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Volksverhetzung? Bundesverfassungsgericht kassiert Urteile mit Urteil vom 4. Februar 2010

Im Namen des Volkes - In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden
1. des Herrn S…, gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Januar 2004 - 5St RR 348/03 a-c -,
b) das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 18. Juli 2003 - 7 Ns 101 Js 122256/02 -,c) das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 20. Januar 2003 - 10 Ds 101 Js 122256/02 - - 1 BvR 369/04 -, 2. des Herrn T…, gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Januar 2004 - 5St RR 348/03 a-c -, b) das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 18. Juli 2003 - 7 Ns 101 Js 122256/02 -, c) das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 20. Januar 2003 - 10 Ds 101 Js 122256/02 - - 1 BvR 370/04 -, 3. des Herrn W…, gegen a) den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Januar 2004 - 5St RR 348/03 a-c -, b) das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 18. Juli 2003 - 7 Ns 101 Js 122256/02 -, c) das Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 20. Januar 2003 - 10 Ds 101 Js 122256/02 -
- 1 BvR 371/04 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Präsidenten Papier
und die Richter Eichberger, Masing am 4. Februar 2010 einstimmig beschlossen:

Die Verfahren 1 BvR 369/04, 1 BvR 370/04 und 1 BvR 371/04 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden. Die Urteile des Amtsgerichts Augsburg vom 20. Februar 2003 - 10 Ds 101 Js 122256/02 - und des Landgerichts Augsburg vom 18. Juli 2003 - 7 Ns 101 Js 122256/02 - sowie der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Januar 2004 - 5St RR 348/03 a-c - verletzen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes. Die Entscheidungen werden aufgehoben. Die Sache wird an das Amtsgericht Augsburg zurückverwiesen. Der Freistaat Bayern hat den Beschwerdeführern die notwendigen Auslagen zu erstatten.
Gründe:
1
Die Verfassungsbeschwerden betreffen strafrechtliche Verurteilungen wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB durch das Anschlagen eines Plakates mit der Aufschrift „Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“.
I.
2
1. Die Beschwerdeführer waren Mitglieder des Vereins „Augsburger Bündnis - Nationale Opposition“. In der Zeit vom 3. Juni bis 17. Juni 2002 führte der Verein „Aktionswochen“ durch, in deren Rahmen die Beschwerdeführer großformatige Plakate entwarfen und gestalteten, die am 5. Juni 2002 in Augsburg aufgestellt wurden und folgende Aufschrift trugen:
3
Aktion
4
Ausländer-
5
Rück-
6
Führung
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Aktionswochen 3. Juni - 17. Juni 2002
Für ein lebenswertes deutsches Augsburg
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Augsburger Bündnis - Nationale Opposition
9
Die Aktion Ausländerrückführung des Vereins „Augsburger Bündnis - Nationale Opposition“ war zuvor in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift „Neues Schwaben“ angekündigt worden. Darin waren zehn Gründe gegen Zuwanderung und für die Rückführung aufgelistet.
10
2. Mit Urteil vom 20. Januar 2003 verurteilte das Amtsgericht die Beschwerdeführer wegen Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB zu Geldstrafen von 70 Tagessätzen zu je 25 EUR (Beschwerdeführer zu 1), 30 EUR (Beschwerdeführer zu 2) und 60 EUR (Beschwerdeführer zu 3). Die Beschwerdeführer hätten Schriften, welche die Menschenwürde anderer dadurch angriffen, dass Teile der Bevölkerung, nämlich die hier lebenden Ausländer, beschimpft und böswillig verächtlich gemacht würden, öffentlich angeschlagen. Durch die Verknüpfung des Schlagwortes „Aktion Ausländer-Rück-Führung“ mit dem Untertitel „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ hätten sie zum Ausdruck gebracht, Augsburg sei mit Ausländern nicht lebenswert; hierbei sei der Begriff „Ausländer“ völlig undifferenziert gebraucht worden und beziehe sich auf alle hier lebenden Ausländer, ohne Rücksicht darauf, ob sie, was laut Angaben der Beschwerdeführer deren Anliegen gewesen sei, integrationswillig und integrierbar seien.
11
3. Mit Urteil vom 18. Juli 2003 verwarf das Landgericht die Berufungen der Beschwerdeführer. Die Beschwerdeführer hätten Schriften öffentlich angeschlagen (§ 11 Abs. 3 StGB), welche die Menschenwürde anderer dadurch angriffen, dass Teile der Bevölkerung (die in Augsburg lebenden Ausländer) beschimpft und böswillig verächtlich gemacht würden (§ 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB).
12
Aus dem Zusammenhang des Plakattextes heraus müsse jeder in Augsburg lebende Ausländer davon ausgehen, dass die Stadt mit Ausländern nicht lebenswert sei. Dies hätten die Beschwerdeführer bei der Gestaltung des Inhalts der Plakate billigend in Kauf genommen. Hierbei handele es sich auch um massive Schmähungen. Diese stellten einen Angriff auf die Menschenwürde durch böswilliges Verächtlichmachen dar. Der Inhalt der Plakate bestehe nicht nur aus Äußerungen, die lediglich emotionale Ablehnung ausdrückten. Die Schriften seien auch nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
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Aus dem objektiven Erklärungswert ergebe sich ein Eingriff in die Menschenwürde anderer. Dieser richte sich nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, sondern treffe die ausländischen Mitbürger im Kern ihrer Persönlichkeit, indem sie unter Missachtung des Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt würden und ihnen das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten werde. Die Aussage im Plakat betreffe eine zahlenmäßig erhebliche Personengruppe, die als unterscheidbarer Bevölkerungsteil abgrenzbar sei. Mit dieser Formulierung hätten die Beschwerdeführer den Personen ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und ihnen ein Lebensrecht in einer „lebenswerten deutschen Stadt“ genommen. Dieser nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte gerichtete Angriff habe darauf abgezielt, die Angegriffenen in der Entfaltung ihrer Individualität zu behindern.
14
Die Strafkammer sei ferner davon überzeugt, dass eine andere Auslegung des Plakatinhalts nicht möglich sei. Auch wenn sich die Beschwerdeführer auf ihre laufende „Aktion Ausländer-Rück-Führung“ und ihre zehn Gründe gegen die Zuwanderung und für Rückführung bezogen hätten, so sei ihr Rückführungsprogramm nicht Bestandteil der gegenständlichen Plakate. Diese bezögen sich nämlich nicht nur auf die „Aktion“, sondern seien im Zusammenhang mit den darunter aufgedruckten Worten „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ zu deuten und zu verstehen. Beim Lesen der Plakate seien Dritte in der Lage zu erkennen, ob jemand dem Personenkreis angehöre, gegen den sich der Aggressionsakt richte. Dieser richte sich eindeutig gegen in Augsburg lebende Ausländer. Andere Auslegungsmöglichkeiten (schon gar keine nahe liegenden) habe die Kammer nicht festgestellt und seien von den Beschwerdeführern auch nicht gewollt. Die Kammer habe ferner ausgeschlossen, dass die Äußerung in dem Text mehrdeutig sei. Hierbei seien ebenfalls der Kontext und die sonstigen Begleitumstände des Plakatinhalts beachtet worden.
15
Die Rechtswidrigkeit der Tat entfalle auch nicht im Hinblick auf das Recht der freien Meinungsäußerung. Dieses Grundrecht finde seine Grenze in den allgemeinen Gesetzen, mithin in § 130 StGB. Ihm werde auf tatbestandlicher Ebene ausreichend dadurch Rechnung getragen, dass nicht bereits die bloße Ehrverletzung genüge, sondern die Behauptung einer Minderwertigkeit erforderlich sei, durch die das Recht auf gleichberechtigte Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben bestritten werde. Ein Angriff von derartiger Intensität sei keinesfalls mehr durch die Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt. Mit dem Inhalt „lebenswertes deutsches Augsburg“ hätten die Beschwerdeführer bewusst in Kauf genommen, dass Augsburg nicht mehr lebenswert, da nicht „deutsch“ sei, was im Zusammenhang mit dem zuvor geschriebenen Wort „Ausländer-Rück-Führung“ zu lesen sei. Der Wortlaut des Plakats beziehe sich auf alle hier lebenden Ausländer ohne Rücksicht darauf, ob sie - was die Angeklagten als ihr Anliegen vorgegeben hätten - integrationswillig und integrierbar seien.
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4. Mit Beschluss vom 14. Januar 2004 verwarf das Bayerische Oberste Landesgericht die Revisionen der Beschwerdeführer als unbegründet. Die Strafkammer habe zu Recht angenommen, durch die Verknüpfung der Worte „Ausländer-Rück-Führung“ und „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ sei die Menschenwürde der in Augsburg lebenden Ausländer angegriffen worden. Zwar habe sie das Grundrecht der freien Meinungsäußerung nur im Hinblick auf die Frage der Rechtswidrigkeit geprüft, jedoch beruhe das Urteil hierauf nicht. Dem Gewicht des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG sei bereits bei der Auslegung der inkriminierten Äußerung Rechnung zu tragen. Sei die Menschenwürde verletzt, sei dieses Rechtsgut mit der Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig.
17
Den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung des Plakatinhalts werde die Auslegung des Landgerichts gerecht, weil durch die Verknüpfung der Aussagen „Ausländer-Rück-Führung“ und „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ den in Augsburg lebenden Ausländern das Recht abgesprochen werde, in dieser Stadt zu leben, und dadurch ausgesagt werde, dass Augsburg, wenn es von Ausländern bewohnt werde, nicht lebenswert sei. Zu Recht habe das Landgericht auch anhand des sonstigen Kontextes und der Begleitumstände insoweit keine Mehrdeutigkeit angenommen. Zwar rüge die Revision der Beschwerdeführer, dass der Sinn der Äußerung verkannt worden sei beziehungsweise das Landgericht andere Auslegungsvarianten nicht geprüft habe, sie trage aber schon nicht vor, welche Auslegungsvarianten in Betracht zu ziehen seien.

Solche anderen Auslegungsvarianten seien auch nicht ersichtlich. Das Gericht habe gesehen, dass das Plakat im Rahmen von geplanten Aktionswochen des Vereins Augsburger Bündnis - Nationale Opposition aufgestellt worden sei und im Zusammenhang mit dem Zehn-Punkte-Programm des Vereins, das an alle Haushalte verteilt worden sein solle und mit welchem der Verein die allgemeine Problematik der Ausländerzuwanderung und des Bevölkerungsanteils anspreche, sowie mit den sonstigen Veranstaltungen des Vereins zu beurteilen sei. Es sei im Ergebnis nicht zu beanstanden, dass das Gericht angesichts der Formulierung des Plakates selbst andere Auslegungsmöglichkeiten verneint habe. Die Verknüpfung der „Ausländer-Rück-Führung“ mit der Aussage „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ lasse die nach dem objektiven Erklärungsinhalt seitens des Landgerichts befürwortete Auslegung, dass damit ausgedrückt werde, dass ein gemeinsames Leben mit Ausländern und Deutschen in Augsburg nicht lebenswert sei, durch die Begleitumstände nicht entfallen.

