Pflegeversicherung wird selbst ein Pflegefall
Von Albrecht Künstle
- 1995 wurde der Baum Pflegeversicherung gepflanzt
- 2025 wird die Axt an den wuchernden Wald gelegt
- Was so ein Pflegefall zu Hause oder im Heim kostet
Bei der Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 wurden für Pflegebedürftige drei Pflegestufen eingeführt. Zu Beginn des Jahres 2017 wurden aus den drei Stufen fünf Pflegegrade gemacht. Doch das Reformkarussell drehte sich weiter, und bei erhöhter Geschwindigkeit scheinen nun die Versicherten mit dem Pflegegrad 1 aus den Sesseln zu fliegen. Der Gesetzgeber hat der Pflegeversicherung, wie auch der Gesetzliche Rentenversicherung, zu viel aufgehalst und dabei die kaufmännischen Regeln sträflich missachtet. Mit den 2 x 1,8 Prozent Beiträgen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite – Kinderlose sogar 2,4 Prozent – sind die umfangreichen Aufgaben und Ausgaben der Pflegeversicherung kaum zu bestreiten. Auch nicht, indem man auch die Rentnerinnen und Rentner mit PV-Beiträgen belegt. Und was ist das Erste, wenn man „über seine Verhältnisse lebt“ (Kanzler Merz)? Man beginnt nach Berliner Manier nach dem Prinzip: Treppen werden von oben nach unten gekehrt, bzw. den Letzten beißen die Hunde. Der Pflegegrad 1 steht zur Disposition, um für die 861.000 Leistungsbezieher ca. 1,8 Mrd. Euro einzusparen. Mehr dazu bei Tichys Einblick.
In diesem Beitrag geht es aber um die Frage, ob die Heimunterbringung wirklich teurer ist als die Pflege zu Hause in den vertrauten Wänden. Dazu erreichte mich der aktuelle Fall eines Bekannten. Dessen Schwester war ohne Unterbrechung tätig, verdiente mittelmäßig und arbeitete über die reguläre Altersgrenze hinaus. Damit brachte sie es auf einen Auszahlungsbetrag von aktuell stolzen 2.200 Euro Monatsrente. Damit könnte sie eigentlich gut leben und ihre Wohnung halten. Aber zufällig ein Jahr nach der Coronaimpfung brach sie zusammen, lag bewusstlos in der Wohnung und wurde in letzter Minute von Nachbarn entdeckt. Seither wechselte ihr Zustand zwischen Aufenthalten im Krankenhaus, Kurzzeitpflege und wenige Wochen zu Hause unter Betreuung eines ambulanten Pflegedienstes. Nun ist sie nur noch zu Hause, sie will in kein Pflegeheim.
Wie aber sieht es finanziell aus? Eine osteuropäische Hilfskraft – pflegen dürfen die Wenigsten – kostet 2.500 bis 3.500 Euro, siehe Altenpflege/24-Stunden-Pflege (wovon etwa mit der Hälfte die Konten der vielen Vermittlungsagenturen „gepflegt“ werden). Die verpflichtete Betreuungskraft – die propagierten „24 Stunden/7 Tage“ gibt es natürlich nicht, weder arbeitsrechtlich noch tatsächlich – kostet im konkreten Fall 2.700 Euro im Jahresschnitt (13 Feiertage kosten das Doppelte, 180 Euro am Tag statt 90). Dazu kommen die Fahrtkosten für die Anreise und nach Hause, die bei sechsmaligem Wechsel im Jahr 1.800 Euro betragen (einheimische Beschäftigte zahlen die Fahrtkosten zum Arbeitsort selbst). Der Jahresdurchschnitt der Kosten liegt also bei 2.950 Euro im Monat.
Neben den Betreuungskosten kommen Verpflegungskosten der Hilfskraft von etwa 300 bis 400 Euro im Monat hinzu (einheimische Beschäftigte zahlen ihr Essen und Trinken selbst). Insgesamt also ca. 3.300 Euro. Weiter hinzu kommen 800 Euro Kosten für die Betreuung durch die „ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe“ eines caritativen Verbandes, weil die Sprachkenntnisse der Auslandskraft für wichtige Dinge, wie Terminierung Arztbesuch und die Fahrt in die Praxis, das Einkaufen, alle organisatorischen Dinge, nicht ausreichen. Die Nachbarschaftshilfe wird gebraucht, weil kein Verwandter der zu pflegenden Person in der Nähe wohnt. Wäre das der Fall und Kinder oder Geschwister könnten die Betreuung übernehmen, würden diese 800 Euro entfallen.
