Lassen sie sich das Singen von 25 Jahre alten harmlosen Liedern verbieten?)

Traditionsunternehmen zieht nach München
Spielfigurenhersteller Schleich verlässt Schwäbisch Gmünd
Das Schwäbisch Gmünder Traditionsunternehmen Schleich will sich neu aufstellen und kehrt seiner Heimat im Ostalbkreis den Rücken. Zum 1. Januar 2025 wird der Hersteller von Spielfiguren nach München umziehen. Das ..
Daneben soll künftig ein neuer Standort in der tschechischen Hauptstadt Prag unter anderem Finanzaufgaben und Kundenservice übernehmen. Die Neuorganisation betrifft demnach auch die Logistik: Sie soll an einen "externen Logistikpartner übergeben" werden. Derzeit sind 250 Mitarbeitende in Schwäbisch Gmünd beschäftigt.. Das Unternehmen, gegründet im Jahr 1935 von Friedrich Schleich, hat mit dem Belgier Stefan De Loecker seit Jahresbeginn einen neuen Chef, der Schleich jetzt umkrempelt...
(swr.de. Gibt's in Bayern nicht schon genug Schlümpfe? Wer schleicht sich nicht davon?)

Wie divers ist der Landtag von Baden-Württemberg wirklich?
Nach Ansicht von Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) bildet der Landtag von Baden-Württemberg die Vielfalt des Landes nicht genügend ab. Sie forderte anlässlich des heutigen Diversity-Tages, das Parlament müsse jünger, weiblicher und diverser werden....
(swr.de. Diverse Meinungen wären Demokratie. Eine grüne Moslemin weisse Bescheid?)

Wie die Unterbringung von Flüchtlingen Kommunen herausfordert - und Integration dennoch gelingen kann
Notunterkünfte, Platznot, Proteste: Die Unterbringung von Geflüchteten fordert Kreise und Kommunen in BW. Es gibt viele Probleme, aber auch Beispiele für gelungene Integration...
(swr.de. Volksverarschung durch Staatsfunk. Selbst wenn es "Flüchtlinge" wären, dürften sie nicht hier sein, steht im Geburtstagskind Grundgesetz.)

Fraunhofer-Studie  - Wie sich der Radverkehr verdreifachen könnte
Der Radverkehrsanteil könnte bis 2035 dreimal so hoch sein wie jetzt. Das wäre gut für Klima und Lebensqualität, zeigt eine Studie. Um das Potenzial auszuschöpfen, braucht es Geld, Gesamtkonzepte und Geduld. ..
(tagesschau de. Autos wegnehmen. Die Logistik kommt mit dem Radl?)

Warum es in BW immer weniger Hausärzte gibt - und was Kommunen dagegen tun
In Baden-Württemberg wird die ambulante medizinische Versorgung zunehmend schlechter. Es fehlt vor allem an Nachwuchs. Was Kommunen unternehmen, um Hausärzte zu gewinnen..
(swr.de. Falschmünzerei, die kommen nichts ins Haus, sondern schicken den Rettungswagen.)

Wegen Hochwasser(s!): Stocherkahnrennen in Tübingen droht Absage
Das traditionelle Stocherkahnrennen in Tübingen könnte in diesem Jahr ausfallen. Das hat die Studentenverbindung Turnerschaft Hohenstaufia, die das Rennen in diesem Jahr organisiert, ..
(swr.de. Warum nicht zum Palmer hoch stochern?)

Bitte nicht falsch verstehen.

BW-Fahrgastbeirat fordert Verkauf des Deutschlandtickets auch am Schalter
Der baden-württembergische Fahrgastbeirat kritisiert, dass das Deutschlandticket nicht überall am Fahrkartenschalter gekauft werden kann. Das Ticket ist demnach vor allem ein Onlineticket. ..
(swr.de. Fährt ein Rat nicht Rad?)

Feuerwehreinsätze wegen Starkregens in Stuttgart
In der Region Stuttgart hat es gestern Nachmittag und Abend heftig geregnet, salopp gesagt hat es wie aus Eimern geschüttet. Kein Wunder also, dass die Feuerwehr einige Male wegen Überflutungen ausrücken musste. ..
(swr.de. Hysterie gelöscht?)

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Anschlagsrisiko bei Fußball-EM
Messer, Schreie, Panik – Wie verhalte ich mich richtig bei einem Terroranschlag?
Von Redaktion
Innenministerin Nancy Faeser will am 1. Juni die Grenzen dichtmachen (Neuerdings geht das?) Terrorwarnungen wie auch Terroranschläge sind mittlerweile Alltag. Die Fußball-EM als Großereignis ist davon besonders bedroht. Wie sollten sich Fußballfans bei Terror verhalten?.
(Tichys Einblick. Welche Grenzen?)

Donaueschingen, Februar 2022.

Protokolle des Corona-Krisenstabs
Der Impfstoff musste unters Volk: „Ungeimpfte sind das größte Problem“
Von Charlotte Kirchhof
Weitere Entschwärzungen der Protokolle des Corona-Krisenstabs zeigen, wie das Gremium mit allen Mitteln versuchte, so viele wie möglich gegen Covid-19 zu impfen. Dabei ging es aber nicht unbedingt darum, Menschen zu schützen - sondern um etwas anderes... Die Bundesregierung hat offenbar schon den Impfstoff gekauft – und musste ihn nun unters Volk bringen, um ihn loszuwerden. Um ihre Impfkampagne zu entwickeln, erhielt der Krisenstab Unterstützung von der Agentur „Scholz & Friends“...
(Tichys Einblick. Nun Herr Bürgermeister, Herr Landrat, Herr Doktor, beichten Sie endlich! Was haben Sie angerichtet?)

Correctiv-Skandal
Thomas Haldenwang bestätigt TE-Berichte
Von Klaus-Rüdiger Mai
Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesverfassungsschutzes, kann nicht mehr ausschließen, dass er Journalisten über das angebliche „Geheimtreffen“ in Potsdam informiert hat. Was harmlos klingt, ist Sprengstoff. Denn bislang wurde das bestritten - pikanterweise auch von einem Journalistenclub. Ein gerichtliches Nachspiel bringt Licht in das Dunkel um die Correctiv-Berichterstattung über ein angebliches Geheimtreffen am Wannsee, auf dem die angebliche „Deportation“ von Ausländern geplant werden sollte – wir erinnern uns an Medienecho und Demonstrationen gegen die Teilnehmer. Jetzt wurde einmal mehr die Berichterstattung von TE bestätigt, diesmal über die Rolle des Bundesamts für Verfassungsschutz. Der Tagesspiegel berichtet aktuell, dass nach seiner Klage auf Grundlage des presserechtlichen Auskunftsanspruchs vor dem Kölner Verwaltungsgericht (Az.: 6 L 565/24) die Auskünfte des Bundeamtes für Verfassungsschutz es immer wahrscheinlicher machen, dass der Verfassungsschutz im Vorfeld von dem Treffen in Potsdam Kenntnis besaß und der Präsident und seine Mitarbeiter in einer „Vielzahl diskreter Gespräche“ Mitarbeiter der Presse informiert habe...
(Tichys Einblick. Saß er selbst unterm Tisch dabei? Dies wäre doch wohl das echte Geheimnis eines aktuellen Hornberger Schießens.)

Gastbeitrag von Wolfgang Kubicki
FDP-Vize Kubicki: Habecks Politikstil wird zur Gefahr für unser Land
(focus.de. Geschwätz. Warum macht die FDP  mit?)

Deutsche Staatsbürgerschaft
Höchster Stand seit 25 Jahren – Zahl der Einbürgerungen steigt auf über 200.000
Deutschland meldet einen rasanten Anstieg der Einbürgerungen. Ein Herkunftsstaat liegt dabei mit weitem Abstand vorn. Die Union sieht den kräftigen Zuwachs als Beleg dafür, dass die Ampel beim Staatsbürgerschaftsrecht „völlig falsch abgebogen“ sei. .
(welt.de. Wann wird es mehr Einbürger als Bürger geben in Schland? Leser-Kommentar: "Für diese kaum Deutsch sprechenden Zuwanderer dürfen die Deutschen bald bis 69 arbeiten! Und das ist gut so denn sie haben es wohl auch nicht anders verdient wie man an den Wahlen erkennen kann".)

Radikaler Acht-Punkte-Plan
Ökonom schlägt Verkauf des ZDF vor – „Marke wäre begehrt“
Vollständige Werbefreiheit, klare Vorgaben für Gehälter und ein deutlich verkleinertes Sportangebot: Ein Expertengremium legt einen Acht-Punkte-Plan vor, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren. Auch der Verkauf des ZDF ist demnach denkbar. .
(welt.de. Eine Aktuelle Kamera reicht, Hühneraugen sehen besser.)

