Letztlich bildet das deutsche Justizwesen eine verschworene Gemeinschaft
Von W. SCHMITT
Dass viele unserer Richter korrupt sind, Bestechungsgelder aus der arabischen Clan-Szene annehmen und Gefälligkeitsurteile zum Nutzen krimineller Immigranten sprechen, ist nicht erst seit Kirsten Heisig bekannt. Das genaue Ausmaß politisch oder finanziell motivierter Rechtsbeugungen an deutschen Gerichten aber ist bislang nur schwer einzuschätzen. In Justizkreisen kennt man die schwarzen Schafe, man weiß sehr genau, welche Staatsanwälte und Richter die Hand aufhalten oder aus Karrieregründen Urteile sprechen, die unserer linksgrünen politischen Führung gefallen.
Aber dem Anfangsverdacht im Kollegenkreis folgen in der Regel keine Taten: Letztlich bildet das deutsche Justizwesen eine verschworene Gemeinschaft, gemeinsame „Deals“ müssen in Hinterzimmern abgeschlossen werden, Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte begegnen sich jeden Tag im Gerichtssaal, und nach dem Prozess ist vor dem Prozess. Man braucht sich, und eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.
Irre: Der vom Vorsitzenden Richter Hans Schlüter-Staats ausgesprochene Haftbefehl gegen Lina Engel wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Das Gericht ließ Revision zu, die linksextreme Täterin ist auf freiem Fuß.
Das Gefälligkeitsurteil im Fall Lina Engel wundert daher auch niemanden, der mit der heutigen Justizwelt in Deutschland halbwegs vertraut ist. Die von der Antifa ausgesprochenen Drohungen waren gar nicht nötig, um die sofortige Freilassung dieser brutalen Täterin zu erwirken. Der zuständige Richter des Oberlandesgerichts Dresden wusste auch so, was zu tun war, um seine eigene Berufskarriere abzusichern.
Herrschaft des Unrechts: Alle Menschen sind vor dem Gesetz ungleich
Wäre Lina Engel eine Rechtsextremistin gewesen, die auf ein Mitglied der Antifa mit einem Hammer eingeschlagen und mit Säure verätzt hätte, wäre der Richter selbstverständlich über die von der Staatsanwaltschaft geforderten acht Jahre noch hinausgegangen: Klare Kante gegen Rechts zu zeigen zählt im Deutschland der Gegenwart zu den sichersten Bausteinen jeder persönlichen Berufskarriere.
Doch im Fall Lina Engel ist die Täterin eine „Linke“ und das Opfer ein „Rechter“, daher war im Interesse des eigenen Karrierefortschritts nur ihre sofortige Freilassung ratsam. In unserem neuen „bunten Deutschland“ sind Menschen schon lange nicht mehr vor dem Gesetz gleich, sondern Gerichtsurteile folgen in erster Linie ganz eigenen Gesetzlichkeiten: Politische Meinung, Herkunftsland der Urahnen, sexuelle Vorlieben und ähnliche Dinge, die mit der Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz nichts zu tun haben, prägen die Urteilsfindung in der täglichen gerichtlichen Praxis mehr als der reine Sachverhalt. Genau das ist ja das Merkmal jeder Herrschaft des Unrechts: Dass alle Menschen vor dem Gesetz ungleich sind.
Sind Gesinnungsurteile wie in Dresden auch ein Zeichen für Korruption?
Anders als bei Prozessen im Clan- und Rauschgiftmilieu ist in Dresden vermutlich kein Geld geflossen, zumindest nicht direkt. Allerdings ist davon auszugehen, dass der Richter die Folgen einer weiteren Gefängnisstrafe für die Säuretäterin Lisa Engel am eigenen Leibe zu spüren bekommen hätte: Er wäre nicht nur lebenslang zur Zielscheibe einer extrem gewalttätigen linkskommunistischen Szene geworden, sondern hätte aufgrund der Rückendeckung für diese gewalttätige Szene durch die Politik auch mit Konsequenzen für die persönliche Karriere rechnen müssen.
An berufliches Weiterkommen mit entsprechenden Erhöhungen der Gehalts- und Pensionszahlungen wäre nicht mehr zu denken gewesen, auch mit einer Strafversetzung in irgendein verschlafenes Nest in der sächsischen Provinz war zu rechnen. Statt Logensitz in der Dresdner Oper und Beamtenspitzenposten drohten dem Richter ein biederes Dasein mit mittlerem Gehalt und Puccini von der CD – die Entscheidung dürfte nicht schwergefallen sein.
Mauer des Schweigens
Korruption aber ist nicht nur die direkte Annahme von Bestechungsgeld, Korruption in der Justiz umfasst alle Formen von Rechtsbeugung aus Motiven persönlichen finanziellen Nutzens. Inwieweit nun bei der Entscheidung des Dresdner Richters Motive der eigenen Bedrohung durch einen Rachefeldzug der Linkskommunisten gegenüber Motiven finanziellen Nutzens dank ungehinderten Karrierefortschritts abgewogen wurden, weiß nur der Richter allein.
Dass solche persönlichen Motive die Entscheidung aber mit beeinflusst haben, dürfte angesichts der politischen Gesamtlage des Falls wohl außer Frage stehen. Genau wissen jedoch werden wir es nie: Es gehört zum Wesen korrupter Institutionen, dass sie undurchschaubar sind und von einer Mauer des Schweigens geschützt werden, von der alle Beteiligten – Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Politiker – letztlich gemeinsam profitieren.
(pi-news.net)