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Panikmodus

Kommt der Gesinnungstest für AfD-Kandidaten?

Von CONNY AXEL MEIER

Stellen Sie sich vor, Sie sind Mitglied in der AfD und kandidieren bei den anstehenden Kommunalwahlen für den örtlichen Gemeinderat. Das hat ihr AfD-Ortsverband so beschlossen, nachdem Sie sich für die Wahl zur Verfügung gestellt haben. Einige Wochen später kommt ein Brief vom Bürgermeister der Gemeinde. Er gehört einer der Blockparteien an und lädt Sie zum „Demokratiecheck“ in sein Büro. Dieser Gesinnungstest soll feststellen, ob Sie sich „verfassungstreu“ verhalten und die „freiheitlich-demoktatische Grundordnung“ anerkennen. Da bestünden bei Ihnen doch erhebliche Zweifel.

So hätten Sie sich in einer Bürgerinitiative am Ort engagiert, die einen Moscheeneubau in der Ortsmitte verhindern wolle. Zudem hätten Sie sich gegen die Schließung eines Seniorenheims ausgesprochen, das zu einer Flüchtlingsunterkunft umgewidmet werden soll. Außerdem hätten Sie auf Facebook einen Beitrag von Björn Höcke geteilt und einmal einen PI-NEWS-Artikel geliked. In der Summe wären das alles Anzeichen dafür, dass Sie demokratieuntauglich seien und die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ablehnen würden. Somit spreche er Ihnen die Fähigkeit ab, als Kandidat in der Kommunalwahl antreten zu dürfen. Ein Einspruch gegen diese Entscheidung sei nicht möglich.

Passives Wahlrecht soll eingeschränkt werden
Eine Utopie? Mitnichten. Die steigenden Umfragewerte der AfD führen bei den Regierenden zunehmend zu Existenzängsten. Es werden also im Panikmodus Mittel und Wege gesucht, Grundrechtseinschränkungen dazu zu benutzen, um die politische Opposition an der Teilnahme an demokratischen Wahlen zu hindern. Das passive Wahlrecht soll mittels Gesinnungsprüfungen für deren Kandidaten und Mandatsträger eingeschränkt werden. Das ist das mittelfristige Ziel der ach so tollen Demokraten in den Altparteien. Dieses dystopische Verfahren soll bei allen Wahlen, also den Wahlen zum Europäischen Parlament, dem Bundestag, den Landtagen, den Kreistagen und den Gemeinderatswahlen, zur Anwendung kommen.

Ohne Gesinnungsprüfung kein Amt und kein Mandat für AfD-Kandidaten. Der Fall Robert Sesselmann soll sich nicht wiederholen. Die Bundesregierung hat zur Kommunikation ihres grundgesetzwidrigen Vorhabens ausgerechnet den Antisemitismusbeauftragten, ansässig im Innenministerium von Antifa-Faeser, auserkoren. Dr. Felix Klein, ein 55-jähriger Berufsdiplomat aus Darmstadt, wäre mit seinen Aufgaben, der Bekämpfung des Antisemitismus, völlig ausgelastet.

Verbote und Schikanen müssen her
Die Einschleusung hunderttausender Antisemiten, vorwiegend aus dem arabischen Kulturkreis, sind nicht zu bewältigen. Regelmäßig geduldete Demonstrationen von „Juden-ins-Gas“-Mohammedanern in Berlin und die Verharmlosung gewaltsamer Angriffe auf jüdisches Leben in ganz Deutschland bedürften seiner ganzen Aufmerksamkeit. Die linken Israelhasser von der BDS-Bewegung, die auch schon mal gewaltsam in Israel produzierte Waren in Geschäften „aussortieren“, erfordern die Aufmerksamkeit nicht nur des Antisemitismusbeauftragten, sondern auch der Ordnungskräfte, was aber sehr selten geschieht.

Nun fühlt sich Klein bemüßigt, zu verkünden, dass allein die derzeitige Einschränkung der Meinungsfreiheit, die im letzten Jahr massiv verschärft wurde, nicht ausreicht, um den Zuspruch der Bürger zur AfD einzuhegen.

Verbote und Schikanen müssen her. Während mancher Journalist davon träumt, dass die „Demokratie auch mit undemokratischen Mitteln“ geschützt werden soll, ist das Innenminsterium schon weiter und will die Kandidatur von AfD-Kandidaten zu Ämtern und Mandaten mittels vorgeschalteter Gesinnungsprüfung verhindern oder mindestens schikanieren.

Mit Gesinnungstests fängt es an, mit Gulags kann es enden
Sicher wird Klein bald eine Checkliste zur Verfügung stellen, um den Entscheidern in den Gesinnungsprüfungs-Anhörungen es noch leichter zu machen, künftig allen Kandidaten der AfD das passive Wahlrecht zu entziehen. Beim aktiven Wahlrecht ist es schwieriger. Aber da bietet sich ja ein von verschiedenen Teilen der Regierung und der Scheinopposition gefordertes Parteienverbot an. Das Bundesverfassungsgericht wurde schon unter der Ex-Kanzlerin dementsprechend personell konditioniert, dass einem Verbot der AfD schon der Weg bereitet wurde. Ein behaupteter Antisemitismus hilft immer, wenn etwas durchgesetzt werden soll.

Die Regierenden werden ihr Ziel erst erreicht haben, wenn der gläserne Bürger Wirklichkeit geworden ist und alle Bürger stromlinienförmig sich den Anweisungen von „Big Brother“ beugen. Maßnahmen wie ein „social credit“-System, der Entzug von Reisepässen für aufmüpfige Bürger, das Einfrieren von Bankguthaben, die Kündigung von Bankkonten, Arbeitsplätzen und Mietwohnungen sowie die Enteignung von Wohneigentum durch unerfüllbere Auflagen, die Überwachung des Einkaufs fürs tägliche Leben und die Kontrolle über jegliche Reisetätigkeit, sind schon möglich und werden zunehmend die persönlichen Freiheiten in einem gewalttätigen und islamisierten Umfeld ersetzen. Das alles wird passieren, je weniger Widerstand dieser „Transformation“ entgegengebracht wird. Mit Gesinnungstests fängt es an, mit Gulags kann es enden.
(pi-news.net)

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