Gewalt gegen Frauen
Wo seid Ihr nur, Feministinnen?
Von Ulf Poschardt
Chefredakteur
111 Gruppenvergewaltigungen wurden im vergangenen Jahr allein in Berlin gezählt. Strukturelle Gewalt gegen Frauen hängt häufig auch mit dem kulturellen Hintergrund der Täter zusammen. Der linke Feminismus weigert sich, dieses Problem in irgendeiner Form zu kritisieren. ..
(welt.de. AQ oder IQ?)

 

AfD-Anfrage deckt auf
Fast jeden dritten Tag eine Gruppenvergewaltigung in Berlin
Die Hauptstadt meldet dutzende Gruppenvergewaltigungen für das Jahr 2023 – deutlich mehr als im Vorjahr. Auffallend hoch: der Ausländeranteil. CDU und AfD äußern Kritik – kommen aber zu unterschiedlichen Schlüssen..
(Junge Freiheit. Kriminalitätshauptstadt, ausländische?)

Krankenkassen
Schon Anfang 2025 wird der Pflegebeitrag wohl erneut steigen
Die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nimmt drastisch zu. Gesundheitsminister Lauterbach sieht derzeit keine Chance auf eine Pflegereform. Große Finanzierungslücken zeichnen sich ab, die Krankenkassen rechnen mit mehr Geld. .
(welt.de. Krankes Land kostet.)

Politisch motivierte Kriminalität
Dokumentiert die Bundesregierung auch anti-weißen Rassismus?
Der Kampf gegen Rassismus ist ein zentrales Anliegen der Bundesregierung. In der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität werden rassistische Straftaten gesondert erfaßt. Die JF hat nachgefragt, ob dabei auch Rassismus gegen weiße Menschen berücksichtigt wird...
(Junge Freiheit. Welches ist denn das Volk, das gehetzt wird?)

 

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NACHLESE
Nicht mehr auf Wiesn oder Fanmeile
Dööp-dö-dö-dööp
Von Jakob Fröhlich
Keine Liebe mehr auf der Fanmeile oder dem Oktoberfest: Die diesjährige Wiesn will das Abspielen des Liedes „L’amour toujours“ untersagen. Das hat der Chef des weltgrößten Volksfestes angekündigt. Es ist ein unsagbar alberner und autoritärer Reflex – und für Juristen ein schlechter Witz.Gigi d’Agostino kann einem wirklich ein bisschen leidtun. Bis eben noch war der 56-jährige Mann aus Turin ein angesehener DJ und Musikproduzent. Über Nacht ist er – völlig ohne eigenes Zutun – zum Schöpfer eines vermeintlichen Nazi-Songs mutiert, dessen Werk sogar auf dem Index landen soll..Da will CSU-Mann Baumgärtner nicht untätig bleiben. Schon früher hat er auf schwarz-grüne Bündnisse gesetzt, wenn es dem eigenen Fortkommen diente. Jetzt macht sich der wendige Herr wieder nach links anschlussfähig – und will im typischen autoritären Reflex unserer Zeit das Lied verbieten, das da auf Sylt verunstaltet wurde...
(Tichys Einblick. Zweilied, drei vier: "Wir lassen uns das Singen nicht verbieten", denn nur denn nur "böse Menschen haben keine Lieder". Ist Strammstehen, wie ein CSU-Mann aus der einstigen Hauptstadt der Unbewegung fordert, nicht Nazi?)
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Es geht nicht um Krahs Politikstil oder um geschichtspolitische Fragen
Von GÖTZ KUBITSCHEK*
Wer den Fall Maximilian Krah auf innerparteiliches Konkurrenzdenken und politisches Ungeschick reduziert, liegt falsch. Die Attacken gegen Krah lenken vom Eigentlichen ab. Die „Gesellschaft des Spektakels“ funktioniert so, und leider gehört auch ein Teil der AfD zu dieser Gesellschaft. Was ist das Eigentliche dahinter? Es ist der Kampf um die geostrategische Ausrichtung Europas, vor allem der Teile Europas, die aufgrund Geschichte, ökonomischen Bedingungen und geographischer Lage ein gutes Auskommen mit Rußland brauchen und eingehen würden – wäre es ihnen gestattet. Der Ausschluß der gesamten AfD-Delegation aus der ID-Fraktion im EU-Parlament erfolgte auf Betreiben Marine Le Pens und ist eine Entscheidung für ein transatlantisches und gegen ein mitteleuropäisches Europa-Konzept. Le Pen wurde in den vergangenen Monaten und Wochen unter immensen Druck gesetzt – nun hat sie sich entschieden: für einen US-amerikanischen Ableger, der in Gestalt einer konservativen Großfraktion nach dem 9. Juni (der Europawahl) in Brüssel konstituiert werden könnte. Man kann dies am Beispiel der CPAC-Konferenz zeigen, die am 25. und 26. April dieses Jahres in Budapest auf Einladung Viktor Orbáns stattfand. Wer also vom Fall Maximilian Krah spricht, darf von dieser Konferenz nicht schweigen. Denn Frankreich und Deutschland waren nicht eingeladen. CPAC steht für Conservative Political Action Conference. Ihre Gründung geht ins Jahr 1973 zurück, sie wurde von der American Conservative Union organisiert und war eine jener typisch konservativen Reaktionen auf die linke Studentenbewegung, die sich in allen westlichen Staaten intellektuell durchgesetzt hatte und sich anschickte, das Meinungsklima zu bestimmen. Die CPAC ist längst auf Regierungsebene angekommen. Fünfmal hintereinander bestimmte sie Trump zum wichtigsten und beliebtesten Politiker, außerdem wird sie von mächtigen und finanzstarken US-amerikanischen Lobbyorganisationen unterstützt – die National Rifle Organisation ist vielleicht die prominenteste unter ihnen. Die CPAC vertritt pro-amerikanische, anti-russische, anti-chinesische Positionen. Sie vertritt den Anspruch der “einzigen Weltmacht” und arbeitet an der Einbindung Europas und Südamerikas in einen Machtblock gegen jene aufstrebenden Blöcke, die eine multipolare Weltordnung nicht nur anstreben, sondern mit Sicherheit herbeiführen werden: Rußland und China. Die CPAC hat deshalb Ableger gegründet. In Europa ist Viktor Orbáns Ungarn der Knotenpunkt, von dem aus den konservativen nationalbewußten Kräften Eigenständigkeit und Unabhängigkeit “zwischen den Blöcken” unmöglich gemacht werden soll. Es ist frappierend und wichtig, sich hier die Liste der Politiker, Publizisten und Projektmanager anzuschauen, die Orban in Budapest versammelte. Neben den Vertretern aller kleinen und größeren europäischen Staaten waren Sprecher aus den USA und Israel eingeladen, Kongreßmitglieder aus mehreren US-Bundesstaaten ebenso wie der Präsident der American Conservative Union, Matt Schlapp, und Amichai Chikli, der Minister für israelische Belange in der Diaspora. Aus Italien: hochrangige Vertreter der Fratelli D’Italia und der Lega, aus den Niederlanden Geert Wilders und die Influencerin Eva Vlaardingerbroek, aus Österreich der FPÖ-Generalsekretär Vilimsky, außerdem Vertreter aus Kolumbien, Brasilien, Chile und Australien. Niemand aus Frankreich. Niemand von Relevanz aus Deutschland, nur Hans-Georg Maaßen, in dessen Kielwasser Dieter Stein, Junge Freiheit, für die Berichterstattung anreiste. Man kann es so sagen: Orbán versammelte in Budapest diejenigen konservativen Kräfte aus Europa, die in der kommenden Legislatur eine gemeinsame Fraktion bilden könnten – eine tatsächlich große, umfassende, mächtige Fraktion. An dieser Fraktion würde die rechtskonservative Opposition aus Deutschland, die AfD, nicht beteiligt sein. Frankreichs Opposition wiederum würde sich beteiligen dürfen, wenn sie zuvor mit der AfD bräche. Das hat Le Pen nun getan. Warum hat sie das getan? Sie kann sich auf diese Weise an einem antideutschen Projekt beteiligen, das sich zu einem auch antifranzösischen Projekt würde ausweiten können, wenn diese beiden maßgeblichen europäischen Nationen sich ihre historisch vorzüglichen Kontakte nach Rußland nicht vollständig kappen ließen. Solche Überlegungen sind nicht an den Haaren herbeigezogen. Wer den Abfluß deutscher Firmen, deutschen Know-Hows, deutschen Kapitals, deutschen Volksvermögens und deutscher bestausgebildeter Arbeitskraft vor allem in die USA bilanziert, steht vor einer nationalen Katastrophe. Wer sich noch daran erinnert, daß wir über Pipelines energiepolitischen Spielraum vorbereitet hatten, eine der Mittellage Deutschlands und dem seinem Bedarf angemessenen Spielraum, der weiß, was es geostrategisch bedeutet, energetisch nun ganz und gar vom Westen abhängig zu sein. Wer sich dann noch klar macht, daß in Budapest diejenigen federführend einluden und tagten, die als Netto-Profiteure ihr nationales Programm von denjenigen finanziert bekommen, die NICHT eingeladen waren, muß über die deutschen Optionen noch einmal nachdenken. In ausführlichen Gesprächen mit Publizisten und AfD-Vertretern (natürlich auch mit Maximilian Krah) schälte sich eine katastrophale Interpretation der Lage heraus, die zwei Handlungswege eröffnet. In Stichpunkten:
+ Deutschland ist, wenn überhaupt, an der sich bildenden rechtskonservativen Großfraktion in Europa nicht beteiligt. Das Feigenblatt Maaßen spielt keine Rolle.
+ Marine Le Pen hat sich gegen einen mitteleuropäischen Block entschieden, der mächtig genug hätte sein können, um zu verhindern, daß Europa erneut und deutlich von Rußland abgeschnitten wird.
+ Die kleinen zwischen Deutschland und Rußland aufgereihten Staaten profitieren entschieden von diesem neuen eisernen Vorhang. Sie bilden einen us-unterstützten Keil zwischen Rußland und Deutschland und profitieren maximal von der deutschen politischen Schwäche und ökonomischen Restkraft. Sie werden auf diesen Transfer aus Deutschland niemals freiwillig verzichten und überflügeln dadurch Deutschland politisch auf Kosten Deutschlands.
+ Vernebelt wird dies durch die innenpolitische Anziehungskraft, die namentlich das Modell Orbán auch auf deutsche Rechte ausübt. Orbán hat sein Konzept auf der CPAC-Konferenz erneut als antiglobal, traditionell und konservativ bezeichnet und dafür auch aus dem deutschen rechtskonservativen Milieu viel Applaus erhalten. Daß dieses Konzept aber in Verbindung mit einer klaren pro-amerikanischen Position und damit entlang einer us-dominierten Europa-Strategie verwirklicht werden kann, muß die deutsche Rechte begreifen. Im entscheidenden Moment hat sich Orbán immer gegen das entschieden, was im Sinne Deutschlands und eines us-unabhängigen Europas gewesen wäre.
+ Für die AfD (und den von ihr hoffentlich vertretenen deutschen Standpunkt) ergeben sich zwei Möglichkeiten:
Man könnte dem Druck nachgeben, zum deutschen Vertreter der US-Interessen werden, deutsche Interessen an die zweite Stelle setzen, den weiteren Abstieg akzeptieren und sozusagen im Abstieg das Bestmögliche für unser Land versuchen.
Man könnte dem Druck nicht nachgeben, das anti-deutsche Projekt ablehnen, mit langer Perspektive an einer Alternative arbeiten, vor allem an einer deutsch-französischen Option arbeiten, das ganze geknüpft an die Hoffnung, daß die weltpolitische Lage neue Optionen eröffnen könnte.
Es gibt innerhalb der AfD Vertreter beider Möglichkeiten. Es gibt diejenigen, die bereit sind, grundsätzliche Positionen zu opfern und sich gegen fundamentale deutsche Interessen und für ein Mitmachen an der neuen, großen, transatlantischen Fraktion zu entscheiden, um zu retten, was zu retten ist und den Draht zu den regierenden und großen oppositionellen, nationalbewußten Parteien Europas nicht zu verlieren. Es gibt aber natürlich auch diejenigen, die von einem fundamentalen deutschen Interessenstandpunkt nicht lassen wollen, dabei sogar in europäischer Dimension denken und von einer Überzeugung nicht lassen wollen: Es gebe ein Auskommen mit Rußland, das die Sicherheitsbedürfnisse der kleinen ehemaligen Ostblockstaaten ebenso berücksichtige wie das europäische Interesse, vom riesigen kontinentalen Hinterland zu profitieren. Vor allem aber hätte es ein Auskommen mit Rußland geben können, für das nicht eine europäische Nation verbluten müßte: Denn aus dieser Perspektive ist der Krieg in der Ukraine der Preis für den neuen eisernen Vorhang. Preis und Vorhang sind eine europäische Katastrophe, keine amerikanische. Was hat das alles mit Maximilian Krah, der Waffen-SS und einem chinesischen Mitarbeiter zu tun? Krah ist einer der wenigen AfD-Politiker, die das, was nun unter Führung Orbáns umgesetzt wird, vorausgesehen hat. Er hat bereits vor Jahren vor dieser Entwicklung gewarnt. Ihn scheibchenweise loszuwerden und dies so zu spielen, daß Le Pen einen völlig banalen Grund haben würde, sich gleich von der gesamten AfD-Gruppe zu verabschieden, ist das Projekt der vergangenen Monate. Es geht nicht um den Politikstil Krahs oder um geschichtspolitische Fragen. Es geht darum, daß sich in Europa ein mächtiger konservativer Ableger der us-amerikanischen Rechten gebildet hat, der das rechtskonservative Europa prägen will und wird – auf Kosten Deutschlands und unter Beteiligung deutscher konservativer Irrelevanz. Es sieht so aus, als ob die AfD Gefahr gelaufen sei, den wichtigsten Europa-Politiker, den sie hat, aufgrund von Oberflächenkampagnen kaltzustellen. Es sieht mittlerweile so aus, als sei diese Gefahr gebannt – noch nicht ganz, aber fast. Vermutlich setzt sich nämlich gerade doch noch einmal die Überzeugung durch, daß es die “Aufgabe” der WerteUnion ist, sich an Projekten zu beteiligen, die letztlich wieder gegen Deutschland gerichtet sind. Deswegen war Maaßen in Budapest, nicht Weidel oder Chrupalla, geschweige denn Krah, Höcke oder Bystron. Jedenfalls: Wer Krah loswerden will, um sich geläutert am Projekt der CPAC zu beteiligen, soll erklären, daß er für eine fundamentale deutsche und europäische Geostrategie, die den brutalen Konflikt mit Rußland beendet, keine Möglichkeit mehr sieht.
*Im Original erschienen auf sezession.de
(pi-news.net)

