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TUT: Fortsetzung folgt?

Ein Spaichinger Bürgermeister und das Recht

(gh) - Am 9. Februar 2016 berichtete die Süddeutsche Zeitung unter dem Titel "Horst Seehofer: 'Es ist eine Herrschaft des Unrechts' über ein Interview, das der damalige bayerische Ministerpräsident und spätere Bundesumweltminster gab, der sich dann offenbar nicht mehr daran erinnerte: "In einem Interview mit der Passauer Neuen Presse rückt Ministerpräsident Seehofer die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Merkel in die Nähe des Vorgehens von Unrechtsstaaten. Damit bezieht er sich auf die Ansicht der CSU, die offene Grenze sei ein andauernder Rechtsverstoß... Er rückte die von Kanzlerin Angela Merkel im September verkündete Grenzöffnung für Flüchtlinge in die Nähe des Vorgehens von Unrechtstaaten.

'Wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung', klagte Seehofer in dem Interview: 'Es ist eine Herrschaft des Unrechts'. Solche Formulierungen verwendete die CSU bislang für Diktaturen wie einst die DDR...Seehofers Äußerung bezieht sich darauf, dass die Bundesregierung nach Meinung der bayerischen Staatsregierung und des von ihr beauftragten Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio verpflichtet wäre, die deutsche Grenze zu schützen. Dass Flüchtlinge und Migranten ohne gültige Dokumente ungehindert ins Land einreisen dürfen, ist aus Sicht Di Fabios und der CSU ein andauernder Rechtsverstoß.

In dem Gutachten von Di Fabio heißt es in der Zusammenfassung: 'Eine völkerrechtliche Verpflichtung zur unbegrenzten Aufnahme von Opfern eines Bürgerkriegs oder bei Staatenzerfall besteht nicht'. Der Bund sei vielmehr 'verpflichtet, wirksame Kontrollen der Bundesgrenzen wieder einzuführen, wenn das gemeinsame europäische Grenzsicherungs- und Einwanderungssystem vorübergehend oder dauerhaft gestört ist'... Zuletzt hatte die bayerische Staatsregierung einen Brief ans Kanzleramt geschickt: Die Bundesregierung möge dringend einen Kurswechsel vornehmen. In dem Brief wurde Merkel aufgefordert, 'unverzüglich" Recht und Ordnung beim Grenzschutz und der Einreise wiederherzustellen. Verbunden war dies mit der Drohung, die Politik der Bundesregierung vor dem Verfassungsgericht überprüfen zu lassen. Diese Klage könnte Bayern noch vor den Landtagswahlen Mitte März einreichen, wenn die Flüchtlingszahlen nicht begrenzt würden, so Seehofer".

Seither sind über sieben Jahre ins Land gegangen, und wie es aussieht, ist in Deutschland weiterhin eine "Herrschaft des Unrechts" an der Macht, schlimmer hausend denn je. Landauf und landab wird über Zumutungen durch  Bürgermeister über Landräte bis hin zum Kanzler geklagt. Kaum ein Ort, im Gegensatz zur Bevölkerung, macht eine Ausnahme. Man nehme beispielsweise Spaichingen und den dortigen Bürgermeister Markus Hugger, welcher seit Juni nach einem Motorradunfall in Bosnien mit Beinverlust fehlend offenbar nicht zu krank ist, um zusammen mit dem Landrat einen Gemeinderatsbeschluss in seiner Abwesenheit öffentlich abzulehnen.  Der Gemeinderat ist mit gromßer Mehrheit dagegen, dass der Kreis sogenannte "Flüchtlinge" im vor vier Jahren geschlossenen Krankenhaus aufnimmt.

In diesem Fall wie in dem, wo der Bürgermeister mutmaßlich eigenmächtig Tempo 30 in der Hauptstraße (B14) wegen Lärmschutzes ganztags einführte - der Gemeinderat hatte dies für nachts beschlossen - irgnorierte der Bürgermeister erneut das Gesetz. Denn §43 Gemeindeordnung in Baden-Württemberg schreibt vor:

"(1) Der Bürgermeister bereitet die Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse. (2) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderats widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind; er kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung gegenüber den Gemeinderäten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens drei Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss gesetzwidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeiführen".

Unter 5) heißt es, und das gilt für die öffentlchen Verlaufbarungen zusammen mit dem Landrat: "(5) Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über alle wichtigen die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten; bei wichtigen Planungen ist der Gemeinderat möglichst frühzeitig über die Absichten und Vorstellungen der Gemeindeverwaltung und laufend über den Stand und den Inhalt der Planungsarbeiten zu unterrichten".

Dabei stellt sich auch die Frage nach dem Gesundheitszustand des Bürgermeisters: Ist er krank, ist er nicht krank, wenn er z.B. plötzlich auf einer Beerdigung auftaucht oder mit dem Goldenen Buch in der Stadthalle? Da der Bürgermeister wohl zwei Gemeinderatsbeschlüsse ignoriert und entgegen diesen gehandelt hat, ohne innerhalb einer Woche Einspruch zu erheben, wäre die Kommunalaufsicht an der Reihe, über mögliches rechtswidriges Verhalten des Bürgermeisters zu befinden. Die "cdu" aber muss sich fragen lassen, wie sie es weiter mit ihrem wohl auf dem Papier mächtigsten Parteivertreter im Krewis TUT hält, denn er ist auch Fraktionsvorsitzender im Kreistag. Gerade war ja die neue Lichtgestalt auf einem offensichtlich pressefreien Kreisparteitag. Gehagelt hat es nicht.

Sowohl sein ehrenamtlicher Stellvertreter, welcher seit Wochen die Rathausgeschäfte führt wie das gesamte Gremium müssen sich fragen lassen, wie sie es mit dem Recht halten. Sind die Zustände im Spaichinger Gemeinderat und Rathaus aus ihrer Sicht eine "Herrschaft des Rechts" oder eine "Herrschaft des Unrechts" oder ist der Bürgerschaft schlicht egal, was seine Vertreter tun oder lassen wie inzwischen größtenteils in diesem unseren Lande. Fortsetzung folgt? Presse Fehlanzeige? Gilt das Prinzip Juncker? "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter – Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt".

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