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Amtseid rechtlich bedeutungslos

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages klären auf

Zur rechtlichen Bedeutung des Amtseides des Bundeskanzlers, insbesondere danach, ob der Amtseid strafbewehrt ist., stelltder Wissenschaftliche Dienst des Bundestags fest:

Nach Art. 64 Abs. 2 GG leisten der Bundeskanzler und die Bundesminister den gleichen Amtseid wie der Bundespräsident (Art. 56 GG). Der Amtseid hat keine rechtlichen Wirkungen; für die Rechte und Pflichten des Bundeskanzlers ist er nicht konstitutiv (vgl. nur M. Schröder, in: v. Mangoldt/ Klein/Starck (Hrsg.), Grundgesetz, 7. Aufl. 2018, Art. 64 Rn. 41; Herzog, in: Maunz/Dürig (Begr.), Grundgesetz-Kommentar, 83. Lfg. 2018, Art. 64 Rn. 30).

Auch kommt der Verletzung des Amtseides neben der Verletzung einer bestimmten Amtspflicht keine eigenständige Bedeutung zu (Depenheuer, in: Isensee/Kirchhof (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts, 3. Aufl. 2005, Band III, § 36 Rn. 37).
Insbesondere ist der Amtseid nicht strafbewehrt:

„Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten nicht strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. ä. gewertet würde.

Abgesehen davon, dass sich aus dem Text des Eides schwerlich konkrete Handlungsanweisungen oder Handlungspflichten ableiten lassen, entspricht eine solche Verknüpfung von Verfassungs- und Strafrecht auch nicht der deutschen Rechtstradition“ (Herzog, in: Maunz/Dürig (Begr.), Grundgesetz-Kommentar, Art. 56 Rn. 4, Hervorhebungen hinzugefügt).

Ein Gedanke zu „Amtseid rechtlich bedeutungslos

  1. Jürgen Goldack

    Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages klären am 1. April 2024 darüber auf, dass "der Amtseid rechtlich bedeutungslos" ist. Das liest sich wie ein schlechter Scherz! Ein Eid, der bedeutungslos ist muss gar nicht geleistet werden, denn er ist sinnlos. Dafür im GG einen eigenen Artikel zu verfassen, ist Irreführung der Bürger. Jeder Eidbruch eines Bürgers vor Gericht hat u. U. üble rechtliche Folgen! Wenn ein Kanzler, ein Bundespräsident seinen Eid vor dem Souverän und auch vor Gott bricht soll folgenlos sein?! Dann kann man ihn als lächerlichen Unsinn einfach weglassen!

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