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„Volksverhetzung“

Strafbefehl gegen mich - und seine Vorgeschichte

Von Albrecht Künstle

Es begann vor sieben Jahren, ausgelöst von Christenhassern
Nun geht es mahnenden Korankennern an den Kragen

Letzte Woche wurde mir ein Strafbefehl wegen „Volksverhetzung“ zugestellt – in Höhe eines 90-fachen „Tagessatzes“, was drei Monatsrenten entspricht. Die Staatsanwaltschaft legt mir zur Last, dass bereits am 27. Oktober 2019 (!) in einem Blog ein Artikel von mir erschienen war unter dem Titel „Warum gewalttätig gewordene Muslime oft als unzurechnungsfähig gelten“. Aber – wie sich schon aus dem Wortlaut ergibt – nicht ich habe diese als unzurechnungsfähig bezeichnet, sondern ich nahm Bezug auf die damals zigfachen Berichte in den Medien nach den schon damals zahlreichen Messerattacken, bei denen die Täter – nach Meinung der Richter – als nicht zurechnungsfähig galten (und bis heute gelten).

Im konkreten Fall ging es damals um einen islamischen Somalier, der auf der Zugfahrt nach Offenburg Stimmen gehört und daraufhin an meinem früheren Arbeitsort einen Rentner mit dem bekannten Schlachtruf „Allahu Akbar“ (man braucht ihn inzwischen wohl nicht mehr zu übersetzen) zusammengetreten hatte; der Mann verstarb später daran. Die Staatsanwaltschaft legt mir nun zur Last, ich hätte mit meinem Artikel die Unterstellung “billigend in Kauf genommen“, dass die Nachfolger Muhammads keine Schwerter mehr tragen, sondern Messer und auch Beine einsetzen wie im konkreten Fall des getöteten Rentners. Nicht der Täter hat also billigend in Kauf genommen, dass ein Mensch an Tritten sterben kann – sondern ich, der darüber geschrieben hat? Bei den Blogs “Conservo“, “Die freie Meinung”, “haOlam” und “pi-freiburg” ist der Tathergang kommentiert.

Hat die Justiz nichts Wichtigeres zu tun?
Man sollte eigentlich annehmen, dass unser Staat Wichtigeres zu tun hätte, als in viereinhalb Jahre (!) alten Veröffentlichungen unbescholtener, nicht vorbestrafter Bürger herumzukramen. Doch nachdem die Schutzheilige der deutschen Muslime, Nancy Faeser, Bundesinnenministerin wurde, sind die Staatsanwaltschaften anscheinend intern angewiesen, alles zu durchforsten und rigoros durchzugreifen.

Die Vorgeschichte meines Falls begann aber schon vor Jahren; nachfolgend die Zeittafel im Stakkato:

2015-2016: Ein gewisser – wohl im Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) organisierter – Michael W. aus Freiburg fällt wiederholt in der “Badischen Zeitung” auf, indem er dies und das und jenes als “rassistisch” geißelt, darunter auch schon 100 Jahre Zurückliegendes (mittlerweile hat sich der IBKA übrigens in “Haus des Engagements e.V.” umbenannt; so etwas lässt sich wohl einfacher fördern).

2. Dezember 2016: Eine kurze Zeitungsnotiz erscheint: „Anklage wegen Mordes – Student tötete Mitbewohnerin; Der Beschuldigte (ebenfalls bekennender Atheist) soll sein Opfer aus Hass und Verachtung für die Geschädigte wegen ihrer Religiosität angegriffen und getötet haben. Das Opfer war eine gläubige Christin.“

23. Januar 2017: Erneut schreibt die Tageszeitung zu dem Fall: „Gutachter vor Gericht: Eine bizarre Tat. Die Psychiater waren sich nicht sicher, woran der Student leidet, der seine Mitbewohnerin in Freiburg erstach…“

7. Februar 2017: In einem Leserbrief an die Tageszeitung stelle ich die Frage, ob der militante Atheist und Täter in dem erwähnten Mordfall womöglich mit seinem Leben unzufrieden war und mit dem Seelenfrieden der getöteten praktizierenden Christin nicht fertig wurde.

Freiburger Hetze gegen Christen
13. Februar 2017: Der bereits erwähnte, zeitungsbekannte Michael W. kontert meinen Leserbrief und bezichtigte die Kirche des millionenfachen Mordes: Auch in der Neuzeit demonstrierten Christenmenschen massenhafte Vergewaltigungen und anderes. Christen besäßen eine „ekklesiogen bedingte Neurose“ (also eine krankhafte psychische Störung). Am selben Datum erreicht mich eine Mail von einem Kollegen W.’s, in dem es heißt, die “rkK” (gemeint ist die römisch-katholische Kirche) sei gewaltbereit gegen jeden und alle, die keine „Knierutscher“ seien und keine „verschwurbelten Predigten und Hokuspokus“ verbreiteten.

17. Februar 2017: Ich erstatte eine dreiseitige, wohlbegründete Strafanzeige gegen den Verfasser des Pamphlets und Michael W. Der Anzeige ist ein weiterer Leserbrief von W. beigefügt, in dem er bezugnehmend auf einen anderen Fall aus Freiburg geschrieben hatte, er “erspare” es sich , die aktuelle Mordtat eines Afghanen mit dem Vorbild deutscher Lustmörder zu erklären.

