Klimaneutralität im Grundgesetz ist der Selbstmord Deutschlands
Von MICHAEL LIMBURG (EIKE*)
Von besonderem Interesse hier und mit irren Folgen ist der Zusatzwunsch der Grünen den „Klimaschutz“ im Grundgesetz zu verankern. Dies geschieht nach einigem Hin- und Herr mit dem Satz:
„Der Bund kann ein Sondervermögen mit eigener Kreditermächtigung für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 mit einem Volumen von bis zu 500 Milliarden Euro errichten.“
Dieser Satz erhebt die sog. Erreichung der Klimaneutralität zu einer nicht mehr zu rüttelnden Aufgabe. Er wird als Ergänzung in Artikel 109 des Grundgesetzes (GG) aufgenommen, um ein Sondervermögen zu ermöglichen und die Klimaneutralität als Ziel verfassungsrechtlich zu verankern.
Was aber ist Klimaneutralität? Das Umweltbundesamt (UBA) beschreibt Klimaneutralität im Kontext des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) als das Ziel, bis 2045 Netto-Treibhausgasneutralität zu erreichen. Dies bedeutet, dass die Emissionen von Treibhausgasen (THG) so weit reduziert werden, dass verbleibende Restemissionen durch natürliche oder technische Senken (z. B. Wälder, Moore oder CO2-Speicherung) ausgeglichen werden.
Konkret heißt es, dass Deutschland bis 2030 die THG-Emissionen um mindestens 65 Prozent (gegenüber 1990), bis 2040 um mindestens 88 Prozent senken und ab 2045 keine netto-positiven Emissionen mehr verursachen soll. Nach 2050 sollen sogar negative Emissionen angestrebt werden, also mehr THG gebunden als ausgestoßen werden. Die Bundesregierung verwendet den Begriff oft synonym mit „Treibhausgasneutralität“, wobei „Klimaneutralität“ im weiteren Sinne auch andere klimawirksame Faktoren (z. B. Albedo-Effekte) einschließen könnte, was jedoch in der Praxis meist auf THG reduziert wird.
Deutschland fällt zurück in die Armut des Mittelalters
Das aber ist technisch wie wirtschaftlich unmöglich, ohne dass Deutschland insgesamt in die Armut des Mittelalters zurückfällt.
Wenn bis 2045 keine Netto-positiv Emissionen mehr zulässig sind, und wir erinnern uns, alle Lebensvorgänge auf dieser Erde beziehen ihre Lebensenergie aus der Verbrennung, was wiederum aus der Energie entsteht, die im Kohlenstoff und dem Sauerstoff enthalten ist, dann war es das mit dem Wohlstand. Es ist vorbei! Perdu!
Natürlich kann man mit neuen Schulden bspw. die Energieversorgung in Solar, Wind und anderes vorantreiben, übersieht dabei aber, dass die Energie, die zum Bau dieser Anlagen von der Gewinnung der Mineralien, über Verhüttung bis zur Produktion von Windrädern und PV-Anlagen – um nur diese zu benennen, bis zur Errichtung mit Riesenmengen Zement- und Stahlverstrebungen, aus dem Ausland kommen. Jedenfalls solange wir es uns hier leisten können. Und dann dort zu erhöhten THG-Emissionen führen. Daher wird man hierzulande technisch, wirtschaftlich schummeln, um gezielte den falschen Eindruck zu erwecken wir würden …ab 2045 keine netto-positiven Emissionen mehr verursachen soll.
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Doch es kommt noch schlimmer. Jedes Gesetz, jede Vorschrift, jedes Gebot muss dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegen. Das sieht vor im Sinne des Grundgesetzes (insbesondere Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20a GG), dass staatliche Maßnahmen geeignet, erforderlich und zumutbar sind, um ein legitimes Ziel zu erreichen. Klimaneutralität bis 2045 ist laut Definition ein ambitioniertes Ziel, das massive Emissionssenkungen und Investitionen erfordert. So findet man es im Internet. Während die Geeignetheit und die Erforderlichkeit, jedenfalls nach Vorgabe der schwarz-roten Koalition, vielleicht vorhanden sein sollte, ist es mit der Zumutbarkeit anders.
Denn diese Maßnahmen bedingen extrem hohe Kosten (z. B. 500 Milliarden Euro Sondervermögen, 500 Milliarden oder mehr für die Aufrüstung), Einschränkungen im Lebensstil (z. B. Verkehrsbeschränkungen) oder wirtschaftliche Belastungen könnten für daher anfangs bestimmte später fast alles Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig sein.
Doch auch diese Zumutbarkeit wurde dramatisch ausgeweitet, weil das Bundesverfassungsgericht betont hat, dass Klimaschutz nicht die Freiheitsrechte künftiger Generationen übermäßig einschränken darf, was auch Rückwirkungen auf heutige Maßnahmen hat. Damit werden die Menschen in Deutschland, ab sofort, von zwei Seiten unter Feuer genommen, und damit ihre Zumutbarkeit weiter ausgeweitet.
*Auszug aus diesem Artikel von Michael Limburg auf EIKE
(pi-news.net)