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Ein Ermächtigungsgesetz

Heimtückisch offen in die Diktatur

Von RAINER K. KÄMPF

Selbst Nancy Faeser kann man einen gewissen Hang zu Traditionen nicht absprechen. Schauen wir uns ihr Demokratiefördergesetz mal genauer an. Zweck und Ziel dieses wortgewaltigen Konstrukts ist das Gegenteil. Die Abschaffung der Reste von freiheitlich-demokratischer Grundordnung und die Kriminalisierung grundgesetzlich garantierter Rechte wie Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit. Ein Ermächtigungsgesetz mit dem Ziel, die Bundesrepublik in der einst gewollten Form ins Gegenteil zu transformieren.

Die Vorlage finden wir bei den Vätern dieses Diktaturfördergesetzes. Die ursprüngliche Form nannte sich Heimtückegesetz und trat am 20. Dezember 1934 in Kraft. Ganz offensichtlich findet man im § 2 der Steilvorlage von damals den Kerngedanken, der im Faeserschen Konvolut verpackt ist.

Wer es sich zumutet, dieses zu lesen, stößt schon zu Beginn im Abschnitt A auf die offen benannte Zielstellung: „Hass und Hetze“ im Netz, Verschwörungsideologien, „Wissenschaftsleugnung“ während der Covidattacke auf die bürgerlichen Freiheiten.

Dieses als Gesetz getarnte Unterdrückungsinstrument ist ein Angriff auf das Grundgesetz an sich. Es wird den Boden bereiten für ein System zur Ausschaltung jeglicher Individualität im Denken, in der Kultur und der Wissenschaftsfreiheit. Besonders gefährlich ist die Tatsache, dass dieses furchterregende Werkzeug in den Händen von Dilettanten liegen wird, die, da bin ich mir sicher, jetzt selbst noch nicht erfassen können, welchen Homunkulus sie über das deutsche Volk erheben wollen.

Dass der bis in diese Tage fruchtbare Schoß so effektiv gebären würde, konnte wohl der größte Pessimist nicht erahnen.
(pi-news.net)

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