Springe zum Inhalt

Bedingt wählbar

Demokratiefreie EU = 0 Punkte - Kommunalwahl = pandemisch belastet

(gh) - Was war los in den letzten fünf Jahren mit dem Hauptorgan der Gemeinde? Schlug  Herz Hirn oder verdaute der Bauch den Gemeinderat, bevor er nur Pieps sagen konnte? In einer Herrschaft des Unrechts, der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer wusste im Februar 2016 noch, wovon der sprach, woran sich der folgende Bundesinnenminiszter Horst Seehofer aber nicht mehr erinnerte. Gesetze sind geduldig. Wo kein Kläger und Kontrolleur, können Bürgermeister, Landräte allesmachen, was ihnen Land,Bund und EUdSSR anordnen.

Blass ist alle Theorie: Gemeindeordnung BW.

"§1
Begriff der Gemeinde - (1) Die Gemeinde ist Grundlage und Glied des demokratischen Staates.
(2) Die Gemeinde fördert in bürgerschaftlicher Selbstverwaltung das gemeinsame Wohl ihrer Einwohner und erfüllt die ihr von Land und Bund zugewiesenen Aufgaben.
(3) Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers.
(4) Die Gemeinde ist Gebietskörperschaft."

Gemeinderat

§ 24
"Rechtsstellung und Aufgaben

(1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

(2) Der Gemeinderat entscheidet im Einvernehmen mit dem Bürgermeister über die Ernennung, Einstellung und Entlassung der Gemeindebediensteten; das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit bei einem Arbeitnehmer sowie für die Festsetzung des Entgelts, sofern kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrags besteht. Kommt es zu keinem Einvernehmen, entscheidet der Gemeinderat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Anwesenden allein. Der Bürgermeister ist zuständig, soweit der Gemeinderat ihm die Entscheidung überträgt oder diese zur laufenden Verwaltung gehört. Rechte des Staates bei der Ernennung und Entlassung von Gemeindebediensteten, die sich aus anderen Gesetzen ergeben, bleiben unberührt.

(3) Eine Fraktion oder ein Sechstel der Gemeinderäte kann in allen Angelegenheiten der Gemeinde und ihrer Verwaltung verlangen, dass der Bürgermeister den Gemeinderat unterrichtet. Ein Viertel der Gemeinderäte kann in Angelegenheiten im Sinne von Satz 1 verlangen, dass dem Gemeinderat oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt wird. In dem Ausschuss müssen die Antragsteller vertreten sein.

(4) Jeder Gemeinderat kann an den Bürgermeister schriftliche, elektronische oder in einer Sitzung des Gemeinderats mündliche Anfragen über einzelne Angelegenheiten im Sinne von Absatz 3 Satz 1 richten, die binnen angemessener Frist zu beantworten sind. Das Nähere ist in der Geschäftsordnung des Gemeinderats zu regeln".

Noch Fragen? Ach ja, der Bürgermeister, Lieblingskind des femininen Lokaljournalismus, das ist der mit 99,9 Prozent Bockmist nach Martin Hecht, aufgewachsen dort, wo einst die Römer hausten undman sich für die älteste Stadt Baden-Württembergs hält. Wau!

§ 43
"Stellung im Gemeinderat
(1) Der Bürgermeister bereitet die Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse vor und vollzieht die Beschlüsse.

(2) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderats widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind; er kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung gegenüber den Gemeinderäten ausgesprochen werden. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleichzeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spätestens drei Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch der neue Beschluss gesetzwidrig, muss er ihm erneut widersprechen und unverzüglich die Entscheidung der Rechtsaufsichtsbehörde herbeiführen.

(3) Absatz 2 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch beschließende Ausschüsse gefasst werden. In diesen Fällen hat der Gemeinderat auf den Widerspruch zu entscheiden.

(4) In dringenden Angelegenheiten des Gemeinderats, deren Erledigung auch nicht bis zu einer ohne Frist und formlos einberufenen Gemeinderatssitzung (§ 34 Abs. 2) aufgeschoben werden kann, entscheidet der Bürgermeister an Stelle des Gemeinderats. Die Gründe für die Eilentscheidung und die Art der Erledigung sind den Gemeinderäten unverzüglich mitzuteilen. Das Gleiche gilt für Angelegenheiten, für deren Entscheidung ein beschließender Ausschuss zuständig ist.

(5) Der Bürgermeister hat den Gemeinderat über alle wichtigen die Gemeinde und ihre Verwaltung betreffenden Angelegenheiten zu unterrichten; bei wichtigen Planungen ist der Gemeinderat möglichst frühzeitig über die Absichten und Vorstellungen der Gemeindeverwaltung und laufend über den Stand und den Inhalt der Planungsarbeiten zu unterrichten. Über wichtige Angelegenheiten, die nach § 44 Abs. 3 Satz 3 geheim zu halten sind, ist der nach § 55 gebildete Beirat zu unterrichten. Die Unterrichtung des Gemeinderats über die in Satz 2 genannten Angelegenheiten ist ausgeschlossen".

Soweit die Theorie. Die Praxis sieht ganz anders aus. Da Politik in Deutschland nicht mehr durch eine irgendwie geartete Presse kontrolliert wird, gilt das Gesetz des Stärkeren bzw. jener, die sich dafür halten. Frei nach dem Drehbuch einer Diktatur, sie nennen sie Demokratie mit Menschenrechten. Beschrieben u.a. von Gaddafi und Mao. Wehe dem, der sich anderer Meinung oder gar der eigenen bedient, falls sie von gängiger Ideologie abweicht.

Lenin von der Gäubahn hat da keine Chance mit seinem Einwand: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Nichts geht über den deutschen Führerkult. Während nun die Parteien und Vereine, das sind die, welche das Land regieren, während die anderen ihr Auskommen mit Einkommen haben, gerade wieder ihre Listen zusamenstellen für das, was sie für eine Kommunalwahl halten, damit  fünf Jahre wieder Ruhe herrscht, verschont propagandagewordene Presse die Öffentlichkeit mit Berichten über das, was in den vergangenen fünf Jahren war und wiederholt werden sollte, dabei ist gar nichts geschehen. Niemand hat gebohrt, als eine kommunalpolitische Diktatur den Bürgern auf den Zahn fühlte mit einer hysterisch aufgesetzten mehrjährigen politischen Pandemie mit Aus- und Einsperren und Hatz und Hetze selbst auf Spaziergänger.

Nun wollen alle wieder- oder neugewählt werden, weil es in ihrer Demokratie so schön kuschelig ist und Bürgermeister wie Landräte sich selbst ungestört zum Hauptorgan transplantiert haben in ihren Ämtern und sich allein zum Volk erklären, das sich mal ein Grundgesetz gegeben hat und noch ein paar andere Ordnungen, wobei es sich nur um Missverständnisse handeln kann. Wer sich nun wie Sauerbier zur Wahl anbietet, manchmal ähnlich den außerirdischen  Ufo-Kohlköpfen von Louis de Funès, Kompetenz stört, muss hinzufügen: bedingt wählbar. Noch fehlt das Großreinemachen nach dem Demokratiemissverständnis mit Corona. Der Wähler ist zwar Kunde, aber nicht König.

Dann wäre da noch was. Die Verpflichtung eines Gemeinderats - "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der  XXX gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu
fördern".  Und der Amtseid eines Bürgermeisters: "Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde XXX gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern". Abgelegt und dann oft nicht wiedergefunden.  Viele, viele Omas und Opas in der Kommunalpolitik, aber von Courage wenig  Spur.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert