Eines der ersten Säuberungsopfer wieder vor Gericht
Gastartikel
An alle Pressevertreter und interessierte Staatsbürger,
Die Junge Freiheit hatte bereits im letzten Jahr über meinen Fall berichtet: https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/lehrerin-dienst/
Mit dieser Mail informiere ich Sie über den aktuellen Stand.
Mein Name ist Myriam Kern, ich bin eine liebende Mutter, eine kritisch denkende Staatsbürgerin, eine Lehrerin mit Herz und eine gewissenhafte Beamtin. Seit Jahren beobachte ich mit großer Sorge viele gefährliche politische Entwicklungen in unserem Land und da ich davon ausgegangen bin, dass wir in einem freien Land leben, in dem man seine Meinung öffentlich kundtun darf, habe ich mich der Meinungsfreiheit bedient, weil in dieser Meinungsfreiheit der Kern der politischen Freiheit liegt und damit die freiheitlich demokratische Grundordnung darstellt.
Als in meiner Nachbarstadt Kandel am 27. Dezember 2017 ein 15-jähriges Mädchen in einer Drogerie von ihrem Ex-Freund, einem abgelehnten afghanischen Asylbewerber, durch einen Messerangriff getötet wurde, war ich entsetzt. Genauso entsetzt war ich über die Reaktion des dortigen Bürgermeisters, der sich mehr Sorgen um eine angebliche Ausländerfeindlichkeit machte als um das getötete Mädchen.
https://www.augsburger-allgemeine.de/panorama/Kandel-Buergermeister-warnt-nach-toedlichem-Messerangriff-vor-Fremdenfeindlichkeit-id43676131.html
Sein Verhalten machte mich so wütend, dass ich ein Zeichen setzen wollte und mich für eine Plakataktion entschloss: https://www.pi-news.net/2018/01/standhafte-patriotin-protestiert-in-kandel-gegen-spd-buergermeister/
Viele Menschen wurden darauf im Internet aufmerksam und schlossen sich meinem Protest an. Es entstanden daraus große Demonstrationen mit mehreren tausenden Teilnehmern in Kandel. Aus meiner Einzelaktion folgte eine großflächige Reaktion … „Kandel ist überall – Frauenbündnis Kandel – Myriam die Stimme von Kandel“ https://www.youtube.com/watch?v=usKsjTdLPZA
Als Lehrerin war ich in verschiedenen Bundesländern und Städten tätig gewesen mit durchaus positiven Resonanzen seitens des Dienstherren. Es gab nie Beschwerden über mich, beim Großteil der Schüler und Eltern war ich sehr beliebt. Alle Schulen, Kollegen, Schüler und auch Eltern waren immer sehr zufrieden mit mir. Es gab nie Beschwerden über mich, im Gegenteil, ich wurde oft gelobt und von den Schülern geliebt.
Trauermarsch für Mia Valentin in Kandel (2017)
Als ich im Jahr 2020 in meine Heimatstadt versetzt wurde, ging allerdings eine regelrechte Hetzkampagne der dortigen linken Aktivisten gegen mich los wegen meines oben genannten politischen Engagements und meiner weiteren kritischen Äußerungen während der Corona Zeit, zum Beispiel habe ich in den sozialen Medien veröffentlicht, dass Maskenzwang für Kinder für mich ein Verbrechen ist. Zudem bin ich seit 2013 AfD Mitglied und war vor Jahren in Landau AfD-Stadträtin, bis ich wegen gewalttätigen Drohungen mein Amt niedergelegt habe.
Ich wurde aufgrund der Hetzkampagne in 2020 vom Unterricht entfernt ,und die Behörde hat (vielleicht auch auf Druck der Presse?) ein Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet. Im letzten Jahr fand ein Gerichtsverfahren beim Verwaltungsgericht in Trier statt. Das Urteil von Trier ist meiner Meinung nach, und nach Meinung einiger Juristen, eindeutig politisch motiviert: „Entlassen wegen falscher Meinung!“
Die Junge Freiheit hatte im letzten Jahr darüber berichtet:
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/lehrerin-dienst
Gegen dieses Urteil legte ich Berufung ein. Schließlich habe ich mir nichts vorzuwerfen, keine Straftaten, keine Dienstvergehen, NICHTS! Ich soll entfernt werden wegen meiner privaten Meinung, die ich außerhalb meines Berufes öffentlich geäußert habe.
Nun findet ein öffentliches Gerichtsverfahren (OVG) zur mündlichen Verhandlung am Mittwoch, dem 5. Juni 2024, um 10:00 Uhr, im Sitzungssaal E009, vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Deinhardpassage 1, 56068 Koblenz, statt.
(Aktenzeichen: 3 A 10684/23.OVG)
Die Meinungsfreiheit ist ein sehr hohes Gut und ich bin bereit, dafür alle Gerichtswege zu beschreiten: Sollte ich beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz keine Gerechtigkeit erfahren, so werde ich weiter gehen zum Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig, danach gibt es noch den Weg zum Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und zuletzt folgt der Europäische Gerichtshof.
Mein Juristenteam ist der Meinung, dass das Urteil vom VG in Trier in 2023 im Kern auf einem völligen Verkennen des Grundrechts der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 GG und auch dem Art. 10 EMRK (EU-Recht) beruht, denn diese rechtlich verankerte Meinungsfreiheit steht jedem Menschen zu, auch einem Beamten bei außerdienstlicher politischer Tätigkeit. Die hier zu beurteilende Entfernung aus dem Dienst (Beamtenverhältnis) durch Gerichtsurteil als Disziplinarstrafe wegen außerdienstlicher, strafloser Meinungsäußerungen ist unzweifelhaft ein derartiger Eingriff in den Schutzbereich des Art.10 I EMRK. Diese Grundsätze gelten für alle Menschen, auch für Beamte.
Ein Staat kann zwar rechtmäßigerweise seinen Beamten aufgrund ihres Status eine Pflicht zur Zurückhaltung auferlegen, doch sind Beamte Individuen und kommen so in den Schutz des Art.10 EMRK (EGMR NJW 1996,375/377). Bei der vorgesehenen „Notwendigkeitsprüfung“ gibt Art.10 II EMRK einen gewissen Beurteilungsspielraum. Bei Meinungsäußerungen mit politischem Inhalt lässt Art.10 II EMRK indes kaum Platz für Beschränkungen (EGMR NJW 2015, 1501). Denn das Recht auf freie Meinungsäußerung stellt eine der wesentlichen Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft dar und ist einer der Grundvoraussetzungen für ihre Fortentwicklung und für die Selbstverwirklichung eines jeden.
Der Prozess ist öffentlich und jeder interessierte Pressevertreter und auch Bürger kann daran teilnehmen.
Herzliche Freiheitsgrüße
Myriam Kern
76829 Landau
Tel: 0176-65118065
(beischneider.net)