22. Februar 2017: Die Erste Staatsanwältin teilte mir mit freundlichen Grüßen mit, dass die Äußerungen von W. keine Straftat darstellten (ich kann es nicht glauben!).

24. Februar 2017: Ich veröffentliche zu den vorstehenden Ereignissen einen Artikel unter der Überschrift „Die Verächtlichmachung von Christen aus der Sicht unserer (?) Staatsanwaltschaft keine Straftat“.

1. März 2017: Ich verfasse einen weiteren Artikel unter der Überschrift „Vorsicht: Das ist eine fiktive Presseverlautbarung“, in dem ich den Spieß umdrehe und die Leserschaft frage, was wohl umgekehrt geschehen würde, wenn Tiraden, wie sie W. gegen Christen verlautbarte, gegen Muslime erhoben würden.

Angeblich keine Volksverhetzung
3. März 2017: Auf den Rat eines als Priester tätigen früheren Schulkameraden hin wende ich mich an die zuständige Stelle des Ordinariats Freiburg mit der Bitte um ein Gespräch.

8. März 2017: Antwort vom Ordinariat: Der Verantwortliche teile mir mit, dass es ihn ebenfalls schmerze, aber nach Rücksprache mit dem persönlichen Referenten des Bischofs (der jetzt Bürgermeister meiner Stadt ist) sehe man ebenfalls keine Lösung. Ich solle mir überlegen, die Tageszeitung abzubestellen, so wie er es tat (also den Kopf in den Sand zu stecken?!?).

6./7. April 2017: Meine Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart gegen die Verfügung der Staatsanwaltschaft Freiburg wird zurückgewiesen, das Ermittlungsverfahren gegen die Aktivisten in der “Badischen Zeitung” eingestellt. Begründung: Es läge keine Volksverhetzung vor.

Seit dieser Zeit bringe ich bei der besagten “Badischen Zeitung” keinen Fuß mehr auf den Boden – obwohl ich einige Jahre freier Mitarbeiter für den Wirtschaftsteil in Sachen Betriebliche Altersversorgung war. Nicht einmal mehr Leserbriefe werden von mir dort abgedruckt. Und seit dieser Zeit stehen Autoren wie ich ganz grundsätzlich unter Beobachtung. Dass ich kein Mitglied der AfD bin, bewirkt dabei keinerlei Schonung: Wer sich kritisch gegen den politischen (also den besonders korangläubig-expansiven) Islam positioniert, der hat in unserem Land nichts mehr zu lachen.
Ein Gerichtserfolg wie bei Broder gegen Faeser?

Ein Gerichtserfolg wie bei Broder gegen Faeser?
Man fragt sich fürwahr: Welcher Teufel sucht unser Land heim, der die Schmähung einheimischer Christen duldet, die Auswüchse des Islam aber hinnimmt und dessen Kritiker sogar mit aller einseitigen Schärfe des Gesetzes zum Schweigen bringen will?!? Auch Daniel Matissek, Ansage!-Chefredakteur und Autor bei verschiedenen freien Medien (einer seiner Artikel auf Journalistenwatch vom vergangenen August trug den – mit meinem Strafverfahren thematisch verwandten – Titel “Macht der Islam psychisch krank oder ist er selbst die Krankheit?” – kann ein Lied davon singen.

Innenministerin Faeser erlaubt die anonyme Denunziation, was bedeutet, dass der Hinweisgeber dem Beschuldigten nicht genannt werden muss. Und sie setzte ein achtköpfiges Gremium ein, das ein 1,15 Kilo schweres Machwerk von 400 Seiten mit dem Titel „Muslimfeindlichkeit – Eine deutsche Bilanz“ herausgab. Ich sehe Faeser noch vor mir, wie sie bei der Vorstellung dieses Wälzers strahlte, was sonst gar nicht ihr Ding ist. Sie freute sich zu früh: Einige namentlich darin erwähnte angebliche „Islamhetzer“ wie der jüdische Publizist Hendryk M. Broder wurden darin geschmäht und gingen erfolgreich dagegen vor. (Ich konnte mir noch ein Exemplar besorgen, bevor die Bestände nun vernichtet werden; Faeser will gleichwohl auf Steuerzahlerkosten eine geänderte Fassung neu veröffentlichen lassen.) Ob mir wohl ein ähnlicher juristischer Erfolg, mit welcher Hilfe auch immer, beschieden sein wird? Ich und andere werden sich wohl noch mehr als bislang in die Materie einarbeiten müssen. Als Erstes werde ich im zuständigen Amtsgericht Akteneinsicht nehmen und zur Fristwahrung Einspruch einlegen. Wenn sich Neues ergibt, folgt die Fortsetzung dieser und dieses Artikels – versprochen! Nur deshalb aber, weil der Prozess ohnehin öffentlich ist, nehme ich auch im Vorfeld schon kein Blatt vor den Mund.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz ? erstellt; zuerst erschienen bei https://ansage.org/
(beischneider.net)

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