Einmalige und laufende Kosten
Von David Cohnen
Angesichts des immer wieder laut werdenden Rufs nach bezahlbarem Wohnraum, insbesondere für die prekären Bevölkerungsgruppen, habe ich mich eingehend mit diesem Thema beschäftigt. Dabei habe ich insbesondere die gesamten Zuwendungen betrachtet, die der Staat, also die Volksgemeinschaft, gegenüber den Empfängern von Bürgergeld leistet.
Wohnungsbedarf eines Bürgergeldempfängers
Die Größe und Ausstattung einer Wohnung, die einer Bedarfsgemeinschaft im Rahmen des Bürgergeldes (ehemals Hartz IV) zusteht, richtet sich nach den angemessenen Kosten der Unterkunft. Diese werden von den kommunalen Jobcentern festgelegt und variieren je nach Region, Mietspiegel und Haushaltsgröße.
Für eine fünfköpfige Familie (zwei Erwachsene, drei Kinder) gilt eine Wohnfläche von 95-105 m² als angemessen. Auch die Anzahl der Zimmer spielt eine Rolle: In der Regel sind 4-5 Zimmer erforderlich, damit Kinder eigene Räume oder ausreichend Platz haben. Ab einem Alter von sechs Jahren kann ein Anspruch auf ein eigenes Zimmer bestehen, insbesondere bei Geschwistern unterschiedlichen Geschlechts.
Die Wohnung muss über eine normale Standardausstattung wie Bad/WC, Heizung und Küche verfügen, während Luxusmerkmale wie Designer-Küchen oder Whirlpools nicht übernommen werden.
In besonderen Fällen können größere Wohnungen bewilligt werden, etwa für Alleinerziehende mit mehreren Kindern oder Menschen mit Behinderung, die spezielle Wohnbedingungen benötigen. Falls ein Umzug notwendig ist - beispielsweise wegen Familienzuwachs oder unzumutbarer Wohnverhältnisse - können Umzugskosten und Kaution übernommen werden, sofern die neue Wohnung als angemessen gilt.
im Rahmen des Bürgergeldes übernimmt das Jobcenter die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung, einschließlich der Nebenkosten. Diese Nebenkosten umfassen unter anderem Ausgaben für Wasser, Müllentsorgung und Schornsteinfeger. Die Angemessenheit der Kosten wird vom jeweiligen Jobcenter festgelegt und kann je nach Region variieren.
Baukosten und laufende Kosten einer Sozialwohnung
Die Baukosten für eine 100 Quadratmeter große Sozialwohnung betragen in deutschen Großstädten durchschnittlich 4.240 Euro pro Quadratmeter. Das ergibt Gesamtkosten von rund 424.000 Euro. Zusätzlich fallen Grundstückskosten von etwa 908 Euro pro Quadratmeter an, was weitere 90.800 Euro ergibt. Damit liegen die gesamten Bau- und Grundstückskosten bei durchschnittlich 514.800 Euro.
Wenn der Staat 400.000 Sozialwohnungen pro Jahr bauen möchte, summieren sich die Investitionen auf 205,9 Milliarden Euro jährlich.
Neben den einmaligen Baukosten gibt es laufende Kosten. Dazu gehören Finanzierungskosten, Instandhaltung, Verwaltung und Betriebskosten.
Die Finanzierungskosten setzen sich aus Zinsen und Tilgung zusammen. Bei einer Finanzierung mit 3 Prozent Zinsen und 2 Prozent Tilgung ergeben sich jährliche Kosten von 25.740 Euro.
Die Instandhaltungskosten für Mehrfamilienhäuser liegen bei durchschnittlich 12 bis 15 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Für eine 100-Quadratmeter-Wohnung betragen sie 1.500 Euro jährlich.
Verwaltungskosten werden oft mit einem Prozent des Gebäudezeitwerts pro Jahr angesetzt. Das entspricht bei 514.800 Euro einem jährlichen Betrag von 5.148 Euro.
Für Mietausfälle und Leerstand werden etwa 2 Prozent der jährlichen Mieteinnahmen zurückgelegt. Bei einer angestrebten Jahresmiete von 30.000 Euro macht das 600 Euro aus.
