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Verfassungsschutz abschaffen?

Das Märchen von der „wehrhaften Demokratie“

Von CONNY AXEL MEIER

Kann der weg? Braucht irgendjemand den Verfassungsschutz, außer den Bundes- und den Landesregierungen sowie den dort festangestellten und freiberuflichen Schnüfflern und Schreibtischtätern?

Es ist das Märchen von der „wehrhaften Demokratie“, die angeblich geschützt werden muss vor irgendwelchen, ständig wechselnden „Feinden der Demokratie“, das zur Legitimierung des Inlandgeheimdienstes herhalten muss und zur Existenzsicherung der dortigen Arbeitsplätze dient.

Das Böckenförde-Diktum
Nach dem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht, Ernst-Wolfgang Böckenförde, wurde das Diktum von 1967 benannt, das besagt: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann“. Der Staat kann eben nicht garantieren, dass er und seine Institutionen auf Dauer Teil eines tatsächlich demokratischen Staatswesen bleiben, selbst wenn der Staat sich nominell so bezeichnet.

Einmal angenommen, der anhaltende Bevölkerungsaustausch führt in ein oder zwei Jahrzehnten dazu, dass eine Zweidrittelmehrheit der künftigen Wähler sich die Einführung der Scharia und somit deren Aufnahme ins Grundgesetz als allgemein gültige Rechtsgrundlage wünschen und islamische politische Parteien die dann demokratisch errungene Macht für entsprechende Verfassungsänderungen nutzen, dann kann das kein wie auch immer gearteter „Verfassungsschutz“ verhindern, da die Bundesrepublik formal ja weiterhin ein „demokratischer Rechtsstaat“ bleibt, der Verfassungsschutz jetzt die Scharia als Teil der Verfassung schützen wird und theoretisch (!) das Grundgesetz auch wieder demokratisch geändert werden könnte.

Das Grundgesetz wurde seit seinem Bestehen immer wieder geändert und dem jeweiligen vorherrschenden Zeitgeist angepasst. Zuletzt wurde die verfassungsrechtliche Schuldenbremse durch einen bereits abgewählten Bundestag de facto abgeschafft. Selbst der Schutz der Klimareligion fand Einzug ins Grundgesetz und verhindert seitdem viele vernünftige Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaft und zur dauerhaften Erhaltung der Gesellschaft.

Mehr und mehr Stimmen im In- und Ausland warnen ungehört vor dem Abdriften in Totalitarismus und Zensur. Die Folge ist die massive Verfolgung durch die politisch missbrauchte Exekutive und durch die weisungsgebundene Justiz.

Die freiheitliche Demokratie
Die schlimmen Erfahrungen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft, die zu Millionen Kriegstoten und zum Massenmord an etwa sechs Millionen Juden sowie an weiteren Gruppen der Gesellschaft geführt haben, führten dazu, dass die Väter des Grundgesetzes auf ihrem Verfassungskonvent auf Herrenchiemsee vom 10. bis 23. August 1948 den Entwurf einer vorläufigen Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland so gestalteten, dass sich möglichst nie mehr eine Diktatur auf deutschen Boden entwickeln möge. Das Grundgesetz war damals als eine Sammlung einklagbarer Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat gedacht und sollte dieselben vor eventuellen „Übergriffen“ staatlicher Institutionen schützen.

Die Verfassungsgerichtsbarkeit hatte ursprünglich den Zweck, Gesetze und Verordnungen sowie staatliches Handeln auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu überprüfen. Dieser Rechtsweg steht theoretisch jedem Betroffenen zu und ist Teil einer freiheitlichen Demokratie.

Die liberale Demokratie
Das sollte sich schnell ändern. Im beginnenden „kalten Krieg“ und aufgrund der Abspaltung der „sowjetischen Besatzungszone“ (SBZ) durch die Sowjetunion zur sogenannten „Deutschen Demokratischen Republik“ (DDR), die ebenfalls den Begriff der „Demokratie“ im Namen führte, sprach man nunmehr abgrenzend von der bundesrepublikanischen „liberalen Demokratie“. „Die Demokratie erhielt so rechts und links politische Leitplanken, deren Berührung unweigerlich zu Parteiverboten (SRP 1952 und KPD 1956), und gesellschaftlicher Ausgrenzung im Namen der „Demokratie“ führte.