Zu Recht habe die Strafkammer darin einen Angriff gegen die Menschenwürde der in Augsburg lebenden Ausländer gesehen, weil ihnen mit dieser Äußerung, dass ein gemeinschaftliches Leben in Augsburg nicht lebenswert sei, das Recht, als gleichwertige Persönlichkeiten in der Gemeinschaft zu leben, also ihr soziales Lebensrecht bestritten werde. Soweit die Strafkammer aus der Äußerung auch darauf geschlossen habe, dass die Beschwerdeführer zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt hätten, sei auch dies rechtlich nicht zu beanstanden. Gerade die Getrenntschreibung „Ausländer-Rück-Führung“ betone die offensichtlich gewollte Aussage „Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ durch „Ausländer-Rück-Führung“, den gewollten Rauswurf dieser Bevölkerungsgruppe und damit auch deren angebliche Minderwertigkeit gegenüber der deutschen Bevölkerung.
II.
18
1. Die Beschwerdeführer rügen eine Verletzung ihrer Grundrechte aus Art. 3 Abs. 3, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Art. 103 Abs. 1 GG durch die strafgerichtlichen Entscheidungen. Die Gerichte hätten die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung des Sinngehalts des Plakates und an die Auslegung des § 130 StGB verfehlt.
19
2. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz und der Präsident des Bundesgerichtshofs haben jeweils eine Stellungnahme abgegeben.
20
3. Dem Bundesverfassungsgericht haben die Akten der Ausgangsverfahren (101 Js 122256/02) vorgelegen.
III.
21
1. Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde gemäß § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG zur Entscheidung an, weil dies zur Durchsetzung der Grundrechte der Beschwerdeführer angezeigt ist. Die Voraussetzungen für eine stattgebende Entscheidung der Kammer nach § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG liegen vor.
22
a) Das Bundesverfassungsgericht hat die grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Beschränkung der Meinungsfreiheit zu Gunsten kollidierender Rechtsgüter im Bereich des öffentlichen Meinungskampfes bereits entschieden (vgl. BVerfGE 61, 1 <11 ff.>; 90, 241 <248 ff.>; 93, 266 <290 ff.>; speziell zu § 130 StGB: Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2002 - 1 BvR 232/97 -, NJW 2003, S. 660 <662>). Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe aufgestellt, welche für die Feststellung einer Verletzung des kollidierenden Rechtsguts der Menschenwürde zu beachten sind (vgl. BVerfGE 93, 266 <293>; 107, 275 <284>; speziell zu § 130 StGB: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 <63>; vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 <2909>).
23
b) Die Verfassungsbeschwerde ist nur zum Teil zulässig. Soweit die Beschwerdeführer eine Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 103 Abs. 1 GG rügen, erfüllen die Verfassungsbeschwerden mangels Substantiierung nicht die sich aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG ergebenden Begründungsanforderungen und sind unzulässig. Im Übrigen sind die Verfassungsbeschwerden zulässig.
24
c) Die Verfassungsbeschwerden sind in dem vorgenannten Umfang auch offensichtlich begründet im Sinne des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen die Beschwerdeführer jeweils in ihrem Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG.
25
2. Die Aussagen auf dem Plakat „Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“ fallen in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG. Meinungen genießen den Schutz der Meinungsfreiheit, ohne dass es dabei auf deren Begründetheit, Werthaltigkeit oder Richtigkeit ankäme. Sie verlieren diesen Schutz auch dann nicht, wenn sie scharf und überzogen geäußert werden (vgl. BVerfGE 61, 1 <7>; 85, 1 <14 f.>; 90, 241 <247>). Geschützt sind damit – in den Schranken des Art. 5 Abs. 2 GG – auch rechtsextremistische Meinungen (vgl. BVerfGK 7, 221 <227>; 8, 159 <163>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2008 - 1 BvQ 43/08 -, juris Rn. 22). In der Bestrafung wegen dieser Aussage liegt ein Eingriff in dieses Grundrecht.
26
3. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit ist allerdings nicht vorbehaltlos gewährleistet. Nach Art. 5 Abs. 2 GG findet es seine Schranken unter anderem in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, zu denen auch 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB gehört.
27
a) Bei der Auslegung und Anwendung strafrechtlicher Vorschriften haben die Gerichte dem eingeschränkten Grundrecht der Meinungsfreiheit Rechnung zu tragen, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 <208 f.>; 94, 1 <8>; stRspr). In öffentlichen Angelegenheiten gilt die Vermutung zugunsten der freien Rede (vgl. BVerfGE 7, 198 <208>; stRspr). Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern. Die plurale Demokratie des Grundgesetzes vertraut auf die Fähigkeit der Gesamtheit der Bürger, sich mit Kritik an der Verfassung auseinander zu setzen und sie dadurch abzuwehren (vgl. BVerfGK 2, 1 <5>).
28
aa) Voraussetzung jeder rechtlichen Würdigung von Meinungsäußerungen ist zum einen, dass ihr Sinn zutreffend erfasst worden ist. Die Deutung des objektiven Sinngehalts einer Meinungsäußerung ist unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln (vgl. BVerfGE 93, 266 <295>; 114, 339 <348>). Hierbei dürfen die Gerichte der Meinungsäußerung keine Bedeutung beilegen, die sie objektiv nicht hat, und im Fall der Mehrdeutigkeit nicht von der zur Verurteilung führenden Deutung ausgehen, ehe sie andere Deutungsmöglichkeiten mit tragfähigen Gründen ausgeschlossen haben. Diese verfassungsrechtlichen Anforderungen schließen zwar nicht aus, dass die Verurteilung auf ein Auseinanderfallen von sprachlicher Fassung und objektivem Sinn gestützt wird (vgl. BVerfGE 93, 266 <303>), wie dies insbesondere auf in der Äußerung verdeckt enthaltene Aussagen zutrifft.
Eine solche Interpretation muss aber unvermeidlich über die reine Wortinterpretation hinausgehen und bedarf daher der Heranziehung weiterer, dem Text nicht unmittelbar zu entnehmender Gesichtspunkte und Maßstäbe. Diese müssen ihrerseits mit Art. 5 Abs. 1 GG vereinbar sein (vgl. BVerfGE 43, 130 <139 f.>). Auf eine im Zusammenspiel der offenen Aussagen verdeckt enthaltene zusätzliche Aussage darf die Verurteilung zu einer Sanktion oder vergleichbar einschüchternd wirkende Rechtsfolgen daher nur gestützt werden, wenn sich die verdeckte Aussage dem angesprochenen Publikum als unabweisbare Schlussfolgerung aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, juris Rn. 29). Hierfür müssen die Gerichte die Umstände benennen, aus denen sich ein solches am Wortlaut der Äußerung nicht erkennbares abweichendes Verständnis ergibt. Fehlt es daran, so liegt ein Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG vor (vgl. BVerfGE 93, 266 <302 f.>).
29
bb) Zum anderen ist der wertsetzenden Bedeutung der Meinungsfreiheit auch auf der Ebene der Auslegung Rechnung zu tragen. Die Wahrung dieser wertsetzenden Bedeutung erfordert es grundsätzlich, dass eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem durch die Meinungsfreiheit beeinträchtigten Rechtsgut stattfindet. Die Meinungsfreiheit muss jedoch stets zurücktreten, wenn die Äußerung einer Meinung die Menschenwürde eines anderen antastet. Denn die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig (BVerfGE 93, 266 <293>; 107, 275 <284>).
30
Da aber nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 <293>; 107, 275 <284>). Die Gerichte haben diesen die Belange der Meinungsfreiheit verdrängenden Effekt bei der Normauslegung insbesondere von Straftatbeständen zu beachten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 <2909>).
31
Mit dem Begriff der Menschenwürde ist der soziale Achtungsanspruch des Menschen verbunden, der es verbietet, den Menschen zum bloßen Objekt des Staates zu machen oder ihn einer Behandlung auszusetzen, die seine Subjektqualität prinzipiell in Frage stellt (vgl. BVerfGE 87, 209 <228>). Dabei wird der Begriff der Menschenwürde häufig vom Verletzungsvorgang her beschrieben (vgl. BVerfGE 1, 97 <104>; 27, 1 <6>; 30, 1 <25>; 72, 105 <115 ff.>). Angriffe auf die Menschenwürde können in Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und damit in allen Verhaltensweisen bestehen, die dem Betroffenen seinen Achtungsanspruch als Mensch absprechen (vgl. BVerfGE 1, 97 <104>; 87, 209 <228>; 107, 275 <284>).

Damit übereinstimmend geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass allein die Verletzung der Ehre einer Person nicht als ein Angriff auf die Menschenwürde einzuordnen ist. Danach ist vielmehr erforderlich, dass der angegriffenen Person ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeit in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als unterwertiges Wesen behandelt wird. Der Angriff muss sich mithin gegen den ihre menschliche Würde ausmachenden Kern der Persönlichkeit, nicht lediglich gegen einzelne Persönlichkeitsrechte, richten (vgl. BGHSt 36, 83 <90>; 40, 97 <100>; BGH, Urteil vom 3. April 2008 - 3 StR 394/07 -, juris Rn. 17). Diese Auslegung des Bundesgerichtshofs hat die Kammer für die Anwendung von § 130 StGB a.F. gebilligt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 <63>; vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 <2909>).

Bei der Subsumtion der Parole „Ausländer raus“ unter den Volksverhetzungstatbestand nehmen die Fachgerichte grundsätzlich eine restriktive Auslegung des Volksverhetzungstatbestandes vor (vgl. BGHSt 32, 310 <313>), indem sie nur unter Hinzutreten weiterer Begleitumstände von einem Angriff auf die Menschenwürde ausgehen (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 2. November 1994 - 4 Ss 491/94 -, NStZ 1995, S. 136 <137 f.>; OLG Brandenburg, Urteil vom 28. November 2001 - 1 Ss 52/02 -, NJW 2002, S. 1440 <1441>; KG, Beschluss vom 27. Dezember 2001 - (4) 1 Ss 297/01 (166/01) -, juris Rn. 9; AG Rathenow, Beschluss vom 13. April 2006 - 2 Ds 496 Js 37539/05 (301/05) -, NStZ-RR 2007, S. 341 <342>). Auch diese Auslegung begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken.
32
cc) Zwar überprüft das Bundesverfassungsgericht die fachrichterliche Rechtsanwendung grundsätzlich nur darauf hin, ob die Gerichte Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der Meinungsfreiheit verkannt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 <92>; 85, 248 <257 f.>; 93, 266 <296>). Im Zusammenhang mit den Kommunikationsgrundrechten hat die Anwendung des einfachen Rechts durch die Fachgerichte nicht unerhebliche Rückwirkungen auf die verfassungsrechtlich geschützten Positionen. Schon einzelne Fehler der Deutung der Äußerung und bei der Auslegung des einfachen Rechts können zu einer Fehlgewichtung des Grundrechts führen. Wegen der schwerwiegenden Folgen, die solche Fehler im Strafverfahren nach sich ziehen können, ist zumindest dort eine intensivere Kontrolle durch das Bundesverfassungsgericht unausweichlich. Angesichts der einschüchternden Wirkung, die staatliche Eingriffe hier haben können, muss eine besonders wirksame verfassungsrechtliche Kontrolle Platz greifen, soll die Freiheit dieser Lebensäußerungen nicht in ihrer Substanz getroffen werden (vgl. BVerfGE 43, 130 <136>; 81, 278 <290>).
33
b) Die Entscheidungen der Strafgerichte genügen diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht.
34
aa) Das Urteil des Amtsgerichts genügt weder den Anforderungen an die Deutung von Meinungsäußerungen noch denjenigen an die Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Strafnorm des § 130 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b StGB, da das Amtsgericht in seiner rechtlichen Würdigung auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit überhaupt nicht eingegangen ist.
35
bb) Auch das Urteil des Landgerichts wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung von Meinungsäußerungen nicht gerecht. Es ist bereits zweifelhaft, ob das Landgericht das Grundrecht der Meinungsfreiheit als eigenständig zu berücksichtigenden Maßstab der Deutung erkannt hat. Zwar findet sich im Rahmen der Erwägungen zum objektiven Tatbestand die Aussage „und die Schriften sind auch nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt“. Diese Aussage steht indes zu den vorherigen und nachfolgenden Ausführungen zur Feststellung des objektiven Tatbestandes in keinerlei Zusammenhang. Die Gründe der Entscheidung lassen nicht erkennen, dass das Landgericht das von den Beschwerdeführern gestaltete Plakat als Beitrag zum öffentlichen Meinungskampf gewertet hat und dass es die daraus von Verfassungs wegen folgenden Anforderungen an die Deutung von Meinungen geprüft hat.

Aus der Aussage, dass das Verhalten der Beschwerdeführer nicht von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist, ergibt sich lediglich pauschal und ohne sachhaltige Begründung, dass das Verhalten entweder bereits als nicht vom Schutzbereich des Grundrechts umfasst angesehen wird, oder, dass sich das Grundrecht im Konflikt mit anderen Verfassungsgütern als nachrangig erwiesen habe. Dass das Grundrecht hierbei die Deutung der Äußerungen und die Gewichtung der sich gegenüberstehenden Rechtspositionen in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise angeleitet hat, lässt sich hieraus nicht ersehen. Die von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätze für die Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Strafnormen, die im Tatbestand eine Verletzung der Menschenwürde voraussetzen, hat das Landgericht bei der Auslegung des § 130 StGB weder erwähnt noch der Sache nach geprüft.

Stattdessen stellt es sich im Rahmen der Ausführungen zur Rechtswidrigkeit auf den Standpunkt, dass der Meinungsfreiheit durch die Tatbestandsbegrenzungen des § 130 StGB bereits auf tatbestandlicher Ebene in der verfassungsrechtlich gebotenen Weise Rechnung getragen worden sei. Der Sache nach verneint es damit einen weiteren Berücksichtigungsbedarf des Art. 5 Abs. 1 GG für die nähere Auslegung und Anwendung des § 130 StGB und verkennt damit die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anwendung meinungsbeschränkender Gesetze schon grundsätzlich.
36
Entsprechend hat das Landgericht der Aussage auf dem Plakat einen Sinngehalt gegeben, den das Plakat aus sich allein heraus nicht hat und der auch durch die Ausführungen des Landgerichts nicht in verfassungsrechtlich tragfähiger Weise begründet wird. Das Landgericht folgert aus dem Zusammenspiel von Überschrift („Ausländer-Rück-Führung“) und Slogan („Für ein lebenswertes deutsches Augsburg“) im Umkehrschluss, dass die Stadt mit Ausländern als nicht lebenswert dargestellt werde und folgert hieraus zugleich ein böswilliges Verächtlichmachen sowie mithin eine Menschenwürdeverletzung der ausländischen Mitbürger.

Schon die Annahme, dass der Plakattext alleine so verstanden werden könne, dass eine Stadt, in der Ausländer lebten, als nicht lebenswert anzusehen sei, ist Bedenken ausgesetzt. Das Plakat kann vielmehr auch so gedeutet werden, dass ein Rückführungsprogramm gegenüber Ausländern lediglich als Beitrag zu einem breiter und allgemeiner verfolgten Ziel, nämlich der Schaffung einer „lebenswerten deutschen Stadt“ verstanden wird, wobei Ausländer zwar als Problem, nicht aber notwenig als verächtlich hingestellt werden. Zutreffend hat das Landgericht diesbezüglich zwar eine ausländerfeindliche Stoßrichtung des von den Beschwerdeführern verantworteten Plakattextes herausgearbeitet.

Diese widerspricht auch ohne Zweifel der für die freiheitliche demokratische Grundordnung grundlegenden Erwartung einer Toleranz der deutschen Bevölkerung gegenüber Ausländern. Das Strafgesetzbuch stellt aber nicht schon ausländerfeindliche Äußerungen als solche unter Strafe (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 -, NJW 2001, S. 2072 <2073>). Jedoch ist die angegriffene Entscheidung in Bezug auf die verfassungsrechtlichen Anforderungen zur Deutung von Meinungsäußerungen nicht tragfähig, wenn aus dem Plakattext gefolgert wird, dass Ausländer unter Missachtung des Gleichheitssatzes als unterwertig dargestellt würden und ihnen das Lebensrecht in der Gemeinschaft bestritten werde. Diese Auslegung lässt sich jedenfalls nicht auf den bloßen Wortlaut des Plakates stützen. In dem von den Beschwerdeführern entworfenen Plakat wird nicht die Minderwertigkeit von Ausländern ausgesprochen wie zum Beispiel durch die pauschale Zuschreibung sozial unerträglicher Verhaltensweisen oder Eigenschaften. Eine solche Zuschreibung ergibt sich auch nicht aus der Bezeichnung „Ausländer“ in dem Wort „Ausländer-Rück-Führung“, das dem Begriffspaar „deutsches Augsburg“ und „lebenswert“ gegenübergestellt wird.

Die Worte „Aktion Ausländerrückführung“ sagen dies ebenfalls nicht aus. Zwar macht das Plakat unmissverständlich deutlich, dass die Initiative der Beschwerdeführer Ausländer „rückführen“ will. Der Umfang und die Mittel, ob nun beispielsweise durch Anreiz oder Zwang, werden jedoch nicht benannt. Der Wortkombination ist daher nicht ohne weiteres zu entnehmen, dass Ausländer entrechtet oder zum Objekt gemacht werden sollen beziehungsweise als rechtlos oder Objekt angesehen werden. Um zu der über den reinen Wortlaut hinausgehenden Deutung des Plakates zu gelangen, hätte das Landgericht daher konkrete Begleitumstände benennen müssen, aus denen sich ein solches am Wortlaut der Äußerung nicht erkennbares Verständnis ergibt. Derartige Begleitumstände hat das Landgericht jedoch nicht dargetan.
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Das Landgericht hat auch auf eine Abwägung der widerstreitenden Belange verzichtet, ohne die Entbehrlichkeit einer solchen Abwägung aufzuzeigen. Zwar entfällt nach den dargelegten Maßstäben eine solche Abwägung, wenn eine Menschenwürdeverletzung vorliegt, da die Würde des Menschen nicht abwägungsfähig ist (siehe oben III 3 a bb). Die bloße Behauptung, dass der Plakattext mehr sei als eine Äußerung, die lediglich emotionale Ablehnung ausdrücke, sowie das Abstellen darauf, dass sich der Angriff nicht nur gegen einzelne Persönlichkeitsrechte richte, sondern undifferenziert sei, weil er sich auf alle in Augsburg lebenden Ausländer beziehe, tragen die Qualifizierung des Plakattextes als Menschenwürdeverletzung jedoch nicht. Ausgehend von dem Erfordernis einer besonders sorgfältigen Prüfung für die Annahme einer Menschenwürdeverletzung darf aus der Pauschalität einer verbalen Attacke nicht ohne weiteres auf ein Verächtlichmachen geschlossen werden, das den Betreffenden ihre Anerkennung als Person abspricht.
38
cc) Auch die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, die im Wesentlichen die Entscheidung des Landgerichts nur bestätigt, genügt den Anforderungen des Art. 5 Abs. 1 GG nicht. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat zwar eingangs seiner Erwägungen auf die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für die Deutung von Meinungsäußerungen hingewiesen. Es hat auch erkannt, dass nach einer Bejahung eines Angriffs auf die Menschenwürde Belange der Meinungsfreiheit nicht mehr berücksichtigt werden können, daraus aber auf der Ebene der Auslegung der Strafnorm nicht die gebotenen Konsequenzen gezogen.

Die von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Grundsätze für die Auslegung der die Meinungsfreiheit beschränkenden Strafnormen, die im Tatbestand eine Verletzung der Menschenwürde voraussetzen, hat es im Folgenden weder erwähnt noch der Sache nach geprüft. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat auf eine Abwägung der widerstreitenden Belange verzichtet, ohne die Entbehrlichkeit einer solchen Abwägung aufzuzeigen. Es hat sich vielmehr in einem einzigen Satz mit der Feststellung begnügt, dass ein Angriff auf die Menschenwürde vorliege, ohne dies näher zu begründen.

Die Strafgerichte müssen jedoch im Interesse des materiellen Grundrechtsschutzes durch Offenlegung der für den Ausgang der Abwägung maßgebenden Gründe in einer der verfassungsgerichtlichen Prüfung zugänglichen Weise erkennen lassen, dass in die Abwägung die dafür erheblichen Umstände eingestellt worden sind oder warum hierfür im Einzelfall etwa wegen einer Antastung der Menschenwürde kein Raum mehr war (vgl. zuletzt: BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 <2909>; vgl. auch die einschlägige fachgerichtliche Rechtsprechung zur Subsumtion der Parole „Ausländer raus“ unter § 130 StGB - Nachweise oben III 3 a bb a.E.). Den Anforderungen an eine besonders sorgfältige Prüfung der Menschenwürdeverletzung, wie sie verfassungsrechtlich geboten ist, genügt dies nicht.
39
c) Die angegriffenen Entscheidungen beruhen auch auf dem jeweils festgestellten Grundrechtsverstoß. Es ist nicht auszuschließen, dass die Gerichte bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Anforderungen zu einer anderen für die Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gelangen.
IV.
40
Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34a Abs. 2 BVerfGG.
41
Diese Entscheidung ist nach § 93d Abs. 1 Satz 2 BVerfGG unanfechtbar...

Anmerkung:  Textfettung nachträglich

Die totale Politisierung des ganzen Lebens ist das Ende der Freiheit

Von SELBERDENKER

Jeder Mensch sollte das Recht haben, unter Menschen zu leben, die eine ähnliche Lebensweise vorziehen. Ist das nicht Freiheit? Wer sich dem Diktat mächtiger Eliten, wer sich einem Sozialismus oder einem islamischen Kalifat unterwerfen möchte, sollte dies tun können. Wer jedoch eine freiheitliche Lebensweise vorzieht, wer ein souveränes, selbstbestimmtes Leben leben möchte, ohne staatliche Indoktrinierung, ohne „Volksvertreter“, die sich selbst eigentlich als von der Allgemeinheit zu finanzierende Menschheitsverwalter verstehen, wer das Denken nicht Institutionen überlassen möchte, muss jedoch ebenfalls die Möglichkeit dazu haben.

Ein Staat hat in einer solchen freiheitlichen Gesellschaft nur drei Dinge zu gewährleisten: Er hat die Sicherheit, das Eigentum und das Recht seiner Bürger – und nur seiner Bürger – zu schützen. Der Staat hat seinen Bürgern zu dienen und nicht die Bürger dem Staat oder sogar der ganzen Welt.

Anders als totalitäre Regime sind freiheitliche Gesellschaften jedoch stets bedroht, denn Länder mit freiheitlicher Lebensweise, mit reduziertem Staat, erzeugen Wohlstand. Dieser Wohlstand zieht Menschen an, die ihn ausbeuten wollen oder gar Feinde der Freiheit sind. Freiheit wird für selbstverständlich gehalten, was Dekadenz und einen Rückgang der Freiheit mit sich bringt. Mit der abnehmenden Freiheit verschwindet dann langsam auch der Wohlstand. In diesem Stadium befindet sich Deutschland gerade. In einem eigentlich freiheitlich gedachten Land, in dem die Mehrheit nicht bereit ist, die Freiheit auch zu verteidigen oder eigenständig zu denken, schützt selbst Demokratie nicht vor dem Verlust der Freiheit. Es kommen Menschen an die Macht, die Freiheit und Demokratie zerstören, obwohl sie beides ständig im Munde führen. Sie politisieren alle Bereiche unseres Lebens, sobald es ihnen dienlich ist.

Hannah Arendt schreibt in „Freiheit und Politik“:
„Wir haben seit unserer Bekanntschaft mit den totalitären Staatsformen die Erfahrung gemacht, dass nichts geeigneter ist, die Freiheit ganz und gar abzuschaffen, als eine totale Politisierung des gesamten Lebens. Von dieser jüngsten Erfahrung her gesehen, die uns natürlich für Betrachtungen dieser Art immer gegenwärtig bleiben muss, liegt es nahe, nicht nur an dem Zusammenfallen von Freiheit und Politik zu zweifeln, sondern sich zu fragen, ob diese Beiden überhaupt miteinander vereinbar sind, ob nicht Freiheit erst da anfängt, wo Politik aufhört. Sodass es Freiheit eben dort nicht mehr gibt, wo das Politische nirgends ein Ende hat und nirgends auf eine Grenze stößt. Je weniger Politik, so scheint es, desto mehr Freiheit. Oder: Je kleiner der Raum, den das Politische einnimmt, desto größer der Raum, der der Freiheit gelassen ist. (…) Der Sinn des Politischen ist Sicherheit. Sein Zweck ist das Leben und Freiheit wird in diesen Fällen zu einer Art von Grenzphänomen. Sie wird zu der Grenze, die das Politische nicht überschreiten darf. Es sei denn, dass das Leben selbst, mit seinen unmittelbaren Interessen auf dem Spiel steht.“

Arendt hat hier Freiheit als die Grenze des Politischen definiert. Diese wird heute wieder systematisch überschritten.

Deutschland den Deutschen oder dem Staat?
Nachdem auf einer Party auf Sylt junge Leute betrunken politisch nicht gewünschte Texte gegrölt hatten, durften sich in Deutschland alle mal empören und über die soziale Hinrichtung der heldenhaft gestellten Delinquenten freuen. Sie hatten pauschal „Ausländer raus!“ gerufen. Das ist dumm. Doch die Frage, wem Deutschland gehören soll, ist es sicher nicht.

Um den überall lauernden Anbräunern, ob regierungsamtlich oder privat motiviert, den Spaß zu verderben: Deutsche können auch Leute werden, die dieses freiheitlich gedachte Land lieben und seine gewachsenen Traditionen respektieren, ganz unabhängig von Hautfarbe oder Herkunft. Wer damit nicht übereinstimmt, wer Deutschland verachtet, ausnehmen oder künstlich umformen will, sollte sich tatsächlich überlegen, das Land zu verlassen, um woanders glücklich zu werden.

Was für ein Land wollen wir sein? Internationale Eliten-Diktatur nach dem „Model Schwab“, Sozialismus, Kalifat oder freiheitliche Demokratie? Diese Frage drängt sich auf. Es ist nicht Aufgabe von Politikern oder gar Regierungen, unschöne aber in privatem Rahmen mitgefilmte Gesänge zu sanktionieren und die Leute sozial zu vernichten.

Dass es dennoch geschehen ist, belegt endgültig, dass Deutschland kein freies Land mehr ist, denn Politik ist jetzt schon überall.
(pi-news.net)

Wir brauchen eine gemeinsame freiheitlich-liberal-konservative Liste für die Landtagswahlen!

Von Vera Lengsfeld

Gratulation an CDU und AfD: Sie haben die Thüringer Kommunalwahl dominiert. Die SPD hat sich teilweise beachtlich geschlagen. Die großen Verlierer sind die Linken und die Grünen. Für die Linken ist das eine klare Ansage: Einen Ramelow-Effekt wird es bei den Landtagswahlen nicht geben. Rot-Rot-Grün ist Geschichte. Bei den großen zentralen Ämtern im Land, den hauptamtlichen Landräten und den Oberbürgermeistern, gibt es am 9. Juni, dem Tag der Europawahl, Stichwahlen, oft zwischen CDU und AfD (z.B. Saale-Holzland-Kreis, Greiz, im Eichsfeld oder im Wartburgkreis), aber auch zwischen SPD und AfD, wie im Kyffhäuserkreis oder im Kreis Gotha.

Die prestigeträchtige Stichwahl um das Amt des Oberbürgermeisters von Erfurt wird zwischen CDU und dem Amtsinhaber Andreas Bausewein von der SPD ausgetragen, die AfD lag in Erfurt knapp an dritter Stelle. Im Anhang finden Sie den Link zu allen Ergebnissen auf den Seiten des MDR.

Aus meiner Sicht ist das eine sehr gute Nachricht für liberal-konservative Inhalte: In den Stichwahlen werden die jeweiligen Bewerber den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ein überzeugendes Angebot machen müssen, wenn sie über ihr Stammklientel hinaus Mehrheiten erringen wollen. Dampfplauderei oder Lagerwahlkampf wird am 9. Juni nicht funktionieren. Wer eine überzeugende Arbeit für die Bürger macht, wird schon im ersten Wahlgang belohnt, wie in Bad Frankenhausen und in Sondershausen. Besondere Gratulation an Matthias Strejc und Steffen Grimm!

Aus meiner Sicht gibt es aber auch einen ganz klaren Verlierer im bürgerlichen Lager: Alle die freiheitlich-bürgerlichen Kräfte, die im Herbst und Winter noch in Thüringen große Hoffnungen erzeugt hatten, die großen unabhängigen Namen Freie Wähler, Bürger für Thüringen, dieBasis, aber auch die sich formierende WerteUnion und die weitere Parteigründung Bündnis Deutschland: Es gab ein Fenster des öffentlichen und medialen Wohlwollens, was von den versammelten Akteuren in Gremiensitzungen und Hinterzimmer-Armdrücken, in Zaudern, Zagen und auf Führungspersonen starren, kurz in Parteivereinsmeierei alter Schule komplett gegen die Wand gefahren wurde:

Das liberal-konservative Lager war in der Thüringer Kommunalwahl eine absolute no show (der Ihnen sicherlich bekannte Fachbegriff, wenn Hotelgäste ein Zimmer buchen und dann ohne Rückmeldung nicht kommen). Wenn man mit der Lupe sucht, findet man bei der Kreistagswahlen im Saale-Orla-Kreis ein WerteUnion-Ergebnis: 1,2%!

Die AfD dagegen sitzt trotz ihrer Skandale in den ländlich geprägten Kreisen typischerweise mit deutlich über 30% und in den städtisch geprägten Gebieten meist noch mit über 20% oder knapp darunter in allen Kreistagen und kann dort als kommunale Kraft nicht mehr ausgegrenzt werden.

Lohnt es sich nach „Schuldigen“ für das Desaster im liberal-konservativen Lager zu suchen? Nein!

Aber es muss darum gehen, aus Fehlern zu lernen und nach vorne zu reagieren.

Die „Strategie“, dass jeder Partei- und persönliche Eitelkeiten über das Land und seine Bürger stellt ist krachend gescheitert.

Die Idee des „Bündnis für Thüringen“ war im Kern richtig, leider ist die eigentliche Aufgabe, nämlich die Aufstellung einer überzeugenden, schlagkräftigen gemeinsamen, offenen Liste zunächst gescheitert.

Stattdessen haben wir Stand heute drei Listen (Bündnis Deutschland, dieBasis und WerteUnion) und mehrere düpierte politische Gruppierungen und politische Kraftfelder (z.B. Bürger für Thüringen, FreieWähler).

Und eine Lage, wo nur eines sicher ist: Ähnlich wie in Deutschland insgesamt wartet am Ende eines nicht korrigierten Kurses nur das harte, frontale Aufschlagen gegen die Wand: Wenn es keine Neuaufstellung gibt, werden alle liberal-konservativen Kräfte in Thüringen entweder nicht auf dem Wahlzettel stehen oder am 1. September ganz deutlich unter 5% bleiben.

Ein Desaster mit absoluter Ansage:
Der Wahlkampf findet dann primär zwischen Voigt und Höcke statt, die neue Landesregierung im Herbst wird ohne Liberal-Konservative gebildet – Bündnis Sahra Wagenknecht hätte dann mehr Einfluss auf die zukünftige Innen – und Sicherheitspolitik in Thüringen als eine Kraft, die einen Hans-Georg Maaßen zum Innen- oder Justizminister machen könnte (dafür muss Maaßen nicht auf der Liste stehen oder im Landtag sitzen).

Dazu muss es aber nicht so kommen, wenn man die Kommunalwahl als Weckruf begreift:

Wenn es eine gemeinsame, offene Liste gibt, diese dann von Seiten thüringischer Industrie halbwegs ordentlich mit Wahlkampfmitteln ausgestattet wird, einen professionellen (!!) und klaren Wahlkampf fährt, dann wird eine freiheitlich-bürgerliche Kraft in Thüringen immer noch, trotz aller Widrigkeiten, für 8-10% und direkte mögliche Mitregierung gut sein – das Achtungsergebnis von Albert Weiler im Landratswahlkampf im Saale-Holzland-Kreis ist mit 13,6% ist hier ein Doppelsignal: Zwar weit davon entfernt wirklich um die Verantwortung zu kämpfen (Weiler ist sogar nur knapp 4. und damit deutlich an der Teilnahme an der Stichwahl gescheitert), aber Albert Weiler und der BI Holzland kommt mit dem beachtlichen Stimmenanteil eine der Schlüsselpositionen für die Stichwahl zu: Es wird für sowohl CDU-Bewerber Waschnewski, als auch AfD-Bewerber Bratfisch wichtig sein, um das „Endorsement“, also die Wahlempfehlung von Weiler und der BI Holzland zu werben.

Aber zurück zur Kernfrage, der Aufstellung des freiheitlich-bürgerlichen Kräfte für die Landtagswahl:

Aus meiner Sicht muss hier vor allem pragmatisch agiert werden: Wer ist am besten positioniert? Wessen Liste kann am leichtesten verbessert und dann empfohlen werden? Nach jetzigem Stand scheint dies in Thüringen die Liste von Bündnis Deutschland zu sein, für die aus meiner Sicht drei Punkte sprechen:

Erstens: Schon die momentan aufgestellte Liste ist ziemlich vorzeigbar und unterscheidet sich damit wohltuend von anderen Listen, die Bündnis Deutschland allein in seinem kleinen Parteigremienkämmerlein ausgebrütet hat. Und sie haben mit Uwe Rückert immerhin eines der Gesichter einer breiteren Aufstellung schon auf der Liste – mit nur einem weiteren Vertreter von dieBasis Bürger für Thüringen und Werteunion wäre die Idee des Bündnis von Thüringen wiederbelebt.

Und Bündnis Deutschland Thüringen braucht in Thüringen nicht die Unterstützerunterschriften – damit ist noch ein wenig Zeit professionell und diskret eine gute Neuaufstellung der Liste zu verhandeln und dann geräuschlos, frist- und formgerecht umzusetzen. Es kann ja nicht sein, dass immer nur Bündnis Sahra Wagenknecht es schafft halbwegs professionell und politisch konsequent zu agieren.

Natürlich muss auf der wieder aufgestellten, weiter geöffneten Liste auch eine Brücke zur WerteUnion geschlagen werden – aber das ist allen Beteiligten klar. Nur mit einer in Thüringen bekannten Person der WerteUnion kann eine neue gemeinsam unterstützte Liste ehrlich dafür werben, dass Hans-Georg Maaßen als Teil der nächsten Landesregierung wieder für mehr Sicherheit oder vielleicht noch wichtiger mehr Rechtssicherheit in Thüringen sorgt.

Es ist alles eigentlich ganz einfach, es muss nur gemacht werden.

Für Thüringen.

Ich gebe die Hoffnung auf die Vernunft der handelnden Akteure nicht auf!

Quelle für Wahlergebnisse:
https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/kommunalwahl-ticker-ergebnisse-live-102.html#Ergebnisse
(vera-lengsfeld.de)

(tutut) - Wenn ein Doktor der Philosophie und Kinderbuchautor zum Minister für Wirtschaft und Klima berufen wird, dann hat sich zunächst einmal der Rufer vertan, weil ein Bundeskanzler die Richt- und Hinrichtungslinien der Politik bestimmt, egal, ob er davon Ahnung oder keine. Sitzen schon Philosophen auf dem Rollstuhl Deutschlands, dann darf nicht erwartet werden, dass damit irgendwelche Fachkompetenz verbunden ist. Politiker müssen nichts. Die Fachleute aus Arabien und Afrika, demnächst Deutsche, ohne des Deutschen mächtig zu sein, haben Wüsten und ein mittleres Meer hinterlassen, also bringen hierher fremde Fertigkeiten mit. Hinter all dem steckt aber eine Philosophie, denn sonst wäre das, was früher Bundesregierung hieß, nun nicht zu einer Ampel mutiert, ob für Blumen oder Licht, das ist noch nicht entschieden. Landschaften blühen nicht mehr, und Kerzen flackern auf dem Friedhof des Deutschen Volkes. Dahinter steckt die Philosophie des Naiven Realismus,, auch bekannt als Klassischer Realismus oder direkter Realismus, Common-Sense-Realismus, wie der Engländer sagt. Politik ist solcher Philosophie zufolge eine Frage der Wahrnehmung. Der Philosoph auf dem Wirtschafts- und Klimathron, das mit dem Klima hat er ja nicht gelernt, das müsste ihm erst der Deutsche Wetterdienst erklären, aber Philosophie hat er gelernt, und da bedeutet Naiver Realismus: alles ist, wie er es sich in seinen Träumen vorstelllt. Für den politisch gleichzeitig Farbenblinden ist alles grün, selbst ein Regenbogen. Wikipedia: "Zu Beginn des 20. Jahrhunderts wurde in der Philosophie der Naive Realismus kaum vertreten, da u.a. Bertrand Russell in der Nachfolge von Berkeley und Hume überzeugend wirkende Argumente gegen ihn geliefert hatte. Varianten des Naiven Realismus wurden u.a. von John Dewey, William James, Austin, Searle, John McDowell, teilweise auch von Husserl, Wittgenstein und Putnam vertreten. Searle spricht dabei von einem genetischen Fehlschluss: So seien viele Konstruktivisten der Ansicht, dass eine kausale Erklärung für die Genese von Wahrnehmung, die komplizierte Gehirnprozesse beschreibt, den Naiven Realismus widerlege. Aber: 'Aus der Tatsache, dass unsere Erkenntnis/Vorstellung/Bild der Wirklichkeit von menschlichen Gehirnen in menschlichen Interaktionen konstruiert wird, folgt nicht, dass die Wirklichkeit, von der wir Erkenntnis/Vorstellung/Bild haben, von menschlichen Gehirnen in menschlichen Interaktionen geschaffen worden ist. Es gibt darüber hinaus ein Problem mit den menschlichen Gehirnen und den

menschlichen Interaktionen selbst. Sollen auch sie durch menschliche Interaktionen konstruiert worden sein? Der Schluss aus der kollektiven neurophysiologischen kausalen Erklärung unserer Erkenntnis der externen Welt auf die Nichtexistenz der Außenwelt ist einfach nur ein Non sequitur, ein genetischer Fehlschluss'. George Edward Moore wird in der neuen Philosophie oft als prominenter Vertreter der Strömung genannt; er fasst den Naiven Realismus so auf: 'Ich kann jetzt z.B. beweisen, dass zwei menschliche Hände existieren. Wie? Indem ich beide Hände hochhebe, mit der rechten Hand eine bestimmte Geste mache und sage: ‚Hier ist eine Hand‘ und dann hinzufüge, wobei ich mit der linken Hand eine bestimmte Geste mache, ‚Hier ist noch eine‘. Und wenn ich, indem ich dies tue, ipso facto die Existenz von Außenbedingungen bewiesen habe, werden Sie alle einsehen, dass ich es auch auf eine Vielzahl von anderen Weisen tun kann; es ist überflüssig, noch weitere Beispiele anzuhäufen'". Der Katzenvirus grassiert schon lange, Womit hat der Klimawirtschafter in Hamburg einen Doktor gemacht? "Die Natur der Literatur. Zur gattungstheoretischen Begründung literarischer Ästhetizität". Wem das Dänisch  vorkommt, denn da kennt er sich  wohl besser aus als mit dem Deutschen, wo er bekennt, nichts damit anfangen zu können, heißt dies: Menschen sind davon überzeugt, dass ihr Standpunkt durchdacht ist und , und dass die anderen, dieden Standpunkt nicht teilen, durch genügend Nachdenken und geistige Offenheit die Wahrheit schon noch erkennen werden. Rolf Dobelli weist in seinem Buch "Die Kunst des klugen Handelns" den Ausweg für im Habeckismus Verirrte: "Gehen Sie davon aus, dass Ihre Sicht der Dinge von der Allgemeinheit nicht getragen wird. Mehr noch, gehen Sie davon aus, dass jene, die anders denken, keine Idioten sind. Seien Sie nicht ihnen gegenüber skeptisch, sondern zuerst  gegenüber sich selbst". Wer sagt's dem Habeck, dem Kanzler und dem ganzen Ampelgehampel?  Von denen, die für sie Propaganda machen, ist dergl. wie Heinz Erhardt zu sagen pflegte, nicht zu erwarten. Da werden bei Schiller nicht nur Weiber zu Hyänen, wenn die Glocke fertig, bimbimbim ist, sondern  rechts-konservativ ausgewiesene Zeitungen zu blassen linksgrünen Abziehblättchen. MIt Gonzojournalismus primitiver Art oder gleich als Parteiwahlprospekt als Holzhammer. Für eine ansonsten alle fünf Jahre auftauchende Plakatgröße auf Rathaus- oder Redaktionsbesuch, z.B, gibt ein lokaler Redaktionschef den Ausscheller gegen die einzige Opposition mit eher fakes statt facts weniger als zwei Wochen vor einer Wahl, die alles andere als demokratisch ist: "Interview: 'AfD verrät Menschen in Deutschland und Europa' - Andreas Schwab spricht über die Europa-Wahl, seine Ziele und das Auftreten der AfD". Wer? Als was will er gewählt werden? "Wenn es um die Arbeit im Europäischen Parlament geht, macht ihm wohl kaum jemand etwas vor. Seit 20 Jahren vertritt Andreas Schwab (CDU) in Straßburg und Brüssel die Interessen des Regierungsbezirks Freiburg und damit auch des Landkreises Tuttlingen. Aktuell ist der 51-Jährige auf Wahlkampftour und hat sich den Fragen von Redakteur ...gestellt". 20 Jahre schon. Hat jemand was mitbekommen? Welche Metamorphose liegt in diesen Jahren der CDU zur "cdu" ohne alles hinter einer einst Deutschland, Baden-Württemberg regierenden Partei und vor allem einen politisch schwärzer als schwarz nun dunkelgrün umlackierten Kreis? Während Botin unterm Dreifaltigkeitsberg musisch auf des Heubergs Höhen schon nach der Wahl unterwegs ist - "'1. Metal Mountain Festival' am 15. Juni - Drei Bands kommen in die Jurahalle - Headliner sind Vicious Rumors", Kollege für den auf dem Berg thronenden spanischen Missionsorden Propaganda schreibt, "Interview: Ein leuchtendes Zeichen für die Region - Der deutsche Provinzial der Claretiner über die Rolle der deutschen Kirche in der katholischen Weltkirche", gerade verlassen Mitglieder massenhaft ihre chritlichen Kirchen, macht ein gelernter Kindergärtner weiterhin den grünen Mundschenk.  "Özdemir für mehr Herkunftskennzeichnungen bei Lebensmitteln - Kunden sollen sich bei noch mehr Produkten schneller informieren können - Doch Vorschläge aus Brüssel lassen auf sich warten". Das führt dann zu so drolligen Ergebnissen, wie die Mitteilung, dass

Kann sich lohnen, der grüne Ex-Bürgermeister ist jetzt Regierungspräsident.

eine Bratwurst vor der Verpackung auf ihrer Weide schön gestreichelt wurde. Im Gegensatz zu den politischen Amtsmeineiden daheim: "Viele Menschen können keine Rücklagen bilden - Fast jeder fünfte Erwachsene in Deutschland will oder kann einer Umfrage zufolge kein Geld auf die hohe Kante legen. Knapp 18 Prozent der 2140 von YouGov für die Postbank Befragten antworteten auf die Frage, wo ihre Ersparnisse bleiben, entsprechend". Wozu braucht's noch Citys, wenn die`Wege dorthin sowieso verbarrikardiert werden zu neuer Zwangsimobilität: "Einkaufszentren im Wandel - Immer weniger Geschäfte in deutschen Shopping-Centern, dafür mehr Büros und Kitas - Oftmals Leerstände". Weiter so in Deutschland: "Talfahrt im Wohnungsbau steht erst noch bevor - Im vergangenen Jahr wurden mehr neue Wohnungen in Deutschland gebaut als von Fachleuten prophezeit - Dennoch geht es jetzt bergab". Einst war fälschlich stets von deutsch-französischer Freundschaft die Rede, obwohl es das nach Charles de Gaule nicht gibt, heutzutage treffen sich fremdelnde Nachbarn: "Ein Kick für die Beziehungen? - Frankreichs Präsident Macron startet Staatsbesuch in Berlin - Viele Streitthemen". Ein bisschen Bildung gibt's auch in vorwiegend Agenturlieferungen, die wohl alle haben, "Ein Roboter als Klassenkamerad - Ein Avatar hilft langzeiterkrankten Kindern, am Unterricht teilzunehmen und den Kontakt mit den Mitschülern zu halten. Ein Junge in Laupheim profitiert seit diesem Schuljahr von dem Angebot",  "Als Astro-Alex seinen Traum lebte Vor zehn Jahren startete der Künzelsauer Alexander Gerst zur Internationalen Raumstation", "Vorläufiges Ende im Wurst-Streit - Was zählt beim Wiegen? Nur die eigentliche Wurst? Oder auch die nicht essbare Hülle und Verschlüsse? Seit 2019 schwelt dieser juristische Streit um ein paar Gramm mehr oder weniger. Nun hat das Oberverwaltungsgericht in Münster in zweiter Instanz entschieden, dass auch Pelle, Clips und Schnüre zur Füllmenge zählen". Guten Appetit! beim Lesemahl. Da wagt sich dann doch noch ein Chefredakteur an die Leidplanke, nachdem das Thema längst gegessen ist, denn schließlich nützen manche für Zeitung das Internet: "Maßloser Moralismus - Es sind wirklich eklige zwölf Sekunden. Menschen mit Manieren und einem Mindestmaß an ästhetischem Empfinden dürften sich einig sein, dass der wohlstandsverwahrlosten Truppe, die das Sylt-Video zeigt, rigoros das Taschengeld gestrichen und ganz eventuell ganz ausnahmsweise vielleicht doch auch mal was hinter die Ohren gehört. So! Dass Politik und Teile der Medien daraus aber gleich wieder eine Art Staatskrise machten und mit schrillsten Alarmtönen so taten, als stünde das Ende der Bundesrepublik bevor, wird das Problem ganz bestimmt nicht lösen". Wem sagt er das, etwa einem Moralisten Schwab als Don Quijote gegen die AfD? "Dieser überschießende Moralismus der Mächtigen in einer Zeit, in der die Unzufriedenheit mit der aktuellen Politik so hoch ist, wird allerdings nicht dazu beitragen, das gesellschaftliche Klima zu entspannen - im Gegenteil". Die nächste Spannung wartet schon, wetten, dass? Wer kein Lexikon für "Philosophische Grundbegriffe für Dummies" hat: "Moralismus ist die Neigung, die Realität unter einem hauptsächlich  oder ausschießlich moralischen Blickwinkel zu betrachten. Der Begriff hat in der Alltagssprache inzwischen eine negative Konnotation". Moral dagegen wäre "die Gesamtheit aller Normen und Werte in Bezug auf Gut und Böse, die das Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft ermöglichen".  Bis zur nächsten Zeitung. Vielleicht mit  "Journalismus für Dummies"? Werbung: "Henriette Löwisch zeigt die Aufgaben und die Rollen von Journalisten, beschreibt, was gute von schlechten Journalisten unterscheidet, erläutert, wie Journalisten ihre Themen finden und wie sie sie als Nachricht, Kommentar, Glosse oder Reportage aufbereiten. Sie weiht in die Sprache der Journalisten ein, zeigt, wie Artikel, Features oder Interviews aufgebaut werden und erläutert, was das beste Medium für eine Nachricht ist (Radio, Fernsehen, Magazin, Zeitung, Twitter und Blogs). Die Leser erfahren, welche Ressorts welche Nachrichten aufbereiten und wie man Nachrichten am besten präsentiert. Zum Schluss erläutert die Autorin, wie man Journalist wird und wie der Alltag von Journalisten aussieht". Ein Kommentator bei Amazon fand's nicht so gut, weil..."Es liegt an dem Wort 'betreuen'. Das ist ein Nazi-Wort. Es steht im 'Wörterbuch des Unmenschen'. Auf Seite 56 rät H. Löwisch Journalisten zu Recht davon ab, das Wort 'betreuen' in ihren Texten zu verwenden. Völlig unverständlich, dass die Autorin selbst sich nicht an diesen Ratschlag hält. Elfmal kommt das Wort 'betreuen' im Buch vor. Das ist genau elfmal zu oft". Was hat der bloß gegen betreutes Lesen?

