Meinungsfreiheit unter Vorbehalt - Daniel Günther, Markus Lanz und die schleichende Verschiebung des Sagbaren
Von David Cohnen
Die Talksendung Markus Lanz vom 7. Januar 2026 markiert einen bemerkenswerten Moment in der aktuellen Debatte um Meinungsfreiheit in Deutschland. Nicht, weil dort ein Gesetz angekündigt oder ein konkretes Verbot beschlossen worden wäre, sondern weil ein amtierender Ministerpräsident - Daniel Günther (CDU), Regierungschef von Schleswig-Holstein - öffentlich Gedanken formulierte, die in ihrer Konsequenz einen empfindlichen Eingriff in ein zentrales Grundrecht zumindest denkbar erscheinen lassen.
Günther sprach in der Sendung mit auffallender Entschlossenheit über die Notwendigkeit, das Internet und insbesondere digitale Plattformen zu "regulieren", "notfalls zu zensieren" und "im Extremfall sogar zu verbieten". Diese Formulierung fiel nicht in einem juristisch-technischen Nebensatz, sondern als klare Zustimmung auf eine zusammenfassende Nachfrage von Markus Lanz. Erst nach dieser kompromisslosen Zustimmung erfolgte die nachträgliche Einhegung: Es gehe ihm, so Günther anschließend, vor allem um den Jugendschutz und um eine Altersbeschränkung für Social Media nach australischem Vorbild.
Diese zeitliche Abfolge ist entscheidend. Denn sie zeigt: Die harte Aussage kam zuerst, die Relativierung danach. Markus Lanz lieferte Günther mit seiner Nachfrage faktisch eine Steilvorlage zur Präzisierung - oder, kritischer formuliert, zur Rettung. Ohne diese Intervention wäre die Aussage so im Raum stehen geblieben: Ein Ministerpräsident hält Zensur und Verbote von Kommunikationsplattformen für legitim.
Implizite Zielmarkierungen
Hinzu kommt, dass Günther im Verlauf der Sendung ausdrücklich bestimmte Medien und Plattformen benennt oder zumindest klar umreißt. Er spricht von Portalen, die politische Agitation betrieben, von Akteuren, die "Feinde der Demokratie" seien, und nennt in diesem Zusammenhang unter anderem Nius sowie ähnliche Angebote. Zwar fordert er kein explizites Verbot eines konkreten Mediums, doch die Logik ist eindeutig: Wer als Feind der Demokratie markiert wird, bewegt sich - folgt man dieser Argumentation - außerhalb des schützenswerten Raumes.
Aus dieser Perspektive ist es nachvollziehbar, dass Nius und andere betroffene Medien aus Günthers Aussagen implizit den Schluss ziehen konnten, ihnen drohe bei politischer Durchsetzung dieser Linie nicht nur Regulierung, sondern im Zweifel auch ein Verbot. Diese Interpretation ist kein Produkt böswilliger Verzerrung, sondern ergibt sich aus der Kombination von drei Elementen:
- der pauschalen Bereitschaft zu Zensur und Verboten,
- der inhaltlichen Feindmarkierung bestimmter Medien,
- der staatlichen Machtposition des Sprechers.
Meinungsfreiheit und Grundgesetz
Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes garantiert die Meinungsfreiheit "in Wort, Schrift und Bild". Eingriffe sind nur auf Grundlage allgemeiner Gesetze, zum Schutz der Jugend oder der persönlichen Ehre zulässig. Entscheidend ist dabei nicht nur die formale Rechtslage, sondern auch die politische Kultur, in der dieses Grundrecht ausgeübt wird.
Wenn ein führender Regierungschef öffentlich erklärt, man müsse Kommunikation "zensieren" oder "verbieten", dann verschiebt sich der Diskursrahmen. Es entsteht ein Klima, in dem nicht mehr allein gefragt wird, ob eine Meinung erlaubt ist, sondern ob sie politisch erwünscht ist. Genau hier setzt der verfassungsrechtlich gut dokumentierte sogenannte Chilling Effect an: Menschen äußern sich vorsorglich nicht mehr frei, aus Sorge vor gesellschaftlichen oder staatlichen Konsequenzen - auch ohne formales Verbot.
