Springe zum Inhalt

Verwaltungswirtschaft

Der Staat wird immer fetter und impotenter

Von PROF. EBERHARD HAMER

Unsere Staatsquote liegt bei über 53 Prozent. Die Staatsausgaben sind also inzwischen höher als das, was die Bürger selbst aus dem von ihnen erwirtschafteten Sozialprodukt ausgeben können.

1913 lag die Staatsquote bei 13 Prozent. Sie ist nach Ansicht des Statistischen Bundesamtes vor allem durch die explosionsartigen Sozialleistungen übermäßig gewachsen.

Dass der öffentliche Sektor dominiert, ist in Verwaltungswirtschaften systembedingt. In einer Marktwirtschaft sollte jedoch die Selbstverantwortung der Marktteilnehmer und Vorrang der Selbstbestimmung vor der Staatswirtschaft gelten. Dies hat der Staat in ganzen Branchen zur Staatswirtschaft umgedreht: im Schulsystem, im Gesundheitssystem, in der Sozialfürsorge, bei öffentlicher Sicherheit und Militär, in der Umweltschutzbürokratie und -verwaltung und vor allem durch die mehr als 0,8 Million verwaltungseigenen gewerblichen Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe.

Inzwischen haben wir eine Rezession unserer privaten Wirtschaft. Mehr als 150 Betriebe sterben täglich, verlieren ihr Vermögen und entlassen ihre Mitarbeiter; – der öffentliche Sektor ist der einzige weitere Wachstumssektor mit auch immer noch wachsender Personalstärke.

Warum dehnt sich der Staat und seine Zentralverwaltungswirtschaft immer mehr aus?

Alle Beispiele, zum Beispiel in den sozialistischen Staaten von dominierender Verwaltungswirtschaft haben gezeigt, dass diese

– die Bedürfnisse der Menschen vernachlässigen, weil sie kollektive politische Ziele verfolgen,
– die wirtschaftlichen Ressourcen nur unvollkommen auf die Bedürfnisse der Menschen programmieren kann,
– der Staat immer teurer produziert als die Privatwirtschaft und deshalb die Verwaltungswirtschaft gegenüber der Marktwirtschaft immer rentabilitätsunterlegen ist
– und Unternehmer wirtschaftliche Aufgaben immer besser, schneller und billiger lösen als Bürokraten.

Eine Rückgestaltung des dominierenden Verwaltungsstaates auf marktwirtschaftliche Strukturen könnte deshalb eine Rationalisierungschance im sechsstelligen Milliardenbereich für den Staat und zugleich ein Förderprogramm für die Wirtschaft sein.

Welche Staatsfunktionen lassen sich privatisieren?

Der Staat ist ursprünglich mit Befehlsgewalt von oben nach unten, Zentralverwaltung und der Aufgabe des Gesetzesvollzugs nur für hoheitliche Aufgaben geschaffen.

In der Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe, wie zum Beispiel der Durchsetzung des Rechts (Justiz), der Finanzverwaltung, der Sicherheit und Ordnung (Polizei) oder der Grenzsicherung (Militär) kommt es nicht so sehr auf wirtschaftliche Gesichtspunkte als darauf an, dass der Staat diese Aufgabe rechtmäßig erfüllen lässt. Die Ordnungskategorie der Rechtlichkeit ist für Hoheitsaufgaben dominierend.

In zweiter Ebene hat der Staat Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung. Dort, wo einzelne Marktanbieter überfordert wären oder wo es um das kollektive Interesse vieler Menschen geht, wie zum Beispiel Straßenbau, Stadtplanung, Wasserversorgung, Gesundheit, Sozialverwaltung, Bildung o.a. Hier steht der Gesetzgeber vor der Frage, ob er eine Kollektivnachfrage durch staatliche Organisationen befriedigen oder dem Markt überlassen soll.

Schulen können sowohl privat unterhalten werden als auch staatlich. Krankenhäuser und Abfallentsorgung ebenso. Bei Straßen hat sich die öffentliche Unterhaltung nahezu überall durchgesetzt, weil sie nicht nur für einen beschränkten kollektiven Bevölkerungskreis, sondern für alle Menschen zugänglich sein müssen.

Bei der Abfallentsorgung gibt es sowohl öffentliche als auch private Durchführung, je nach politischem Willen der öffentlichen Körperschaft. Gleiches gilt für Energieversorgung oder andere für viele Menschen notwendige und deshalb angebotene Kollektivleistungen.

Unwirtschaftlicher und verschwenderischer Staat

In einer dritten Ebene der Verwaltungstätigkeit steht der Staat aber in Konkurrenz mit privaten Anbietern, weil er selbst gleiche Güter oder Dienstleistungen produziert. Dies gilt zum Beispiel für eigene Druckereien, Planungsbüros, Kraftfahrzeugwerkstätten, Gärtnereien, Orchester, Reinigungs- und Reparaturbetriebe, Stadtwerke oder andere. Diese Funktionen müssen nicht in öffentlicher Form durchgeführt werden, sondern könnten auch von privaten Unternehmen auf dem Markt von den öffentlichen Körperschaften zugekauft werden.

Nach der vom Verfasser entwickelten Privatisierungsformel eines Vergleichs zwischen den Vollkosten der öffentlichen Durchführung gegenüber dem Marktpreis des privaten Angebots lassen sich die Kosten beider alternativen Durchführungsformen leicht miteinander vergleichen und hat sich herausgestellt, dass die private Durchführung dieser nichthoheitlichen wirtschaftlichen Aufgaben durch öffentliche Körperschaften im Schnitt zwischen 30 und 40 Prozent über den Marktpreisen der privaten Anbieter liegt, dass also die Privatisierung von öffentlichen Aufgaben bei gleicher Versorgung eine Kostenersparnis von 30 bis 40 Prozent – also insgesamt einen sechststelligen Milliardentrag – ausmacht.