Die Demokratie wurde politisch „liberal“ eingehegt. Das war nur der Anfang. Wer widersprach, dem wurde empfohlen: „Dann geh doch nach drüben“. Manche Hard-Core-Stalinisten taten es sogar, wie zum Beispiel die Pfarrersfamilie Kasner mit ihrer Tochter, der späteren FDJ-Funktionärin und noch späteren Bundeskanzlerin Angela Merkel. Nur die Gegenrichtung war versperrt.

Die gelenkte Demokratie
Der Übergang von der liberalen Demokratie zur gelenkten Demokratie geschah fast unmerklich. Mit der Einführung des „Ersten Deutschen Fernsehens“ wurde die Berichterstattung und die öffentliche Meinung weitgehend monopolisiert. Die journalistischen Freiheiten einzelner Akteure waren der Regierung dennoch zuviel. Die Spiegel-Affäre im Jahr 1962 ging für die Adenauer-Regierung gründlich in die Hose und der Einfluss der Bundesregierung auf das 1963 neu gegründete „Regierungsfernsehen ZDF“ blieb für damalige Verhältnisse hinter den Erwartungen der Herrschenden zurück. Die Friedensbewegung der 80er-Jahre wurde medial mal positiv, mal negativ „eingeordnet“. Immerhin kamen noch beide Seiten zu Wort.

Im Vergleich zum DDR-Fernsehen herrschte im Westen noch weitgehend Meinungspluralität und Redefreiheit. Die gelenkte Demokratie wurde von den beiden Machtblöcken der Christdemokraten und der Sozialdemokraten definiert und aufgeteilt. Das hielt so bis hinein in die Wiedervereinigung des Landes bzw. des Anschlusses der ehemaligen DDR, je nach persönlichem Empfinden. Nur der aufkommende Terrorismus der RAF führte zu neuen freiheitsbeschränkenden Terrorgesetzen, deren Anwendung zu heutigem Justizversagen führen, wie zum Beispiel die unsäglichen Endlosprozesse mit Daueruntersuchungshaft angeblicher „Rollatorputschisten“ bis hin zu derem absehbaren Ableben in Haftanstalten.

Die autoritäre Demokratie
Mit dem Einzug der DDR-Stacheldrahtsozialisten in den Bundestag, die sich rhetorisch als Vertreter der „Ossis“ inszenierten, im Herzen aber Kommunisten waren und sind, veränderten sich auch die anderen Parteien und nahmen autoritäre Züge an. Waren die „Grünen“ in ihrer anarchistischen Entstehungsphase Pazifisten und Umweltschützer, so sind sie heute das krasse Gegenteil und bilden zusammen mit CDU/CSU, SPD, Linken und den Resten der FDP einen ökosozialistischen Parteienblock analog zu den Blockparteien der untergegangenen DDR.

Grundsätzliche Politikwechsel können so nicht mehr stattfinden. Meinungsunterschiede dürfen nur noch innerhalb des ökosozialistischen Grundkonsenses diskutiert werden. Das gesamte politische Koordinatensystem erhielt eine gefährliche linke Schlagseite. Konservative, libertäre, patriotische und identitäre Positionen fanden im erwünschten politischen System keinen Platz mehr und wurden durch einen steuergeldfinanzierten autoritären „Kampf gegen Rechts“ unterdrückt, verfolgt und bestraft.

Die totalitäre Demokratie
Die freiheitsfeindliche Fratze der nunmehr ins Totalitäre abgedrifteten Demokratie zeigte sich mit der Gründung der AfD seit 2013 deutlich. Anstatt eine in demokratischen Systemen anderer Länder normale politische „Rechte“ als Teil einer funktionierenden Demokratie anzuerkennen und sich mit ihr politisch auseinanderzusetzen, wurde die AfD von Anfang an als gefährlicher Gegner betrachtet, den es zu vernichten gilt. Nicht die politische Auseinandersetzung mit den Positionen der Partei stand im Mittelpunkt des Umgangs mit der AfD, sondern die organisierte Verleumdung durch die nunmehr zu Propagandaorganen der Blockparteien mutierten Massenmedien, die teilweise auch noch mit Zwangsgebühren finanziert sind. Die Ausgrenzung der Partei aus dem Parteienblock durch die Errichtung einer „Brandmauer“ und deren vorsätzliche Benachteiligung bei der Besetzung von parlamentarischen Ämtern und Ausschüssen, durch angewiesene Kontaktverbote, Rufschädigungen, Lügengeschichten und sonstige Schikanen wurde zur Regel.

Millionensummen an steuergeldfinanzierten Förderungen für Pseudo-NGOs, die ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden, auch Antifa- Gruppen unterstützen, die AfD-Veranstaltungen gewaltsam zu verhindern suchen, deren Plakate abreißen, deren Mitglieder doxen, ihr Eigentum beschädigen und ihre Familien bedrohen, ersetzen den politischen Wettbewerb. Wenn Gewalt zum anerkannten politischen Instrument der Regierenden zur Bekämpfung der Opposition wird, ist das weder demokratisch, noch gesellschaftlich zu akzeptieren und bedeutet das Ende des Rechtsstaates in seiner bisherigen Form.

„UnsereDemokratie“
Seit einigen Jahren haben die Blockparteien selbst erkannt, dass sie die Demokratie im herkömmlichen Sinne abgeschafft haben. Warum sonst sprechen sie nicht mehr von Demokratie, sondern in ihren Reden und in ihren Publikationen nur noch von „UnsererDemokratie“, in Abgrenzung zu der von ihnen als „undemokratisch“ behaupteten AfD? Das ist blanke Polemik und hat dennoch System. Den politischen Gegner als „Feind“ und nicht als Wettbewerber zu behandeln, führt zwangsläufig dazu, dessen Verbot zu fordern und voranzutreiben. Genau das tun sie unablässig, wohl wissend dass die US-Administration ihnen das nicht ohne Konsequenzen durchgehen lässt. Nicht weil die Argumente der AfD falsch wären, sondern weil sie das Monopol auf die Wahrheit beanspruchen und Widerspruch nicht geduldet wird.

Über die Themen Islamisierung, Migration, Gender, Klima, Krieg, Corona, Energie, Stadtbild, Zensur und innere Sicherheit dürfen nur noch die Narrative der Blockparteien als absolute „Wahrheit“ gelten. Kritik an der Sichtweise der Regierung ist verboten und Scherze über Politiker der Blockparteien dürfen auch nicht mehr gemacht werden. Da sei die politische Staatsanwaltschaft vor, die wegen Majestätsbeleidigung nach §188 StGB und angeblicher „Volksverhetzung §130 StGB mit Hausdurchsuchungen und Geld- sowie Gefängnisstrafen droht. Steuergeldfinanzierte Petzportale zur Meldung mißliebiger Kommentare bei den Strafverfolgungsbehörden beschützen „UnsereDemokratie“ zusätzlich gegen die „falschen Meinungen“, auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze.

Sinan Selen stuft AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein
Der frühere Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), Hans-Georg Maaßen (damals CDU), hatte sich aus prinzipiellen Gründen geweigert, konkurrierende Parteien zum Gegenstand geheimdienstlicher Aktionen zu machen, solange sie keinen Staatsstreich planen. Er wurde durch einen willfährigeren Nachfolger, Thomas Haldenwang (CDU), ersetzt, der wunschgemäß die AfD zum „Verdachtsfall“ erhob. Das Ergebnis war eine Verdoppelung der AfD-Wahlergebnisse. Selbst das von der Bundesregierung mit Hilfe des linksextremen halbstaatlichen Pseudo-Geheimdienstes „correctiv“ medial flächendeckend in die Welt gesetzte Märchen von der Potsdamer „Wannseekonferenz“ zur „Deportation deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund“ und den daraufhin von einer belogenen und aufgehetzten, angeblichen „Zivilgesellschaft“ organisierten Massen-Demonstrationen, änderte daran auf Dauer nichts. Die AfD blieb stabil.

Die letzte Patrone hat die rotgrüne Scholz-Regierung dann am vorletzten Tag ihrer Regierungszeit verschossen, als die scheidende Innenministerin Nancy Faeser, die vorher schon zeitweise in gesetzwidriger Weise und letztlich auch erfolglos das regierungskritische „Compact“-Magazin von Jürgen Elsässer verboten hatte, mit Hilfe des damals stellvertretenden Verfassungsschutzpräsidenten, Sinan Selen, die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen ließ und dafür eine willkürliche, lächerliche Zitatesammlung als angebliches „geheimes“ Gutachten zur Grundlage eines kommenden Parteiverbots machte. Zum Dank dafür wurde er in der Folge zum Präsidenten des BfV ernannt. Dort sitzt er noch heute. Diese durchschaubare Farce war dann sogar den meisten Propagandamedien zuviel, als dass sie das Gutachten inhaltlich großartig thematisiert hätten.

Diese Woche gab nun das Verwaltungsgericht Köln einer einstweiligen Verfügung statt, die von der AfD schon im Mai 2025 beantragt wurde. Sie gab der Klägerin in vollem Umfang recht (PI-NEWS berichtete). Das BfV darf bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr behaupten, die AfD wäre „gesichert rechtsextrem“. Eine Ohrfeige für diese mittlerweile überflüssige Behörde und die Bundesregierung, die sich nun wohl die Beantragung eines Parteienverbotes beim Bundesverfassungsgericht abschminken kann. Der BfV-Präsident Selen dürfte kaum noch zu halten sein, nachdem seine Ex-Chefin Nancy Faeser nicht mehr im Amt ist.

Solch einen Verfassungsschutz brauchen die Bürger nicht
Man sollte sich aber nicht zu früh freuen. Nichts ist vorbei! Der thüringische Franktionsvorsitzende der AfD, Björn Höcke, kommentiert das Urteil zugunsten der AfD auf seinem Telegram-Kanal wie folgt:
Ist die Kölner Entscheidung ein Grund zum Feiern? Nein. Daß es überhaupt so lange gedauert hat, zeigt, wie schwer sich die Justiz damit tut, Selbstverständlichkeiten festzustellen. Der Antifa-Schnipselreport von Frau Faeser belegte bereits: Unsere Gegner haben nichts in der Hand, was eine angebliche „Verfassungsfeindlichkeit“ belegen könnte. Und was tun die Richter? In Teilen liest sich ihr Beschluß eher wie ein Hausaufgabenzettel für den VS, um beim nächsten Mal vom Verdacht zur „Gewißheit“ zu kommen.

Beunruhigend ist auch die unverhohlene Aufforderung zum heimlichen Ausspitzeln. Das Gericht verengt die Meinungsfreiheit im Bereich islamkritischer Sichtweisen für AfD-Mitglieder drastisch und mißachtet den Kontext von Äußerungen. Es legt an die Einstufungen von Oppositionsparteien niedrigere Anforderungen an als bei Regierungsparteien. Und das, obwohl klar ist, daß eine Demokratie in erster Linie durch jene gefährdet ist, die über die Machtpotenziale des Staates (weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, Geheimdienst, Polizei, Militär) verfügen können. Und tatsächlich bedroht nicht der herbeiphantasierte Oppositionsextremismus unser Land, sondern regierungsextremistisches Handeln (Energiewende, Deindustrialisierung, Migration, Coronamaßnahmen, aggressive Außenpolitik).

Die hunderttausende von Euro, die die Partei ausgeben mußte, um zumindest zeitweise „Recht“ zu bekommen, will ich weiter gar nicht thematisieren… Die Bundesrepublik Deutschland ist 2026 faktisch ein Obrigkeitsstaat neuen Typs. Würde die Opposition doch noch verboten, wäre sie eine offene Diktatur.

Dem ist nichts weiter hinzuzufügen. Der Verfassungsschutz muss weg.
(pi-news.net)

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