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Umvolkung

Wurde die Bundesrepublik am 4. September 2015 zum Unrechtsstaat?

Von C. JAHN

Jede Umvolkungspolitik ist ein politisches Verbrechen, das gilt auch für die Umvolkung Deutschlands. Die Katastrophe des 4. September 2015, als die damals de facto autokratisch herrschende Angela Merkel unter Rechtsbruch des Grundgesetzes und am Bundestag vorbei die Massenansiedlung von Millionen Arabern in die Wege leitete, gilt daher richtigerweise als tiefgreifende Zäsur und Wendepunkt der sich bis dahin halbwegs rechtsstaatlich vollziehenden bundesdeutschen Geschichte.

Beschlossen wurde an diesem Tag im Kanzlerbunker ja nicht nur die zeitlich befristete Aufnahme von sogenannten „Flüchtlingen“ eines tausende Kilometer und sechs sichere Länder von Deutschland entfernt tobenden Bürgerkriegs. Beschlossen wurde damals zugleich eine radikale ethnische Neugestaltung Deutschlands. Horst Seehofers damalige Einschätzung der Entscheidung im Berliner Merkelbunker war zutreffend: „Die Kanzlerin hat sich meiner Überzeugung nach für eine Vision eines anderen Deutschland entschieden.“ Am 4. September 2015 begann die Merkel-Clique an der deutsch-österreichischen Landesgrenze mit der Umsetzung dieser Vision.

Rechtswidrige Masseninvasion
Die Rechtswidrigkeit der an diesem Tag einsetzenden arabischen Masseninvasion ist im Großen und Ganzen unstrittig: Das Grundgesetz regelt in Artikel 16a völlig eindeutig, dass aus EU-Ländern einreisende Ausländer keinen (!) Asylanspruch in Deutschland haben. Zugleich sollte rechtlich ebenfalls unstrittig sein, dass die damals für jeden halbwegs verständigen Menschen unverkennbare Tragweite der arabischen Invasion zumindest eine Anhörung des Deutschen Bundestages erfordert hätte.

Die arabischen Massen waren ja nicht erst Anfang September aus heiterem Himmel nach Salzburg eingeflogen, sondern rückten zu Fuß und per Bahn von Griechenland aus bereits seit Wochen vor. Zeitlich wäre es also kein Problem gewesen, die demokratisch gewählte Volksvertretung der Deutschen vor dieser folgenschweren Entscheidung einer „Vision eines anderen Deutschland“ wenigstens zu konsultieren. Dass Angela Merkel als de facto Autokratin im Vorfeld der herannahenden Katastrophe wie bei vielen anderen ihrer besonders radikalen Alleingänge die gewählten Abgeordneten des Deutschen Bundestags zu bedeutungslosen Statisten herabwürdigte, rückt ihre quasi diktatorische Entscheidung ebenfalls in rechtliches Zwielicht.

Kriegsführung gegen die indigene Bevölkerung
Die Unrechtmäßigkeit des gesamten staatlichen Handelns seit 2015 ergibt sich aber nicht nur aus Angela Merkels Rechtsbruch des Grundgesetzes und der damit fehlenden Rechtsgrundlage sowie der für die Regierungsweise dieser Frau typischen Verachtung gegenüber der Volksvertretung. Die Unrechtmäßigkeit des gesamten staatlichen Handelns seit 2015 folgt bereits allein aus dem Tatbestand der mit dem 4. September 2015 unverkennbar beginnenden Umvolkung Deutschlands in industriellem Ausmaß – dieser schwerwiegende Tatbestand tritt heute im Rückblick auf die vergangenen zehn Jahre einer extrem radikalen ethnischen Siedlungspolitik immer deutlicher zutage.

Jede Umvolkungspolitik, also eine sich im Ergebnis gegen die indigene Bevölkerung richtende staatlich betriebene Umgestaltung der ethnischen Struktur eine Landes, ist immer ein politisches Verbrechen. Zugleich ist jede Umvolkungspolitik immer eine Form von Kriegsführung gegen die Indigenen: Endziel der Umvolkung ist es ja, die Indigenen in ihrem historisch eigenen Territorium in eine Minderheitenrolle abzudrängen und sie auf diese Weise schutzlos der Willkür der staatlich angesiedelten neuen ethnischen Mehrheit auszuliefern. Wie nach einem verlorenen Krieg verliert die mit Hilfe der Umvolkung unterworfene indigene Bevölkerung also nicht nur ihr Land, sondern zugleich ihre politische Macht und dadurch ihren physischen Schutz. Jede Umvolkung ist daher immer auch eine Form von Kriegsführung gegen die Indigenen mit nichtmilitärischen Mitteln.

Polyethnisches Pulverfass
Wer heute durch deutsche Innenstädte läuft, kann die Folgenschwere der Katastrophe vom 4. September 2015 gar nicht mehr übersehen: Deutschland ist zehn Jahre nach 2015 nicht mehr das Land der Deutschen, sondern ein Libanon Europas, ein polyethnisches Pulverfass, dass nur auf den Funken zur Entzündung wartet. Die arabische Invasion vom 4. September zur Umsetzung von Angela Merkels autokratischer „Vision eines anderen Deutschlands“ bildete daher unzweifelhaft zugleich den Startschuss zu einem der größten politischen Verbrechen der deutschen Geschichte: Mit dieser Massenansiedlung von Arabern wurde durch den eigenen Staat die vollständige ethnische Umgestaltung Deutschlands in die Wege geleitet. An diesem verhängnisvollen Tag wurde der bis dahin politisch eher gemäßigte Staat „Bundesrepublik“ zu einer kalten, rücksichtslosen Maschinerie im Dienste einer äußerst radikalen, im Endergebnis gegen die indigene Bevölkerung Deutschlands gerichteten Umvolkungspolitik.

Die Beantwortung der in der Überschrift aufgeworfenen Frage ist daher aus Sicht des Autors vollkommen eindeutig: Ja, der Staat „Bundesrepublik“ ist seit dem 4. September 2015 der Staat eines großen politischen Unrechts.
(pi-news.net)

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