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DAS WORT DES TAGES
Ist das nicht der Robert Habeck, der sich mit einem ergreifenden Video gleich nach dem 7.10. in Szene setzte? Der Robert, der mit dem Heizungsgesetz einfach mal die Leidensfähigkeit der Bevölkerung testen wollte? Der Robert, der nicht versteht, wann der Bäcker pleite geht? Das so jemand trotz vollständig fehlender Kompetenz ein sehr wichtiges Ministeramt ausüben darf, immer noch, sagt viel über die Gesinnung der Ampel und den Zustand unseres Landes aus.
(Leser-Kommentar, welt.de)
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Wehrpflicht-Debatte
An der Front haben Frauen wirklich nichts verloren
Männer sind Frauen körperlich überlegen – daran können auch sämtliche Konzepte von Genderfluidität und Geschlechterparität nichts ändern. Trotzdem fordern einige eine Wehrpflicht auch für Frauen. Die leisten aber schon einen ganz anderen Dienst für die Gesellschaft...
(welt.de. Aber in den Krieg hetzen sollen die?)

„Frau Fahimi, Sie kommen rüber wie eine Märchenerzählerin!"
Von Dr. Christoph Schneider
Als „vollkommen wirklichkeitsfremd“ kritisiert DGB-Chefin Fahimi den Vorschlag, Überstunden steuerlich zu begünstigen. In diesem Brief erklärt ihr ein Arzt an einer deutschen Klinik, was das in der Praxis wirklich bedeutet:...
(welt.de. Was hat frau schon mal gearbeitet in Deutschland außer SPD?)

Arnold Vaatz
Alle Wege führen in die Anstalt
Der Dreh- und Angelpunkt zur Veränderung in Deutschland ist die mediale Wirklichkeit. Und hier besonders das öffentlich-rechtliche Medienimperium....Die Geschichte wird die Revolution von 1989 als ein herausragendes Ereignis einordnen, das sowohl bezüglich der gewaltlosen politischen Kultur, in der es ablief, als auch in der Reichweite seiner Wirkung von Berlin bis Wladiwostok und schließlich auch in Bezug auf die erreichten Ziele in der Zeit des nachrömischen Europa einzigartig und in seiner Wirkung durchgehend positiv zu beurteilen ist. Die Geschichte wird feststellen, dass die Einzigen, die dieses Ereignis mit ihrer narzisstischen Gekränktheit besudelten, die westdeutschen Linken und ihre journalistischen Sprachrohre waren. Und dass ihnen der Neid des verdatterten Zaungastes, der sich eingestehen muss, dazu nichts beigetragen, sondern ausschließlich im Wege gestanden zu haben, den Verstand und die Urteilskraft raubte. Um die heutige Rolle der deutschen Medien zu verstehen, muss man dies beachten...
(achgut.com. Alles nur Geschichten, später Märchen aus einer anderen Welt.)

Nur noch Wahlkampf
Lauterbach weiß nix, Faeser tut als ob, Alt-Rot, Grün und Gelb verlieren in Thüringen
Gewinne und Verluste bei den Thüringer Kommunalwahlen ++ WHO-Pandemie-Abkommen erst mal gescheitert ++ Macron will in Europa führen ++ Faeser und Co tun so, als wollten sie abschieben ++ 700 Prozent Pflegebedürftige mehr, Lauterbach: weiß nicht warum ++
VON Redaktion
(Tichys Einblick. Nichts als Wahn.)

Gesellschaft im Ausnahmezustand Sylt und die neuen deutschen Menschenjäger
Die Gesichter nicht verpixelt, die Klarnamen veröffentlicht, kaum kaschierte Gewaltaufrufe selbst aus Regierungsparteien: Die Hetzjagd auf ein paar betrunkene „Ausländer raus“- Rufer auf Sylt steht symptomatisch für eine politische Klasse, die jedes Maß verliert – und von den wahren Problemen ablenken will. Ein Kommentar.
(Junge Freiheit. Überall erneuerbare Windmacher.)

„Ich glaube wirklich, daß Europa sterben kann“
Steinmeier und Macron machen gemeinsam Stimmung gegen Rechts
Zwei Staatschefs, ein Gedanke: Bundespräsident Steinmeier und sein französischer Amtskollege Macron warnen vor einem Rechtsruck bei der EU-Wahl. Dabei versteckt Macron nicht, daß es ihm auch um Innenpolitik geht.
(Junge Freiheit. Nix Kultura? Kommunisten unter sich? Dummschwätz über alles, was juckt's einen Kontinent. In 1 Milliarde Jahren spätestens ist alles vorbei.)

Innere Sicherheit
Das will die Bundesregierung gegen Sexualstraftaten durch Zuwanderer tun
Die Zahl der Sexualdelikte durch Zuwanderer steigt kontinuierlich an. Anstatt etwas dagegen zu unternehmen, hat die Bundesregierung nur warme Worte parat; und einen Hinweis...
(Junge Freiheit. Wie gewählt geliefert.)

Volksverhetzung? Bundesverfassungsgericht kassiert Urteile mit Urteil vom 4. Februar 2010

Im Namen des Volkes - In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden
1. des Herrn S…, gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Januar 2004 - 5St RR 348/03 a-c -,
b) das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 18. Juli 2003 - 7 Ns 101 Js 122256/02 -,c) das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 20. Januar 2003 - 10 Ds 101 Js 122256/02 - - 1 BvR 369/04 -, 2. des Herrn T…, gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Januar 2004 - 5St RR 348/03 a-c -, b) das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 18. Juli 2003 - 7 Ns 101 Js 122256/02 -, c) das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 20. Januar 2003 - 10 Ds 101 Js 122256/02 - - 1 BvR 370/04 -, 3. des Herrn W…, gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Januar 2004 - 5St RR 348/03 a-c -, b) das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 18. Juli 2003 - 7 Ns 101 Js 122256/02 -, c) das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 20. Januar 2003 - 10 Ds 101 Js 122256/02 -
- 1 BvR 371/04 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier
und die Richter Eichberger, Masing am 4. Februar 2010 einstimmig beschlossen:

Die Verfahren 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04 und 1 BvR 371/04 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Urteile des Amtsgerichts Augsburg vom 20. Februar 2003 - 10 Ds 101 Js 122256/02 - und des Landgerichts Augsburg vom 18. Juli 2003 - 7 Ns 101 Js 122256/02 - sowie der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Januar 2004 - 5St RR 348/03 a-c - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Augsburg zurückverwiesen. Der Freistaat Bayern hat den Beschwerdeführern die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Gründe:
1
Die Verfassungsbeschwerden betreffen strafrechtliche Verurteilungen wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB durch das Anschlagen eines Plakates mit der Aufschrift „Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“.
I.
2
1. Die Beschwerdeführer waren Mitglieder des Vereins „Augsburger Bündnis - Nationale Opposition“. In der Zeit vom 3. Juni bis 17. Juni 2002 führte der Verein „Aktionswochen“ durch, in deren Rahmen die Beschwerdeführer großformatige Plakate entwarfen und gestalteten, die am 5. Juni 2002 in Augsburg aufgestellt wurden und folgende Aufschrift trugen:
3
Aktion
4
Ausländer-
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Rück-
6
Führung
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Aktionswochen 3. Juni - 17. Juni 2002
Für ein lebenswertes deutsches Augsburg
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Augsburger Bündnis - Nationale Opposition
9
Die Aktion Ausländerrückführung des Vereins „Augsburger Bündnis - Nationale Opposition“ war zuvor in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „Neues Schwaben“ angekündigt worden. Darin waren zehn Gründe gegen Zuwanderung und für die Rückführung aufgelistet.
10
2. Mit Urteil vom 20. Januar 2003 verurteilte das Amtsgericht die Beschwerdeführer wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB zu Geldstrafen von 70 Tagessätzen zu je 25 EUR (Beschwerdeführer zu 1), 30 EUR (Beschwerdeführer zu 2) und 60 EUR (Beschwerdeführer zu 3). Die Beschwerdeführer hätten Schriften, welche die Menschenwürde anderer dadurch angriffen, dass Teile der Bevölkerung, nämlich die hier lebenden Ausländer, beschimpft und böswillig verächtlich gemacht würden, öffentlich angeschlagen. Durch die Verknüpfung des Schlagwortes „Aktion Ausländer-Rück-Führung“ mit dem Untertitel „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ hätten sie zum Ausdruck gebracht, Augsburg sei mit Ausländern nicht lebenswert; hierbei sei der Begriff „Ausländer“ völlig undifferenziert gebraucht worden und beziehe sich auf alle hier lebenden Ausländer, ohne Rücksicht darauf, ob sie, was laut Angaben der Beschwerdeführer deren Anliegen gewesen sei, integrationswillig und integrierbar seien.
11
3. Mit Urteil vom 18. Juli 2003 verwarf das Landgericht die Berufungen der Beschwerdeführer. Die Beschwerdeführer hätten Schriften öffentlich angeschlagen (§ 11 Abs. 3 StGB), welche die Menschenwürde anderer dadurch angriffen, dass Teile der Bevölkerung (die in Augsburg lebenden Ausländer) beschimpft und böswillig verächtlich gemacht würden (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB).
12
Aus dem Zusammenhang des Plakattextes heraus müsse jeder in Augsburg lebende Ausländer davon ausgehen, dass die Stadt mit Ausländern nicht lebenswert sei. Dies hätten die Beschwerdeführer bei der Gestaltung des Inhalts der Plakate billigend in Kauf genommen. Hierbei handele es sich auch um massive Schmähungen. Diese stellten einen Angriff auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen dar. Der Inhalt der Plakate bestehe nicht nur aus Äußerungen, die lediglich emotionale Ablehnung ausdrückten. Die Schriften seien auch nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
13
Aus dem objektiven Erklärungswert ergebe sich ein Eingriff in die Menschenwürde anderer. Dieser richte sich nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, sondern treffe die ausländischen Mitbürger im Kern ihrer Persönlichkeit, indem sie unter Missachtung des Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt würden und ihnen das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten werde. Die Aussage im Plakat betreffe eine zahlenmäßig erhebliche Personengruppe, die als unterscheidbarer Bevölkerungsteil abgrenzbar sei. Mit dieser Formulierung hätten die Beschwerdeführer den Personen ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und ihnen ein Lebensrecht in einer „lebenswerten deutschen Stadt“ genommen. Dieser nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte gerichtete Angriff habe darauf abgezielt, die Angegriffenen in der Entfaltung ihrer Individualität zu behindern.
14
Die Strafkammer sei ferner davon überzeugt, dass eine andere Auslegung des Plakatinhalts nicht möglich sei. Auch wenn sich die Beschwerdeführer auf ihre laufende „Aktion Ausländer-Rück-Führung“ und ihre zehn Gründe gegen die Zuwanderung und für Rückführung bezogen hätten, so sei ihr Rückführungsprogramm nicht Bestandteil der gegenständlichen Plakate. Diese bezögen sich nämlich nicht nur auf die „Aktion“, sondern seien im Zusammenhang mit den darunter aufgedruckten Worten „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ zu deuten und zu verstehen. Beim Lesen der Plakate seien Dritte in der Lage zu erkennen, ob jemand dem Personenkreis angehöre, gegen den sich der Aggressionsakt richte. Dieser richte sich eindeutig gegen in Augsburg lebende Ausländer. Andere Auslegungsmöglichkeiten (schon gar keine nahe liegenden) habe die Kammer nicht festgestellt und seien von den Beschwerdeführern auch nicht gewollt. Die Kammer habe ferner ausgeschlossen, dass die Äußerung in dem Text mehrdeutig sei. Hierbei seien ebenfalls der Kontext und die sonstigen Begleitumstände des Plakatinhalts beachtet worden.
15
Die Rechtswidrigkeit der Tat entfalle auch nicht im Hinblick auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Dieses Grundrecht finde seine Grenze in den allgemeinen Gesetzen, mithin in § 130 StGB. Ihm werde auf tatbestandlicher Ebene ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass nicht bereits die bloße Ehrverletzung genüge, sondern die Behauptung einer Minderwertigkeit erforderlich sei, durch die das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben bestritten werde. Ein Angriff von derartiger Intensität sei keinesfalls mehr durch die Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt. Mit dem Inhalt „lebenswertes deutsches Augsburg“ hätten die Beschwerdeführer bewusst in Kauf genommen, dass Augsburg nicht mehr lebenswert, da nicht „deutsch“ sei, was im Zusammenhang mit dem zuvor geschriebenen Wort „Ausländer-Rück-Führung“ zu lesen sei. Der Wortlaut des Plakats beziehe sich auf alle hier lebenden Ausländer ohne Rücksicht darauf, ob sie - was die Angeklagten als ihr Anliegen vorgegeben hätten - integrationswillig und integrierbar seien.
16
4. Mit Beschluss vom 14. Januar 2004 verwarf das Bayerische Oberste Landesgericht die Revisionen der Beschwerdeführer als unbegründet. Die Strafkammer habe zu Recht angenommen, durch die Verknüpfung der Worte „Ausländer-Rück-Führung“ und „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ sei die Menschenwürde der in Augsburg lebenden Ausländer angegriffen worden. Zwar habe sie das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nur im Hinblick auf die Frage der Rechtswidrigkeit geprüft, jedoch beruhe das Urteil hierauf nicht. Dem Gewicht des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG sei bereits bei der Auslegung der inkriminierten Äußerung Rechnung zu tragen. Sei die Menschenwürde verletzt, sei dieses Rechtsgut mit der Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig.
17
Den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung des Plakatinhalts werde die Auslegung des Landgerichts gerecht, weil durch die Verknüpfung der Aussagen „Ausländer-Rück-Führung“ und „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ den in Augsburg lebenden Ausländern das Recht abgesprochen werde, in dieser Stadt zu leben, und dadurch ausgesagt werde, dass Augsburg, wenn es von Ausländern bewohnt werde, nicht lebenswert sei. Zu Recht habe das Landgericht auch anhand des sonstigen Kontextes und der Begleitumstände insoweit keine Mehrdeutigkeit angenommen. Zwar rüge die Revision der Beschwerdeführer, dass der Sinn der Äußerung verkannt worden sei beziehungsweise das Landgericht andere Auslegungsvarianten nicht geprüft habe, sie trage aber schon nicht vor, welche Auslegungsvarianten in Betracht zu ziehen seien.