Zusätzlich fallen Betriebskosten an, die Nebenkosten wie Heizung, Strom für Allgemeinflächen, Wasserversorgung, Grundbesitzabgaben, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Hausmeisterdienste, Gebäudereinigung, Versicherungen und Winterdienst umfassen. Diese variieren regional stark und liegen im Durchschnitt bei 2,50 bis 4,00 Euro pro Quadratmeter und Monat. Für eine 100-Quadratmeter-Wohnung ergeben sich damit jährliche Nebenkosten von etwa 3.900 Euro.
Zusammengefasst betragen die jährlichen Kosten für eine 100-Quadratmeter-Sozialwohnung
25.740 Euro für Finanzierung,
1.500 Euro für Instandhaltung,
5.148 Euro für Verwaltung,
600 Euro für Mietausfälle,
3.900 Euro für Betriebskosten.
Das ergibt jährliche Gesamtkosten von 36.888 Euro. Die nicht unerheblichen Versicherungskosten sind hierin nicht enthalten.
Um diese Kosten zu decken, müsste eine monatliche Kaltmiete von etwa 2.750 Euro verlangt werden. Mit Nebenkosten würde die Warmmiete auf rund 3.075 Euro steigen.
Bei 400.000 Wohnungen belaufen sich die jährlichen Gesamtkosten auf etwa 14,8 Milliarden Euro. Da diese Kosten unabhängig von Subventionen bestehen bleiben, muss der Staat entscheiden, in welcher Form er sie trägt.
Bürgergeld
Die monatlichen Unterstützungsleistungen für eine fünfköpfige Familie, die Bürgergeld empfängt, setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen.
Zunächst wird das Bürgergeld auf Basis des Bedarfs der einzelnen Familienmitglieder berechnet. Die Regelsätze für 2025 sind wie folgt: Die beiden Elternteile erhalten jeweils 563 ? pro Monat, was zusammen 1.126 ? ergibt. Das 16-jährige Kind erhält 471 ?, das 10-jährige Kind 390 ? und das 4-jährige Kind 357 ?. Die Gesamtsumme des Bürgergeldes für die Familie beträgt also 2.344 ?.
Zusätzlich zum Bürgergeld wird das Kindergeld gezahlt, welches nicht auf das Bürgergeld angerechnet wird. Für das erste und zweite Kind gibt es jeweils 250 ? monatlich, was 500 ? ergibt. Das dritte Kind erhält 260 ?, sodass die Gesamtsumme des Kindergeldes 760 ? beträgt.
Ein weiterer Bestandteil der Unterstützung ist die Förderung der Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Jedes Kind hat Anspruch auf 15 ? monatlich für Aktivitäten wie Sportvereine oder Musikunterricht, was für die drei Kinder insgesamt 45 ? ergibt.
Für öffentliche Verkehrsmittel nutzt die Familie das Deutschlandticket. Die Gebühr für dieses Ticket beträgt 58 ? pro Erwachsenen und Kind ab 6 Jahren, während Kinder unter 6 Jahren, wie das 4-jährige Kind, kostenlos fahren. Die Eltern zahlen also zusammen 116 ?, das 16-jährige Kind 58 ? und das 10-jährige Kind ebenfalls 58 ?. Insgesamt ergeben sich hier 232 ?.
Für Freizeit-, Sport- und Kulturaktivitäten plant die Familie monatlich 100 ? ein.
Wenn man nun alle relevanten Posten zusammenrechnet, ergibt sich die folgende Gesamtsumme: Das Bürgergeld beträgt 2.344 ?, das Kindergeld 760 ?, die Bildungs- und Teilhabeleistungen 45 ?, die Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel 232 ? und die Ausgaben für Freizeit, Sport und Kultur 100 ?. Das ergibt einen Gesamtbetrag von 3.481 ? monatlich.
Zusammenfassend erhält die Familie also monatlich insgesamt 3.481 ?, wenn man alle relevanten Zuschüsse und Unterstützungsleistungen berücksichtigt. Diese Berechnung stellt das verfügbare Einkommen der Familie dar, ohne die Kosten für Unterkunft und Heizung.
Gesamtkosten
Die Gesamtkosten pro Monat für den Staat (ohne Berücksichtigung variierender Kosten) für eine fünfköpfige Familie betragen 3.481 ? (Unterstützungsleistungen) sowie 3.075 ? (Wohnung und Heizung), was insgesamt 6.556 ? monatlich ergibt. Das entspricht jährlichen Kosten von 78.672 ?.
