Staatliche Transfers und Zuschüsse auf 100 Milliarden Euro gestiegen
WIESBADEN – 100,1 Milliarden Euro der laufenden Gesundheitsausgaben von 488,7 Milliarden Euro in Deutschland wurden im Jahr 2022 über staatliche Transfers und Zuschüsse finanziert. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 21,7 % oder 17,9 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2021. Gegenüber 2019 haben sich staatliche Transfers und Zuschüsse während der Corona-Pandemie damit nahezu verdoppelt (+91,1 %). Ihr Anteil an den laufenden Gesundheitsausgaben erhöhte sich in diesem Zeitraum von 12,9 % auf 20,5 %. 2021 hatte der Anteil bei 17,6 % gelegen.
Ursächlich für den Anstieg bei den staatlichen Transfers und Zuschüssen waren auch im dritten Corona-Jahr direkte und ergänzende Bundeszuschüsse zur Bekämpfung der Pandemie. So (re-)finanzierte der Bund über den Gesundheitsfonds im Jahr 2022 unter anderem 21,4 Milliarden Euro für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, Schutzmasken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung, Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung und für Aufwendungen in Corona-Impfzentren.
Daneben leistete der Bund zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung einen Zuschuss in Höhe von 14,0 Milliarden Euro.
Im Bereich der sozialen Pflegeversicherung stellte der Staat zur Pandemiebekämpfung 2,7 Milliarden Euro aus Bundesmitteln bereit. Weitere 1,0 Milliarden Euro flossen als pauschale Beteiligung an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung.
Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung weiterhin wichtigste Finanzierungsquelle
292,4 Milliarden Euro laufende Gesundheitsausgaben in Deutschland finanzierten sich im Jahr 2022 über Sozialversicherungsbeiträge. Sie bildeten mit einem Anteil von 59,8 % an den laufenden Gesundheitsausgaben von 488,7 Milliarden Euro weiterhin deren wichtigste Finanzierungsquelle. Gegenüber 2021 fiel der Anteil jedoch um 1,6 Prozentpunkte. Mit 116,4 Milliarden Euro (23,8 %) finanzierten im Jahr 2022 die Arbeitgeber über ihre Sozialversicherungsbeiträge den größten Teil der laufenden Gesundheitsausgaben, gefolgt von den Beiträgen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit 114,6 Milliarden Euro (23,5 %). Die sonstigen Sozialversicherungsbeiträge (zum Beispiel Krankenversicherungsbeiträge, die von den Rentenversicherungsträgern für Rentnerinnen und Rentner gezahlt werden) deckten mit 61,4 Milliarden Euro 12,6 % der laufenden Gesundheitsausgaben ab.
Eine weitere Säule der Finanzierung der laufenden Gesundheitsausgaben bildeten die sonstigen inländischen Einnahmen (zum Beispiel Zahlungen der privaten Haushalte für ambulante und stationäre Pflege) mit einem Volumen von 58,9 Milliarden Euro (12,0 %). Gegenüber 2021 waren dies 4,9 % weniger. Hierfür waren insbesondere die seit Anfang 2022 geltenden Regelungen zur Bezuschussung des pflegebedingten Eigenanteils für vollstationäre Pflege sowie Umsatzrückgänge im Gesundheitshandwerk ursächlich. Durch Pflichtprämien, etwa für die private Krankheitsvollversicherung, finanzierten sich 31,1 Milliarden Euro (6,4 %) der laufenden Gesundheitsausgaben, durch freiwillige Prämien beispielsweise für Krankenzusatzversicherungen 6,2 Milliarden Euro (1,3 %).
Methodische Hinweise:
Die vorgestellten Ergebnisse der Finanzierungsrechnung ergänzen die Gesundheitsausgabenrechnung. Die Finanzierungsrechnung zeigt, wie sich die einzelnen Träger der Gesundheitsausgaben finanzieren. Beide Berechnungen folgen dem internationalen Konzept des „System of Health Accounts“. Für die Finanzierungsrechnung werden die einzelnen Einnahmen direkt oder indirekt über Schlüssel den Ausgabenträgern und Finanzierungsarten zugeordnet. Dabei werden die Einnahmen in Abhängigkeit der Ausgaben betrachtet und diesen gleichgesetzt. Insofern erfasst die Finanzierungsrechnung keine Defizite oder Überschüsse. Die hier ausgewiesenen laufenden Gesundheitsausgaben umfassen die gesamten Gesundheitsausgaben ohne die Investitionen. Über die gesamten Gesundheitsausgaben im Jahr 2022 in Deutschland einschließlich einer Schätzung für das Jahr 2023 informiert die Pressemitteilung Nr. 167 vom 25. April 2024.
(Statistisches Bundesamt)