Solche anderen Auslegungsvarianten seien auch nicht ersichtlich. Das Gericht habe gesehen, dass das Plakat im Rahmen von geplanten Aktionswochen des Vereins Augsburger Bündnis - Nationale Opposition aufgestellt worden sei und im Zusammenhang mit dem Zehn-Punkte-Programm des Vereins, das an alle Haushalte verteilt worden sein solle und mit welchem der Verein die allgemeine Problematik der Ausländerzuwanderung und des Bevölkerungsanteils anspreche, sowie mit den sonstigen Veranstaltungen des Vereins zu beurteilen sei. Es sei im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass das Gericht angesichts der Formulierung des Plakates selbst andere Auslegungsmöglichkeiten verneint habe. Die Verknüpfung der „Ausländer-Rück-Führung“ mit der Aussage „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ lasse die nach dem objektiven Erklärungsinhalt seitens des Landgerichts befürwortete Auslegung, dass damit ausgedrückt werde, dass ein gemeinsames Leben mit Ausländern und Deutschen in Augsburg nicht lebenswert sei, durch die Begleitumstände nicht entfallen.

Zu Recht habe die Strafkammer darin einen Angriff gegen die Menschenwürde der in Augsburg lebenden Ausländer gesehen, weil ihnen mit dieser Äußerung, dass ein gemeinschaftliches Leben in Augsburg nicht lebenswert sei, das Recht, als gleichwertige Persönlichkeiten in der Gemeinschaft zu leben, also ihr soziales Lebensrecht bestritten werde. Soweit die Strafkammer aus der Äußerung auch darauf geschlossen habe, dass die Beschwerdeführer zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätten, sei auch dies rechtlich nicht zu beanstanden. Gerade die Getrenntschreibung „Ausländer-Rück-Führung“ betone die offensichtlich gewollte Aussage „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ durch „Ausländer-Rück-Führung“, den gewollten Rauswurf dieser Bevölkerungsgruppe und damit auch deren angebliche Minderwertigkeit gegenüber der deutschen Bevölkerung.
II.
18
1. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 3 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 103 Abs. 1 GG durch die strafgerichtlichen Entscheidungen. Die Gerichte hätten die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung des Sinngehalts des Plakates und an die Auslegung des § 130 StGB verfehlt.
19
2. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und der Präsident des Bundesgerichtshofs haben jeweils eine Stellungnahme abgegeben.
20
3. Dem Bundesverfassungsgericht haben die Akten der Ausgangsverfahren (101 Js 122256/02) vorgelegen.
III.
21
1. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Entscheidung an, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer angezeigt ist. Die Voraussetzungen für eine stattgebende Entscheidung der Kammer nach § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG liegen vor.
22
a) Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beschränkung der Meinungsfreiheit zu Gunsten kollidierender Rechtsgüter im Bereich des öffentlichen Meinungskampfes bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 <11 ff.>; 90, 241 <248 ff.>; 93, 266 <290 ff.>; speziell zu § 130 StGB: Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -, NJW 2003, S. 660 <662>). Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe aufgestellt, welche für die Feststellung einer Verletzung des kollidierenden Rechtsguts der Menschenwürde zu beachten sind (vgl. BVerfGE 93, 266 <293>; 107, 275 <284>; speziell zu § 130 StGB: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 <63>; vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 <2909>).
23
b) Die Verfassungsbeschwerde ist nur zum Teil zulässig. Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 103 Abs. 1 GG rügen, erfüllen die Verfassungsbeschwerden mangels Substantiierung nicht die sich aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ergebenden Begründungsanforderungen und sind unzulässig. Im Übrigen sind die Verfassungsbeschwerden zulässig.
24
c) Die Verfassungsbeschwerden sind in dem vorgenannten Umfang auch offensichtlich begründet im Sinne des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführer jeweils in ihrem Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
25
2. Die Aussagen auf dem Plakat „Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Meinungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit ankäme. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7>; 85, 1 <14 f.>; 90, 241 <247>). Geschützt sind damit – in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG – auch rechtsextremistische Meinungen (vgl. BVerfGK 7, 221 <227>; 8, 159 <163>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 22). In der Bestrafung wegen dieser Aussage liegt ein Eingriff in dieses Grundrecht.
26
3. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet es seine Schranken unter anderem in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, zu denen auch 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB gehört.
27
a) Bei der Auslegung und Anwendung strafrechtlicher Vorschriften haben die Gerichte dem eingeschränkten Grundrecht der Meinungsfreiheit Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 <208 f.>; 94, 1 <8>; stRspr). In öffentlichen Angelegenheiten gilt die Vermutung zugunsten der freien Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 <208>; stRspr). Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern. Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch abzuwehren (vgl. BVerfGK 2, 1 <5>).
28
aa) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Meinungsäußerungen ist zum einen, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist. Die Deutung des objektiven Sinngehalts einer Meinungsäußerung ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (vgl. BVerfGE 93, 266 <295>; 114, 339 <348>). Hierbei dürfen die Gerichte der Meinungsäußerung keine Bedeutung beilegen, die sie objektiv nicht hat, und im Fall der Mehrdeutigkeit nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgehen, ehe sie andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen haben. Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen schließen zwar nicht aus, dass die Verurteilung auf ein Auseinanderfallen von sprachlicher Fassung und objektivem Sinn gestützt wird (vgl. BVerfGE 93, 266 <303>), wie dies insbesondere auf in der Äußerung verdeckt enthaltene Aussagen zutrifft.
Eine solche Interpretation muss aber unvermeidlich über die reine Wortinterpretation hinausgehen und bedarf daher der Heranziehung weiterer, dem Text nicht unmittelbar zu entnehmender Gesichtspunkte und Maßstäbe. Diese müssen ihrerseits mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar sein (vgl. BVerfGE 43, 130 <139 f.>). Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage darf die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, juris Rn. 29). Hierfür müssen die Gerichte die Umstände benennen, aus denen sich ein solches am Wortlaut der Äußerung nicht erkennbares abweichendes Verständnis ergibt. Fehlt es daran, so liegt ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vor (vgl. BVerfGE 93, 266 <302 f.>).
29
bb) Zum anderen ist der wertsetzenden Bedeutung der Meinungsfreiheit auch auf der Ebene der Auslegung Rechnung zu tragen. Die Wahrung dieser wertsetzenden Bedeutung erfordert es grundsätzlich, dass eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem durch die Meinungsfreiheit beeinträchtigten Rechtsgut stattfindet. Die Meinungsfreiheit muss jedoch stets zurücktreten, wenn die Äußerung einer Meinung die Menschenwürde eines anderen antastet. Denn die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig (BVerfGE 93, 266 <293>; 107, 275 <284>).
30
Da aber nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 <293>; 107, 275 <284>). Die Gerichte haben diesen die Belange der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt bei der Normauslegung insbesondere von Straftatbeständen zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 <2909>).
31
Mit dem Begriff der Menschenwürde ist der soziale Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>). Dabei wird der Begriff der Menschenwürde häufig vom Verletzungsvorgang her beschrieben (vgl. BVerfGE 1, 97 <104>; 27, 1 <6>; 30, 1 <25>; 72, 105 <115 ff.>). Angriffe auf die Menschenwürde können in Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und damit in allen Verhaltensweisen bestehen, die dem Betroffenen seinen Achtungsanspruch als Mensch absprechen (vgl. BVerfGE 1, 97 <104>; 87, 209 <228>; 107, 275 <284>).