Wenn also der Staat wirtschaftliche Leistungen selbst produziert oder dienstleistet, die die private Wirtschaft ebenfalls anbietet oder anbieten könnte, arbeitet er zu teuer, unwirtschaftlich und verschwenderisch, weil

  • öffentliche Institutionen ohne Wettbewerb für ihre öffentliche Körperschaft arbeiten, private Unternehmen aber unter dem Kostendruck des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs stehen,
  • öffentliche Betriebe nach öffentlichem Dienstrecht von öffentlichen Dienern betrieben und nach Rechtlichkeit kontrolliert werden, während Unternehmer den Kostendruck des Wettbewerbs an ihre Mitarbeiter weitergeben und nach Rentabilität kontrollieren müssen.
  • Wenn die gewünschte Leistung eines öffentlichen Betriebes nicht erfüllt wird, wird nach zusätzlichem Personal gerufen;
  • wenn dagegen ein Unternehmer seine vereinbarte Leistung nicht oder zu teuer erbringt, scheidet er aus.

Im Markt sorgt eben der Wettbewerb unter den Anbietern immer dafür, dass nur der Billigste für die beste Leistung zum Zuge kommt, während in öffentlichen Institutionen nicht der Preis, sondern die Eigenversorgung entscheidet. Minder- oder Schlechtleistung ist in der privaten Wirtschaft ein Ausschlussprinzip, im öffentlichen Bereich bestenfalls ein Korrekturanlass. Der Kostendruck zwingt Unternehmer, faule oder unfähige Mitarbeiter zu entlassen, weil er sonst selbst aufgeben muss. Im öffentlichen Sektor schützt die Mitarbeiter das öffentliche Dienstrecht selbst bei Schlechtleistung.
Die Privatisierungsabteilung des Mittelstandsinstituts Niedersachsen hat mit Hilfe der Hamerschen Privatisierungsformel tausende von Fällen bearbeitet, in denen öffentliche Institutionen nach dem Erfolg einer Privatisierung für irgendwelche öffentlichen Aufgaben gefragt haben. Es konnten zu 90 Prozent Kostensenkungsmöglichkeiten bei Privatisierungen nachgewiesen werden, zum Beispiel

  • Altenheime (trotz Erhöhung der Qualität und Sicherheit): fünf bis 15 Prozent
  • Bäder: zu 80 Prozent wesentlich billiger, zu 40 Prozent sogar Qualitätssteigerungen
  • Erschließungsaufgaben: Privatisierungsersparnis bis 30 Prozent trotz Qualitätssteigerung
  • Gebäudereinigung: durchschnittlich 134 bis 166 Prozent teurer als Privatanbieter
  • Grünflächenpflege: durchschnittlich 54,2 Prozent teurer als Marktpreise
  • Krankenhäuser: durchschnittlich Ersparnis, aber sehr unterschiedlich
  • Abfallbeseitigung: zehn bis 50 Prozent Verbilligung durch Privatisierung möglich
  • Schlachthöfe: bei 31,3 Prozent kurzfristige, bei weiteren 18,7 Prozent langfristige Haushaltsentlastung durch Privatisierung
  • Handwerksgleiche Regiebereiche: in öffentlicher Form 80 bis 112 Prozent teurer als private Handwerker.

Auf Bundesebene sind die Ersparnismöglichkeiten durch Privatisierung unter 15 Prozent, auf Länderebene bis zu 40 Prozent, bei Kommunen dagegen am höchsten mit bis zu 60 Prozent. Die meisten Kommunen haben eben mehr wirtschaftliche und gesellschaftliche als Hoheitsaufgaben und deshalb die größten Privatisierungsreserven.

Privatisierung als Wirtschaftsförderungsprogramm

Dass jedoch das Rationalisierungspotenzial der öffentlichen Körperschaften durch Privatisierung kaum oder gar nicht genutzt wird, hängt damit zusammen, dass

  • es keinen Privatisierungszwang gibt. Das Mittelstandsinstitut verlangt deshalb einen gesetzlichen Privatisierungszwang für alle öffentlich durchgeführten Aufgaben, die nicht nachweisbar billiger als der Marktpreis durchgeführt werden können
  • Widerstand der Beschäftigten und ihrer Gewerkschaften, weil sie in öffentlicher Durchführungsform bequemer und unkontrollierter leben können
  • Die öffentliche Bürokratie, welche Vorteile aus der Ausdehnung ihrer Machtbereiche, also Nachteile durch Privatisierung hätte.

Wenn wir aber den fetten Staat abschlanken und wieder effizienter machen wollen, müsste man mit der Privatisierung der hunderttausenden Leistungsbereiche anfangen, weil dies
keinen Verlust des Leistungsangebots und der Qualität dieses Angebots brächte, die Privatisierung eine Rationalisierungsreserve von mehr als 50 Milliarden Euro hat. Diese Gelder könnten anderweitig richtiger und effizienter eingesetzt oder den Bürgern erspart werden.

Ein wieder auf die Hoheitsfunktionen reduzierter Staat wäre nicht nur billiger, sondern auch kontrollierter, effizienter und aufgabengerichteter als unser jetziger für alle Welt offener Vollkaskostaat.

Privatisierung ist auch ein Wirtschaftsförderungsprogramm: Jede Privatisierung bringt einen privaten steuerzahlenden (statt vorher öffentlich steuerverzehrenden) Betrieb, wäre eines der besten Wiederaufbau- und Existenzgründerprogramme.

Aber unsere Politiker wollen ja keine Reformen. Nicht einmal da, wo sie bei gleichem Leistungsangebot Milliarden Kosten sparen könnten.
(pi-news.net)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert