Was tun mit einem vollendeten "Baugesuch im Außenbereich"?
(gh) - Die Stadt Spaichingen hat ein Problem. Der Technische Ausschuss des Gemeinderats soll es am heutigen Montag, 10. Juli, lösen, indem er es wie Rathaus und Landratsamt durchwinkt. Denn es ist nun einmal schon da, noch bevor es pro forma beantragt wird: Tagesordnungspunkt 5 "Baugesuch im Außenbereich". Da heißt es in der Vorlage, falls sie jemand im Gewirr der website der Stadt findet, unterschrieben vom stellvertretenden Bürgermeister", wie der motorradunfallhalber fehlende Bürgermeister einst örtlicher Karnevalsprinz,
"I. Sachverhalt
Die Verwaltung stellt den Mitgliedern ein Baugesuch vor, welches den Außenbereich,
Flurstück-Nummer 4923/3 der Gemarkung Spaichingen betrifft.
Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 2.1.4 der Hauptsatzung entscheidet der Technische Ausschuss über die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der Entscheidung über die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch), wenn die jeweilige Angelegenheit für die städtebauliche Entwicklung der Stadt nicht von grundsätzlicher Bedeutung oder besonderer Wichtigkeit ist.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Abbruch einer Blockhütte und Hasenstall und den Neubau eines Blockhütte auf dem benannten Flurstück im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
Das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist gemäß §§ 51, 52 Landesbauordnung das Verfahren, das neben dem Regelgenehmigungsverfahren für ein solches Bauvorhaben gewählt werden kann.
Das Baurechtsamt sieht in dem Bauvorhaben eine zulässige Bebauung gemäß § 35 Abs. 2, 3 Baugesetzbuch. Es handelt sich bei der Blockhütte um eine bauliche Anlage, die zum Betrieb der bestehenden Fischteiche auf dem benannten Flurstück notwendig ist. Da diese bestehenden Fischteiche in ordnungsgemäßem Zustand gehalten werden sollen, bedarf es hierfür auch entsprechende Stauräume um die zur Bewirtschaftung notwendigen Gerätschaften unterzubringen.
Das eingereichte Baugesuch wurde zur Abklärung an das Umweltamt, das
Wasserwirtschaftsamt sowie das Landwirtschaftsamt des Landratsamts Tuttlingen gesendet. Die genannten Behörden stimmen in ihren Stellungnahmen dem Bauvorhaben zu.
II. Beschlussvorschlag
Der Technische Ausschuss erteilt dem Bauvorhaben sein Einvernehmen".
Kann da jeder kommen? Vergessen wurde nur ein kleiner Hinweis: Das Bauvorhaben ist bereits vollzogen. Wer der Bauherr ist, wäre noch nachzutragen, wohl auch nur eine kleine Vergesslicheit. Es handelt sich um den püpulistischen Fraktionsvorsitzenden von "Pro Spaichingen", Harald Niemann. Dem man wohl nicht zu nahe tritt mit der Behauptung, dem Bürgermeister, der auch CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag ist, nahestehend zu sein bis zur freundschaftlichen Verbundenheit, sind seine Lobeshymnen auf den Gemeinderatsvorsitzenden doch schon fast Sitzungsroutine. Außerdem ist Niemann unter Bürgermeister Markius Hugger auch noch CDU-Kreisrat, im Gemeinderat natürlich Gegner der CDU.
Die Frage ist: Was haben sich Rathaus und Landratsamt bei ihren Stellungnahmen zu einem vollzogenen Bau im Außenbereich gedacht? Dass sich das lokale Monopolblatt bisher dazu nichts geschrieben hat, mag neigungsbedingt keine Überraschung sein.
Der Gesetzgeber hat sich aktive Kommunalpolitik mit Einbeziehung der Bürger anders vorgestellt: § 41b Gemeindeordnung: "Veröffentlichung von Informationen - (1) Die Gemeinde veröffentlicht auf ihrer Internetseite Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (2) Die der Tagesordnung beigefügten Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen sind auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen, nachdem sie den Mitgliedern des Gemeinderats zugegangen sind. Durch geeignete Maßnahmen ist sicherzustellen, dass hierdurch keine personenbezogenen Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse unbefugt offenbart werden. Sind Maßnahmen nach Satz 2 nicht ohne erheblichen Aufwand oder erhebliche Veränderungen der Beratungsunterlage möglich, kann im Einzelfall von der Veröffentlichung abgesehen werden...(4) Die Mitglieder des Gemeinderats dürfen den Inhalt von Beratungsunterlagen für öffentliche Sitzungen, ausgenommen personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, zur Wahrnehmung ihres Amtes gegenüber Dritten und der Öffentlichkeit bekannt geben".
Die hinter dem "Bauvorhaben" stehende Person wird nicht genannt. Warum aber wird die politisch delikate Angelegenheit, welche für Beteiligte Konsequenzen haben sollte, falls der Eindruck nicht täuscht, dass aus Pro nun Contra Spaichingen wird - alles was Recht ist! - öffentlich behandelt und nicht nichtöffentlich? Wie aus gewöhnlich gut informiertenKreisen zu erfahren ist, wurde Akteneinsicht auf Wunsch des Betroffenen versagt. Diese kann aber auf Antrag von fünf Gemeinderatsmitgliedern zur Bildung eines Akteneinsichtsausschusses ermöglicht werden.
Wenn Spaichingen gerade anläuft, einen "Primtalsommer" zu eröffnen, könnte da nicht etwas schieflaufen wie bei der Schreibweise dieses Bachs nach der Kläranlage in der Nähe des vollendeten Bauvorhabens mit einem "e" zu viel, das da auch nicht hingehört?