Vorliegend ergeben sich 4.100 Euro Kosten für die ausländische Betreuungskraft und die Nachbarschaftshilfe. Eine zusätzlich erforderliche Tagespflege erhält eine monatliche (Zu)Zahlung in Höhe von 280 Euro (für Aktivitäten, Essen, Mobilisation), während die häuslichen Hilfskräfte entlastet werden. Und die eigenen Lebenserhaltungskosten der zu pflegenden Person, also für Essen und Trinken an den übrigen Tagen, betragen ca. 350 Euro. Dazu kommen noch die Nebenkosten für die Wohnung (Heizung, Hausgeld an die Hausverwaltung usw.), Strom und Grundsteuer, die rund 400 Euro im Monat betragen. In der Summe kostet das Leben und die Pflege zu Hause im konkreten Fall also 5.130 Euro, sagen wir also gesamt rund 5.000 Euro im Monat.
Die Heimunterbringung in Baden-Württemberg würde „nur“ 3.000 Euro im Monat kosten, siehe durchschnittliche Pflegekosten und beinhaltet alles, außer 125,64 Euro monatliches Taschengeld. Die Heimunterbringung ist also rund 2.000 Euro „günstiger“, wenn man diesen Begriff überhaupt verwenden darf.
Die Einkünfte der zu pflegenden Frau betragen rund 2.800 Euro im Monat (2.200 Euro Rente, 600 Euro Pflegesachleistung für Pflegegrad 3). Bei einer Heimunterbringung gibt’s kein Pflegegeld mehr, es wird als Pflegesachleitung vom Heim abgerechnet. Fazit: Bei einer Heimunterbringung dauert es somit einige Monate länger, bis die lebenslang angesammelten Ersparnisse aufgezehrt sind. Und was ist dann?
Dann kommt das Sozialamt und greift auf das „Vermögen“ der Patientin zurück. Im Fall aus einer Nachbargemeinde bat das Amt die Schwester mit Betreuungsvollmacht für den Pflegefall, das gemeinsame alte Elternhaus zu verkaufen. Das zu einem utopischen Preis, der am Markt nicht zu realisieren war. Bis ihr der Kragen platzte und sie das Haus dem Sozialamt anbot, damit dieses das Haus verhökern soll.
Im obigen Fall einer Heimunterbringung könnte ihre Wohnung vermietet werden. Dann reichen die Einnahmen fast aus (2.200 Rente + 1.000 Miete – 400 Nebenkosten der Wohnung, die nur teilweise auf Mieter umgelegt werden), um die anfallenden 3.000 Euro Heimkosten zu decken, weil dann eben nur noch die Kosten der Heimunterbringung anfallen. Weigert sich die Pflegebedürftige aber, in ein Heim zu gehen, würde wohl das Sozialamt die Wohnung „erben“, sobald die Ersparnisse aufgebraucht sind, um aus dem Sachwert der Immobilie die laufenden Kosten zu bestreiten. Ob das Sozialamt im „Erbfall“, wie Verwandte auch, Erbschaftssteuer zahlen muss?
Ich teste demnächst eine dritte Form der Unterbringung. Das Domizil ist bestens ausgestattet, mit allem Komfort den man sich denken kann. Der einzige Nachteil (?): Es handelt sich um eine Insel – eine schwimmende, ein Kreuzfahrtschiff. Wenn man die Kosten der 18-Tage-Reise auf einen Monat hochrechnet, sind es runde 5.000 Euro. Also nicht mehr, wie sich daheim pflegen zu lassen. Allerdings sollte man dazu noch halbwegs gesund sein, auch wenn die ärztliche Versorgung auf so einem Schiff sichergesellt ist, wie man es aus der Sendung „Traumschiff“ kennt.
Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst erschienen bei https://ansage.org/
