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Kundendienst

Wie sicher ist unser Vermögen bei einer Bank?

Von PROF. EBERHARD HAMER

Unsere Währung liegt in der Hand und in der Willkür unseres Bankensystems. Das beginnt mit der Europäischen Zentralbank, der Herrin über den Euro und die Euro-Noten. Die von ihr ausgegebene Bargeldmenge beträgt nach amtlicher Statistik fast 30 Milliarden Banknoten mit Gegenwert von 1,57 Billionen Euro und 148 Milliarden Münzen mit einem Gegenwert von 33,5 Milliarden Euro.

In Europa hat sich aber die Gesamt-Euro-Menge seit 2002 versiebenfacht auf über 1,5 Billionen Euro Wert. Davon hat Deutschland eine Geldmenge von 3848 Milliarden Euro.

Geldmengenpolitik macht jetzt nicht mehr die Bundesbank. Diese stand unter dem gesetzlichen Soliditätszwang zur Geldwertneutralität, die Geldmenge nur der wachsenden und sinkenden Gütermenge anzupassen, um Inflation oder Deflation zu vermeiden. Die EZB dagegen ist inzwischen durch politische Beherrschung sowie durch immune Vorstände total korrumpiert und weitet die Geldmenge ständig nach den politischen Vorgaben insbesondere der EU-Kommission aus, z.B. mit Kreditvergabe von ca. drei Billionen Euro an die EU, obwohl letztere keine Finanzunion sein soll, keine eigenen Steuereinnahmen und damit auch keine Rückzahlungsmöglichkeiten hat, wenn ihr nicht Mitgliedsländer dafür Geld geben (was nicht mehr möglich ist) und die deshalb seit der ebenfalls korruptionsumstrittenen von der Leyen keinerlei Schuldenhemmungen mehr kennt, sogar enteignetes russisches Vermögen willkürlich zur Bezahlung des Ukraine-Kriegs oder für sich selbst unterschlagen will.

Die umlaufende verfügbare Geldmenge (M1) hat sich ab 2000 von 1,9 Mrd. Euro auf 10,2 (2021) bereits verfünffacht. Die EZB hat also mehr als zehn Billionen Verbindlichkeiten gegen andere Banken oder gegen Anleihegläubiger. Diese „Vermögensbestände“ sind aber – weil nach politischen und nicht nach Bankregeln gegeben – ebenso dubios wie die „Bonität“ der meisten europäischen Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission. Sie sind nur deshalb noch nicht abschreibungsreif, weil die Haftung aller einzelnen überschuldeten Staaten politisch wegen der Gesamthaftung aller Staaten in Europa und für die EU willkürlich als „sicher“ gilt.

Der private Geldbestand ist so sicher wie die Schulden der Banken
Privat werden immer noch etwa 60 Prozent unserer privaten Ausgaben mit Bargeld bezahlt. Im Unterschied zur Banküberweisung wird Bargeld (Münzen, Scheine) per Hand weitergegeben und ist deshalb das am stärksten anerkannte, reale Zahlungsmittel.

Anders ist es mit den Bankkonten. Was ich als Privatperson oder Firma auf meinem Konto bei der Bank habe, ist nur ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Kunden und der Bank, nur ein Anspruch auf Rückzahlung meines Guthabens, sehe ich nur als Ziffer.

Wie sicher sind Wertpapiere bei der Bank?
Immer wenn ich meiner Bank Teile meines Vermögens anvertraue, habe ich das Besitzrecht aus der Hand gegeben und nur noch Rückgabeansprüche aus dem Eigentumsrecht. Diese aber können bestritten, verweigert oder aufgerechnet werden, wobei der Kunde immer in der schlechteren Beweisposition ist: Er muss gegen die Bank beweisen, dass er den Anspruch hat.

Die Bank ist heute – selbst wenn sie vertrauenswürdig ist –, nicht einmal immer auf der Seite ihres Kunden, weil sie auch als öffentliches Hilfsorgan gegen den Kunden benutzt wird:

– Die Finanzämter haben freien Einblick in den Kontostand und verfügen einseitig durch Beschlagnahme oder Abbuchungen darüber.
– Auch die Sozialkassen greifen bei Abrechnungsfehlern, bei streitigen Positionen oder vermeintlichen Mehransprüchen gegen den Kunden rücksichtslos auf dessen Konten zu (Pfändung), zumal ihnen die Bank jederzeit den Kontostand öffnen muss.
– Bei größeren Überweisungen muss die Bank nach dem Geldwäschegesetz Zahler und Empfänger überprüfen, woher das Geld kommt und wohin es geht. So kann also der Kunde nicht mehr unzensiert über sein Konto verfügen. Jedes Finanzinstitut musste einen Geldwäschebeauftragten mit umfangreichen Vollmachten dafür einsetzen.
– Das Bankgeheimnis ist zudem dadurch aufgehoben, dass im Bundesamt für Steuern alle Konten, Depots, Schließfächer u.a. registriert sind. Mehrere hunderttausend Konten werden aktuell überwacht und online Kontenüberprüfungen durch diverse Behörden durchgeführt.
– Seit 2021 verlangen das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, dass jede Bareinzahlung mit Herkunft belegmäßig nachgewiesen werden muss. Das gilt auch für Goldverkäufe über 2500 Euro.
– Auch die eingeführte Telefon- und Internetüberwachung registriert den Verkehr zwischen Bank und Kunden.
– Mit der Einführung des Zensusgesetzes werden nun auch umfassende Auskünfte über die persönlichen Lebensumstände (Volks- und Immobilienzählung) erhoben, die den Behörden zur Durchleuchtung der Bürger zur Verfügung stehen.
– England und Frankreich haben schon zweimal das deutsche Vermögen weltweit geraubt, die USA und EU nun wiederum 220 Milliarden Euro Werte des russischen Staates und der russischen Bürger beschlagnahmt – also enteignet – und sind dabei, dieses entweder für die Ukraine oder für eigene Zwecke zu unterschlagen. Internationale Guthaben sind also noch gefährdeter als nationale.

An sein der Bank geliehenes Geld kommt der Kunde also nur zurück, wenn nicht nur die Bank, sondern alle öffentlichen Stellen und Ämter ihre Zustimmung dazu geben.

Der Wertpapierbesitz durch die Banken
Wer durch seine Bank Wertpapiere (Aktien, Renten u.a.) erwirbt und ihr zur Aufbewahrung überlässt, hat doppelten Besitzverlust: Die Bank bleibt nur mittelbarer Besitzer, lässt die Wertpapiere nämlich von Depotbanken irgendwo im In- und Ausland verwalten, von denen sie nur eine Bestätigung bekommt, dass bestimmte Aktien oder andere Papiere von ihr stammen. Das Eigentum des Kunden ist deshalb in doppelter Gefahr: Nicht nur die Bonität der heimischen Bank, sondern auch die der ausländischen Depotbank ist Voraussetzung dafür, dass der Kunde überhaupt noch sein Wertpapiereigentum hat und seinen Besitz zurückerlangen kann. In den meisten Fällen wissen die Kunden aber überhaupt nicht, wo und wie die angeblich ihm gehörenden Aktien oder Rentenpapiere lagern – meist irgendwo im Ausland mit zusätzlichem Risiko.

Die Crash-Forschung rechnet schon lange mit einem Finanzcrash des immer anfälliger werdenden Schuldenturms, an dem die Banken als Hauptkreditgeber beteiligt sind. Wenn – wie in der Immobilienkrise – die Werte der Depot-Papiere schmelzen oder verschuldete Staaten ihre Anleihen nicht mehr bedienen können, fällt der Schuldenturm zusammen und unter ihm auch die beteiligten Banken und deren Guthaben. Dann bleiben die Eigentums- bzw. Herausgabeansprüche der Bankkunden Fiat-Geld – nur noch dubiose Ansprüche.

Zwar hat die Bundesregierung zur Beruhigung ihrer Kreditgläubiger eine Haftung von 100.000 Euro pro Bank zugesagt; würde aber ein Crash kommen, würde diese Gesamthaftung nur für eine einzige Bankinsolvenz reichen. Die Einlagesicherung ist nämlich nur in Form einer GmbH geführt, also mit sehr begrenzter Haftung.

Im Übrigen werden durch das Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) die Bankkunden bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder gar Abwicklung seit 2014 an den Verlusten beteiligt. Die Kunden könnten also trotz Staatshaftung ihre Bankguthaben dennoch teilweise oder ganz verlieren.

Dieser Verlust droht auch beim Zusammenbruch internationaler Bankkredite, weil die Banken ihre Grundpfandrechte und Anleihen in großen Paketen an internationale Banken weiterverkaufen und der Bankkunde dann nicht einmal weiß, wer sein Gläubiger ist.

