Das volkswirtschaftliche Problem mit der „Kapitaldeckung“
Von Albrecht Künstle
- Eine Vergleichsrechnung, welches System die Nase vorn hat…
Im Teil 1 ging es um den Teilbereich Betriebliche Altersversorgung zur Altersvorsorge. Diese Teil ist dem grundsätzlichen Problem der kapitalgedeckten Altersversorgung gewidmet. Diese wird immer mehr präferiert, weil: Der Rentenversicherung wird „seit ewig“ der Tod prophezeit. Schon 1985 verbreitete der SPIEGEL, „dieses System ist bankrott“. Die „Qualitätsmedien“, aber auch alternative Medien, führen als Beweis für den Bankrott die Milliardenzuschüsse des Staates an die Rentenversicherung an. Dabei handelt es sich bei diesen Milliarden aber um das Geld für rund ein Viertel versicherungsfremder Leistungen, die der Gesetzgeber auf die Rentenversicherung übertrug. Als Bismarck die Rentenversicherung einführte, betrug der Zuschuss 33 Prozent, 1957 legte der Gesetzgeber 30 fest, heute sind es rund 25 Prozent für allgemeine Leistungen, und 5 Prozent für die Einführung und Gewährung von Kindererziehungszeiten.
Nun will der Staat vermehrt Zuschüsse für kapitalgedeckte Anlagen zur Altersversorgung leisten. Weil man Geld kaum doppelt verbraten kann (es denn, man hat das bei BlackRock gelernt), gehen solche Zuschüsse leider zu Lasten öffentlicher Investitionen, die dann zurückgefahren werden müssten. Bei Zuschüssen an die Rentenversicherung fließt dieses Geld umlagefinanziert im gleichen Jahr (Steuern rein, Zuschuss raus) in den Wirtschaftskreislauf zurück. Die Zuschüsse sind besonders nachfragewirksam, weil Renten größtenteils wieder ausgegeben werden. Steuerfinanzierte Zuschüsse zur betrieblichen und privaten Altersvorsorge werden aber erst in durchschnittlich 30 Jahren (halbe Erwerbs- bzw. Ansparzeit + halbe Rentenbezugsdauer) oder sogar noch später wieder ausgegeben.
Die Aktuare der Anbieter kapitalgedeckter Altersvermögen, die mit die Eigenleistungen und staatliche Zuschüsse aufgebaut werden, haben ein Problem. Sie sind nicht nur allgemeinen Schwankungen der Finanzmärkte ausgesetzt. Sie müssen kurzfristige Renditeerwartungen für Beiträge der letzten Jahre des Altersvorsorge-Sparens mit langfristigen Erwartungen frühzeitiger Vorsorgesparer unter einen Hut bekommen. Ebenso die Sonderwünsche der Anleger, z.B. „Nachhaltigkeit“, kein Geld für fossile Energiewirtschaft, nur „klimaneutrale Aktien“, keine Aktien von Firmen aus „Schurkenstaaten“ usw. Nach der Einbehaltung von 0,5 Prozent (?) Provisionen für die Vermittler und 1,5 Prozent für die Fondsverwaltung und die Manager von BlackRock & Co., und unter Berücksichtigung der von der EZB gewollten Inflation von zwei Prozent, müssten sie auch langfristig eine Nominalverzinsung von mindestens 4 Prozent erwirtschaften. Damit haben die Vorsorgesparer aber nichts gewonnen, sondern nur Geld gewechselt. Eine Kapitalerhaltungsgarantie durch die Anlagegesellschaften wird deshalb immer seltener. Wenn doch, dann zu Lasten der Rendite wegen der Zusatzkosten der Kapitalabsicherung.
Es ist auch ein weit verbreiteter Irrtum, dass Geld, das in Aktien und Fonds fließt, den tatsächlichen Wert der Aktiengesellschaften und anderer Anlagen erhöht. Der Realwert entspricht dem Wert der Neuemission (Ausgabekurs x Anzahl der Aktien), wenn eine Firma an die Börse geht und Aktien erworben werden. Und dem zusätzlichen Wert bei einer späteren Kapitalerhöhung, solange auch das Anlagevermögen erhöht wird und die Aktie nicht „verwässert“ wird. Die ganzen Gelder, die in den Aktienmarkt fließen und die Kurse erhöhen, sind Scheingewinne, die erst bei einem erfolgreichen Verkauf realisiert werden. Näheres ist hier https://de-academic.com/dic.nsf/dewiki/42701 zusammengefasst:
„Üblicherweise übersteigt die Marktkapitalisierung eines Unternehmens den Buchwert bei weitem, weil Unternehmen an der Börse danach bewertet werden, welche Gewinne von ihnen in Zukunft erwartet werden, nicht jedoch danach, inwieweit die aktuellen Vermögenswerte des Unternehmens seine Verbindlichkeiten und Rückstellungen übersteigen. Gibt es bezüglich der Gewinnerwartungen einer ganzen Branche zu optimistische Einschätzungen, dann kann die Marktkapitalisierung auch von kleinen Unternehmen sehr hoch sein; bei der Dotcom-Blase war dies der Fall.“ Auch bei Wirecard beruhte die Aktienhausse auf einem Luftschloss, auf Geld das es nicht gab. Und auf so einem Mechanismus soll das Geschäftsmodell für eine durchschnittlich in 30 Jahren liegenden Zukunft gebaut und vertraut werden? Ist die „Kapitaldeckung“ dann noch vorhanden? Ein Kartenhaus das auf Sand gebaut ist? KfW-Chefvolkswirt Dirk Schumacher wiegelte in einem Interview mit meiner Regionalzeitung ab, man müsse eben „Altersvorsorge mit Innovation verknüpfen“ und der Anlagehorizont müsse nur lange genug sein. Aber langfristig sind wir tot – und brauchen keine Altersversorgung mehr.
Zum Abschluss eine Vergleichsrechnung zur Leistungsfähigkeit der beiden Systeme:
Einmalig 1.000 Euro Beitrag in die Gesetzliche Rentenversicherung (entsprechend 5.376,34 Euro Bruttoverdienst) einbezahlt, bringen eine Jahresrente von rund 50,70 Euro (Bruttoverdienst / Durchschnittsverdienst aller Versicherten x Aktueller Rentenwert x 12). Die Renten werden an die Einkommensentwicklung angepasst und dynamisiert. Bei 3 Prozent Erhöhung sind das z.B. bei einem Rentenbeginn in 20 Jahren 91,57 Euro im ersten Rentenjahr. Bei 20 Jahren Rentenbezug wären das bei weiterer Dynamisierung von 3 Prozent – 1 Prozent über dem Inflationsziel der EZB – insgesamt 2.461 Euro Rente für den Beitrag von 1.000 Euro vor 30 Jahren.
Nun fragen Sie Ihren Politiker und Anlageberater, ob diese eine solche Ablaufleistung wie die Gesetzliche Rentenversicherung, einschließlich des vollen Schutzes bei Erwerbsminderung (!) und zusätzlich einer evtl. Hinterbliebenenrente, für nur 1.000 Euro Beitrag garantieren werden?! Eine seriöse Bank würde für die bekannt vagen Offerten der Anbieter von Produkten einer kapitalgedeckten Altersversorgung wahrscheinlich keinen Cent Kredit gewähren.
Im nächsten Beitrag geht es um die populistische Forderung, die Beamten in die Rentenversicherung einzubeziehen und zu glauben, alles werde gut. Und wie das dennoch technisch möglich wäre.
Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.
Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst erschienen bei https://ansage.org/
