Digitaler EU-Verbraucherschutz soll vor „falschen“ Meinungen schützen
Von ELISABETH DIERINGER
Im Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2026, das diese im Oktober 2025 dem EU-Parlament, dem Rat der EU und anderen EU-Organen mitteilte, heißt es: „Europa muss mehr tun, um […] selbst zu entscheiden, in welcher Art von Gesellschaft und Demokratie wir leben wollen.“
Dazu werden neue Initiativen entwickelt und gelistet, eine davon dient dazu, „unsere Demokratie [zu] schützen und unsere Werte [zu] wahren“. Das politische Ziel der Initiative, die unter den Verbraucherschutz fällt, besteht im Rechtsakt der EU zur digitalen Fairness. Besondere Erwähnung finden dort die sogenannten „Influencer“ im Internet.
Schon im Mai 2024 hatte der Rat der EU festgestellt: „Influencer – Personen, die Online-Inhalte auf Social-Media- und Video-Sharing-Plattformen veröffentlichen, üben einen immer stärkeren Einfluss auf die Inhalte und Informationen aus, die täglich in der EU konsumiert werden.“ Und man meinte, „dass […] Influencer […] Medienkompetenz brauchen, um zu verstehen, welche negativen Auswirkungen die Verbreitung von Falsch- und Desinformationen, Hetze im Internet, Cybermobbing und anderen schädlichen Inhalte haben kann.“ Eines ist dabei klar: Schon damals ging es nicht nur um schädliche Werbung, Pornos, das Suchtpotential des Internets und somit um den Schutz der kindlichen und jugendlichen Verbraucher.
Nein, es ging und geht dem Rat der Union und der Kommission besonders auch um das Eindämmen politischer Einflussnahme aus unerwünschter Richtung. Dazu wird mit dem juristischen Zaunpfahl gewunken oder das Angebot gemacht, über EU-Förderungen und entsprechende Vergaberichtlinien die Medienkompetenz und das Verantwortungsbewusstsein des betreffenden Influencers der Gesellschaft gegenüber zu stärken.
Der EU-Kommission ist der Punkt „Digitale Fairness und Online-Verbraucherschutz“ in ihrer Verbraucheragenda 2030 mit der konsumentenpolitischen Strategie für den Zeitraum 2026 bis 2030 extrem wichtig. Ursula von der Leyen und ihre Leute in der Kommission spüren die sich abzeichnenden Veränderungen des gesamtpolitischen Klimas. Den heraufziehenden freiheitlich-patriotischen Bewegungen der Mitgliedstaaten versuchen sie mit den Fußtruppen vor Ort – etwa mit der Verliererkoalition in Österreich – entgegenzutreten.
Beispiel: Der Streit in der österreichischen Chaos-Ampel bezüglich des „australischen Modells“, mit dem man Kindern und Jugendlichen unter 16 die Teilnahme an Social-Media-Diensten verbieten wollte. Da stand die rot-schwarze Einheitsfilzpartei selbstverständlich für die Altersverifikation durch Ausweis-Upload, biometrische Verfahren et cetera und damit für offene Türen bezüglich zensorischer Überwachung und Missbrauch von Daten – die Pinken übernahmen in einem lichten Moment dagegen halbwegs den freiheitlichen Ansatz zum Thema.
Eines ist dabei in jedem Fall klar: Die EU-Kommission baut den sogenannten „Verbraucherschutz“ zu einem Schutz der Verbraucher vor systemkritischen Meinungen um. Nicht einmal besonders subtil sollen Macht und „unser“ Demokratieverständnis so zementiert werden.
(pi-news.net)
