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TUT: „Flüchtlinge“ im „Klinikum“ Spaichingen?

"Gelten Rechtsvorschriften nur für Bürger, aber nicht für unsere Kreisverwaltung?" - Ein Geisterleserbrief

(gh) - Vor fast vier Jahren hat der Landkreis Tuttlingen eins von zwei Krankenhäusern, das Spaichinger, geschlossen. Seither weiß er entgegen des damaligen Kreistagsbeschlosses offenbar nicht, was daraus werden soll. Noch immer aber firmiert die Mobilie als "Klinikum". Nun hatte ein Spaichinger dem Lokalblatt einen Leserbrief geschrieben, und dessen Redaktionsleiterin verarbeitete dessen Thema auf ihre Weise moralistisch, es geht um "Flüchtlinge", die der Kreis in dem Gebäude unterbringen will, ohne aber die Zuschrift zu veröffentlichen. Es handelt sich also um einen Geisterleserbrief, ein journalistisch sicher umstrittenes Verfahren. Um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben zu erfahren, um was es überhaupt geht, soll hier nun mitgeteilt werden, was hinter der Besorgnis eines Spaichinger Bürgers steckt.  In dem Schreiben an die Zeitung als Leserbrief  heißt es:

Die Anlieger des ehem. Krankenhauses Spaichingen erhielten dieser Tage von der Stadt Spaichingen eine Angrenzerbenachrichtigung über die Nutzungsänderung Krankenhaus, gesundheitsnahe Versorgungs- u. Dienstleistungen (Gesundheitszentrum), Flüchtlingsunterkunft, welches der Landkreis als Bauherr bei der Stadt Spaichingen beantragt hat. Bei der Einsicht in die Unterlagen auf dem Rathaus musste ich feststellen, dass neben der Nutzungsänderung des Gesundheitszentrums unser Landkreis auch einen Antrag für über 30 Wohnungen als Flüchtlingsunterkunft im „Gesundheitszentrum“ mit beantragt hat!

Meine Frage an die Landkreisverwaltung: Hat man keine Bedenken in einem „Gesundheitszentrum“ ggfls. 100 – 150 Flüchtlinge aus den verschiedensten Ländern unterzubringen? Hat man keine Bedenken, obwohl auf dem gleichen Gelände ein Kindergarten und ein Hospiz betrieben wird!!! Ein Pflegehotel auf dem Gelände ist auch in Planung!

Ich frage mich auch, ob Ärzte in einem solchen Haus eine Praxis einrichten und viele Patienten ein solches „Gesundheitszentrum“ zur Behandlung aufsuchen werden.

Was sagen eigentlich unsere Gemeinderätinnen und Gemeinderäte zu den Umbaumaßnahmen und wurde eigentlich der Förderverein Gesundheitszentrum Spaichingen e.V. zu den Umbauplänen angehört?

Bereits am 09.09.2022 berichtete der HB (Anmerkung: Heuberger Bote) „Kreis belegt jetzt auch das KH Spaichingern für Geflüchtete“. Meines Wissens waren in der Zwischenzeit schon Flüchtlinge im KH untergebracht. Hätte da nicht schon eine Nutzungsänderung bei der Stadt Spaichingen beantragt werden müssen? Oder gelten Rechtsvorschriften nur für Bürger, aber nicht für unsere Kreisverwaltung!

Der Bauantrag betr. der Flüchtlingsunterkunft gehört daher in den Papierkorb!

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