Angesichts der monatlichen Gesamtkosten, die dem Staat durch einen Bürgergeldempfänger entstehen, stellt sich die Frage, wie viel eine Familie ohne Bürgergeld, die also durch eigenes Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreitet, brutto verdienen müsste, um dieselben Nettoaufwendungen zu decken.
Die monatlichen Ausgaben einer fünfköpfigen Familie, die Bürgergeld erhält, belaufen sich auf etwa 6.556 ? (inklusive Bürgergeld, Kindergeld, Teilhabeleistungen, Transportkosten und Wohnungsaufwendungen). Dies ist der Betrag, den der Staat aufbringt, um die Familie finanziell zu unterstützen. Wenn man diesen Betrag mit einer Familie vergleicht, die durch eigenes Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreitet, muss das durchschnittliche Bruttoeinkommen entsprechend höher ausfallen, da von diesem Einkommen Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden müssen.
Um das Bruttoeinkommen einer durchschnittlichen Familie zu ermitteln, die denselben Nettoaufwand wie eine Familie mit Bürgergeldempfänger hat, nehmen wir an, dass der Steuersatz und die Abgabenlast bei etwa 35 % liegt. Dieser Wert ist eine grobe Schätzung, da er die Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung und andere Sozialabgaben umfasst. Unter der Annahme eines Steuersatzes von 35 % würde die Familie brutto etwa 10.083 ? im Monat verdienen müssen, um nach allen Abzügen denselben Betrag von 6.556 ? netto zu erhalten.
Wenn man dieses monatliche Bruttoeinkommen auf das Jahr hochrechnet, ergibt sich ein Jahreseinkommen von ungefähr 120.996 ?. Dies wäre das geschätzte Bruttojahreseinkommen einer Familie ohne Bürgergeldempfänger, die in etwa denselben finanziellen Aufwand hat wie eine Familie, die vom Staat unterstützt wird.
Die Annahme, einen Fünfpersonenhaushalt zugrunde zu legen, führt sicherlich zu einem günstigeren Ergebnis im Vergleich zu einem Zwei- oder sogar Einpersonenhaushalt.
Asylanten, Migranten und Schutzsuchende
Seit 2022 ist die Zahl der Migranten und Schutzsuchenden, die jährlich nach Deutschland kommen, erheblich gestiegen. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.932.509 Zuwanderer registriert, was einer Nettomigration von 662.964 Personen entspricht.
Zum Ende des ersten Halbjahres 2024 lebten etwa 3,48 Millionen Flüchtlinge in Deutschland, was den höchsten Stand seit den 1950er Jahren darstellt. Diese Zahl umfasst alle Personen, die aus humanitären Gründen Schutz suchen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Rund 1,18 Millionen der Flüchtlinge stammen aus der Ukraine, viele andere kommen aus Syrien und Afghanistan.
Schätzt man die durchschnittliche jährliche Nettomigration seit 2022 auf etwa 662.964 Personen und verwendet diese Zahl als Grundlage für den sozialen Wohnungsbau, wären jährlich rund 133.000 Wohnungen mit einer Fläche von jeweils 100 m² erforderlich, allein für diese Migranten. Dies würde jährliche Investitionskosten von etwa 68 Milliarden Euro (514.800 ? * 133.000) zur Folge haben. Dabei wurde bereits berücksichtigt, dass die Annahme einer Belegung von fünf Personen pro Wohnung als eher optimistisch gilt.
Die Tatsache, dass der Staat eine Familie mit Bürgergeldempfängern mit einer jährlichen Summe von rund 120.000 ? brutto gleichstellt, stellt eine ungleiche Lastenverteilung dar, die letztlich auf die Allgemeinheit abgewälzt wird. Es ist bemerkenswert, dass viele Menschen, die weit weniger verdienen, dennoch ihren Beitrag leisten, ohne dem Staat zur Last zu fallen - ein Aspekt, der in dieser Diskussion oft übersehen wird.
Es dürfte nun deutlich werden, warum private Investoren bei einer Mietpreisdeckelung nicht mehr bereit sind, Wohnraum zu schaffen.
Die Bundesrepublik Deutschland kann sich die linksgrüne Umverteilungsutopie nicht leisten. Wählen Sie keine Partei, die diesen Umverteilungsmechanismus weiterverfolgt, und keine, die mit diesen Umverteilungsutopisten gemeinsame Sache machen möchte.