Neues Bettenhaus für Tuttlingen
Startschuss für millionenschweres Krankenhausprojekt
Jetzt geht’s los! Die Bagger vor dem Klinikum Tuttlingen sind bereits in Aktion. Start der Großbaustelle, die die nächsten Jahre an und im Krankenhaus bestehen bleiben wird. Investitionen von weit mehr als 100 Millionen Euro sollen getätigt werden. Zuschüsse fließen - Gleich nachdem bekannt wurde, dass der Bau des neuen Bettenhauses E-Bau in das Förderprogramm des Landessozialministeriums aufgenommen wurde, ging es Anfang Mai mit der Baustelleneinrichtung los. Wenn alles nach Plan läuft, kann mit den Rohbauarbeiten noch vor dem Winter begonnen werden, so Klinikumsprecherin Aline Auer...
(Schwäbische Zeitung. Erst ein Krankenhaus schließen, ist der damalige Beschluss vergessen?, und dann am ungünstigeren Platz neu bauen. Woher soll das Geld kommen außer vom Steuerzahler, wenn ständig gemeldet wird, dass die Gesundheitspolitik Pleite macht? Kein Thema für die Kommunalwahl? Was denn sonst? Ohne Gesundheit ist alles nichts.)

„Datenmüll“
Das kritisiert das Ortenau-Klinikum am neuen Klinik-Atlas
Der neue Bundes-Klinik-Atlas soll Bürgern eigentlich Orientierung im deutschen Krankenhaus-Dschungel geben. In der Ortenau sorgt er jedoch bislang eher für dicke Luft – das Klinikum kritisiert das Portal scharf. „Mit seinem Bundes-Klinik-Atlas produziert das Bundesgesundheitsministerium offensichtlich Datenmüll“, konstatiert Klinikum-Chef Christian Keller auf Anfrage unserer Redaktion am Montag. Das sei sehr ärgerlich und kontraproduktiv. Denn damit werde die Qualität der medizinischen und pflegerischen Leistungen verfälscht..
(Lahrer Zeitung. Warum nicht mal sich um die wahren Zustände in deutschen Krankenhäusern kümmern, obwohl der Name Lauterbach schon lange Alarm schlagen müsste, da sind mehr als ein Strumpf verloren.)

Krankenhäuser in Finanznot: Landkreise suchen nach Lösungen
Ein Großteil der Kliniken in Baden-Württemberg ist in finanzieller Not. Allein im Jahr 2024 erwarten die Krankenhäuser im Land nach Angaben der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft ein Defizit von mindestens 900 Millionen Euro. Gründe sind gestiegene Kosten beim Personal, im Betrieb und durch die Inflation. ..
(swr.de. Kannitverstan? Radwege in Peru müssen sein! Die Bürger sollen die bestmögliche Gesundheitsversorgung bekommen und finanzieren sie auch. Wo ist das Problem der Politik, wofür sind Volksvertreter gewählt? Den 9. Juni streichen?)

(Symbolbild)

"Mit Kettensägen gegen Grüne?" - Wahl-Post der CDU Heidelberg geht viral
Kandidaten der CDU Heidelberg für die Kommunalwahl haben mit einem Post gegen die Grünen in sozialen Netzwerken viel Kritik ausgelöst. Das Posting ähnelt einem Wahlplakat - zu sehen sind die drei Kandidaten mit Gartenwerkzeugen und Kettensägen inmitten eines Sonnenblumenfelds. Neben ihnen steht der Spruch: "Es wird Zeit für den Grünschnitt". Nach vielen empörten Reaktionen hat sich die CDU inzwischen bei den Grünen entschuldigt..
(swr.de. Dabei machen die mit den Grünen gemeinsame Sache. Wurde der AfD nicht schon mit Tod gedroht? Wo Kinder an die Macht sollen, wird's besonders kindisch.)

Die grüne Politik ist eine Lügnerin! Ohne Krücken geht's nicht: die grüne Bildungskatastrophe. Schon die Nazis waren gegen Rechts, nun die ebenfalls linken Grünzis auch. Gleichheit statt Freiheit  ist der Kommunisten Sinn mit Demokratie nach Mao und DDR-Art. 

Mobilfunknetz wird für Fußball-EM deutlich ausgebaut - auch in Stuttgart
Vor der Fußball-Europameisterschaft in Deutschland bauen die Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica O2 ihre Mobilfunknetze deutlich aus. Ab 14. Juni werden Millionen Fans in Stadien und auf Fanmeilen der zehn Austragungsorte erwartet. Die EM könnte "Rekorde bei der Streaming-Nachfrage brechen", teilte O2 Telefónica heute Morgen mit. Auf den Fanmeilen an den Spielorten, auf Bahnhöfen und Parkplätzen, aber auch an den Trainingsquartieren der Nationalmannschaften setzen die Netzbetreiber auf eigene mobile 5G-Sender sowie auf temporäre Masten, die nach der EM wieder abgebaut werden sollen. ..
(swr.de. Potemkin lässt grüßen. Weiß die Welt nicht schon, was mit Deutschland nicht mehr los ist?)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Tübinger Schulbus-Klage ab
Eine Familie aus dem Kreis Tübingen wollte mit einer Klage den kostenlosen Schulbus für ihre Kinder erzwingen. Doch damit ist sie nun endgültig gescheitert - der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat ihre Beschwerde zurückgewiesen. Laut dem Anwalt der Familie ist die Entscheidung final. In Baden-Württemberg müssen sich Eltern an der Monatskarte für den Schulbus beteiligen. Die Kläger hatten argumentiert, dies verstoße gegen die europäische Menschenrechtskonvention. Denn in der sei festgeschrieben, dass niemandem das Recht auf Bildung verwehrt werden darf...
(swr.de. Selbst der Weg zum kommunistischen Paradies kostet, nämlich den Wohlstand, welchen Habeck  als erneuerbar erklärt.)

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Im Deutungskrieg
Thüringen-Wahlen: BILD, WELT und Wirklichkeit
Von Redaktion
Die WELT verkündet: AfD schneidet schlechter ab als gedacht – ..„Wahlkarte schockt Rechtsaußen-Partei! Umfrage-Experten enthüllen
brutalen AfD-Absturz.“ So formuliert BILD... Die Zahlen sagen etwas anderes...
(Tichys Einblick. Immer wieder Beschissmus. Wünsch dir was Linkes, Zeitung liefert. CDU 27,6, AfD 26,4, Sonstige 20.)

Dieser Beitrag erschien durch Kooperation mit Tagesspiegel
Eine Schnellanalyse - Neonazi-Erfolg, AfD-Dämpfer und Wagenknecht-Ausrede: Was Thüringen-Wahlen bedeuten
Am Sonntag waren 1,7 Millionen Thüringer zu Kommunalwahlen aufgerufen. .. Es zeichnete sich aber ab, dass die in Thüringen gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD zwar zugelegt hat, den erhofften Durchmarsch aber verpasst. Sie versäumte es, schon im ersten Wahlgang, Landratsämter und Bürgermeisterposten zu gewinnen. Die befürchtete „blaue Welle“ riesiger AfD-Siege blieb somit aus.Allerdings zeichnen sich in mehreren Regionen Stichwahlen mit AfD-Beteiligung ab. Damit hat die Partei von Rechtsaußen Björn Höcke im Freistaat noch Chancen auf kommunale Spitzenämter...
(focus.de. Links fährt die Bratwurst.)
Thüringen
Erfolge für die AfD bei Kommunalwahlen, aber vorerst keine Siege
Ein deutlicher Sieg für die AfD ist bei den Kommunalwahlen in Thüringen ausgeblieben. Etliche Kandidaten gehen in die kommenden Stichwahlen um Landratsposten und Oberbürgermeister-Stellen. In den Städten gewinnt vor allem die CDU. ..
(welt.de. Die NGO AfD ist das Wichtigste. Leser-Kommentar: "Die ersten drei Plätze in der Landesübersicht belegen CDU mit 27,6, AfD mit 26,4 und - das ist am bemerkenswertesten - die sonstigen Parteien mit 20%. Wenn man sich die einzelnen Landkreise ansieht, haben sich die Leute vielfach zu hohen Prozentsätzen für alternative Parteien entschieden, die offenbar eine rein regionale Ausrichtung haben. Die üblichen Kartellparteien außer der CDU spielen praktisch keine Rolle".)

Die Großoffensive gegen die AfD ist gescheitert
Von WOLFGANG PRABEL*
Die Kommunalwahl in Thüringen war jenseits von Umfragen ein erster Test. Am Sonntagabend bin ich – neugierig wie ich war -, zuerst mal ins Wahllokal in Mechelroda gegangen. Die AfD hat sich von 16,7 auf 30,3 Prozent berappelt. Der verbündete Kreisverband der Bürgerinitiativen hat sich von 6,7 auf 12,8 Prozent verbessert. Die Nationale Front 2.0 hat 17,9 Prozent verloren und erhielt noch 52,8 Prozent der Stimmen. Ähnlich verhielt es sich im noch nicht ganz ausgezahlten Kreis Weimarer Land: die AfD hat um 8,7 Prozent auf 26,3 Prozent zugelegt. Im Freistaat hat sich die AfD um 8,7 Prozent auf 26,4 Prozent verbessert, dieses Zwischenergebnis muss man allerdings mit spitzen Fingern anfassen, da Erfurt noch nicht ausgezählt worden ist. Die Nationale Front hat sich um 13,5 Prozent verschlechtert, besonders hat es bei den Linken, den Grünen, der SPD und der FDP eingeschlagen, die CDU konnte sich behaupten. Besonders böse hat es die Ampelparteien erwischt: Sie kommen landesweit auf 17,6 Prozent, vor der Wahl waren es noch satte 25,7 Prozent. Auch die Ramelow-Regierungskoalition aus Linken, Grünen und SPD macht keine gute Figur: Sie kommt auf 23,3 Prozent. Vor der Wahl waren es 34,9 Prozent. Was hat nun das Gelaber von „Geheimkonferenz“, „gesichert faschistisch“ und „Alles für XXX“ gebracht? Nichts! Die Wahrheit lässt sich von den umstrittenen Lügenmedien nicht aufhalten. Das Heizungsgesetz, das Verbrennerverbot, die Windmühlen, die Inflation, die Luftsteuer und andere fiese Gemeinheiten haben einen Tornado der Verwüstung hinterlassen. Die gute Nachricht: Die Grünen liegen fast überall unter der Fünf Prozent-Klausel. Nach jetzigem vorläufigem Stand gibt es folgende landesweite Aufteilung der Sitze:
AfD 251 + 74
CDU 250 – 34
Sonstige 190 + 32
SPD 98 – 33
Linke 83 – 62
Grüne 33 – 43
FDP 25 – 26
Ich schätze, dass die AfD in fünf Jahren die Mehrheit erringt. Aber dann wird ein Scherbenhaufen aufzukehren sein.
Grüße an den Inlandsgeheimdienst: „Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.“ (Geh. Rath v. Goethe)
*Zuerst veröffentlicht auf prabelsblog.de
(pi-news.net)

Kommunalwahl Thüringen
Links ist der klare Verlierer
Die Parteien von Bodo Ramelows Minderheitsregierung Linke, SPD und Grüne sind beim Entscheid am Sonntag in den Thüringer Kommunen regelrecht eingebrochen. Anders als die meisten Medien berichten, ist die AfD der Wahlsieger, die mit der CDU Kopf an Kopf fast flächendeckend vorn liegt
VON Olaf Opitz
(Tichys Einblick. Wer die "cdu" rechts sieht, hat einen Augenfehler.)