Damit übereinstimmend geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass allein die Verletzung der Ehre einer Person nicht als ein Angriff auf die Menschenwürde einzuordnen ist. Danach ist vielmehr erforderlich, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird. Der Angriff muss sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, richten (vgl. BGHSt 36, 83 <90>; 40, 97 <100>; BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07 -, juris Rn. 17). Diese Auslegung des Bundesgerichtshofs hat die Kammer für die Anwendung von § 130 StGB a.F. gebilligt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 <63>; vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 <2909>).

Bei der Subsumtion der Parole „Ausländer raus“ unter den Volksverhetzungstatbestand nehmen die Fachgerichte grundsätzlich eine restriktive Auslegung des Volksverhetzungstatbestandes vor (vgl. BGHSt 32, 310 <313>), indem sie nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. November 1994 - 4 Ss 491/94 -, NStZ 1995, S. 136 <137 f.>; OLG Brandenburg, Urteil vom 28. November 2001 - 1 Ss 52/02 -, NJW 2002, S. 1440 <1441>; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2001 - (4) 1 Ss 297/01 (166/01) -, juris Rn. 9; AG Rathenow, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 Ds 496 Js 37539/05 (301/05) -, NStZ-RR 2007, S. 341 <342>). Auch diese Auslegung begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken.
32
cc) Zwar überprüft das Bundesverfassungsgericht die fachrichterliche Rechtsanwendung grundsätzlich nur darauf hin, ob die Gerichte Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 <92>; 85, 248 <257 f.>; 93, 266 <296>). Im Zusammenhang mit den Kommunikationsgrundrechten hat die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte nicht unerhebliche Rückwirkungen auf die verfassungsrechtlich geschützten Positionen. Schon einzelne Fehler der Deutung der Äußerung und bei der Auslegung des einfachen Rechts können zu einer Fehlgewichtung des Grundrechts führen. Wegen der schwerwiegenden Folgen, die solche Fehler im Strafverfahren nach sich ziehen können, ist zumindest dort eine intensivere Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unausweichlich. Angesichts der einschüchternden Wirkung, die staatliche Eingriffe hier haben können, muss eine besonders wirksame verfassungsrechtliche Kontrolle Platz greifen, soll die Freiheit dieser Lebensäußerungen nicht in ihrer Substanz getroffen werden (vgl. BVerfGE 43, 130 <136>; 81, 278 <290>).
33
b) Die Entscheidungen der Strafgerichte genügen diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
34
aa) Das Urteil des Amtsgerichts genügt weder den Anforderungen an die Deutung von Meinungsäußerungen noch denjenigen an die Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Strafnorm des § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB, da das Amtsgericht in seiner rechtlichen Würdigung auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit überhaupt nicht eingegangen ist.
35
bb) Auch das Urteil des Landgerichts wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung von Meinungsäußerungen nicht gerecht. Es ist bereits zweifelhaft, ob das Landgericht das Grundrecht der Meinungsfreiheit als eigenständig zu berücksichtigenden Maßstab der Deutung erkannt hat. Zwar findet sich im Rahmen der Erwägungen zum objektiven Tatbestand die Aussage „und die Schriften sind auch nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt“. Diese Aussage steht indes zu den vorherigen und nachfolgenden Ausführungen zur Feststellung des objektiven Tatbestandes in keinerlei Zusammenhang. Die Gründe der Entscheidung lassen nicht erkennen, dass das Landgericht das von den Beschwerdeführern gestaltete Plakat als Beitrag zum öffentlichen Meinungskampf gewertet hat und dass es die daraus von Verfassungs wegen folgenden Anforderungen an die Deutung von Meinungen geprüft hat.

Aus der Aussage, dass das Verhalten der Beschwerdeführer nicht von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist, ergibt sich lediglich pauschal und ohne sachhaltige Begründung, dass das Verhalten entweder bereits als nicht vom Schutzbereich des Grundrechts umfasst angesehen wird, oder, dass sich das Grundrecht im Konflikt mit anderen Verfassungsgütern als nachrangig erwiesen habe. Dass das Grundrecht hierbei die Deutung der Äußerungen und die Gewichtung der sich gegenüberstehenden Rechtspositionen in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise angeleitet hat, lässt sich hieraus nicht ersehen. Die von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätze für die Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Strafnormen, die im Tatbestand eine Verletzung der Menschenwürde voraussetzen, hat das Landgericht bei der Auslegung des § 130 StGB weder erwähnt noch der Sache nach geprüft.

Stattdessen stellt es sich im Rahmen der Ausführungen zur Rechtswidrigkeit auf den Standpunkt, dass der Meinungsfreiheit durch die Tatbestandsbegrenzungen des § 130 StGB bereits auf tatbestandlicher Ebene in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise Rechnung getragen worden sei. Der Sache nach verneint es damit einen weiteren Berücksichtigungsbedarf des Art. 5 Abs. 1 GG für die nähere Auslegung und Anwendung des § 130 StGB und verkennt damit die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anwendung meinungsbeschränkender Gesetze schon grundsätzlich.
36
Entsprechend hat das Landgericht der Aussage auf dem Plakat einen Sinngehalt gegeben, den das Plakat aus sich allein heraus nicht hat und der auch durch die Ausführungen des Landgerichts nicht in verfassungsrechtlich tragfähiger Weise begründet wird. Das Landgericht folgert aus dem Zusammenspiel von Überschrift („Ausländer-Rück-Führung“) und Slogan („Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“) im Umkehrschluss, dass die Stadt mit Ausländern als nicht lebenswert dargestellt werde und folgert hieraus zugleich ein böswilliges Verächtlichmachen sowie mithin eine Menschenwürdeverletzung der ausländischen Mitbürger.

Schon die Annahme, dass der Plakattext alleine so verstanden werden könne, dass eine Stadt, in der Ausländer lebten, als nicht lebenswert anzusehen sei, ist Bedenken ausgesetzt. Das Plakat kann vielmehr auch so gedeutet werden, dass ein Rückführungsprogramm gegenüber Ausländern lediglich als Beitrag zu einem breiter und allgemeiner verfolgten Ziel, nämlich der Schaffung einer „lebenswerten deutschen Stadt“ verstanden wird, wobei Ausländer zwar als Problem, nicht aber notwenig als verächtlich hingestellt werden. Zutreffend hat das Landgericht diesbezüglich zwar eine ausländerfeindliche Stoßrichtung des von den Beschwerdeführern verantworteten Plakattextes herausgearbeitet.

Diese widerspricht auch ohne Zweifel der für die freiheitliche demokratische Grundordnung grundlegenden Erwartung einer Toleranz der deutschen Bevölkerung gegenüber Ausländern. Das Strafgesetzbuch stellt aber nicht schon ausländerfeindliche Äußerungen als solche unter Strafe (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 -, NJW 2001, S. 2072 <2073>). Jedoch ist die angegriffene Entscheidung in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Deutung von Meinungsäußerungen nicht tragfähig, wenn aus dem Plakattext gefolgert wird, dass Ausländer unter Missachtung des Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt würden und ihnen das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten werde. Diese Auslegung lässt sich jedenfalls nicht auf den bloßen Wortlaut des Plakates stützen. In dem von den Beschwerdeführern entworfenen Plakat wird nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen wie zum Beispiel durch die pauschale Zuschreibung sozial unerträglicher Verhaltensweisen oder Eigenschaften. Eine solche Zuschreibung ergibt sich auch nicht aus der Bezeichnung „Ausländer“ in dem Wort „Ausländer-Rück-Führung“, das dem Begriffspaar „deutsches Augsburg“ und „lebenswert“ gegenübergestellt wird.

