Zuwanderung ohne gesetzliche Grundlage untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Von David Cohnen
Die seit wenigen Tagen amtierende Bundesregierung tritt entschlossen auf und greift die Themen auf, die sie den Wählern versprochen hat. Doch hält sie diese Versprechen wirklich ein? Der Bundesinnenminister präsentiert sich entschlossen und signalisiert der Öffentlichkeit, dass er - wie vom Bundeskanzler angekündigt - die deutschen Grenzen sofort geschlossen hat. Doch erfolgt diese Maßnahme tatsächlich konsequent und in vollem Umfang? Der FOCUS hat dazu folgenden Bericht veröffentlicht. https://www.focus.de/politik/deutschland/zurueckweisungen-durch-bundespolizei-notlage-oder-nicht-focus-online-erklaert-das-asyl-wirrwarr-an-der-grenze_dd22a631-c938-4237-9c93-deab7dbb001d.html
Mit einem neuen Erlass hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) eine alte mündliche Weisung von 2015 aufgehoben und die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen eingeführt, sofern diese aus sicheren Drittstaaten einreisen. Die Maßnahme soll ein "faktisches Einreiseverbot" umsetzen, stößt aber auf rechtliche und politische Unsicherheiten. Die Grundlage für diese Maßnahme bildet § 18 AsylG in Verbindung mit Artikel 72 AEUV. Die genaue Anwendung ist jedoch umstritten, da Migrationsexperten die vage Formulierung der "kann"-Regelung kritisieren und das Ermessen zu stark bei den Grenzbeamten sehen. Eine Zurückweisung kann nur direkt an der Grenze erfolgen - ist eine Person bereits im Inland, greift das aufwendigere Dublin-Verfahren. Politisch stoßen die Maßnahmen auf Kritik aus den Nachbarländern wie Österreich und Polen, während die SPD das Vorgehen ablehnt.
Die Union hingegen sieht darin eine Rückkehr zur "Mitte Europas" in der Migrationspolitik. Völkerrechtliche Bedenken werden ebenfalls geäußert, wobei das Rückführungsverbot der Genfer Flüchtlingskonvention gilt. Doch da Deutschland von sicheren Staaten umgeben ist, sei dies laut Experten aktuell nicht ausschlaggebend. Letztlich müsste der Europäische Gerichtshof entscheiden, ob das Vorgehen rechtlich Bestand hat.
Letztlich stellt sich die Frage, ob die Bundesrepublik - vertreten durch die aktuelle Bundesregierung - überhaupt den politischen Willen hat, die Migration tatsächlich zu beenden. Nach dem Bericht des FOCUS muss dies zunächst bezweifelt werden.
In Deutschland steht das Grundgesetz über allen anderen Rechtsnormen. Artikel 16a GG regelt eindeutig, unter welchen Bedingungen ein Asylrecht besteht. Dabei gilt insbesondere, dass kein Asylanspruch besteht, wenn der Asylsuchende über einen sicheren Drittstaat einreist - was in fast allen Fällen der Fall ist, da Deutschland ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben ist.
Wenn die Bundesregierung tatsächlich gewillt ist, die irreguläre Migration zu stoppen - die mit dem eigentlichen Asylgedanken in den meisten Fällen nichts zu tun hat - muss sie sich konsequent an Artikel 16a GG halten. Alle Hinweise auf europäisches Recht, Völkerrecht oder Menschenrechte dürfen nicht dazu führen, dass das Grundgesetz faktisch außer Kraft gesetzt wird. Sollte es internationale Vereinbarungen geben, die im Widerspruch zum Grundgesetz stehen, müssen diese nachverhandelt oder im Zweifel gekündigt werden. Die Wahrung nationaler Souveränität beginnt bei der Einhaltung des eigenen Verfassungsrechts.
Es ist bemerkenswert, dass Nachbarländer wie Polen und Österreich - aber auch andere Staaten wie Tschechien oder Ungarn - migrationspolitisch mit stark national ausgerichteten Entscheidungen reagieren, die primär auf ihren eigenen sicherheitspolitischen und gesellschaftlichen Interessen basieren. Dabei bleibt oft unklar, wie diese Entscheidungen rechtlich fundiert sind. Wenn diese Länder ihre Grenzen aus nationalen Interessen schließen und sich teils ohne klare rechtliche Grundlagen auf ihren nationalen Schutz berufen, warum sollte Deutschland in diesem Bereich nicht nach denselben Prinzipien handeln? Deutschland ist im Gegensatz zu diesen Ländern jedoch durch das Grundgesetz verpflichtet, auch rechtlich klare und transparente Maßnahmen zu ergreifen.
Aber warum sollte Deutschland nicht, wie andere Länder, vor allem die eigenen nationalen Interessen in den Vordergrund stellen und dabei auf das Grundgesetz bauen? Wenn die Bundesregierung wirklich die Migration beenden möchte, muss sie sich unmissverständlich auf das eigene Rechtssystem berufen und die Interessen des deutschen Staates ohne Kompromisse vertreten.
Ein Bleiberecht in Deutschland darf ausschließlich jenen gewährt werden, die die strengen Voraussetzungen des Artikels 16a erfüllen. Alle anderen Formen der Zuwanderung ohne gesetzliche Grundlage untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat.