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Ein Schandurteil

Das war in Halle nicht das letzte politische Tribunal „im besten Deutschland aller Zeiten“

Von WOLFGANG HÜBNER

Sollen wir erleichtert sein, dass Björn Höcke vom Landgericht in Halle „nur“ zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde? Sollen wir dankbar dafür sein, dass er weiter wählbar ist und Spitzenkandidat der AfD in Thüringen bleiben kann? Sollen wir loben, dass das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts auf Gefängnis mit Bewährung nicht gefolgt ist? Hat uns der Prozessverlauf davon überzeugt, keinem politischen Tribunal, sondern einem ganz normalen Strafverfahren beigewohnt zu haben? Mitnichten! Viermal Nein!

Selbstverständlich war das Verfahren, von der Anzeige bis zum Urteil, nichts anderes als eine juristisch verbrämte politisch motivierte Verfolgung eines missliebigen, von den herrschenden Kreisen besonders verhassten, aber auch gefürchteten Politikers einer ebensolchen Partei. Wenn dem Antrag des sich wie ein Antifa-Aktivist aufführenden Staatsanwalts nicht in Gänze gefolgt wurde, dann nur deshalb, weil es vorerst nicht ratsam gewesen wäre, Höcke zum politischen Märtyrer zu machen und so auch das Wahlergebnis der nahenden Landtagswahl riskant zu beeinflussen.

Tatsache ist aber: Björn Höcke wurde für schuldig befunden und muss 13.000 Euro für drei Wörter bezahlen, denen eigentlich jeder Politiker in Deutschland verpflichtet sein müsste. Wer dagegen sagt „Nie wieder Deutschland“ oder „Deutschland ist scheiße“, wird unter den gegebenen Umständen niemals vor Gericht landen oder gar Strafgeld dafür entrichten müssen. Und wer als Nachgeborener, und sei er auch Geschichtslehrer wie Höcke, hat die Pflicht zu wissen, was die SA vor 90 Jahren anmaßend auf ihrem Dienstdolch eingraviert hatte?

Ebenso lang ist es übrigens her, dass kurz nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten im Jahr 1933 der 1. Mai erstmals zum arbeitsfreien gesetzlichen Feiertag gemacht wurde. Mir sind keine Proteste oder gar Strafverfahren bekannt, in denen das zum Problem gemacht worden wäre. In einem Staat, der sich seines Schuldkults rühmt, den er immer wieder als Waffe gegen das eigene Volk einsetzt, ist das schon verwunderlich.

Nicht verwunderlich hingegen ist es, dass sich Höcke als „politisch Verfolgter“ fühlt. Im Klartext: Was denn sonst?! Und es ist keinem Zufall geschuldet, wenn die extrem Höcke-feindliche FAZ das Urteil schon zehn Stunden vor der Verkündung verbreitet. Bei politischen Prozessen ist sowas nämlich keineswegs unüblich. Dessen können wir gewiss sein: Das war in Halle nicht das letzte politische Tribunal „im besten Deutschland aller Zeiten“.
(pi-news.net)

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Damals eine SPD-Parole – heute strafbar
Von MANFRED ROUHS
Die SPD der 1920er-Jahre sah sich dem Verdacht ausgesetzt, eine Bande „vaterlandsloser Gesellen“ zu sein. Dem stellte sich nicht nur, aber auch das 1924 in Magdeburg gegründete „Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold“ entgegen, die erfolgreichste sozialdemokratisch geprägte Massenorganisation der Weimarer Republik mit zweitweise bis zu drei Millionen Mitgliedern. Das SPD-„Reichsbanner“ trat an unter einer ganz bestimmten Losung. Wie die lautete, erläuterte nach verbandsinternen Veränderungen in einem offenen Brief an den Bundesvorstand der Organisation der SPD-Politiker Otto Hörsing, der gleichzeitig Gründer und langjähriger Bundesvorsitzender des „Reichsbanners“ war: „Diese innerorganisatorische Maßnahme bedeutet keine Veränderung in der Zielsetzung unseres Bundes. Es bleibt bei unserer alten Parole: Nichts für uns – alles für Deutschland!“ Tatsächlich kupferte die SA die Parole ab und ließ sie auf ihre Dolche gravieren. Das „Reichsbanner“ existiert bis heute als eingetragener Verein, in dem vor allem konservative Sozialdemokraten organisiert sind. Die Organisation hat gute Kontakte zur Bundeswehr. Eine Distanzierung des heute bestehenden Vereins von den historischen Losungen des „Reichsbanners“ ist bislang nicht bekannt geworden. Der Rechtsanwalt und Publizist Ansgar Neuhof schreibt mit Bezug auf das „Reichsbanner“: „Die zeitgenössischen Quellen belegen, dass die Parole ‚Alles für Deutschland‘ eine sozialdemokratische war. Von Bedeutung ist dabei, dass die Quellen zeigen, dass die Parole eine solche der Organisationen selbst war. Es waren also nicht einfach ‚nur‘ eigene Worte der Verwender. Dies widerspricht der vielfach aufgestellten Behauptung, es habe sich schon seit Anfang oder Mitte der 1920er Jahre um eine Parole der SA gehandelt. Es gibt nicht den geringsten Anlass, anzunehmen, dass die Sozialdemokraten Hörsing und Höltermann und die SPD bzw. SPD-nahen Organisationen und deren Zeitungen ausgerechnet eine Parole der SA verwendet haben könnten.“
(pi-news.net)

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