Die Worte „Aktion Ausländerrückführung“ sagen dies ebenfalls nicht aus. Zwar macht das Plakat unmissverständlich deutlich, dass die Initiative der Beschwerdeführer Ausländer „rückführen“ will. Der Umfang und die Mittel, ob nun beispielsweise durch Anreiz oder Zwang, werden jedoch nicht benannt. Der Wortkombination ist daher nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen beziehungsweise als rechtlos oder Objekt angesehen werden. Um zu der über den reinen Wortlaut hinausgehenden Deutung des Plakates zu gelangen, hätte das Landgericht daher konkrete Begleitumstände benennen müssen, aus denen sich ein solches am Wortlaut der Äußerung nicht erkennbares Verständnis ergibt. Derartige Begleitumstände hat das Landgericht jedoch nicht dargetan.
37
Das Landgericht hat auch auf eine Abwägung der widerstreitenden Belange verzichtet, ohne die Entbehrlichkeit einer solchen Abwägung aufzuzeigen. Zwar entfällt nach den dargelegten Maßstäben eine solche Abwägung, wenn eine Menschenwürdeverletzung vorliegt, da die Würde des Menschen nicht abwägungsfähig ist (siehe oben III 3 a bb). Die bloße Behauptung, dass der Plakattext mehr sei als eine Äußerung, die lediglich emotionale Ablehnung ausdrücke, sowie das Abstellen darauf, dass sich der Angriff nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richte, sondern undifferenziert sei, weil er sich auf alle in Augsburg lebenden Ausländer beziehe, tragen die Qualifizierung des Plakattextes als Menschenwürdeverletzung jedoch nicht. Ausgehend von dem Erfordernis einer besonders sorgfältigen Prüfung für die Annahme einer Menschenwürdeverletzung darf aus der Pauschalität einer verbalen Attacke nicht ohne weiteres auf ein Verächtlichmachen geschlossen werden, das den Betreffenden ihre Anerkennung als Person abspricht.
38
cc) Auch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, die im Wesentlichen die Entscheidung des Landgerichts nur bestätigt, genügt den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 GG nicht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat zwar eingangs seiner Erwägungen auf die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Deutung von Meinungsäußerungen hingewiesen. Es hat auch erkannt, dass nach einer Bejahung eines Angriffs auf die Menschenwürde Belange der Meinungsfreiheit nicht mehr berücksichtigt werden können, daraus aber auf der Ebene der Auslegung der Strafnorm nicht die gebotenen Konsequenzen gezogen.

Die von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätze für die Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Strafnormen, die im Tatbestand eine Verletzung der Menschenwürde voraussetzen, hat es im Folgenden weder erwähnt noch der Sache nach geprüft. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat auf eine Abwägung der widerstreitenden Belange verzichtet, ohne die Entbehrlichkeit einer solchen Abwägung aufzuzeigen. Es hat sich vielmehr in einem einzigen Satz mit der Feststellung begnügt, dass ein Angriff auf die Menschenwürde vorliege, ohne dies näher zu begründen.

Die Strafgerichte müssen jedoch im Interesse des materiellen Grundrechtsschutzes durch Offenlegung der für den Ausgang der Abwägung maßgebenden Gründe in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, dass in die Abwägung die dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind oder warum hierfür im Einzelfall etwa wegen einer Antastung der Menschenwürde kein Raum mehr war (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 <2909>; vgl. auch die einschlägige fachgerichtliche Rechtsprechung zur Subsumtion der Parole „Ausländer raus“ unter § 130 StGB - Nachweise oben III 3 a bb a.E.). Den Anforderungen an eine besonders sorgfältige Prüfung der Menschenwürdeverletzung, wie sie verfassungsrechtlich geboten ist, genügt dies nicht.
39
c) Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auch auf dem jeweils festgestellten Grundrechtsverstoß. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gerichte bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen zu einer anderen für die Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gelangen.
IV.
40
Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG.
41
Diese Entscheidung ist nach § 93d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG unanfechtbar...

Anmerkung:  Textfettung nachträglich

Die totale Politisierung des ganzen Lebens ist das Ende der Freiheit

Von SELBERDENKER

Jeder Mensch sollte das Recht haben, unter Menschen zu leben, die eine ähnliche Lebensweise vorziehen. Ist das nicht Freiheit? Wer sich dem Diktat mächtiger Eliten, wer sich einem Sozialismus oder einem islamischen Kalifat unterwerfen möchte, sollte dies tun können. Wer jedoch eine freiheitliche Lebensweise vorzieht, wer ein souveränes, selbstbestimmtes Leben leben möchte, ohne staatliche Indoktrinierung, ohne „Volksvertreter“, die sich selbst eigentlich als von der Allgemeinheit zu finanzierende Menschheitsverwalter verstehen, wer das Denken nicht Institutionen überlassen möchte, muss jedoch ebenfalls die Möglichkeit dazu haben.

Ein Staat hat in einer solchen freiheitlichen Gesellschaft nur drei Dinge zu gewährleisten: Er hat die Sicherheit, das Eigentum und das Recht seiner Bürger – und nur seiner Bürger – zu schützen. Der Staat hat seinen Bürgern zu dienen und nicht die Bürger dem Staat oder sogar der ganzen Welt.

Anders als totalitäre Regime sind freiheitliche Gesellschaften jedoch stets bedroht, denn Länder mit freiheitlicher Lebensweise, mit reduziertem Staat, erzeugen Wohlstand. Dieser Wohlstand zieht Menschen an, die ihn ausbeuten wollen oder gar Feinde der Freiheit sind. Freiheit wird für selbstverständlich gehalten, was Dekadenz und einen Rückgang der Freiheit mit sich bringt. Mit der abnehmenden Freiheit verschwindet dann langsam auch der Wohlstand. In diesem Stadium befindet sich Deutschland gerade. In einem eigentlich freiheitlich gedachten Land, in dem die Mehrheit nicht bereit ist, die Freiheit auch zu verteidigen oder eigenständig zu denken, schützt selbst Demokratie nicht vor dem Verlust der Freiheit. Es kommen Menschen an die Macht, die Freiheit und Demokratie zerstören, obwohl sie beides ständig im Munde führen. Sie politisieren alle Bereiche unseres Lebens, sobald es ihnen dienlich ist.

Hannah Arendt schreibt in „Freiheit und Politik“:
„Wir haben seit unserer Bekanntschaft mit den totalitären Staatsformen die Erfahrung gemacht, dass nichts geeigneter ist, die Freiheit ganz und gar abzuschaffen, als eine totale Politisierung des gesamten Lebens. Von dieser jüngsten Erfahrung her gesehen, die uns natürlich für Betrachtungen dieser Art immer gegenwärtig bleiben muss, liegt es nahe, nicht nur an dem Zusammenfallen von Freiheit und Politik zu zweifeln, sondern sich zu fragen, ob diese Beiden überhaupt miteinander vereinbar sind, ob nicht Freiheit erst da anfängt, wo Politik aufhört. Sodass es Freiheit eben dort nicht mehr gibt, wo das Politische nirgends ein Ende hat und nirgends auf eine Grenze stößt. Je weniger Politik, so scheint es, desto mehr Freiheit. Oder: Je kleiner der Raum, den das Politische einnimmt, desto größer der Raum, der der Freiheit gelassen ist. (…) Der Sinn des Politischen ist Sicherheit. Sein Zweck ist das Leben und Freiheit wird in diesen Fällen zu einer Art von Grenzphänomen. Sie wird zu der Grenze, die das Politische nicht überschreiten darf. Es sei denn, dass das Leben selbst, mit seinen unmittelbaren Interessen auf dem Spiel steht.“

Arendt hat hier Freiheit als die Grenze des Politischen definiert. Diese wird heute wieder systematisch überschritten.

Deutschland den Deutschen oder dem Staat?
Nachdem auf einer Party auf Sylt junge Leute betrunken politisch nicht gewünschte Texte gegrölt hatten, durften sich in Deutschland alle mal empören und über die soziale Hinrichtung der heldenhaft gestellten Delinquenten freuen. Sie hatten pauschal „Ausländer raus!“ gerufen. Das ist dumm. Doch die Frage, wem Deutschland gehören soll, ist es sicher nicht.

Um den überall lauernden Anbräunern, ob regierungsamtlich oder privat motiviert, den Spaß zu verderben: Deutsche können auch Leute werden, die dieses freiheitlich gedachte Land lieben und seine gewachsenen Traditionen respektieren, ganz unabhängig von Hautfarbe oder Herkunft. Wer damit nicht übereinstimmt, wer Deutschland verachtet, ausnehmen oder künstlich umformen will, sollte sich tatsächlich überlegen, das Land zu verlassen, um woanders glücklich zu werden.

Was für ein Land wollen wir sein? Internationale Eliten-Diktatur nach dem „Model Schwab“, Sozialismus, Kalifat oder freiheitliche Demokratie? Diese Frage drängt sich auf. Es ist nicht Aufgabe von Politikern oder gar Regierungen, unschöne aber in privatem Rahmen mitgefilmte Gesänge zu sanktionieren und die Leute sozial zu vernichten.