Aber selbst wer sein Gold und seine Wertsachen einem Bankschließfach anvertraut, weiß nicht, ob er diese wiederbekommt. Sie werden nämlich im Crash- oder Erbfall vom Finanzamt kontrolliert und stehen mithin dem Zugriff des Staates ständig zur Verfügung.

Und wenn das Digitalgeld kommt?
Wenn das Eigentumsrecht durch Besitzabgabe von Vermögenswerten an eine Bank bereits heute zu einem vielfältig problematischen Rückgabeanspruch gemindert ist, wollen die Europäischen Zentralbanken das Bargeld ganz abschaffen und nur noch digitalen Finanzverkehr einführen.

Dazu wurden bisher schon die Höhen der Banküberweisungen reduziert und die größeren Banknotenscheine (500 Euro) eingezogen. Die EU-Kommission, die internationale Hochfinanz und die von ihr beherrschten Zentralbanken wollen das Bargeld abschaffen, weil

– Banknotendruck und Münzprägung sowie die Werttransporte der Geldversorgung damit wegfielen,
– 60.000 Geldautomaten samt ihren Risiken wegfielen und Kriminalität durch wachsende Kontrolle damit eingedämmt würde
– und Falschgeld sowie Schwarzarbeit damit bekämpft würden.

Die Bundesbank und die Digital-Gegner dagegen argumentieren, dass
– sich die Cyber-Kriminalität rasant entwickle und gerade durch Digitalgeld begünstigt werde,
– dass Falschgeld in Deutschland und Europa nur eine geringe Rolle spiele (1,2 Mio. Euro), der Verlust des Bargeldes aber eine Freiheitskategorie zur Untertänigkeit der Bankkunden unter die Digitalbanken sei. Wer Bargeld hat, kann überall ausgeben, leben und existieren. Wenn in einer digitalen Währung die Banken dagegen ihren Kunden etwa aus politischen oder wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Gründen das Konto sperren, entziehen sie ihnen die Existenzmöglichkeit. Digitalisierung bringt also eine Hörigkeit der Bankkunden unter Bankenherrschaft.
– Die Bankenmacht über ein Bankkonto oder einen Bankkunden kann zur tödlichen Falle werden, wenn der Staat mit Abgaben oder Enteignungen auf diese Konten zugreift oder eine Regierung aus politischen Gründen Konten ihrer Gegner sperrt.
– Die Banken können aber auch selbst mit Negativzinsen oder mit der Gebührenschraube auf ihre Kundenkonten zugreifen, das Zahlungsverhalten ihrer Kunden an Marketingunternehmen weiterverkaufen, und ihre Kunden hätten keine Abwehrmaßnahmen gegen wirtschaftliche Kontenenteignungen des Staates mehr.

Jeder Bürger muss inzwischen ein Konto haben und hat auch einen Rechtsanspruch darauf. Die Harmlosigkeit aber, mit der unsere Bürger ihre Konten handhaben und den Banken vertrauen, ist gefährlich. Wer sein Vermögen an die Bank abgibt, verliert nämlich mindestens den Besitz, ist nur noch indirekt schuldrechtlicher Anspruchsinhaber. Er muss im Streitfall vielfältige Restriktionen, Kontrollen und Hemmnisse erdulden, wenn er sein zum bloßen Rückgabeanspruch gewordenes Eigentum an Geld oder Wertsachen von der Bank wieder zurückhaben will.

Und bei Turbulenzen drohen nicht nur bei den Banken Verluste, sondern auch bei ihren Kunden und haben letztere nur indirekte und begrenzte Chancen, aus Bankenansprüchen wieder Eigenvermögen zu erzwingen.

Selbst das Vertrauen in ein Bankschließfach ist trügerisch, weil der Schließfachinhalt nicht nur der Kontrolle der Bankbeauftragten ausgeliefert ist, sondern auch der Kontrolle und dem freien Zugriff des Staates mit Hilfe der Banken.

Wer also glaubt, er könne in einer Krise seine Not jederzeit mit dem Zugriff auf sein Geld oder Gold bei der Bank oder aus dem Bankschließfach lösen, dürfte die Hemmungslosigkeit und Zugriffsfreudigkeit zusammenbrechender Staaten und die Untertänigkeit der Bankenhelfer dabei unterschätzen.
(pi-news.net)

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