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Schlanker Fuß

Bayern und das Märchen von „rechtsextremen Schülerbanden“

Von LINDA AMON

Die Zahl rechtsextremer Vorfälle an Schulen steigt, halluzinierte die Süddeutsche Zeitung im Sommer 2025 und bezog sich dabei auf „Bera­tungs­stellen“ und das Kultusministerium. Kein Wort zum Links­extremismus oder gar den zunehmenden Gefahren des Islamis­mus sowie der steigenden Gewalt an Bayerns Schulen von­seiten jugendlicher Migranten. Die bayerische AfD-Landtagsabgeordnete Ramona Storm wollte es genau wissen:

„Wie viele dieser rechtsextremen Schülerbanden gibt es im Freistaat?“ und „Wie viele Personen gehören diesen rechts­extremen Schülerbanden an?“ versuchte sie das Thema in einer Anfrage an die Staatsregierung zu klären. Vor allem aber: „Welche und wie viele Straf­taten werden diesen rechtsextremen Schülerbanden zur Last gelegt? Und wie viele wurden abge­urteilt?“

Antworten blieb die Staatsregierung schuldig. Stattdessen hat man sich im Innenministerium einen schlanken Fuß gemacht und auf die Anfrage eines grünen Landtagsabgeordneten ver­wiesen. Die bezog sich – wie könnte es anders sein – nur auf den von Linken aufgebauschten „Rechtsextremismus“.

„Bemerkenswerterweise wurden die Fragen von mir in der Anfrage des Grünen gar nicht thematisiert – und damit auch nicht beantwortet“, erklärt die AfD-Politikerin.

„Dafür beschäftigte man sich damit, dass sich irgend­welche rechten Splittergruppen wohl queer- und fremden­­feindlich geäußert haben sollen.“

Auch mögliche Störaktionen aus der vermeintlich rechts­extremen Jugend­szene gegen Christopher-Street-Day-Paraden oder queere Veranstaltungen in Bayern wurden behandelt. Allerdings waren der Staatsregierung keine derartigen Stör­aktionen bekannt…

Auf die Frage der AfD-Abgeordneten „Wie ist das Verhältnis von Straftaten der rechtsextremen Schülerbanden zu denen von moslemischen Schülerbanden in Bayern?“ gab es eine äußerst eigenwillige Aussage:

„Die Begriffe „rechtsextreme Schülerbanden“ und „moslemische Schülerbanden“ sind keine recherchefähigen Arbeitsbegriffe des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV) und der Bayerischen Polizei.“

Immerhin: Zur Begrifflichkeit des „Rechts­extremismus“ gehören laut Information der Staatsregierung NICHT die Kritik am Islam, die Kritik am „menschengemachten Klimawandel“ und auch nicht die Überzeugung von der Zweigeschlechtlichkeit.

Ramona Storm: „Schön, dass wir das jetzt schriftlich von oberster Stelle haben…“
(pi-news.net)

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