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Fast unglaublich

Beerdigung meiner Windräder 

Von Albrecht Künstle

- Vom Investment von 10.000 DM bleiben ganze 500 Euro übrig

- Die Windräder lieferten kaum Strom, aber eine höhere Rente!

Kann sich jemand vorstellen, dass man Geld in die Windkraft steckt, aber damit eine höhere Rente erhielt, statt eine Kapitalverzinsung mittels Winderträgen? Wahrscheinlich nicht, aber …

Diese Story ist nicht erfunden, keine Glosse, sondern eine kuriose Geschichte von einem der auszog, ein ökologisches Vorbild zu werden. Weil sich meine Energieeinsparungsinvestitionen ins Eigenheim (thermische Solaranlage, Gebäudedämmung, bessere Heizung) richtig gut bewährten, beteiligte ich mich im Jahr 2000 mit 10.000 DM zusammen mit über 100 anderen Kommanditisten an einem neuen Windpark Ettenheim, einer Nachbargemeinde in der Nähe des Europa-Parks. Versprochen waren Winderträge, die über die Laufzeit der Windräder von 20 Jahren für meine Einlage von rund 5000 Euro ca. 12.000 Euro Ausschüttungen erwirtschaften sollte. In den ersten fünf Jahren jährlich jeweils 6 Prozent der Einlage, dann acht Jahre 9 Prozent und die letzten Jahre 20 Prozent!

Doch es kam anders. In keinem dieser 20 Jahre gab es auch nur einen Cent Ausschüttung. Wir Gesellschafter waren tief enttäuscht, weil die Winderträge trotz der hohen Einspeisevergütung jedes Jahr 30 bis 65 Prozent unter der Prognose lagen. Die Gründe waren ein geschöntes Gutachten der Windhöffigkeit, Konstruktionsfehler der Windräder und Kinderkrankheiten der ersten Generation. Ein Konstruktionsfehler war, dass man bei einer Windstärkeänderung die drei Windräder runterfahren musste, um auf eine andere Übersetzung umzuschalten. Der Windertrag ging in dieser Zeit verloren. Bei schwachem Wind liefen sie überhaupt nicht.

Schließlich wurde der Windpark nach Ablauf der Betriebsgenehmigung von 20 Jahren gesprengt. Ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, als die Strompreise wegen der Sprengung von Nord Stream in die Höhe schnellten. Die Geschäftsführung wollte die drei Windräder zwar für einen Euro von einer Spezialfirma demontieren und in Osteuropa wieder aufbauen lassen. Aber auch in Norddeutschland erlosch für viele Anlagen die Betriebsgenehmigung, weshalb die dortigen Windräder aufgrund der kürzeren Wege eine neue Auferstehung in Osteuropa feierten. Eine Abrissfirma verschrottete schließlich unsere Windräder zum Wert des Metallschrotts und Betongranulats.

Die juristische Liquidierung, die faktische Beerdigung des Windparks fand diese Woche statt. Von 106 Kommanditisten kamen nur 11 zur letzten Gesellschafterversammlung. Mit einem Pfarrer wären es 12 „Apostel“ gewesen, die bis zum bitteren Ende an den Heilsbringer Windkraft glaubten. Von den Einlagen der Windkraftinvestoren sahen wir nicht nur keinen Cent Ausschüttung, sondern summa summarum nur noch zehn Prozent der Einlagen, 90 Prozent des Gelds ist futsch. Ende schlecht, alles schlecht? Den Tipp „Nicht verzagen, Künstle fragen“, machte ich mir selbst zunutze:

Die GmbH & Co. Beteiligungs KG war bis zum Schluss verschuldet. Damit die Banken nicht noch mehr absahnten, entschied ich mich ab 2011 mit wenigen Kommanditisten, dem Windpark riskante Nachrangdarlehen zu geben, auch um eine Insolvenz unseres Windparks zu verhindern. Diese Gesellschafterdarlehen stellten wir zu einem Zinssatz zur Verfügung, der unter dem Zinssatz der Hausbank lag. Es waren zwischen guten 6 und 4 Prozent Darlehenszins, allerdings mit dem Risiko verbunden, als Nachrangdarlehensgeber alles zu verlieren. Wegen meiner Höhe der Darlehen bis zum sechsstelligen Bereich kamen da jährlich einige Kröten an Zinseinnahmen zusammen, die meine Rente aufbesserten.

