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Bewusst an die Wand?

Es gilt, Deutschland vor dem Ertrinken zu retten

, Von Albrecht Künstle

- Dazu bräuchte es Rettungsschwimmer, keine Freischwimmer
- Das Wahldesaster der SPD führt zu absurden „Reformen“
- Hier einige Beispiele für die neuen Irrtümer der Politik

Auch die neue Regierung will unser Land anscheinend bewusst an die Wand fahren. Nicht anders ist zu erklären, dass nun insbesondere von SPD-Fallbeil – sorry, Klingbeil – Vorschläge in Umlauf gebracht werden, die unter Einschätzung der realen und politischen Situation einfach nicht in die Welt passen. Das soll an einigen wenigen Beispielen aufgezeigt werden.

Mehrwertsteuer. Auch wenn diesem Staat absolut und relativ nie mehr Geld zur Verfügung stand als derzeit, wird die Erhöhung der Mehrwertsteuer (MwSt) erwogen. Und das gleich um zehn Prozent von 19 Prozentpunkten auf 21 oder gar auf 22 Prozentpunkte (?). Zwar liegt unser MwSt-Satz in Europa im unteren Bereich. Aber warum nicht auf „nur“ 20 Prozent? Nach dem Beitritt der Ost-Länder wurde die MwSt 1993 von 14 auf 15 Prozent erhöht, https://www.zinsen-berechnen.de/mehrwertsteuer-umsatzsteuer/historische-entwicklung-mehrwertsteuer-deutschland.php, weil das viel Geld kostete.

„Blühende Landschaften“ erforderten arbeits- und zahlungskräftige Gärtner. Nun holen wir uns zwar nicht auch frühere Länder kostenträchtig zurück, die jetzt zu Polen gehören. Aber auch die Ukraine ist nicht umsonst zu haben, wir sind deren Hauptfinanziers. Aber will man durch die drastische Erhöhung der MwSt um zehn Prozent diese bewusst scheitern lassen? Oder geht es um einen Kuhhandel: Zwei Prozent fordern, um ein Prozent zu bekommen?

Ehegattensplitting. Hintergrund ist dem Vernehmen nach der Versuch, mehr Frauen zum Arbeiten zu motivieren und sie zu höherer Teilzeitquote oder Vollzeitarbeit zu bewegen. Durch das Ehegattensplittung lohne es sich für Frauen oft nicht, das zu tun? Wenn aber schon eine Diagnose falsch ist, braucht man sich nicht zu wundern, dass auch die Therapie nichts bringt. Grund für den Irrglauben, dass eine Arbeitsaufnahme nicht lohne, ist die mögliche Steuerklassenwahl III/V, nicht das Ehegattensplitting! Arbeiten mit der Steuerklasse V macht diese tatsächlich unattraktiv, auch wenn der Fehler mit dem gemeinsamen Lohnsteuerausgleich wieder korrigiert wird. Diese Möglichkeit wird von rund 12 Mio. Ehegatten genutzt.

Das Problem war anscheinend erkannt worden, aber die Abschaffung dieser Steuerklassenkombination zugunsten IV/IV erst für das Jahr 2030 erwogen https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/abschaffung-der-lohnsteuerklassen-iii-und-v-erst-ab-2030. Das geschah noch unter der Ampel-Regierung. Aber hätte sie es ernstgemeint, warum dann erst für die übernächste Amtszeit und nicht in der laufenden? Alles Scharlatane!

Krankenversicherung. Die Mitversicherung der Ehegatten soll abgeschafft werden Deren eigenständiger Krankenversicherungsbeitrag soll 200 Euro betragen, die Pflegeversicherung 25 Euro. Gilt das dann auch für die vielen Migrantenehefrauen, die aus verschiedenen Gründen kaum arbeiten gehen? 200 Euro KV-Beitrag entspricht aber beim aktuellen Beitragssatz von 14,6 Prozent rund 1.300 Euro Lohn oder Gehalt. Konkret: Der Beschäftigte zahlt z.B. bei der AOK Baden-Württemberg 87,76 Euro https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/beitragsrechner/, der Arbeitgeber 114,34 Euro (ohne Umlagen) https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/arbeitgeber/beitragsrechner/.

Wer für nur 1.000 Euro jobbt, zahlt 50 Euro, der Arbeitgeber 87,95 Euro. Die angedachten oder ausgewürfelten 200 Euro Beitrag „passen einfach nicht“. Oder verursacht jemand, der überhaupt nicht arbeitet, mehr Krankheitskosten als ein Jobber im unteren Bereich der früheren Gleitzone, jetzt „Übergangsbereich“, der bis 2.000 Euro im Monat reicht?