Nicht mehr auf Wiesn oder Fanmeile
Dööp-dö-dö-dööp
Von Jakob Fröhlich
Keine Liebe mehr auf der Fanmeile oder dem Oktoberfest: Die diesjährige Wiesn will das Abspielen des Liedes „L’amour toujours“ untersagen. Das hat der Chef des weltgrößten Volksfestes angekündigt. Es ist ein unsagbar alberner und autoritärer Reflex – und für Juristen ein schlechter Witz...
(Tichys Einblick. Zweilied, drei vier: "Wir lassen uns das Singen nicht verbieten", denn nur "böse Menschen haben keine Lieder".)

Sylt und die Hypermoral
Wozu sich die Bundesregierung äußert – und wozu nicht
Der vergleichsweise geringfügige Vorfall auf Sylt wird von der Bundesregierung ausführlich kommentiert, zu wesentlich schwerwiegenderen Ereignissen schweigt sie dagegen. Das hat mit unserem hypermoralischen Glaubenssystem zu tun, meint Fabian Schmidt-Ahmad..
(Junge Freiheit. Drei Finger zeigen auf die zurück, die mit einem Finger herumwedeln.)

EU-Parlament
Kleinparteien bei der EU-Wahl: Veganer, Migranten und Konservative
Weil es keine Prozenthürde gibt, wittern auch kleine Parteien ihre große Chance, ein Mandat in Brüssel zu ergattern. Das ruft so manche obskure Truppe auf den Plan, wie ein Überblick zeigt...
(Junge Freiheit. Neustart zur fünfjährigen Karnvevalssaison. Was wird aus der Erde, wenn die "Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung" gewinnt? Im Ernst, Bundeszentrale für politische Bildung: "Durch einen sogenannten ‚Reparaturansatz‘ soll ein gesundes und theoretisch „tausende Jahre“ dauerndes Leben ermöglicht werden. Die Behandlung und Reparatur von beschädigten Körperzellen und lebenswichtigen Molekülen wie Proteinverbindungen ist dabei für die Partei von zentraler Bedeutung. So sollen Menschen nicht mehr an Alterskrankheiten wie Krebs, Alzheimer oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen sterben. Nach Einschätzung der Partei wäre dieses Ziel bei einer ausreichenden Finanzierung in zehn bis zwanzig Jahren umsetzbar".)

Was, wenn Russland angreift?
„Offenbar steckt man das ganze Geld lieber in die Ukraine“
Katastrophenschutz-Experte Broemme wirft der Regierung vor, den Zivilschutz zu vernachlässigen. Mit Blick auf einen möglichen russischen Angriff auf Nato-Gebiet stellt er Versäumnisse der Minister Faeser und Lauterbach fest. Auch kritisiert er Eltern scharf, die Zivilschutzübungen an Schulen ablehnen. .
(welt.de. Unterrichten Eltern jetzt selbst an Schulen? Als ehemaliger Zivilschutzverantwortlicher einer Schule muss ich sagen: Sowas gab es in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR nicht, die hatten anfangs noch aus der Vergangenheit gelernt.)

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NACHLESE
Schutzlose und Schutzhabende
Sylt – oder verschiedene Leben im deutschen Parallel-Universum
Seit der Antike wird die Frage diskutiert: Gibt es eine Parallelwelt oder ein Paralleluniversum? Also ein hypothetisches Universum außerhalb des Bekannten? Neuerdings erleben die Deutschen: Es gibt sogar mehrere Parallelwelten, also ein Multiversum. Eine intergalaktische Spurensuche im Festzelt.
VON Roland Tichy
2:14 Minuten berichtet die Tagesschau über eine Gruppe Jugendlicher auf der Insel Sylt, die ordentlich beschickert und begluckert – nun ja: mehr als nur dummes Zeug gegrölt haben. Auch der Bundeskanzler steigt ein, tadelnd. ...In Berlin tobt sich tagelang ein antisemitischer Mob an der Universität aus und ruft zur Vernichtung Israels auf. Kein Wort dazu in der Tagesschau. In Essen gehen 40 syrische Zuwanderer mit Messern und Macheten aufeinander los; .. Große Unternehmen wie BASF packen ihre Anlagen ein und machen sich vom Acker,.. Wie ein Blitzlicht mit einem ungeheuren Donnerhall hat die Sylter Party erhellt, dass es diese bislang nur vermuteten Parallelwelten tatsächlich gibt: Abgeordnete der Grünen und der SPD, denen der totale Schutz innerhalb des Bundestags immer noch nicht reicht und die sich heftig über Angriffe beklagen, worunter sie auch Beleidigungen fassen; während die Vertreter etwa der AfD niedergeschrien, niedergeprügelt und jeden Tag mit Hassreden verfolgt werden. ..
(Tichys Einblick. Es gibt sie, die kleinen grünen Männchen und Frauchen, sie machen sogar Zeitung..)
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Die BASF schaffen den Standort Deutschland ab
Von MANFRED ROUHS
Die BASF, eines der größten Chemieunternehmen der Welt und ein Urgestein deutscher industrieller Weltgeltung, ziehen sich in Etappen aus Deutschland zurück. Während der Konzern hierzulande Anlagen stilllegt und den Personalbestand verringert, baut er in Asien auf. Der „Focus“ führt das auf den „politischen Aktionismus“ der Ampel-Regierung zurück. Der Industriestandort Deutschland schafft sich ab. Er wird immer unattraktiver für Unternehmen, die einem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind und die gehen können, wenn es an ihrem Gründungsstandort nicht mehr rund läuft. Früher einmal machte eine im internationalen Vergleich überdurchschnittlich gut gebildete und ausgebildete Bevölkerung Deutschland für Unternehmen attraktiv. Diese Zeiten sind vorbei. Pisa lässt grüßen. In einem regelrechten Amoklauf hat die politische Klasse den Bildungsstandort Deutschland im multi-kulturellen Chaos zugrunde gerichtet. Knapp jeder fünfte 20- bis 34-jährige Mensch, der in Deutschland lebt, hat keine Berufsausbildung. Wo die Dummheit regiert, folgt der Bildungsverfall der Bevölkerung nach. Die Zeiten mit Zugang zu billigen Rohstoffen sind für Deutschland vorbei. Das politische Berlin hat Deutschland international von seinen Rohstoffquellen abgeschnitten und verrennt sich in einer von Konzeptionslosigkeit geprägten Stückwerkpolitik, „Energiewende“ genannt, die jeden Realitätsbezug vermissen lässt. Das Einzige, was in Deutschland trotz alledem noch anwächst, ist die Bürokratie. Egal, ob sie bauen oder etwas produzieren wollen – der Gesetzgeber bombardiert Unternehmen mit immer neuen kreativen, kostentreibenden Anforderungen. Die Staatsquote auf der Lohnarbeit in Deutschland liegt jenseits gering qualifizierter Tätigkeiten mittlerweile bei 70 Prozent, wenn wir alle Steuern und die Sozialversicherungsbeiträge aufaddieren. In China liegt sie bei 20 Prozent. Was also spricht im direkten Vergleich noch für den Produktionsstandort Deutschland und gegen China?
(pi-news.net)

Heile, heile Gänschen.

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DAS WORT DES TAGES
Klima braucht man nicht schützen: Klima gibt’s imma!” Klima ist nach offizieller Lesart das durchschnittliche Wettergeschehen an einem definiertem Ort über 30 Jahre, also ein mathematisches Konstrukt, eine STATISTIK. Wie soll eine Satistik, zumal aus Daten der Vergangenheit, zu schützen, zu retten sein?
(Leser-Kommentar, achgut.com)
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DIHK befragte deutsche Firmen
Alarmierende Zahlen: „Es droht eine schleichende Abwanderung ganzer Industriezweige“
Die Frühsommerumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) zeigt: Der deutsche Mittelstand verliert allmählich das Vertrauen in die Lage des Landes. Der DIHK-Chef warnt, Deutschland müsse schnell gegensteuern.
(focus.de. Welches Deutschland?)

Gastbeitrag von Gabor Steingart:
Tarnkappenbomber Scholz: Unser Kanzler gehört zu den unehrlichen Europäern
Der deutsche Bundeskanzler und der französische Staatspräsident haben eine letzte Chance, den deutsch-französischen Motor wieder zum Laufen zu bringen. Doch stattdessen zünden sie ein Feuerwerk der Selbstdarstellung und zeigen Antriebslosigkeit..
(focus.de. Der Macron ist schöner. Nicht nur Zeitung ist eine Lügnerin.)

Martina Binnig
Planwirtschafts-Exzesse: Deutschland als „Netto-Null Valley“
Die EU-Kommission will die Dekarbonisierung der europäischen Industrie beschleunigen und bedient die Interessen von Investoren, nicht jedoch ihrer Bürger, die im Zweifel frieren sollen...
(achgut.com. Von der UdSSR lernen, heißt für die EUdSSR weiter verlieren.)

Gunter Weißgerber
Vorsicht, lieber Jude, die Regierung beruft sich auf „Recht und Gesetze“
Deutschland würde den Juden Netanyahu, der den Abwehrkampf gegen den Völkermord der Hamas verantwortlich führt, verhaften lassen. Sagt implizit Regierungssprecher Stefan Hebestreit. Wie tief kann diese Republik noch sinken?
(achgut.com. Wie sagte Telefonfrau von der gesunden Kasse für den deutschen Krankheitsfall? "Gesetz ist Gesetz".)

Robert Habeck spricht: Es werde Irrlicht!
„Mit dem Völkerrecht nicht vereinbar“ – Ist Israels Sicherheit noch deutsche Staatsräson?
Von Klaus-Rüdiger Mai
Habecks Auftritt beim „Demokratiefest“ liefert weiteren Diskussionsstoff über den Möchtegern-Kanzlerkandidaten der Grünen. Bis jetzt hat die Bundesregierung Israel nicht vorgeworfen, das Völkerrecht zu verletzen. Ob Habecks Äußerung die Haltung der Bundesregierung ist, bleibt bis jetzt unbeantwortet.Robert Habecks Auftritt auf dem Bürgerfest am Samstag zur Feier des Grundgesetzes hat nicht nur tiefe Einblicke in die wunderliche Welt Robert Habecks erlaubt, der den Bürger für eine Art Kreuzung aus Pawlowschen Hund und Versuchskaninchen hält, den es zu testen und zu konditionieren gilt. Vor allem lieferte der Auftritt Diskussionsstoff über den Möchtegern-Kanzlerkandidaten der Grünen für die nächsten Tage...
(Tichys Einblick. Hat ihm das Völkerrechtlerin Annalena gesagt? Wenn ein 17-Prozent-Kanzler geht, warum nicht auch einer mit 11 Prozent, nur Bockmist hat 99,9 Prozent.)

Kulturgut Umgebindehaus
Haus für die Hosentasche
Das Interesse an den Umgebindehäusern in Mittelosteuropa wächst – die Bauten ließen sich einfach ab- und wieder zusammenbauen. Sie schmücken Orts- und Landschaftsbilder von Deutschland über die Slowakei und Polen bis nach Ungarn und in die Ukraine. ..
(Junge Freiheit. Der Deutsche lebt wohnmobil.)

 

Die Tage des demokratischen Rechtsstaats sind vorbei

Von CONNY AXEL MEIER

“There is freedom of speech, but I cannot guarantee freedom after speech.” Frei übersetzt: Es gibt Freiheit der Rede, aber ich garantiere nicht Freiheit nach der Rede (Zitat Idi Amin, Diktator von Uganda 1971-1979).

Im postdemokratischen „Besten Deutschland aller Zeiten“ ist die Meinungsfreiheit nicht mehr daran gebunden, was gesagt wird, sondern, wer es sagt und wem es nützt. „Quod licet Iovi, non licet bovi“ oder „Was dem Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt“, sagten schon die alten Römer. Dem deutschen „Ochsen“ wird jeden Tag weniger erlaubt. Die eine Politikerin will unter Strafe gestellt wissen, dass sie als „dick“ bezeichnet wird, obwohl sie das offensichtlich ist, eine vor Peinlichkeit strotzende Ministerin will nicht dumm genannt werden, ein unfähiger Minister mag mit Hilfe der Justiz nicht als „Idiot“ tituliert werden. Eine andere Politikerin darf dagegen straffrei als „Nazi-Schlampe“, ein weiterer als „Faschist“ bezeichnet werden. Was unterscheidet erstere von letzteren? Die Partei, der sie angehören.