Dass es dennoch geschehen ist, belegt endgültig, dass Deutschland kein freies Land mehr ist, denn Politik ist jetzt schon überall.
(pi-news.net)

Wir brauchen eine gemeinsame freiheitlich-liberal-konservative Liste für die Landtagswahlen!

Von Vera Lengsfeld

Gratulation an CDU und AfD: Sie haben die Thüringer Kommunalwahl dominiert. Die SPD hat sich teilweise beachtlich geschlagen. Die großen Verlierer sind die Linken und die Grünen. Für die Linken ist das eine klare Ansage: Einen Ramelow-Effekt wird es bei den Landtagswahlen nicht geben. Rot-Rot-Grün ist Geschichte. Bei den großen zentralen Ämtern im Land, den hauptamtlichen Landräten und den Oberbürgermeistern, gibt es am 9. Juni, dem Tag der Europawahl, Stichwahlen, oft zwischen CDU und AfD (z.B. Saale-Holzland-Kreis, Greiz, im Eichsfeld oder im Wartburgkreis), aber auch zwischen SPD und AfD, wie im Kyffhäuserkreis oder im Kreis Gotha.

Die prestigeträchtige Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters von Erfurt wird zwischen CDU und dem Amtsinhaber Andreas Bausewein von der SPD ausgetragen, die AfD lag in Erfurt knapp an dritter Stelle. Im Anhang finden Sie den Link zu allen Ergebnissen auf den Seiten des MDR.

Aus meiner Sicht ist das eine sehr gute Nachricht für liberal-konservative Inhalte: In den Stichwahlen werden die jeweiligen Bewerber den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ein überzeugendes Angebot machen müssen, wenn sie über ihr Stammklientel hinaus Mehrheiten erringen wollen. Dampfplauderei oder Lagerwahlkampf wird am 9. Juni nicht funktionieren. Wer eine überzeugende Arbeit für die Bürger macht, wird schon im ersten Wahlgang belohnt, wie in Bad Frankenhausen und in Sondershausen. Besondere Gratulation an Matthias Strejc und Steffen Grimm!

Aus meiner Sicht gibt es aber auch einen ganz klaren Verlierer im bürgerlichen Lager: Alle die freiheitlich-bürgerlichen Kräfte, die im Herbst und Winter noch in Thüringen große Hoffnungen erzeugt hatten, die großen unabhängigen Namen Freie Wähler, Bürger für Thüringen, dieBasis, aber auch die sich formierende WerteUnion und die weitere Parteigründung Bündnis Deutschland: Es gab ein Fenster des öffentlichen und medialen Wohlwollens, was von den versammelten Akteuren in Gremiensitzungen und Hinterzimmer-Armdrücken, in Zaudern, Zagen und auf Führungspersonen starren, kurz in Parteivereinsmeierei alter Schule komplett gegen die Wand gefahren wurde:

Das liberal-konservative Lager war in der Thüringer Kommunalwahl eine absolute no show (der Ihnen sicherlich bekannte Fachbegriff, wenn Hotelgäste ein Zimmer buchen und dann ohne Rückmeldung nicht kommen). Wenn man mit der Lupe sucht, findet man bei der Kreistagswahlen im Saale-Orla-Kreis ein WerteUnion-Ergebnis: 1,2%!

Die AfD dagegen sitzt trotz ihrer Skandale in den ländlich geprägten Kreisen typischerweise mit deutlich über 30% und in den städtisch geprägten Gebieten meist noch mit über 20% oder knapp darunter in allen Kreistagen und kann dort als kommunale Kraft nicht mehr ausgegrenzt werden.

Lohnt es sich nach „Schuldigen“ für das Desaster im liberal-konservativen Lager zu suchen? Nein!

Aber es muss darum gehen, aus Fehlern zu lernen und nach vorne zu reagieren.

Die „Strategie“, dass jeder Partei- und persönliche Eitelkeiten über das Land und seine Bürger stellt ist krachend gescheitert.

Die Idee des „Bündnis für Thüringen“ war im Kern richtig, leider ist die eigentliche Aufgabe, nämlich die Aufstellung einer überzeugenden, schlagkräftigen gemeinsamen, offenen Liste zunächst gescheitert.

Stattdessen haben wir Stand heute drei Listen (Bündnis Deutschland, dieBasis und WerteUnion) und mehrere düpierte politische Gruppierungen und politische Kraftfelder (z.B. Bürger für Thüringen, FreieWähler).

Und eine Lage, wo nur eines sicher ist: Ähnlich wie in Deutschland insgesamt wartet am Ende eines nicht korrigierten Kurses nur das harte, frontale Aufschlagen gegen die Wand: Wenn es keine Neuaufstellung gibt, werden alle liberal-konservativen Kräfte in Thüringen entweder nicht auf dem Wahlzettel stehen oder am 1. September ganz deutlich unter 5% bleiben.

Ein Desaster mit absoluter Ansage:
Der Wahlkampf findet dann primär zwischen Voigt und Höcke statt, die neue Landesregierung im Herbst wird ohne Liberal-Konservative gebildet – Bündnis Sahra Wagenknecht hätte dann mehr Einfluss auf die zukünftige Innen – und Sicherheitspolitik in Thüringen als eine Kraft, die einen Hans-Georg Maaßen zum Innen- oder Justizminister machen könnte (dafür muss Maaßen nicht auf der Liste stehen oder im Landtag sitzen).

Dazu muss es aber nicht so kommen, wenn man die Kommunalwahl als Weckruf begreift:

Wenn es eine gemeinsame, offene Liste gibt, diese dann von Seiten thüringischer Industrie halbwegs ordentlich mit Wahlkampfmitteln ausgestattet wird, einen professionellen (!!) und klaren Wahlkampf fährt, dann wird eine freiheitlich-bürgerliche Kraft in Thüringen immer noch, trotz aller Widrigkeiten, für 8-10% und direkte mögliche Mitregierung gut sein – das Achtungsergebnis von Albert Weiler im Landratswahlkampf im Saale-Holzland-Kreis ist mit 13,6% ist hier ein Doppelsignal: Zwar weit davon entfernt wirklich um die Verantwortung zu kämpfen (Weiler ist sogar nur knapp 4. und damit deutlich an der Teilnahme an der Stichwahl gescheitert), aber Albert Weiler und der BI Holzland kommt mit dem beachtlichen Stimmenanteil eine der Schlüsselpositionen für die Stichwahl zu: Es wird für sowohl CDU-Bewerber Waschnewski, als auch AfD-Bewerber Bratfisch wichtig sein, um das „Endorsement“, also die Wahlempfehlung von Weiler und der BI Holzland zu werben.

Aber zurück zur Kernfrage, der Aufstellung des freiheitlich-bürgerlichen Kräfte für die Landtagswahl:

Aus meiner Sicht muss hier vor allem pragmatisch agiert werden: Wer ist am besten positioniert? Wessen Liste kann am leichtesten verbessert und dann empfohlen werden? Nach jetzigem Stand scheint dies in Thüringen die Liste von Bündnis Deutschland zu sein, für die aus meiner Sicht drei Punkte sprechen:

Erstens: Schon die momentan aufgestellte Liste ist ziemlich vorzeigbar und unterscheidet sich damit wohltuend von anderen Listen, die Bündnis Deutschland allein in seinem kleinen Parteigremienkämmerlein ausgebrütet hat. Und sie haben mit Uwe Rückert immerhin eines der Gesichter einer breiteren Aufstellung schon auf der Liste – mit nur einem weiteren Vertreter von dieBasis Bürger für Thüringen und Werteunion wäre die Idee des Bündnis von Thüringen wiederbelebt.

Und Bündnis Deutschland Thüringen braucht in Thüringen nicht die Unterstützerunterschriften – damit ist noch ein wenig Zeit professionell und diskret eine gute Neuaufstellung der Liste zu verhandeln und dann geräuschlos, frist- und formgerecht umzusetzen. Es kann ja nicht sein, dass immer nur Bündnis Sahra Wagenknecht es schafft halbwegs professionell und politisch konsequent zu agieren.

Natürlich muss auf der wieder aufgestellten, weiter geöffneten Liste auch eine Brücke zur WerteUnion geschlagen werden – aber das ist allen Beteiligten klar. Nur mit einer in Thüringen bekannten Person der WerteUnion kann eine neue gemeinsam unterstützte Liste ehrlich dafür werben, dass Hans-Georg Maaßen als Teil der nächsten Landesregierung wieder für mehr Sicherheit oder vielleicht noch wichtiger mehr Rechtssicherheit in Thüringen sorgt.

Es ist alles eigentlich ganz einfach, es muss nur gemacht werden.

Für Thüringen.

Ich gebe die Hoffnung auf die Vernunft der handelnden Akteure nicht auf!

Quelle für Wahlergebnisse:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/kommunalwahl-ticker-ergebnisse-live-102.html#Ergebnisse
(vera-lengsfeld.de)