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„Bürgergeld“ nur für Bürger!

Massenhafte Vergabe an Nichtbürger!

Von WOLFGANG HÜBNER

Die Riesenlücke im Bundeshaushalt hat auch die Diskussion um das sogenannte „Bürgergeld“ neu angeheizt. Das ist auch gut so, denn in der Realität kommt dieses „Bürgergeld“ mehrheitlich Menschen zugute, die keine oder noch keine deutschen Staatsbürger sind. Von den derzeit knapp vier Millionen leistungsberechtigten erwerbsfähigen Personen sind das nicht weniger als 2,4 Millionen Menschen!

Leistungsberechtigt sind allerdings nicht abgelehnte Asylbewerber, deren Abschiebung noch nicht vollzogen ist, sowie Personen, deren Asylantrag noch läuft. Sie alle haben jedoch Anspruch auf materielle Unterstützungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sind also vom „Bürgergeld“ ausgeschlossen. Hingegen haben seit Mitte des vergangenen Jahres ukrainische Kriegsflüchtlinge Anspruch auf das Bürgergeld. Das hat ihre Zahl dramatisch erhöht: Im August 2023 waren 703.000 Ukrainer leistungsberechtigt.

Darunter sind auch viele der rund 190.000 ukrainischen Männer im wehrpflichtigen Alter, die nach Deutschland geflüchtet sind, um dem Kriegsdienst zu entgehen. Sie, wie auch alle anderen nichtdeutschen Bezieher von „Bürgergeld“, sind keine Bürger. Deshalb ist die Bezeichnung für diese Sozialleistung, die die deutschen Steuerzahler 2023 mindestens 24 Milliarden Euro – Tendenz rasch steigend – kostet, schlicht irreführend.

Gäbe es das „Bürgergeld“ definitionsgemäß nur für deutsche Staatsbürger, wären das zwar auch noch etliche Milliarden, doch weit weniger als die Hälfte der gegenwärtigen Kosten für die Allgemeinheit. Wenn CDU/CSU und FDP jetzt die Senkung der Regelsätze beim „Bürgergeld“ in die Diskussion bringen, unterschlagen sie die wirkliche Problematik und den wirklichen Skandal dieser Sozialleistung: Die massenhafte Vergabe an Nichtbürger!
(pi-news.net)

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