Der Kontrast zur AfD-Debatte
Bemerkenswert ist der Kontrast zur Art und Weise, wie über die AfD gesprochen wird. Diese wird - auch von Günther selbst - regelmäßig als verfassungsfeindlich dargestellt. Die dafür angeführten Beispiele bestehen jedoch überwiegend aus normativen Grenzüberschreitungen: provokante Sprache, historische Anspielungen, geschmacklose oder radikale Aussagen. So problematisch diese auch sein mögen, sie haben eines gemeinsam: Sie verbieten niemandem etwas. Sie greifen nicht unmittelbar in Grundrechte ein, sondern bewegen sich - oft bewusst - am Rand des Sagbaren.
Günthers Äußerung hingegen richtet sich nicht gegen Inhalte, sondern gegen den Kommunikationsraum selbst. Wer Zensur und Verbote von Plattformen ins Spiel bringt, stellt nicht einzelne Meinungen infrage, sondern die Offenheit des öffentlichen Diskurses als solchen.
Verstetigung durch Folgesendungen
Die Sendung vom 14. Januar 2026 zeigt, dass diese Debatte keine einmalige Entgleisung war, sondern fortwirkt. Markus Lanz versucht dort, Beatrix von Storch (AfD) mit genau jenem Narrativ zu konfrontieren, das aus Günthers Aussagen entstanden ist: Der Vorwurf, Medien wie Nius seien "Feinde der Demokratie" und müssten reguliert oder verboten werden. Zwar bemüht sich Lanz, formal zwischen Social Media und journalistischen Portalen zu unterscheiden, doch der argumentative Rahmen bleibt bestehen.
Damit wird sichtbar, was die ursprüngliche Aussage politisch bewirkt hat: Sie liefert eine argumentative Blaupause, die nun auch gegen Opposition und missliebige Medien eingesetzt werden kann.
Fazit
Daniel Günther hat am 7. Januar 2026 kein Gesetz angekündigt und keinen formellen Angriff auf das Grundgesetz gestartet. Doch er hat - als amtierender Ministerpräsident und führender CDU-Politiker - öffentlich die Bereitschaft signalisiert, zentrale Elemente der Meinungsfreiheit einzuschränken, wenn politische Zielsetzungen dies nahelegen. Das stellt keine juristische, wohl aber eine politische Grenzüberschreitung dar.
In demokratischen Gesellschaften beginnt der Abbau von Freiheit selten mit Paragraphen. Er beginnt mit Sprache, mit der Verschiebung des Denkbaren und mit der Normalisierung von Eingriffen, die noch kurz zuvor als unzulässig galten. Die Sendung Markus Lanz vom 7. Januar 2026 ist dafür ein Lehrbeispiel - nicht trotz, sondern gerade wegen der nachträglichen Relativierungen.
Wer die Meinungsfreiheit schützen will, muss daher nicht nur ihre rechtlichen Grundlagen verteidigen, sondern auch den öffentlichen Diskurs, in dem über ihre Grenzen gesprochen wird.
Was Daniel Günther an diesem Abend äußerte, hätte - käme es aus dem Mund eines AfD-Spitzenpolitikers - mit hoher Wahrscheinlichkeit einen medialen Flächenbrand ausgelöst. Forderungen nach Regulierung, Zensur und im Extremfall Verboten digitaler Kommunikationsräume wären als autoritärer Angriff auf das Grundgesetz skandalisiert worden. Dass sie stattdessen von einem amtierenden CDU-Ministerpräsidenten formuliert wurden, führte jedoch nicht zu Empörung, sondern zu Schweigen - und mehr noch: zur stillschweigenden Akzeptanz. Günthers Aussagen selbst wurden kaum problematisiert; sie dienten vielmehr als argumentative Munition, um jene weiter zu diskreditieren, die er implizit ins Visier genommen hatte - Medien wie Nius, oppositionelle Stimmen wie Beatrix von Storch und letztlich die AfD insgesamt. Diese doppelte Maßsetzung ist kein Zufall, sondern Ausdruck eines politischen und medialen Milieus, in dem nicht mehr der Eingriff in die Freiheit skandalisiert wird, sondern allein die Person oder Partei, von der er ausgeht. Genau darin liegt die eigentliche Gefahr für die Meinungsfreiheit in Deutschland.