Strafbar macht sich, wer alles für Deutschland zu tun angibt, aber nur, wenn er keiner ökosozialistischen Partei angehört. Dann darf man das sagen. Aber bitte nicht „Deutschland den Deutschen“. Dann kommt der Staatsschutz mit Hubschraubern zur Verhaftung. Das darf nämlich nur die SPD straffrei plakatieren.

Unsere oberste politische Sittenwächterin im Gedankengefängnis Deutschland, Nancy Faeser, hat nun beschlossen, diese Ungleichbehandlung zum Gesetz zu machen. Sie entwarf eine „Strategie der Bundesregierung für eine starke, wehrhafte Demokratie und für eine offene und vielfältige Gesellschaft“. Klingt doch phantastisch, oder etwa nicht?

„In dem knapp 60-seitigen Papier wird dargestellt, wie die Regierung gegen Kritik („Hass und Hetze“) und unerwünschte Informationen und Meinungen („Desinformation“) vorzugehen gedenkt. Natürlich führt der Inhalt der Schrift die Sprechblasen von Regierung und Ministerin ad absurdum, das in einer Art und Weise, die an einen George Orwell erinnern. Statt um den Schutz von Demokratie und offener Gesellschaft geht es um deren ideologische Gleichschaltung, das Ausschalten von Kritik und um die Sicherung einer autoritären Ordnung – gegen das Volk.“ (Quelle)

Bei der Lektüre sollte man vergegenwärtigen, was die Bundesregierung unter „Demokratie“ versteht. Nicht „Volksherrschaft“ ist damit gemeint, sondern alles, was zum Erhalt ihrer Macht taugt: Behörden, Konzernvertreter, NGOs, Geheimdienste, Gewerkschaften, Militär, Antifa, Polizei, Arbeitgeberverbände, und Justiz, die schon weitgehend ökosozialistisch getrimmt wurden. Das sind die „Demokraten“. Nicht aber Kritiker, Selberdenker, Nicht-Ökosozialisten, Freie Medien und AfD-Wähler. Das sind alles „Demokratiefeinde“!

Die Vorgabe, gegen Desinformation vorzugehen, heißt, dass es nicht auf den Wahrheitsgehalt einer Nachricht ankommt, sondern nur, ob sie das von der Regierung vorgegebene Narrativ stützt oder nicht. Berichte über Vorkommnisse mit „Messerfachkräften“ mögen ja der Wahrheit entsprechen, aber darüber zu berichten, wäre Desinformation. Und die muss mit allen Mitteln bekämpft werden. Was die Regierung hier mit „Hass“ zu bekämpfen meint, ist nichts anders als Kritik. Egal ob sachliche oder polemische Kritik – darunter wird alles subsummiert, was den Möchtegern-Tyrannen nicht passt.

Dass „Hass“ und „Hetze“ weder Begriffe des Grundgesetzes sind, noch im Strafrecht vorkommen, genauso wenig wie „Delegitimierung“ und „Desinformation“, das alles interessiert die Autokraten in der Regierung nicht. Die Hauptsache, sie feiern den 75. Jahrestag des Grundgesetzes, das sie nicht nur in der Coronazeit kurzerhand außer Kraft gesetzt und mit Füßen getreten haben. Im Faeser-Papier steht, dass sie künftig Migranten im Staatsdienst den Vorzug bei der Stellenvergabe geben wollen. Hautfarbe statt Qualifikation! Wie das mit dem Grundgesetz vereinbar sein soll, nach dem niemand wegen seiner Herkunft oder wegen seiner Hautfarbe bevorzugt oder benachteiligt werden darf, entschließt sich dem Steuerzahler nicht, der für diesen ganzen Unsinn bezahlen soll. Aber keine Sorge! Die Innenministerin klärt auf:

„Gerade jetzt in diesen Tagen, in denen unser Grundgesetz 75 Jahre alt wird und wir unsere Demokratie zu Recht feiern werden, gilt es, unsere Demokratie zu schützen. Wir müssen unser Zusammenleben in Freiheit und Sicherheit aktiv verteidigen. Damit dies gelingt, muss unsere Demokratie wehrhaft bleiben und ihren Feinden effektiv begegnen.“

Da sind wir ja beruhigt. Eine Frage bleibt: Wer sind laut Faeser die Feinde der Demokratie? Putin und die sieben Zwerge? Faeser gibt die Antwort, wen sie alles mit Propaganda und Indoktrination beschallen will:

„Hierzu gehören Angebote der schulischen und außerschulischen politischen Jugendbildung, die in allen Praxisfeldern der Kinder- und Jugendarbeit wie zum Beispiel der offenen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit oder im Sport als Querschnittsaufgabe verankert ist.“

Sportvereine, Schulen, Werkbänke und Kindergärten! Niemand wird verschont. Ältere Semester werden sich an frühere Zeiten erinnern. Die Parallelen sind so auffällig unauffällig, dass Wut aufkommt. Und weiter:

„Für eine nachhaltige Förderung konstruktiven, demokratischen Engagements im Netz ist die Stärkung der Medien- wie Debattenkompetenz aller Beteiligten sowie eine enge Begleitung und Moderation der Foren und Prozesse erforderlich.“

„Enge Begleitung“ ist nichts anders als Überwachung und „Moderation“ ist ein Code-Wort für Zensur. Der Abschied vom Rechtsstaat geht in die letzte Runde. Good Bye, Meinungsfreiheit – es war schön mit dir!
(pi-news.net)

Es ist OK, dass junge Menschen lebenslang gebrandmarkt bleiben!

Von Michael van Laack

Karin Prien ist Ministerin für allgemeine und berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur in Schleswig-Holstein. Ich weiß selbstverständlich nicht, ob sie selbst in ihren X-Account Tweets einpflegt oder wie so viele andere diese Aufgabe durch einen Medienmitarbeiter oder gar einen Praktikanten erledigen lässt.

Sollte sie diesen Tweet inhaltlich selbst zu verantworten haben, wäre alles andere als ein Rücktritt in jenem Monat, in dem wir 75 Jahre Grundgesetz feiern und die unantastbare Würde des Menschen bei jeder Gelegenheit verteidigen, zu wenig. Eine Entschuldigung wäre in diesem Fall nicht ausreichend.

Frau Ministerin schreibt:
Das Ganze ist widerliche Wohlstandsverwahrlosung und Fall für den Rechtsstaat. Täter sind durch selbstverschuldete mediale Verbreitung über Strafverfolgung hinaus vermutlich lebenslang gebrandmarkt. Das reicht. Hexenjagd und Massenhysterie ist daneben. #Sylt

Eine empathielose Ministerin
Ihre Aussage ist in mehrerlei Hinsicht falsch und in einer widerwärtig. Frau behauptet die selbstverschuldete mediale Verbreitung, obwohl
a) noch nicht geklärt ist, wer das Video gedreht hat, wer es als erste Person wo zu welchen Bedingungen ins Netz gestellt hat und welcher Influencer allein oder welche in einer konzertierten Aktion es verbreitet haben. Sicher ist nur, dass Jan Böhmermann einmal mehr eine Schlüsselrolle gespielt hat und bundesdeutsche Spitzenpolitiker die Verbreitung gefördert haben.

b) Frau Prien hat nicht das Recht, von “Tätern” zu sprechen. Und zwar nicht nur wegen der grudnsätzlichen Unschuldsvermutung, sondern vor allem, weil noch nicht geklärt ist, ob es sich überhaupt um eine Straftat handelt. Die bisherige Rechtsprechung hat sich mehrheitlich dafür entschieden, das sowohl “Deutschland den Deutschen” als auch “Ausländer raus” von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, wenn der Kontext nicht eindeutig auf verfassungsfeindliches Agieren hinweist.
c) Frau Prien vermutet eine lebenslange Brandmarkung junger Menschen, die gerade am Anfang ihrer Karriere stehen und betrachtet dies – mit Blick auf das zuvor von ihr Gesagte, als ausreichende Bestrafung für die “Tat”. Eine Hexenjagd sei aus diesem Grund nicht mehr notwendig.

Frau Prien bedauert also mit keinem Wort das bisherige Doxing gegen die jungen Menschen, die augenscheinlich unter nicht unerheblichem Alkoholeinfluss standen und auch nicht die vermuteten erheblichen Auswirkungen der auch von Bundeskanzler Scholz, Innenministerin Faeser und Justizminister Buschmann eskortierten Hetzjagd auf ihr zukünftiges Leben.

Die Kids sind fertig – Ihr könnt die Aktion einstellen!
Sie mahnt lediglich, jetzt, wo ohnehin alle Namen, Wohnorte, E-Mails und Telefonnummern der Parolen-Gröler öffentlich gemacht und diese von ihren Arbeitgebern entlassen worden sind, auf weitere restriktive Maßnahmen zu verzichten.

Das klingt nach “Liebe anständige und aufrechte Bürger der Zivilgesellschaft: Mission accomplished! Lasst diese Leute in Ruhe.” Und im Subtext: “Wendet euch den nächsten Personen zu, die ihr brandmarken könnt und deren Brandmarkung ich dann im Namen der Demokratie und im Kampf gegen Rassismus selbstverständlich ebenso gutheißen oder zumindest nicht negativ konnotieren würde.” – Eine üble Person, die in einem Ministeramt nichts zu suchen hat; schon gar nicht in einem, das thematisch auch die Zukunft junger Menschen tangiert.
(conservo.blog)

Baden-Württembergs Wirtschaftsleistung im Vergleich zu anderen Staaten

Das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP), das heißt die Wirtschaftsleistung gemessen in jeweiligen Preisen, lag im Jahr 2022 in Baden-Württemberg nach Angaben des Statistischen Landesamtes bei 576 Milliarden (Mrd.) Euro.1 Dies entspricht einem Wert von 607 Mrd. US-Dollar.2 Laut verfügbarer Daten der Weltbank hatte im weltweiten Vergleich Norwegen im Jahr 2022 mit 593 Mrd. US-Dollar eine Wirtschaftsleistung in ähnlicher Höhe wie Baden-Württemberg. Ebenso lag das nominale BIP in Schweden (592 Mrd. US-Dollar), Belgien (583 Mrd. US-Dollar) und Argentinien (631 Mrd. US-Dollar) in etwa auf demselben Niveau wie im Südwesten.

Besser vergleichbar wird die Wirtschaftsleistung jedoch unter Berücksichtigung der Bevölkerungsgröße und den Unterschieden im Preisniveau in den jeweiligen Ländern. So lag das kaufkraftbereinigte BIP pro Kopf in Baden-Württemberg 2022 bei 74 054 sogenannten internationalen (int.) Dollar.3

Daran gemessen, war die Wirtschaftskraft in den Niederlanden mit 74 542 int. Dollar pro Person in etwa gleich stark wie im Südwesten. Eine ähnlich hohe Wirtschaftskraft hatte 2022 auch die USA (76 330 int. Dollar) sowie Island (71 840 int. Dollar) und Österreich (70 976 int. Dollar).

Zum Vergleich: Norwegens Wirtschaftskraft betrug kaufkraftbereinigt 2022 pro Kopf mit 121 259 int. Dollar das 1,6-fache von Baden-Württemberg und in Argentinien entfiel mit 26 530 int. Dollar auf jede Person weniger als die Hälfte des baden-württembergischen BIP.4

1
Quelle: Arbeitskreises »Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder« (AK VGRdL).
2
Eigene Berechnung. Der Wert für Baden-Württemberg wurde mit dem Euro/US-Dollar Wechselkurs der Weltbank in US-Dollar umgerechnet.
3
Eigene Berechnung. Der Wert für Baden-Württemberg wurde anhand des Umrechnungsfaktors BIP pro Kopf (kaufkraftbereinigt in internationalen Dollar) / BIP pro Kopf (in Euro) der Daten der Weltbank für Deutschland ermittelt.
4
Quelle: Weltbank.
(Statistisches Landesamt)