Keine deutsche Staatsräson für ein fremdes Land!
Von WOLFGANG HÜBNER
Zu dem ungeheuren Schaden, den die frühere Kanzlerin Angela Merkel zum Nachteil Deutschlands zu verantworten hat, gehört auch ihre bei einem Besuch in Israel getätigte Aussage, die Existenz Israels gehöre zur deutschen Staatsräson.
Abgesehen davon, dass Deutschland weder die militärischen noch sonstigen Mittel hat noch haben wird, die Existenz des Staates Israel zu garantieren oder aktiv zu verteidigen: So wenig es die Erbschuld eines Staates gibt, was selbstverständlich auch für Deutschland gilt, so wenig kann ein Staat, auch Deutschland nicht, die Existenz eines anderen Staates zur Staatsräson erklären. Die Erklärung Merkels ist somit null und nichtig.
Wenn ihr Nachfolger im Amt ebenfalls von einer deutschen Staatsräson in Bezug auf Israel redet, zeigt er nur, dass er die damit zusammenhängende Problematik nicht verstanden hat, was in seinem Fall allerdings auch nicht verwunderlich ist. Deutsche Staatsbürger sind zwar in der staatsbürgerlichen und moralischen Pflicht, für die Existenz ihres eigenen Staates notfalls auch zu kämpfen. Sie können sogar genötigt werden, im Rahmen des von Deutschland eingegangenen NATO-Bündnisses dieses im Kriegsfall zu unterstützen. Es gibt jedoch keinerlei Verpflichtung, für Staaten wie die Ukraine oder Israel zu kämpfen, wenn deren Existenz gefährdet sein sollte.
Die kursierende Idee, Einbürgerungen mit dem Bekenntnis zur Existenz Israels zu verbinden, ist absurd und gefährlich. Absurd deshalb, weil es zu Lügen und Heuchelei führen würde, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Gefährlich deshalb, weil der Staat unter bestimmten politischen Voraussetzungen daran gehen könnte, ein solches oder ähnliches Bekenntnis zur Bedingung für die Beibehaltung der deutschen Staatsbürgerschaft auch für geborene Deutsche zu machen.
Wer Deutscher werden oder bleiben will, hat nur ein Bekenntnis abzulegen: Das Bekenntnis zu Deutschland als Staat und Volk.
(pi-news.net)