Was ich bis dahin aber nicht wusste: Diese Zinsen wurden nicht als Kapitaleinkünfte versteuert, was nach meiner Meinung richtig gewesen wäre. Gesellschafterdarlehen werden als gewerbliche Einkünfte, wie Arbeitslohn angesehen, obwohl ich keinen Finger krumm machte. Und solche Einkünfte waren bis zum 65. Lebensjahr rentenschädlich. Allerdings war ich aufgrund meiner Berufsbiographie als Gewerkschafter und Rechtssekretär auch sozialpolitisch beschlagen und intervenierte bei der Politik, sie möge doch diesen Unsinn abschaffen, dass sogar für „grüne Energie“ eingesetztes Geld Renten schmälern kann. Die Betreiber großer Photovoltaik-Anlagen hatten mit dem Stromverkauf dasselbe Problem. Mein Appell endete allerdings, wie wenn man einem Ochsen ins Horn kneift. Der nächste Versuch war dann, solche Zinseinkünfte aufs Jahr zu verteilen, nicht einzelnen Monaten, in den Geld zufloss. Denn wenn diese Einkünfte in einem Monat die zulässige Hinzuverdienstgrenze überstiegen, konnten die Renten auf zwei Drittel bzw. ein Drittel gekürzt oder ganz gestrichen wurden. Auch dieser Appell an die Politik verpuffte.

Berufsbedingt war ich auch ein Rentenfachmann und schlug die unbelehrbaren Polit-Bürokraten mit ihren eigenen Unzulänglichkeiten. Kaum war ich nach 47 (!) Rentenbeitragsjahren mit 10,8 Prozent Abschlägen in Rente, wurde die „Rente für besonders langjährige Versicherte“ mit geringeren Abschlägen eingeführt. Allerdings, wie bei den Kindererziehungszeiten für Mütter nicht für den Altbestand, sondern nur für Anwärter. Obwohl ich mehr Beitragsjahre hatte als „besonders langjährig Versicherte“ brauchten (45 Jahre) ging ich betreffs Abschläge leer aus. In meiner Wut schwor ich, „euch werde ich‘s zeigen“: So lies ich die Jahreszinsen aller Darlehen in einem einzigen Monat zufließen und überschritt damit meine höchstmögliche Hinzuverdienstgrenze. Das war der Rentenversicherung anzuzeigen. Dafür fiel meine Rente zwar für jenen Monat weg, aber ich konnte dann nachträglich die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ mit weniger Abschlägen beantragen. Der Monat Rentenwegfall war bald kompensiert. Es dauerte ein halbes Jahr bis die Rentenversicherung begriff, welch unsinnigen Reglungen galten.

Als Ergebnis ist festzuhalten: Die Windkraft war ein Verlustgeschäft, aber sie wirkte in meinem Fall rentensteigernd. Die Politik lernte schließlich doch dazu. Die „Lex Künstle“ führte schließlich dazu, dass rentenschädliche Einkünfte aufs Jahr verteilt und nicht mehr dem Monat des Zuflusses zugerechnet werden. Warum nicht gleich?! Außerdem wird der Hinzuverdienst auch vor dem 65. Lebensjahr seit 2023 nicht mehr bestraft. Nach dem 65. gab es schon immer keine Grenzen. Alleine bei Erwerbsminderungsrenten und Witwenrenten gibt es noch Hinzuverdienstgrenzen. Letztere sind derselbe Unsinn, wie es die Anrechnung bei den Altersrenten war.

Hier noch ein größerer Flop: Zwei meiner Investitionen in Biogasprojekte der UDI Nürnberg in Höhe von 25.000 Euro sind verloren. Beide Gesellschaften wurden in eine wahrscheinlich betrügerische Insolvenz geführt. Jetzt überbieten sich Anwaltskanzleien den Geschädigten, die Verantwortlichen in Regress zu nehmen. Aber wie so oft muss man befürchten, schlechtem Geld noch mehr hinterher zu werfen. Für „Grüne Energie“ habe ich genug Lehrgeld bezahlt. Und selbst wenn sie sich lohnt, geht das zulasten der Verbraucher und Steuerzahler. Die heutigen Windräder haben keine Kinderkrankheiten mehr und werfen den Grundstückseigentümern und Investoren wirklich gute Renditen ab. Die Beteiligungsangebote an neuen Windrädern werden den Projektgesellschaften förmlich aus der Hand gerissen. Bezahlt werden jene Renditen mit hohen Einspeisevergütungen und anderen Garantien seitens des Staates. Also von uns, den Steuerzahlern – ein sauberes Geschäft? Kaum. Ich bin nicht mehr dabei.

Vorbehalt: Falls in diesem Artikel Strafbares enthalten sein sollte, distanziere ich mich prophylaktisch von solchen Unrechtsgrundlagen bzw. der Justiz, die darin evtl. Strafbares erkennen will.

Dieser Artikel ist ohne „KI“ ausschließlich mit Künstle-Intelligenz 😊 erstellt; zuerst erschienen bei https://ansage.org/

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