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Regierung plant Enteignungs-Hammer

Ins Fadenkreuz kann jeder geraten, der in den Augen der Fahnder irgendwie auffällt

Von MEINRAD MÜLLER

Mit dem geplanten „Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz“ erhält der Staat bislang unvorstellbare Sonderrechte. Er kann das, was ein Bürger besitzt, noch einfacher beschlagnahmen. Neu dabei ist, dass der Staat, ohne dass ein Gericht ein Urteil gesprochen hat, verdächtige „Vermögensgegenstände“ einkassieren darf. Bereits ein missgünstiger Nachbar kann durch einen „Hinweis“ an die Behörden eine Beschlagnahme auslösen. Erfolgt dies zu Unrecht, kann es Jahre dauern, bis auf dem Gerichtswege die Unschuld bewiesen werden kann.

Ins Fadenkreuz kann jeder geraten, der in den Augen der Fahnder irgendwie auffällt. Passt das neue Haus zu den Angaben in den Steuererklärungen der letzten Jahre? Wie kann sich die Zielperson einen (gebrauchten) Luxuswagen leisten, der nicht zum Einkommen passt? Wie werden die vielen Fernreisen finanziert, von denen Fotos im Web existieren? Der Staat darf künftig „vorsorglich“ und ohne Strafverfahren Vermögenswerte beschlagnahmen.

Auszug aus dem Gesetzestext
§ 1, Absatz 1: Zweck dieses Gesetzes ist der Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor dem, insbesondere durch Verschleierung geförderten, Einbringen bedeutsamer Vermögensgegenstände in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf, die aus rechtswidrigen Taten herrühren.

Ist den Fahndern nicht nachvollziehbar, woher beispielsweise das Geld für die Segeljacht stammt, kann diese erst einmal einkassiert werden. Stammt Vermögen aus Straftaten, so hat der Staat bereits jetzt alle Möglichkeiten, zuzugreifen. Steht aber jetzt jeder unter Generalverdacht, der einen Maßanzug trägt oder eine Rolex am Handgelenk baumeln hat?

Geschäftsbeziehungen mit dem Ausland?
Die Liste der Länder, die besonders unter die Lupe genommen werden, ist lang. Selbst wer in Malta oder Zypern, Mitgliedsländer der EU, unternehmerisch aktiv ist, ist von vornherein verdächtig. Diese Länder, wie 30 weitere, gelten als „Hochrisikogebiete“. Die Ferienwohnung in Südtirol oder das Appartement in Dubai stehen dann auf tönernen Füßen.

Wie wäre es mit einem „Vermögensverschleuderungsbekämpfungsgesetz“? Wenn Milliarden unserer schwer verdienten Steuergelder in dubiosen Entwicklungshilfeprojekten versickern, böte dies genug Arbeit, um Tausende von Beamte zu beschäftigen.
(pi-news.net)

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