Eine privilegierte Sonderstellung nimmt die Mitversicherung von Familienangehörigen in der Türkei und dem Balkan ein: Nicht nur die Ehefrauen und Kinder im Herkunftsland sind mitversichert. „Infolge des pauschalen Abrechnungsverfahrens je Familie ist es finanziell unbedeutend, wenn im Einzelfall der Kreis der mitversicherten Familienangehörigen nach den dortigen Rechtsvorschriften über den Kreis der nach deutschem Recht mitversicherten Familienangehörigen hinausgeht.“

Also auch die Eltern und wer noch? Wer‘s nicht glauben kann, hier die amtliche Bestätigung https://www.bundestag.de/resource/blob/550754/c43a040b533281eeaea32ed0cdf2a5cf/wd-9---013-18-pdf-data.pdf. Man darf gespannt sein, ob diese Deluxe-Regelung für Ausländer – unabhängig von der Abschaffung der Mitversicherung von deutschen Ehegatten – gekippt wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

Krankenversicherung für Bürgergeldempfänger. Die Bürgergeldbezieher (voraussichtlich ab Juli „Grundsicherungsgeldbeziehende“), sollen auch künftig als versicherungspflichtige Mitglieder in der GKV verbleiben. Die vom Bund zu tragenden und zu zahlenden Beiträge sollen aber künftig „kostendeckend“ ausgestaltet werden. Diese sollen 400 Euro pro Kopf und Monat betragen – doppelt so viel, wie der Beitrag für bisher mitversicherte Ehegatten.

Zum Vergleich: Für privat krankenversicherte Bürgergeldbezieher zahlt der Staat aus Steuermitteln einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung in Höhe von bis zu 421,77 Euro im Monat. Wenn die Beiträge des Bundes für Bürgergeldbezieher um rund 12 Mrd. Euro untergedeckt waren, bedeutet das für die Staatskasse künftig 24 Mrd. Euro mehr Ausgaben? Ein teurer „Verschiebebahnhof“. Finanzminister Klingbeil hat bereits abgewinkt. Wie wäre es damit, das Bürgergeld auf jene zu beschränken, die Bürger dieses Landes sind? Das sind de jure Deutsche ab dem 18. Lebensjahr.

Altersversorgung. Die Herrschaften in Berlin wollen auf Biegen und Brechen die umlagefinanzierte Gesetzliche Rentenversicherung schwächen und die Lücke durch eine Art Riesterrente mit anderem Namen ausgleichen. Ich erspare es mir, weil es nichts nützt, wiederholt vorzurechnen, dass vier zusätzliche Prozente des Verdienstes in der Gesetzlichen Rentenversicherung besser aufgehoben wären, als sie in ein undurchschaubares und nicht bestandgesichertes Finanzprodukt zu stecken. Hier soll nur noch die Frage gestellt werden, wird die Klingbeil-Merz-Rente besser laufen als die Riesterrente?

Bei der Riesterrente mussten die Abschluss- und Vertriebskosten der Agenten und Versicherungsgesellschaften ursprünglich auf einen Zeitraum von zehn Jahren verteilt werden (sog. Zillmerung). Diese gesetzliche Regelung war vorgesehen, damit mehr Sparbeträge in die eigene Altersvorsorge fließen konnten, statt auf die Konten der Anbieter. Diese schwach gezillmerten Provisionen waren der Versicherungswirtschaft nicht genug, weshalb deren Lobby im Bundestag zum Jahr 2005 eine Änderung erwirkte. Die Abschluss- und Vertriebskosten durften auf fünf Jahre verteilt werden. Ab jenem Jahr liefen die Geschäfte mit Riester gut – nicht unbedingt für die Sparer.

Jetzt sollen die Finanzprodukte überhaupt nicht mehr gezillmert werden, sondern die Beiträge bis zur Fälligkeit in fast voller Höhe in die Sparverträge fließen. So weit so gut, aber die Kosten sollen auf ein Prozent begrenzt werden! Die Provisionen im Riester-Geschäft betrugen 8-20 Prozent! Und nun soll es nur noch ein Prozent sein? Die Ausgabeaufschläge für Fonds betragen immerhin 2-6 Prozent. Würden Bundestagsabgeordnete mit ihren üppigen Diäten für ein Prozent Erfolgsbeteiligung für die Akquise und Betreuung ihrer Kunden „den Hintern hochkriegen“? So wenig wie sie ihre Hintern auf den meist leeren Sitzen des Hohen Hauses niederlassen.

Man könnte die bisherige und künftige Politik mit vielen anderen Beispielen fortsetzen. Aber es würde die Leser ermüden und sie in ihrer Skepsis über das Können und Wollen der hohen Politik nur bestätigen. Und noch etwas: Wir Autoren erhalten für unsere Arbeit überhaupt nichts, sondern laufen darüber hinaus noch Gefahr, angeklagt, verurteilt und eingesperrt zu werden. Noch nicht einmal eine „Gefahrenzulage“ für aufwändig recherchierte und verbreitete Artikel erhalten wir.

Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz erstellt; zuerst erschienen bei https://ansage.org/

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