Es reicht die Änderung der Gewinndefinition
Von Prof. EBERHARD HAMER
Alle sind sich einig: Unser Steuersystem ist zu kompliziert, ungerecht, leistungsfeindlich und mittelstandsdiskriminierend – es muss korrigiert werden.
Keine Zeit wäre günstiger, um ein Steuersystem zu reformieren als jetzt, wo eine neue Regierung Steuersenkungserwartungen ihrer Wähler befriedigen muss.
Eine Steuerreform soll nämlich nicht nur die Belastungen gerechter verteilen, sondern auch wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedingungen verbessern, z.B.:
– Wir müssen aus der Sozialleistungsgesellschaft (zwei Drittel der Bevölkerung bekommen öffentlichen Leistungen) wieder zu einer Leistungsgesellschaft werden.
– Selbständigkeit muss wieder attraktiver werden als Unselbständigkeit.
– Statt wie bisher Konsum und Sozialleistungen zu finanzieren, müssen wieder mehr Betriebe und Investitionen gefördert werden.
Vor allem in letzter Hinsicht hat sich eine verhängnisvolle Tendenz ergeben: Die großen Konzerne sind international, verschieben ihre Gewinne dorthin, wo sie keine Steuern zu zahlen haben, verlangen aber Macht in den Verbänden, in der Politik und im Staat. Während sich also die Konzerne vor der Finanzierung unserer Gesellschaft drücken und flüchten können, muss der standorttreue Mittelstand über 80 Prozent unserer Nettobelastung durch Staat, Sozialsystem und Gesellschaft tragen. Die Steuerbelastung der für unsere Volkswirtschaft wichtigsten mittelständischen Unternehmen ist bis zu doppelt so hoch wie die der Kapitalgesellschaften.
Gewinndefinition nur auf ausgeschüttete Gewinne
Das war zu Zeiten von Ludwig Erhard anders. Sein Wirtschaftswunder hatte einen ganz einfachen Grund: Als Gewinn wurde nur das besteuert, was aus dem Betrieb herausgenommen wurde. Was dagegen investiert und für Arbeitsplätze wiederverwandt wurde, wurde nicht besteuert. Diese „Steuerfreiheit“ (eigentlich nur Steuerstundung) des im Unternehmen verbleibenden Gewinns hat damals den Unternehmen erlaubt, aus eigener Kraft zu wachsen, Arbeitsplätze zu schaffen und wurde zur Ausgangsbasis des „Wirtschaftswunders“.
Würde die Gewinndefinition nur auf ausgeschüttete Gewinne wieder eingeführt, würde dies dazu führen,
– dass die gewinnträchtigsten Betriebe auch am meisten wachsen können,
– dass von den Umsatzerträgen zuerst Investitionen, Arbeitsplätze und Wachstum statt Konsum finanziert werden,
– dass die Eigenkapitalquoten unserer Betriebe wieder aus der Gefahrenzone (unter 20 Prozent) herauswachsen und die Betriebe mit Eigenkapital wieder stabil werden können,
– dass die inzwischen steuerrechtlich zu komplizierte Gewinnermittlung vereinfacht würde, es nämlich auf Abschreibungsdauer (Scheingewinne) und auf Verrechnungssätze nicht mehr ankommt, weil nicht mehr innerbetriebliche Vorgänge, sondern nur der ausgeschüttete Gewinn steuerrelevant ist,
– dass auch bei internationalen Konzernen die nationalen Ausschüttungen entscheiden würden, also sich Steuerflucht nicht mehr lohnen würde
– und dass dafür nahezu alle Subventionen gestrichen werden könnten – die Grauzone der Kapitalgesellschaften.
Die Verlierer der Gewinnreduzierung auf Ausschüttungen bzw. Entnahmen waren in den 50er Jahren die Banken, weil die Unternehmen sich selbst finanzierten und den Banken das Kreditgeschäft (Anleihen) entging. Dies spielt aber heute nur noch eine geringe Rolle. Dagegen könnte die Eigenkapitalstärkung der Wirtschaft für die Banken ein sehr viel größeres Interesse haben, weil dadurch ihr Ausfallrisiko sinkt.
Mittelstand muss bluten
Bleibt der Widerstand der internationalen Konzerne, deren Gewinnverschiebung national besteuert werden würde, müsste die Regierung aber Farbe bekennen, ob sie weiter Konzerninteressen oder die immer wieder beschworenen und nie gehaltene Mittelstandsinteressen vertreten will. Den Mittelstand bluten zu lassen, um die Konzerne zu verschonen, dürfte nicht mehr lange mehrheitsfähig bleiben.
Umfragen des Mittelstandsinstituts Niedersachsen bei Unternehmern haben ergeben, dass diese jede Steueränderung begrüßen würden, die ihren Unternehmen mehr Luft zum Atmen lässt als ihre Entnahmen. Der Mittelstandsunternehmer steckt schon jetzt von seinem Betriebsergebnis mehr in den Betrieb als in die eigene Tasche. Die Kapitaleigner der Kapitalgesellschaften wollen dagegen nur Dividenden, also hohe Ausschüttungen. Dann sollen sie auch diese nicht mehr zu Vorzugssteuern bekommen.
Das Mittelstandsinstitut glaubt, dass ein möglicher Ausfall von Gewinnsteuern durch die Definitionsänderung auf ausgeschüttete Gewinne wegen des Wegfalls von Subventionen zu finanzieren wäre. Wir hätten dann jedenfalls die Möglichkeit, wieder Bedingungen herzustellen, die einmal das Wirtschaftswunder Deutschland herbeigeführt haben: Die Reduzierung des Gewinnbegriffs auf ausgeschüttete Erträge.
(pi-news.net)
